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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7799
BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09 (https://dejure.org/2009,7799)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.2009 - 4 BN 13.09 (https://dejure.org/2009,7799)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 4 BN 13.09 (https://dejure.org/2009,7799)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer unterbliebenen Darstellung von Monitoringmaßnahmen im Umweltbericht für die Revision; Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung eines Bauleitplans auf die ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 2 Abs. 4, 2a, 4c, 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer unterbliebenen Darstellung von Monitoringmaßnahmen im Umweltbericht für die Revision; Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung eines Bauleitplans auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lücke im Umweltbericht im Einzelfall unwesentlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 569
  • ZfBR 2010, 272
 
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Wird zitiert von ... (102)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
    Die Maßstäbe für eine unzulässige Vorabbindung sind in der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 25. November 2005 - BVerwG 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 ; siehe bereits Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) geklärt.

    Rn. 16 Die Beschwerde macht geltend (Bl. 250 ff. d.A.), das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 5. Juli 1974 (a.a.O.) klar herausgestellt, dass bei der Frage, ob eine unzulässige Vorabbindung vorliegt, zwischen Bindungen rechtlicher und tatsächlicher Qualität nicht differenziert werden dürfe und dass sich unter beiden Gesichtspunkten eine unzulässige Bindung ergeben könne.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
    Hiervon ist auszugehen, wenn eine Planung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen (Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 m.w.N.).

    Die Erforderlichkeit der Planung wäre in diesen Fällen nur dann zu verneinen, wenn eine positive städtebauliche Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um in Wahrheit andere als städtebauliche Ziele zu verfolgen (so Beschluss vom 11. Mai 1999 a.a.O. zur Verhinderungsplanung).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
    Rn. 18 Soweit die Beschwerde außerdem geltend macht (Bl. 252 f. d.A.), die Ausführungen des Erstgerichts zur Offensichtlichkeit des Mangels beim Abwägungsvorgang (UA S. 22 f.) beruhten auf einer falschen Rezeption der in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 4 NB 48.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 12), genügt sie schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -; …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
    Die Maßstäbe für eine unzulässige Vorabbindung sind in der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 25. November 2005 - BVerwG 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 ; siehe bereits Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) geklärt.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung, …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
    Rn. 18 Soweit die Beschwerde außerdem geltend macht (Bl. 252 f. d.A.), die Ausführungen des Erstgerichts zur Offensichtlichkeit des Mangels beim Abwägungsvorgang (UA S. 22 f.) beruhten auf einer falschen Rezeption der in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7. November 1997 - BVerwG 4 NB 48.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 12), genügt sie schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06

    Flächennutzungsplan; Windenergieanlage; Konzentrationszone; Eingriff in Natur und …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
    In der Senatsrechtsprechung ist geklärt, dass es, wenn eine Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweisen möchte und Art und Umfang der zu erwartenden Eingriffe sowie den Bedarf an Flächen für Kompensationsmaßnahmen ermittelt und im Erläuterungsbericht die hierfür in Betracht kommenden Flächen benannt hat, im allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar ist, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten (Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 4 B 7.06 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 371 S. 7).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
    Rn. 21 Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren gegen die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung verstößt, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Gerichts der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4 …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
    Andererseits liegt auf der Hand, dass eine Planung, die durch hinreichende städtebauliche Gründe getragen und deshalb im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich ist, auch privaten Interessen dienen und durch private Interessenträger angestoßen sein kann (zutreffend VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Juni 1996 - 8 S 487/96 - NVwZ-RR 1997, 684).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 44/25

    Auch ohne Parteiverbot - AfD-Mitgliedschaft kann den Waffenschein kosten

    Rn. 43 Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit allein maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - juris Rn. 2; Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 4 BN 13.09 - juris Rn. 21) aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Erstgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2021 - 8 C 10417/20

    Voraussetzung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens

    Es liegt auf der Hand, dass eine Planung, die durch hinreichende städtebauliche Gründe getragen und deshalb im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich ist, auch privaten Interessen dienen und durch private Interessenträger angestoßen sein kann (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 4 BN 13.09 -, beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 2 D 22/15

    Normenkontrollantrag gegen einen im Bebauungsplan festgesetzten Windpark; …

    Rn. 153 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 4 BN 53.09 -, BRS 74 Nr. 17 = juris Rn. 5 f. m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 17. Februar 2011 - 2 D 36/09.NE -, BRS 78 Nr. 32 = juris Rn. 109 ff., 275, und Beschluss vom 27. April 2009 - 10 B 459/09.NE -, BRS 74 Nr. 35 = juris Rn. 11; Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 4. Auflage 2010, Rn. 352 ff., 356; Gatz, DVBl. 2017, 461, 463 ff.
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