Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ob die Wirksamkeit einer Veränderungssperre ipso iure entfällt, wenn die Voraussetzungen zu ihrem Erlass nachträglich entfallen, bleibt offen (Distanzierung von 4 BN 41/11 und 4 BN 36/07
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 BauGB
Ob die Wirksamkeit einer Veränderungssperre ipso iure entfällt, wenn die Voraussetzungen zu ihrem Erlass nachträglich entfallen, bleibt offen (Distanzierung von 4 BN 41/11 und 4 BN 36/07) - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 17.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für den wirksamen Erlass einer Veränderungssperre
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für den wirksamen Erlass einer Veränderungssperre
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2021 - 2 D 134/20
- BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
Auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 - (BVerfGE 157, 30) bietet hierfür keinen Anhaltspunkt. - BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
Diese Voraussetzung muss bei Erlass der Veränderungssperre vorliegen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N.). - BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19
Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4). - BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99
Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
führt nicht zur Zulassung der Revision, weil sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres verneinen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ). - BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre
Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
Rn. 6 Der Senat hat in der Vergangenheit - ohne nähere Begründung - angenommen, dass eine Veränderungssperre jedenfalls ex nunc unwirksam werde, sofern die Voraussetzungen für ihren Erlass endgültig entfallen (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 70 …und vom 5. Juni 2012 - 4 BN 41.11 - UPR 2012, 349 Rn. 11; offengelassen in dem Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 BN 25.05 - ZfBR 2005, 576). - BVerwG, 05.06.2012 - 4 BN 41.11
Zum Anerkenntnisurteil im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; gemeindliche …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
Rn. 6 Der Senat hat in der Vergangenheit - ohne nähere Begründung - angenommen, dass eine Veränderungssperre jedenfalls ex nunc unwirksam werde, sofern die Voraussetzungen für ihren Erlass endgültig entfallen (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 70 und vom 5. Juni 2012 - 4 BN 41.11 - UPR 2012, 349 Rn. 11; offengelassen in dem Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 BN 25.05 - ZfBR 2005, 576). - BVerwG, 31.05.2005 - 4 BN 25.05
Zeitpunkt für das Unwirksamwerden einer Veränderungssperre
Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21
Rn. 6 Der Senat hat in der Vergangenheit - ohne nähere Begründung - angenommen, dass eine Veränderungssperre jedenfalls ex nunc unwirksam werde, sofern die Voraussetzungen für ihren Erlass endgültig entfallen (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 70 …und vom 5. Juni 2012 - 4 BN 41.11 - UPR 2012, 349 Rn. 11; offengelassen in dem Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 BN 25.05 - ZfBR 2005, 576).
- BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9 …
Rn. 7 Soweit diese Fragen einer über die Umstände des Einzelfalls hinausgehenden, verallgemeinerungsfähigen Antwort zugänglich sind und sich auf die für den Senat bindenden Feststellungen der Vorinstanz (§ 137 Abs. 2 VwGO) zurückführen lassen, geben sie keinen Anlass zur Zulassung der Revision, weil sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lassen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - juris Rn. 7 m. w. N.).Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N. und Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - juris Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2023 - 22 D 65/23
Windenergieanlage; Nachbaranfechtung; erneute Öffentlichkeitsbeteiligung; …
Mit Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - wies das Bundesverwaltungsgericht die von der dortigen Klägerin, der hier Beigeladenen, eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück. - VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; …
Diese Voraussetzung muss bei Erlass der Veränderungssperre vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 06.07.2022 - 4 BN 53.21 - juris Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 22 D 68/23
Klage eines Eignetümers eines Grundstücks gegen die erteilte …
Mit Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - wies das Bundesverwaltungsgericht die von der dortigen Klägerin, der hier Beigeladenen, eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 22 D 77/23
Wahrung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme bzgl. Erteilung …
Mit Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - wies das Bundesverwaltungsgericht die von der dortigen Klägerin, der hier Beigeladenen, eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück. - BVerwG, 07.08.2023 - 4 BN 2.23
Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre zur Sicherung einer …
Das Oberverwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N.; Beschlüsse vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - juris Rn. 5 …und vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 - NVwZ 2023, 618 Rn. 9 f.) davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre im Zeitpunkt ihres Erlasses vorliegen müssen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 22 D 69/23
Beeinträchtigung individualschützender Nachbarbelange durch die …
Mit Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - wies das Bundesverwaltungsgericht die von der dortigen Klägerin, der hier Beigeladenen, eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück.
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