Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet zur Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 5 BauNVO
Zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet zur Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe - Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit eines völligen Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel der Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 7.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 1 Abs. 5
Klärungsbedürftigkeit der Rechtmäßigkeit eines völligen Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel der Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darlegungsumfang von städtebaulichen Gründen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 31.10.2012 - 2 E 7/11
- BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13
Papierfundstellen
- BauR 2013, 1811
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13
Seit der Senatsentscheidung vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - (BVerwGE 34, 301) ist es gefestigte Rechtsprechung, dass das Abwägungsgebot verletzt ist, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. - BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13
Rn. 4 Wie die Beschwerde selbst ausgeführt hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 BauNVO einen völligen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel der Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe festzusetzen (Beschlüsse vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16, vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 …und vom 25. April 2002 - BVerwG 4 BN 20.02 - juris Rn. 6). - BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13
Insoweit muss die Gemeinde darlegen, warum das von ihr gewählte Abgrenzungskriterium marktüblichen Gegebenheiten entspricht und die Feindifferenzierung durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 13).
- BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11
Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13
Rn. 7 Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht auf den Einwand der Antragstellerin, es bestehe kein Bedarf an Gewerbeflächen, unter dem Gesichtspunkt der städtebaulichen Rechtfertigung eines Einzelhandelsausschlusses (vgl. dazu Urteil vom 27. März 2013 - BVerwG 4 C 13.11 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen - juris Rn. 8) ausgeführt, das Eingeständnis des Plangebers, für eine Prognose der Gesamtnachfrage nach gewerblichen Bauflächen über einen Zeitraum von 15 Jahren gebe es (bislang) keine detaillierte und verlässliche Datengrundlage, sei unschädlich. - BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13
Rn. 11 Zunächst wird nicht beachtet, dass der von der Beschwerde zitierte Rechtssatz aus der in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 S. 32) erkennbar nicht entscheidungstragend ist, sondern zu den Hinweisen gehört, die der Senat aufgrund der Zurückverweisung zur Beachtung bei der weiteren Behandlung der Sache gegeben hat. - BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88
Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet
- BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13
Rn. 4 Wie die Beschwerde selbst ausgeführt hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 BauNVO einen völligen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel der Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe festzusetzen (Beschlüsse vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16, vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 und vom 25. April 2002 - BVerwG 4 BN 20.02 - juris Rn. 6). - BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93
Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13
Rn. 4 Wie die Beschwerde selbst ausgeführt hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es grundsätzlich zulässig ist, auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 BauNVO einen völligen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel der Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe festzusetzen (Beschlüsse vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16, vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 …und vom 25. April 2002 - BVerwG 4 BN 20.02 - juris Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 5 S 3193/21
Bebauungsplan; Ergänzung eines Begründungselements; Zweck der Ausfertigung; …
So erlaubt § 1 Abs. 5 BauNVO etwa bereits den völligen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet mit dem Ziel der Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe, wenn hierfür eine städtebauliche Begründung vorliegt, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben muss und die Abweichung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.7.2013 - 4 BN 11.13 - BauR 2013, 1811, juris Rn. 4 m. w. N.). - VG Hamburg, 30.01.2018 - 7 K 1901/16
Städtebauliche Relevanz einer Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes bei …
Hierdurch wird den Gemeinden als Plangebern u.a. die Möglichkeit gegeben, zum Schutz von Gewerbe- und Industriegebieten in solchen einen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen planerisch festzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 3.5.1993, 4 NB 13/93, juris;… Beschl. v. 25.4.2002, 4 BN 20/02, juris, Rn. 6; Beschl. v. 1.7.2013, 4 BN 11/13, juris, Rn. 4;… OVG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 2 E 7/11.N, juris, Rn. 56), wie es auch die Beklagte in ihrer Funktion als Plangeberin vorliegend durch § 2 Nr. 3 des Gesetzes über den Bebauungsplan Tonndorf 9 vorgenommen hat.Der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten mit dem Ziel, das produzierende und verarbeitende Gewerbe zu stärken und ihm ein größeres Maß an Entfaltungsmöglichkeiten zu sichern, ist vor dem Hintergrund des auf die Belange der Wirtschaft Bezug nehmenden § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a BauGB sowie des § 1 Abs. 5 BauNVO ein legitimes städtebauliches Interesse (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 1.7.2013, 4 BN 11/13, juris, Rn. 4, m.w.N.;… OVG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 2 E 7/11.N, juris, Rn. 56;… Urt. v. 28.8.2014, 2 E 15/11.N; Beschl. v. 5.5.2015, 2 Bs 102/15, S. 4; st. Rspr.) und stellt keine unzulässige Verhinderungsplanung dar.
Insoweit muss die Gemeinde darlegen, warum das von ihr gewählte Abgrenzungskriterium marktüblichen Gegebenheiten entspricht und die Feindifferenzierung durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist (…BVerwG, Urt. v. 26.3.2009, 4 C 21.07, BVerwGE 133, 310; Beschl. v. 1.7.2013, 4 BN 11/13, juris, Rn. 4).
