Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.2019 - 4 BN 36.19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Normenkontrolle gegen eine Außenbereichssatzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 35 Abs 6 BauGB, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, Art 14 Abs 1 GG
Normenkontrolle gegen eine Außenbereichssatzung - Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Begründung einer Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 6 ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Begründung einer Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann ein Landwirt gegen eine Außenbereichssatzung vorgehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Normenkontrolle gegen eine Außenbereichssatzung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2019 - 7 D 64/17
- BVerwG, 29.10.2019 - 4 BN 36.19
Papierfundstellen
- BauR 2020, 237
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 10 A 4.14
Normenkontrolle; Bauen im Außenbereich; Außenbereichssatzung; Wohnzwecken …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 4 BN 36.19
Der Senat teilt insoweit den vorinstanzlichen, auch von anderen Obergerichten (VGH München…, Urteil vom 7. August 2017 - 2 N 14.18 50 - juris Rn. 33, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Mai 2018 - 10 A 4.14 - NVwZ-RR 2018, 923 Rn. 47) eingenommenen Standpunkt und schließt sich der Begründung des angefochtenen Urteils (UA S. 6 ff.) an. - BVerwG, 01.09.2003 - 4 BN 55.03
Erlass einer Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2019 - 4 BN 36.19
Eine Außenbereichssatzung beschränkt nicht die Nutzungsbefugnisse, die das Eigentum vermittelt; vielmehr hat sie ausschließlich eine positive, die Zulässigkeit bestimmter nicht privilegierter Vorhaben unterstützende, aber keine negative Wirkung (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2003 - 4 BN 55.03 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 359 S. 115).
- BVerwG, 27.09.2021 - 4 BN 17.21
Antragsbefugnis eines Planinnenliegers bei Bebauungsplanänderung, die auch sein …
Das gilt auch dann, wenn der Bebauungsplan eine für den Eigentümer im Vergleich zur bisherigen Rechtslage an sich günstige Festsetzung trifft, denn auch diese kann ihn zugleich in der baulichen Nutzung seines Grundstücks beschränken und für ihn nachteilig sein (BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 123 S. 97; Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 4 BN 36.19 - BauR 2020, 237 Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 7 B 1066/21
Voraussetzungen der Zulässigkeit des Antrages auf Erlass einer einstweiligen …
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.2019 - 4 BN 36.19 -, BauR 2020, 237; OVG NRW, Urteil vom 5.4.2019 - 7 D 64/17.NE -, BRS 87 Nr. 180 = BauR 2019, 1147.Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.2019 - 4 BN 36.19 -, BauR 2020, 237; OVG NRW, Urteil vom 5.4.2019 - 7 D 64/17.NE -, BRS 87 Nr. 180 = BauR 2019, 1147, m. w. N.
- VGH Bayern, 11.08.2020 - 1 N 17.1389
Eine Außenbereichssatzung bedarf der städtebaulichen Erforderlichkeit
Der Regelungsgehalt einer Außenbereichssatzung erschöpft sich ausschließlich in einer positiven, die Zulässigkeit bestimmter nicht-privilegierter Vorhaben unterstützender Wirkung (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2019 - 4 BN 36/19 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 08.01.2024 - 1 NE 23.1701
Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 6 VwGO, wenn sich das Grundstück des …
Eine Außenbereichssatzung beschränkt nicht die Nutzungsbefugnisse, die das Eigentum vermittelt; vielmehr hat sie ausschließlich eine positive, die Zulässigkeit bestimmter nicht privilegierter Vorhaben unterstützende, aber keine negative Wirkung (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2019 - 4 BN 36.19 - BauR 2020, 237; OVG NW, U.v. 5.4.2019 - 7 D 64/17.NE - BauR 2019, 1147;… BayVGH, U.v. 7.8.2017 - 2 N 14.1850 - juris Rn. 33).Sie sind daher bei der Beschlussfassung über eine Außenbereichssatzung regelmäßig nicht in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2019 - 4 BN 36.19 - BauR 2020, 237;… OVG NW, B.v. 25.8.2021 a.a.O.;… BayVGH, U.v. 7.8.2017 - 2 N 14.1850 - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 02.05.2024 - 9 N 23.2191
Normenkontrollantrag gegen Außenbereichssatzung
Eine Außenbereichssatzung beschränkt nicht die Nutzungsbefugnisse, die das Eigentum vermittelt; vielmehr hat sie ausschließlich eine positive, die Zulässigkeit bestimmter nicht privilegierter Vorhaben unterstützende, aber keine negative Wirkung (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2019 - 4 BN 36.19 - BauR 2020, 237;… BayVGH, B.v. 8.1.2024 - 1 NE 23.1701 - juris Rn. 11 ff. m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 08.09.2021 - 1 KN 115/19
Ausgleich, naturschutzrechtlicher; Entwässerungskonzept; Kompensationsflächen; …
Wenngleich die Ambivalenz bauplanerischer Festlegungen, nach der auch eine für den Eigentümer im Vergleich zur bisherigen Rechtslage an sich günstige Festsetzung ihn zugleich in der baulichen Nutzung seines Grundstücks beschränken und für ihn nachteilig sein kann, zu berücksichtigen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 123 = juris Leitsatz 2 und Rn. 13; Beschl. v. 29.10.2019 - 4 BN 36/19 -, BauR 2020, 237 = juris Rn. 4), gibt die Begründung des Normenkontrollantrags jedoch keinen Anhalt für die Annahme, die Ausweisung des Außenbereichsgrundstücks als Wohnbaufläche erweise sich für den Antragsteller nicht ausschließlich als positiv. - OVG Sachsen, 09.02.2023 - 1 C 15/21
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung; …
Rn. 27 Ein Antragsteller kann sich im Normenkontrollverfahren anknüpfend an § 1 Abs. 7 BauGB darauf berufen, dass seine abwägungserheblichen privaten Belange möglicherweise fehlerhaft abgewogen wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. November 2022 a. a. O., v. 29. Oktober 2019 - 4 BN 36.19 -, juris Rn. 5 und 6 für den Fall einer Außenbereichssatzung und v. 10. Dezember 2018 - 4 BN 27.18 -, juris Rn. 6 ff. m. w. N.).
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