Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren
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§ 47 VwGO, § 30 Abs 1 BauGB
Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren - Wolters Kluwer
Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung i.R.e Normenkontrollsache; Erheblichkeit privater Interessen bei der Abwägung im Hinblick auf einen städtebaulichen Bezug in der konkreten Planungssituation
- ra.de
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Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung i.R.e Normenkontrollsache; Erheblichkeit privater Interessen bei der Abwägung im Hinblick auf einen städtebaulichen Bezug in der konkreten Planungssituation
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 K 360/07
- BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165; stRspr).Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (Urteil vom 30. April 2004 a.a.O.).
Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - a.a.O. S. 138 m.w.N.).
Rn. 16 Von den im Urteil des Senats vom 30. April 2004 (BVerwG 4 CN 1.03 a.a.O.) entwickelten rechtlichen Maßstäben für die Antragsbefugnis weicht das Normenkontrollurteil - wie dargelegt - nicht ab.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Abwägungserheblich sind alle Belange, die nach Lage der Dinge in die Abwägung eingestellt werden müssen (Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ). - BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Im Übrigen kommt eine das Rechtsschutzbedürfnis ausschließende Verwirklichung einer angegriffenen Festsetzung nach der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ; stRspr) allenfalls dann in Betracht, wenn die Festsetzung im Baugebiet auch räumlich "vollständig verwirklicht" ist, was hier angesichts noch weiterer unbebauter Grundstücke im Geltungsbereich des Änderungs-Bebauungsplans ersichtlich nicht der Fall ist. - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Rn. 15 Der Beschwerdevortrag genügt insoweit schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Private Interessen sind für die Abwägung erheblich, sofern sie in planungsrechtlich beachtlicher Weise berührt werden (Urteil vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2. bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 ) oder - anders ausgedrückt - in der konkreten Planungssituation einen städtebaulichen Bezug haben. - BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren: …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Insofern kann auch das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planungsrechtlichen Situation ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang sein, sofern der Dritte von der beabsichtigten Änderung mehr als nur geringfügig in seinen Interessen berührt wird (Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69). - BVerwG, 25.02.1997 - 11 B 5.97
Unzureichende Substantiierung der Divergenzrüge
Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 4 BN 36.09
Rn. 17 Im Übrigen macht die Beschwerde lediglich geltend, das Oberverwaltungsgericht habe die rechtlichen Maßstäbe zur Antragsbefugnis unzutreffend angewandt, was die Zulassung der Divergenzrevision nicht zu begründen vermag (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 - ).
- BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18
Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung; …
Insofern kommt eine das Rechtsschutzbedürfnis ausschließende Verwirklichung einer angegriffenen Festsetzung nach der Senatsrechtsprechung aber nur dann in Betracht, wenn die Festsetzung im Baugebiet auch räumlich "vollständig verwirklicht" ist (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36.09 - juris Rn. 7 und vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ). - VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 8 S 1337/10
Anforderungen an die öffentliche Auslegungsbekanntmachung betreffend die …
Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.01.2010 - 4 BN 36.09 - juris m.w.N.; stRspr). - BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19
Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung
Insofern kommt eine das Rechtsschutzbedürfnis ausschließende Verwirklichung einer angegriffenen Festsetzung nach der Senatsrechtsprechung aber nur in Betracht, wenn die Festsetzung auch räumlich "vollständig verwirklicht" ist (BVerwG…, Urteil vom 25. Juni 2020 - 4 CN 5.18 - juris Rn. 19 sowie Beschlüsse vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 und vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36.09 - juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19
Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt; …
Rn. 21 Es ist nicht nach jeder Sichtweise ausgeschlossen, dass der Rat der Antragsgegnerin das Interesse der Antragstellerin an der Beibehaltung der bisherigen planungsrechtlichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.1.2010 - 4 BN 36.09 -, juris Rn. 9) und tatsächlichen Situation bei der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen hatte. - OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung …
Auch wenn es um das Recht auf gerechte Abwägung geht, reicht es aus, dass nach seinem Tatsachenvortrag die fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung möglich erscheint (st.Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 36.09 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 10. Juli 2012 - BVerwG 4 BN 16.12 -, BauR 2012, 1771, juris Rn. 2;… Beschluss vom 17. Dezember 2012 - BVerwG 4 BN 19.12 -, juris Rn. 3).Wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann, ist antragsbefugt, weil mit der Existenz eines solchen Belangs zugleich auch die Möglichkeit besteht, dass dieser bei der Abwägung nicht korrekt berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Januar 2010, a.a.O., Rn. 4;… Beschluss vom 17. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 3).
