Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Prüfungsumfang der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 Abs 3 S 1 VwGO
Prüfungsumfang der Nichtzulassungsbeschwerde - Wolters Kluwer
Behandlung einer Gemeinde als Bauherr bei Errichtung eines Gebäudes auf einem gemeindlichen Grundstück durch einen Dritten auf eigene Rechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 137 Abs. 1; VwGO § 173; ZPO § 560
Behandlung einer Gemeinde als Bauherr bei Errichtung eines Gebäudes auf einem gemeindlichen Grundstück durch einen Dritten auf eigene Rechnung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtung eines Bebauungsplanes durch Nachbarn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gemeinde als "wahre" Bauherrin? (IBR 2011, 49)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 3 S 1221/08
- BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10
Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und gegeben ist (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4; stRspr). - BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
Ausländergesetz - Grundsatz der streitbaren Demokratie
Auszug aus BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10
Die Prüfung des Senats ist auf die Beschwerdegründe beschränkt, die innerhalb der Beschwerdefrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgetragen sind (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 - NVwZ 1995, 1134).
- BVerwG, 16.07.2025 - 2 B 20.25 ist dies unbeachtlich, weil es sich um neues, erst nach Ablauf der zweimonatigen Begründungsfrist (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) eingegangenes Vorbringen handelt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2010 - 4 BN 36.10 - juris Rn. 5 …und vom 15. Januar 2014 - 5 B 57.13 - juris Rn. 6), mit dem auch nicht lediglich ein rechtzeitig geltend gemachter Zulassungsgrund näher erläutert und verdeutlicht wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 3 B 53.16 - juris Rn. 3 …und vom 8. Februar 2022 - 4 B 25.21 - juris Rn. 10).
- OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
Widerruf der Approbation; Kinderpornografie; Verhältnismäßigkeit
Soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 14. Februar 2019, der nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangen ist, zu diesem Zulassungsgrund Ausführungen macht, können diese nicht berücksichtigt werden (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 2, Abs. 4 Satz 4 VwGO;… SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2011 - 3 A 131/10 -, juris Rn. 4; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 2. August 2010 - 4 BN 36.10 -, juris Rn. 5; v. 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, NVwZ 1995, 1134). - BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10
Zurechenbarkeit der Entgegennahme und des Führens sowie der Nutzung eines …
Die Prüfung des Senats ist auf die Beschwerdegründe beschränkt, die innerhalb der Beschwerdefrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgetragen sind (vgl. Beschluss vom 2. August 2010 - BVerwG 4 BN 36.10 - juris).Es ist auch nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem in Bezug genommenen Schriftsatz das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl. Beschluss vom 2. August 2010 a.a.O. Rn. 5).
- BVerwG, 15.01.2014 - 5 B 57.13
Teilflächenentschädigung; verspätetes Beschwerdevorbringen; Verfahrensmangel; …
Das in diesem Schriftsatz enthaltene neue Vorbringen zu den gesetzlichen Zulassungsgründen ist deshalb im Beschwerdeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 2 und vom 2. August 2010 - BVerwG 4 BN 36.10 - juris Rn. 5). - BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
Soweit in diesem Schriftsatz neues Vorbringen zu den gesetzlichen Zulassungsgründen enthalten ist, kann es deshalb im Beschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2, vom 2. August 2010 - 4 BN 36.10 - juris Rn. 5 …und vom 15. Januar 2014 - 5 B 57.13 - juris Rn. 6). - BVerwG, 21.12.2010 - 5 B 39.10
Darlegungsanforderungen an die Rüge eines Verfahrensmangels im Falle der …
Dieses Vorgehen genügt nicht dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, weil der zitierte Schriftsatz nicht innerhalb der Beschwerdefrist in Kopie vorgelegt worden ist und weil es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts sein kann, aus einem in Bezug genommenen Schriftsatz das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl. Beschlüsse vom 2. August 2010 - BVerwG 4 BN 36.10 - juris Rn. 5 und vom 19. November 1993 - BVerwG 1 B 179.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 01.03.2011 - 4 BN 41.10 Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und gegeben ist (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 2. August 2010 - BVerwG 4 BN 36.10).
- OVG Sachsen, 10.02.2026 - 6 A 166/24
Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; Entziehung der Fahrerlaubnis; …
Nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags können lediglich Ausführungen zu bereits fristgemäß ausreichend geltend gemachten Zulassungsgründen ergänzt, nicht aber neue oder weitere Gründe wirksam erstmals dargelegt werden (…SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2020 - 6 A 1182/18 -, juris Rn. 19 m. w. N.; st. Rspr.; vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 2. August 2010 - 4 BN 36.10 -, juris Rn. 5, v. 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, NVwZ 1995, 1134).
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