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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2021 - 4 BN 26.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36581
BVerwG, 28.07.2021 - 4 BN 26.21 (https://dejure.org/2021,36581)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2021 - 4 BN 26.21 (https://dejure.org/2021,36581)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 (https://dejure.org/2021,36581)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2021 - 4 BN 26.21
    Um dem Bezeichnungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, muss die Begründung darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42).
  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64

    Rechtscharakter des § 33 BBauG; Auslegung von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2021 - 4 BN 26.21
    Anders als die Beschwerde meint, verliert ein Gebiet seine Eigenschaft als unbeplanter Bereich nicht bereits dann, wenn ein planreifer Entwurf nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1964 - 1 C 36.64 - BVerwGE 20, 127 ).
  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21

    Irrevisibilität denkmalschutzrechtlicher Regelungen

    Um dem Bezeichnungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, muss die Beschwerde darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42; Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).

    Rn. 28 Mit dem Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Erfüllung der "Auflage" bezüglich der Verminderung der Nutzfläche und die Bedeutung der Zustimmung zu der Baugenehmigung im Jahr 2012 nicht zur Kenntnis genommen, missversteht die Beschwerde die Gehörsrüge als Mittel, die vorinstanzliche Entscheidung einer materiell-rechtlichen Prüfung zu unterwerfen und die gerichtliche Auseinandersetzung erneut und vertieft zu führen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 3 …und vom 7. Februar 2022 - 4 BN 38.21 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 07.02.2022 - 4 BN 38.21

    Verwerfung des Normenkontrollantrags wegen Versäumung der Antragsfrist als …

    Um dem Bezeichnungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, muss die Begründung darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42; Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).

    Sie missversteht die Gehörsrüge damit als Mittel, die vorinstanzliche Entscheidung einer materiell-rechtlichen Prüfung zu unterwerfen und die gerichtliche Auseinandersetzung erneut und vertieft zu führen (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 04.11.2022 - 4 BN 31.22

    Keine Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen die faktische …

    Um dem Bezeichnungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, muss die Begründung darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42; Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 05.06.2024 - 4 B 23.23

    Untersagung der gewerblichen Nutzung eines Grundstücks als Park-bzw. Abstellplatz …

    Vielmehr müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2025 - 2 L 33/25

    Nutzungsuntersagung für ein Möbelhaus

    Der Rechtsmittelführer muss darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).
  • OVG Hamburg, 29.09.2022 - 5 Bf 75/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrechtsstreit; rechtliches Gehör und …

    Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen im Regelfall auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (…vgl. hierzu und zu Nachstehendem: BVerfG, Beschl. v. 1.7.2021, 1 BvR 145/20, NVwZ-RR 2021, 921, juris Rn. 14;… Beschl. v. 14.8.2013, 1 BvR 3157/11, FamRZ 2013, 1953, juris Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 28.7.2021, 4 BN 26.21, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2021 - 4 LA 171/21

    Asylprozess, Anwesenheitsinteresse; Erscheinen, persönliches; rechtliches Gehör; …

    Rn. 3 Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (…BVerfG, Beschl. v. 1.7.2021 - 1 BvR 145/20 -, juris Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 28.7.2021 - 4 BN 26.21 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2025 - 2 L 32/25

    Nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung

    Der Rechtsmittelführer muss darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).
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