Wesentliche Voraussetzung ist zudem, dass die betroffenen Interessen bei der Entscheidung über den Plan für die planende Stelle als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87, juris Rn. 47 ff.;… Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120, juris Rn. 9;… Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 4 BN 49.09 -, BRS 74 Nr. 48, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 36.09 -, juris Rn. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 410/14
Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung
- BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15
Verhältnis von Baugrenzen über mehrere Grundstücke und offener Bauweise
Insofern kann auch das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planungsrechtlichen Situation (hier Doppelhausbebauung) ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang sein, sofern der Dritte von der beabsichtigten Änderung mehr als nur geringfügig in seinen Interessen berührt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69 und vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36/09 - juris Rn. 9). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2016 - 1 C 11118/15
Wirksamkeit einer Bebauungsplanänderung zur Ermöglichung der Errichtung eines …
Abwägungsrelevant ist auch insoweit jedes mehr als geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplans in seiner früheren Fassung, auch wenn es lediglich auf einer einen Nachbarn nur tatsächlich begünstigenden Festsetzung beruht, wie z.B. der Festsetzung einer nicht überbaubaren Fläche im Hintergelände eines Straßengevierts durch nicht nachbarschützende Baugrenzen (BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1992 - 4 NB 3/92-, vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36/09 - und vom 20. Juli 2011 - 4 BN 22/11 -, jeweils juris). - BVerwG, 29.01.2019 - 4 BN 15.18
Normenkontrollantrag gegen "vollständig verwirklichten" Bebauungsplan
Insofern kommt eine das Rechtsschutzbedürfnis ausschließende Verwirklichung einer angegriffenen Festsetzung nach der Senatsrechtsprechung (z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 ) aber allenfalls dann in Betracht, wenn die Festsetzung im Baugebiet auch räumlich "vollständig verwirklicht" ist (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2010 - 4 BN 36.09 - juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 5 S 1591/13
Rechtsschutzinteresse for Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - …
Antragsbefugt ist danach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann, denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Beschluss vom 07.01.2010 - 4 BN 36.09 -, juris; Urteil des Senats vom 25.11.2014 - 5 S 302/13 -, juris m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07
Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 1 C 10852/09
Beschleunigtes Verfahren für Bebauungsplan bei Außenbereichsinsel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 7 D 64/10
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans i.R.d. Einhaltung des Gebots der …
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 5 S 302/13
Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen die Änderung eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 1 KN 11/19
Einstellen der Bebauungsplanunterlagen in das Internet; antragsbefugter …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2015 - 3 K 18/12
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31.08.2011- …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2012 - 3 K 36/11
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
- VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20
Urbanes Gebiet als Angebotsbebauungsplan und städtebaulicher Missstand
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10074/22
Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle eines Bebauungsplans bei bereits …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 10 A 8.09
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sport- und Jugendhaus; "Eichenparkstadion"; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 8 S 3024/11
Normenkontrollantrag gegen Regionalplan; Antragsbefugnis privater …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2024 - 1 KN 7/23
Normenkontrolle eines Bebauungsplans (ohne Erfolg)
- VGH Hessen, 28.04.2021 - 3 C 3068/19
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 10352/11
Normenkontrolle bezüglich einer geplanten Bebauung mit höchstens 6 Wohneinheiten; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - 10 A 20.17
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Unzulässigkeit; kein Rechtsschutzbedürfnis / …
- VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.358
Änderungsbebauung - Gebietserhaltungsanspruch
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 2 D 96/10
Möglichkeit des Vorliegens einer unzumutbaren Beschattung bei einer wegen …
- VGH Hessen, 13.12.2022 - 3 C 1089/21
Bebauungsplan Erweiterung Privatgymnasium Dr. Richter der Stadt Kelkheim
- VGH Bayern, 07.03.2023 - 1 N 20.331
Unwirksamer Bebauungsplan - Unbestimmtheit der Festsetzung zur Höhenlage der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19
Drittanfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
- OVG Bremen, 04.06.2019 - 1 D 30/18
- VGH Hessen, 10.11.2022 - 3 C 1408/20
Alternativenprüfung im artenschuztrechtlich relevanten Bauleitplanverfahren
- VGH Bayern, 31.01.2013 - 1 N 11.2087
Bebauungsplan mit Sonder- und Mischgebietsausweisungen an zentraler Stelle einer …
- BVerwG, 17.03.2022 - 4 BN 30.21
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- OVG Niedersachsen, 18.04.2019 - 1 KN 128/17
Abwägung; Grenzbebauung; Grundstücksmindestgröße; Grundzüge der Planung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 2 D 81/11
Antragsbefugnis i.R. eines bauplanungsrechtlichen Normkontrollantrags bei …
- VGH Bayern, 01.03.2021 - 15 N 20.2127
Normenkontrollantrag gegen Änderung eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 02.02.2021 - 15 N 20.1692
Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen einen vorhabenbezogenen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10608/11
Fingerförmige Ausweitung einer Bebauung in den Außenbereich hinein
- VGH Bayern, 10.11.2020 - 15 NE 20.2192
Änderung eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 NE 10.2657
Festsetzung von Ein- und Ausfahrten, Parkplätzen und Anlieferzone; …
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