Diese Grundsätze gelten generell, also auch für den Fall, dass die Gemeinde mit der Planung das städtebauliche Ziel der Freihaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe verfolgt (BVerwG, Beschl. v. 1.7.2013, 4 BN 11/13, juris, Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung …
Rn. 43 Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, die nach Lage der Dinge hätten eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. zum sanierungsrechtlichen Abwägungsgebot nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.12.2015 - 1 C 10631/14 - juris sowie zum bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB BVerwG, Beschl. v. 1.7.2013 - 4 BN 11/13 - BRS 81 Nr. 7).
- VGH Hessen, 28.10.2019 - 4 C 2447/17
Baurechts - Bebauungsplan Nr. 14 "Zum Ritzhagen I, 1. Änderung"
Danach ist es zulässig, entsprechende Festsetzungen auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 oder des § 1 Abs. 9 BauNVO zu treffen (…Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauNVO Stand August 2019, § 1 Rdnr. 98-99; BVerwG…, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, juris Rdnr. 11 ff; Beschluss vom 1. Juli 2013 - 4 BN 11.13 -, juris Rdnr. 4). - VGH Baden-Württemberg, 25.04.2022 - 3 S 3115/19
Wenn zwischen dem aufgehobenen und dem neuen Bebauungsplan ein neuer …
Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungserfordernis genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.07.2013 - 4 BN 11.13 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, juris Rn. 29;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.04.2022 - 10 D 17/20.NE -, juris Rn. 38;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.02.2022 - OVG 2 A 24.18 -, juris Rn. 50;… OVG Lüneburg, Urt. v. 20.01.2022 - 1 KN 157/19 -, juris Rn. 20;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.03.2021 - 3 S 2972/18 -, juris Rn. 68 ;… Urt. v. 09.12.2020 - 3 S 1749/16 -, juris Rn. 92 ). - VG Berlin, 13.12.2018 - 19 K 357.15 Rn. 68 Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass es auf der Grundlage von § 1 Abs. 5 BauNVO grundsätzlich zulässig ist, einen völligen Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit dem Ziel festzusetzen, Flächen für das produzierende Gewerbe freizuhalten, soweit die Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleibt (…BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 13/93 -, juris Rn. 5 m.w.N. …sowie vom 11. Mai 1999, a.a.O. und vom 1. Juli 2013 - BVerwG 4 BN 11/13 -, juris Rn. 4).
Diese gegenüber der auf Grundlage von § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzung erfordert besondere städtebauliche Gründe, d.h. die Zulassung der Gegenausnahmen - also die noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Anlagen - muss auf speziellen Gründen beruhen (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2013, a.a.O., Rn. 6;… Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21/07 -, juris Rn. 13).
- VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.705
Entgegenstehende Rechtskraft; wasserrechtliche Planfeststellung; zwingende …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das Abwägungsgebot gerichtlich (nur) daraufhin zu überprüfen ist, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - 4 C 105/66 - BVerwGE 34, 301 - juris Rn. 29; B.v. 1.7.2013 - 4 BN 11/13 - BauR 2013, 1811 - juris Rn. 9;… siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 17.3.2015 - 15 N 13.972 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1454
3. Änderung des Bebauungsplans "Holzheim-West" ist unwirksam
Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, B. v. 1.7.2013 - 4 BN 11/13 - BauR 2013, 1811 = juris Rn. 9 unter Hinweis auf die seit BVerwGE 34, 301 gefestigte Rechtsprechung). - VGH Bayern, 17.03.2015 - 15 N 13.972
Zur Zulässigkeit der Festsetzung von Flächen (im Außenbereich), die von Bebauung …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das Abwägungsgebot gerichtlich (nur) daraufhin zu überprüfen ist, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - 4 C 105/66 - BVerwGE 34, 301 = juris Rn. 29; B.v. 1.7.2013 - 4 BN 11/13 - BauR 2013, 1811 = juris Rn. 9). - OVG Hamburg, 04.09.2025 - 2 E 3/23
Bebauungsplan; Öffentlichkeitsbeteiligung; Abwägung; Weisung des Senats an ein …
Für die Abweichung von den nach der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Gebietstypen bedarf es einer städtebaulichen Begründung, die sich aus der jeweiligen konkreten Plansituation ergeben muss und die Abweichung rechtfertigt (BVerwG, Beschl. v. 1.7.2013, 4 BN 11.13, BauR 2013, 1811, juris Rn. 4;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.4.2002, 4 BN 20.02, juris Rn. 3). - OVG Hamburg, 04.09.2025 - 2 E3/23
Unwirksamkeitserklärung der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 68 vom …
- OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12
Bebauungsplan - Umwandlung von Mischgebietsflächen im Gewerbegebiet in Anpassung …
- VGH Bayern, 04.05.2026 - 2 N 23.1458
Gewerbegebiet, Nachträglicher Ausschluss von Beherbergungsbetrieben, …
- VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02100
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Nutzungsänderung von …
- OVG Hamburg, 31.03.2025 - 2 Es 5/24
Außervollzugsetzung der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 68 vom 27. …
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 9 N 12.2303
Änderung eines Bebauungsplans; Einzelhandelsausschluss; unklare Wahl der …
- VG Hamburg, 16.08.2024 - 12 K 4159/20
Verfahren eines Konkurrenten gegen die Baugenehmigung für einen benachbarten …
- VGH Hessen, 27.01.2025 - 4 A 1830/23
Rücknahme einer durch Genehmigungsfiktion erteilten Baugenehmigung
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