Rechtsprechung
| BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung der Satzung als maßgbend auch bei späterer erneuter Bekanntgabe dieses Plans wegen Behebung eines Verfahrensfehlers; Erfordernis eines Einzelrichterübertragungsbeschlusses nach § 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Ergehen des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung der Satzung als maßgbend auch bei späterer erneuter Bekanntgabe dieses Plans wegen Behebung eines Verfahrensfehlers; Erfordernis eines Einzelrichterübertragungsbeschlusses nach § 6 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei Ergehen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07
Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
§ 244 Abs. 1 BauGB dient, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 1. August 2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - (NVwZ 2007, 1310) hingewiesen hat, der Umsetzung der von Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl EG Nr. L 197 S. 30) vorgegebenen Umsetzungsfrist für die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie.Rn. 9 Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung auch dann maßgebend ist, wenn der Plan zur Behebung eines Verfahrensfehlers wie eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (Beschluss vom 1. August 2007 - BVerwG 4 BN 32.07 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
Rn. 15 3.2 Auch hinsichtlich der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - (BVerwGE 110, 118 = NVwZ 2000, 676) näher dargestellten Pflicht des Gemeindeorgans, das den Satzungsbeschluss zu erlassen hat, die eingegangenen Anregungen zu prüfen, ist eine Abweichung nicht dargelegt. - BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
Rn. 16 3.3 Das Oberverwaltungsgericht hat auch keinen Rechtssatz aufgestellt, der von einem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - (NVwZ 1988, 351 = BRS 47 Nr. 3) aufgestellten Rechtssatz abweichen würde.
- BVerwG, 23.10.2008 - 4 B 30.08
Beurteilung des Vorwurfs der Aktenwidrigkeit im Lichte des Grundsatzes der freien …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. nur Beschluss vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 4 B 30.08 -). - BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08
Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen) …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
Das Oberverwaltungsgericht stützt sich vielmehr auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur jetzt geltenden Rechtslage; es zieht ausdrücklich den Beschluss vom 12. März 2008 - BVerwG 4 BN 5.08 - (juris) heran. - BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08
Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
Wird dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Satzungsbeschluss zurückversetzt wird, und endet es mit einem neuen Satzungsbeschluss, ist das Verfahren jedenfalls dann erst mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses abgeschlossen, wenn das zuständige Gemeindeorgan in eine erneute Abwägungsentscheidung eingetreten ist, und ist nunmehr der Zeitpunkt der zweiten Abwägungsentscheidung der gesetzliche im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2009 - BVerwG 4 BN 27.08 - ZfBR 2009, 273).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06
Baugenehmigung für Windkraftanlage
Wird dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Abwägungsbeschluss zurückversetzt wird, und endet es mit einem neuen Abwägungsbeschluss, ist das Verfahren jedenfalls dann erst mit der erneuten Bekanntmachung des Plans abgeschlossen, wenn das zuständige Organ in eine erneute Abwägungsentscheidung eingetreten ist (vgl. zu § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - ZfBR 2009, 273; Beschl. v. 12.05.2009 - 4 BN 24.08 -, Juris). - OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 89/07
Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens im Zusammenhang mit einer …
Hat nämlich eine Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, ist das Verfahren im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310; Beschl. v. 20.9.2007 - 4 BN 20.07 -, BRS 71 Nr. 47; Beschl. v. 12.5.2009 - 4 BN 24.08 -). - BVerwG, 22.03.2012 - 4 BN 17.12
Ausreichen der Begründung einer Verfahrensrüge mit einer angeblich fehlerhaften …
Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss vom 12. Mai 2009 - BVerwG 4 BN 24.08 - zurückgewiesen.Rn. 8 2. Die Divergenzrüge, mit der die Antragsteller eine Abweichung von dem im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ergangenen Beschluss des Senats vom 12. Mai 2009 - BVerwG 4 BN 24.08 - geltend machen (Beschwerdebegründung S. 9 - 12), bleibt ebenfalls erfolglos.
- OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2011 - 1 KN 9/11
Restitutionsantrag im Normenkontrollverfahren
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 BN 24.08 - zurückgewiesen; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschl. v. 18.03.2010, 1 BvR 2474/09). - VG Düsseldorf, 21.12.2021 - 7 K 651/19
Kein Anspruch gegen Ärztekammer auf Behandlungsfehler-Gutachten bei Fehler durch …
Rn. 35 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 BN 24/08 -, juris Rn 3.
Redaktioneller Hinweis
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.09.2009 - 4 BN 23.09 (4 BN 24.08) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Verträglichkeit von Schafzucht und Wohnen in einem Flächennutzungsplan
- rechtsportal.de
VwGO § 86 Abs. 1
Beurteilung der Verträglichkeit von Schafzucht und Wohnen in einem Flächennutzungsplan - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 1 LA 2/09
Bedeutung des ungeschriebenen Belanges des Planungserfordernisses für …
Gegenstand einer Aufklärungsrüge könnte die Behandlung der Lärmproblematik durch das Verwaltungsgericht nicht mehr sein, weil die Kläger in der mündlichen Verhandlung keinen Beweisantrag gestellt haben (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 2.9.2009 - 4 BN 23.09 -, juris). - BVerwG, 22.03.2012 - 4 BN 17.12
Ausreichen der Begründung einer Verfahrensrüge mit einer angeblich fehlerhaften …
Die hiergegen erhobene Anhörungsrüge blieb erfolglos (Beschluss vom 2. September 2009 - BVerwG 4 BN 23.09 -). - VGH Bayern, 11.05.2010 - 7 ZB 10.1054
Gehörsverstoß; Aufklärungsrüge als geltend gemachter Grund für die Zulassung der …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG vom 2.9.2009 Az. 4 BN 23/09 ). - VGH Bayern, 24.06.2014 - 14 ZB 14.950
Antrag auf Zulassung der Berufung; mangelnde Darlegung des Vorliegens eines …
Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 2.9.2009 - 4 BN 23.09 u.a. - juris Rn. 5 f.;… BayVGH, B.v. 3.3.2014 - 14 ZB 13.661 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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