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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1941
BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09 (https://dejure.org/2010,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2010 - 4 BN 42.09 (https://dejure.org/2010,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2010 - 4 BN 42.09 (https://dejure.org/2010,1941)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BauGB § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB
    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel

  • openjur.de

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener immissionswirksamer Schallleistungspegel.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB

  • rechtsinformationen.bund.de

    Relevanz inhaltlicher Änderungen im ergänzenden Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 BauGB, § 4a Abs 3 S 1 BauGB, § 214 Abs 4 BauGB
    Relevanz inhaltlicher Änderungen im ergänzenden Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Pflicht zur erneuten Auslegung eines Bebauungsplanes bei nachteiligen Änderungen des Bebauungsplans im Ergänzungsverfahren; Anforderungen an die Beteiligung der Öffentlichkeit im Falle nachträglicher materiell-rechtlicher Änderungen eines ...

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 3 Abs. 2, 4 a Abs. 3 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Pflicht zur erneuten Auslegung eines Bebauungsplanes bei nachteiligen Änderungen des Bebauungsplans im Ergänzungsverfahren; Anforderungen an die Beteiligung der Öffentlichkeit im Falle nachträglicher materiell-rechtlicher Änderungen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwägungsbeachtliche Änderungen im ergänzenden Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 777
  • DVBl 2010, 793
  • DÖV 2010, 616
  • BauR 2010, 1554
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09
    Die Gemeinde darf ein ergänzendes Verfahren gleichwohl durchführen (…Beschluss vom 20. August 2009 - BVerwG 4 BN 11.09 - BauR 2009, 1870 - juris Rn. 3; Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 31).

    Deshalb besteht kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung, wenn eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 40 mit Hinweis auf den vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 18. Dezember 1987 a.a.O. S. 823).

    Das Gesetz garantiert, dass die Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 40;… Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - BRS 49 Nr. 31 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09
    Das Verfahren der öffentlichen Auslegung ist im Übrigen nicht nur zu wiederholen, wenn der Entwurf des Bebauungsplans nach einer bereits durchgeführten öffentlichen Auslegung in einer die Grundzüge der Planung berührenden Weise geändert oder ergänzt wird, sondern auch bei weniger grundlegenden Änderungen und Ergänzungen, sofern die Änderung nicht lediglich klarstellende Bedeutung hat (Beschluss vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822 ).

    Deshalb besteht kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung, wenn eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 40 mit Hinweis auf den vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 18. Dezember 1987 a.a.O. S. 823).

  • BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89

    Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09
    Da von den im ergänzenden Verfahren vorgenommenen inhaltlichen Änderungen nachteilige Auswirkungen ausgehen, handelt es sich um abwägungsbeachtliche Änderungen des Bebauungsplans, die der Kritik in einem erneuten Auslegungsverfahren zugänglich bleiben müssen (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 11 - juris Rn. 21).

    Das Gesetz garantiert, dass die Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (…Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 40; Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - BRS 49 Nr. 31 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09
    Vielmehr setzt sie das von ihr ursprünglich eingeleitete, nur scheinbar abgeschlossene Bauleitplanverfahren an der Stelle fort, an der ihr der Fehler unterlaufen ist (vgl. Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 - juris Rn. 14 - zu § 215 Abs. 3 Satz 1 BauGB 1987).
  • BVerwG, 20.08.2009 - 4 BN 11.09

    Berechtigung einer Gemeinde zur vorsorglichen Durchführung eines ergänzenden …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09
    Die Gemeinde darf ein ergänzendes Verfahren gleichwohl durchführen (Beschluss vom 20. August 2009 - BVerwG 4 BN 11.09 - BauR 2009, 1870 - juris Rn. 3;… Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 31).
  • VGH Hessen, 18.05.2017 - 4 C 2399/15

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Bekanntmachung von Ausgleichsflächen

    Denn inhaltlich ändert sich am Planentwurf in diesem Fall nichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2010 - 4 B 78.09 -, BRS 76 Nr. 30 und vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 -, BRS 76 Nr. 50).
  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren; …

    Soweit dem Beschluss des Senats vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 - (…Buchholz 406.11 § 4a BauGB Nr. 1 Rn. 12) etwas Anderes entnommen werden könnte, hält der Senat hieran nicht fest.
  • BVerwG, 18.04.2016 - 4 BN 9.16

    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Pflicht zur …

    In der Rechtsprechung des Senats ist allerdings anerkannt, dass das Beteiligungsverfahren nicht um seiner selbst willen zu betreiben ist (z.B. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 - Buchholz 406.11 § 4a BauGB Nr. 1 = juris Rn. 11).

    Denn das Gesetz garantiert mit § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 ;… Beschlüsse vom 31. Oktober 1989 - 4 NB 7.89 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG = juris Rn. 20 und vom 8. März 2010 a.a.O. Rn. 12).

    Der Senat hat im Übrigen bereits entschieden, dass auch solche inhaltlichen Änderungen des ursprünglichen Bebauungsplans, die auf der Grundlage bereits ausgelegter, dem Bebauungsplanentwurf lediglich beigefügter Unterlagen vorgenommen werden, eine Pflicht zur erneuten Auslegung auslösen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 - Buchholz 406.11 § 4a BauGB Nr. 1 = juris Rn. 12).

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