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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20156
BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19 (https://dejure.org/2020,20156)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2020 - 4 BN 51.19 (https://dejure.org/2020,20156)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 4 BN 51.19 (https://dejure.org/2020,20156)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollanträgen; mittelbar Betroffener

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB
    Antragsbefugnis bei Normenkontrollanträgen; mittelbar Betroffener

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7
    Nachbarlicher Normenkontrollstreit um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Voraussetzungen der Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag; Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ; Geltendmachung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollanträgen; mittelbar Betroffener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1533
  • NVwZ-RR 2020, 1533
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Rn. 4 Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137).

    Nicht abwägungserheblich sind dabei geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 138;… Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 4 BN 11.15 - ZfBR 2016, 263 Rn. 4 …und vom 9. Januar 2018 - 4 BN 33.17 - juris Rn. 4 f.).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren: …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Ob diese Interessen Gegenstand der Abwägung waren und dabei hinreichend berücksichtigt worden sind, kann der Betroffene im Wege der Normenkontrolle überprüfen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69 = juris Rn. 15 …sowie vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 - ZfBR 2019, 689 Rn. 8).

    Abweichendes ergibt sich bei nur geringfügigen Änderungen als auch bei solchen Änderungen, die sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück auswirken können (BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69 = juris Rn. 16 …sowie vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 - ZfBR 2019, 689 Rn. 8).

  • BVerwG, 28.05.2019 - 4 BN 44.18

    Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Ob diese Interessen Gegenstand der Abwägung waren und dabei hinreichend berücksichtigt worden sind, kann der Betroffene im Wege der Normenkontrolle überprüfen lassen (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69 = juris Rn. 15 sowie vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 - ZfBR 2019, 689 Rn. 8).

    Abweichendes ergibt sich bei nur geringfügigen Änderungen als auch bei solchen Änderungen, die sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück auswirken können (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1992 - 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69 = juris Rn. 16 sowie vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 - ZfBR 2019, 689 Rn. 8).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Dem bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebot kommt in Bezug auf private Belange, die für die Abwägung erheblich sind, Schutznormcharakter zu (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Der Antragsteller in einem Normenkontrollverfahren kann sich deshalb im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch darauf berufen, dass seine abwägungsrelevanten Belange möglicherweise fehlerhaft abgewogen wurden (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 Rn. 15 …und vom 29. Juni 2015 - 4 CN 5.14 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 200 Rn. 14).
  • BVerwG, 07.02.2011 - 6 C 11.10

    Beiladung; notwendige Beiladung; Rechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Rn. 11 Die Veräußerung des Vorhabengrundstücks während des anhängigen Gerichtsverfahrens hat entsprechend § 173 VwGO i.V.m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO keinen Einfluss auf den Prozess (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 6 C 11.10 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 3).
  • BVerwG, 09.01.2018 - 4 BN 33.17

    Zur Prüfung der Antragsbefugnis für eine Normenkontrolle (§ 47 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Nicht abwägungserheblich sind dabei geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 138;… Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 4 BN 11.15 - ZfBR 2016, 263 Rn. 4 und vom 9. Januar 2018 - 4 BN 33.17 - juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 4 CN 5.14

    Normenkontrolle; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; Antragsbefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Der Antragsteller in einem Normenkontrollverfahren kann sich deshalb im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch darauf berufen, dass seine abwägungsrelevanten Belange möglicherweise fehlerhaft abgewogen wurden (…BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 Rn. 15 und vom 29. Juni 2015 - 4 CN 5.14 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 200 Rn. 14).
  • BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15

    Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2020 - 4 BN 51.19
    Nicht abwägungserheblich sind dabei geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 138; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 4 BN 11.15 - ZfBR 2016, 263 Rn. 4 …und vom 9. Januar 2018 - 4 BN 33.17 - juris Rn. 4 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 8 S 1928/19

    Bebauungsplanaufstellung; Verkehrsbelange; Nachbarschutz; Stellplatznachweis

    Denn die ortsrechtlichen Festsetzungen begründen regelmäßig ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass Veränderungen, die sich für die Nachbarn nachteilig auswirken können, insbesondere wenn ein benachbartes Grundstück baulich intensiver genutzt werden kann, nur unter Berücksichtigung ihrer Interessen vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.06.2020 - 4 BN 51.19 -, NVwZ 2020, 1533, juris Rn. 7 ff.;… Senatsurteil vom 16.10.2018 - 8 S 2368/16 -, VBlBW 2019, 211 , juris Rn. 67 ff.; OVG Bremen…, Urteil vom 09.03.2021 - 1 D 224/20 -, juris Rn. 51).
  • OVG Bremen, 16.06.2022 - 1 D 88/21

    Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 - …

    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO, so dass es ausreichend ist, wenn die Antragstellerin hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Beschl. v. 15.06.2020 - 4 BN 51.19, juris Rn. 3;… BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - 4 CN 1.03, juris Rn. 9 m.w.N.; stRspr).

    Nicht abwägungserheblich sind dabei geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Beschl. v. 15.06.2020 - 4 BN 51.19, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Abweichendes ergibt sich bei nur geringfügigen Änderungen als auch bei solchen Änderungen, die sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück auswirken können (BVerwG, Beschl. v. 15.06.2020 - 4 BN 51.19, juris Rn. 7 ff. m.w.N.).

  • OVG Bremen, 20.07.2021 - 1 D 392/20

    Normenkontrollantrag, Plannachbar, Geltendmachung von einer Verletzung des …

    Eine Antragsbefugnis ist regelmäßig anzunehmen, wenn der angegriffene Bebauungsplan eine baulich intensivere Nutzung eines Grundstücks ermöglicht als bislang (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 15.06.2020 - 4 BN 51.19, juris Rn. 7).

    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO, so dass es ausreichend ist, wenn ein Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Beschl. v. 15.06.2020 - 4 BN 51.19, juris Rn. 3;… BVerwG, Urt. v. 30.04.2004 - 4 CN 1.03, juris Rn. 9 m.w.N.; stRspr).

    Nicht abwägungserheblich sind dabei geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Beschl. v. 15.06.2020 - 4 BN 51.19, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Führen Änderungen des Bebauungsplans dazu, dass ein Grundstück baulich intensiver genutzt werden kann, besteht regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse des Nachbarn an der Beibehaltung der ursprünglichen Festsetzungen (BVerwG, Beschl. v. 15.06.2020 - 4 BN 51.19, juris Rn. 7).

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