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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39831
BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20 (https://dejure.org/2020,39831)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2020 - 4 BN 54.20 (https://dejure.org/2020,39831)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54.20 (https://dejure.org/2020,39831)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Die Möglichkeit des Eintritts städtebaulich erheblicher Folgewirkungen steht dem Erlass einer Erhaltungssatzung nicht entgegen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 172 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 246 Abs 2 S 1 BauGB
    Die Möglichkeit des Eintritts städtebaulich erheblicher Folgewirkungen steht dem Erlass einer Erhaltungssatzung nicht entgegen

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3, § 246 Abs. 2 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Schutz der "optischen Wirkung" einer baulichen Anlage als das bestimmende und vorrangige Ziel einer Erhaltungssatzung i.R.d. sog. städtebaulichen Denkmalschutzes und Ensembleschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist der Zweck einer Erhaltungsverordnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 CN 7.13

    Erhaltungssatzung; Erhaltungsziele; Erhaltungszwecke; städtebauliche Eigenart; …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20
    Rn. 2 1. Die Revision ist nicht wegen der geltend gemachten Abweichung des angefochtenen Beschlusses von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2014 - 4 CN 7.13 - (BVerwGE 151, 27) zuzulassen.

    Rn. 4 Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass der Erhaltungszweck einer Erhaltungssatzung - gleiches gilt für eine entsprechende Verordnung (§ 246 Abs. 2 Satz 1 BauGB) - nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB auf optisch wahrnehmbare, für die städtebauliche Gestalt eines Gebiets bedeutsame bauliche Gegebenheiten gerichtet sein muss; denn die städtebauliche Eigenart eines Gebiets ergibt sich aus der durch die vorhandene Bebauung geprägten Gestalt, die nur in optisch wahrnehmbaren Umständen ihren Ausdruck finden kann (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 CN 7.13 - BVerwGE 151, 27 Rn. 9 f.).

    Fehlt es daran, weil es dem Normgeber beim Satzungserlass auf die optisch wahrnehmbare Gestalt der baulichen Gegebenheiten nicht ankommt, ist die Erhaltungssatzung mangels Ermächtigungsgrundlage unwirksam (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 CN 7.13 - a.a.O. Rn. 24 f.).

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20
    Das Bodenrecht bezieht vorhandene Anlagen in ihrer Bedeutung für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung und eine menschenwürdige Umwelt in seine Regelungen ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 1987 - 4 C 26.85 - BVerwGE 78, 23 und vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 - BVerwGE 114, 247 ).
  • BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20
    Zwar ist wegen der inhaltlichen Nähe von Grundsatz- und Divergenzrevision nicht ausgeschlossen, dass eine Beschwerde mit der - unzutreffenden - Behauptung einer Abweichung der Sache nach eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufwirft (…stRspr, siehe Beschlüsse vom 11. Mai 1966 - 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91, vom 4. Dezember 1979 - 4 B 231.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 31 = juris Rn. 3 und vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 5).
  • BVerfG, 26.01.1987 - 1 BvR 969/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 39h Abs. 1, Abs. 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20
    Der von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB bezweckte sogenannte städtebauliche Denkmal- und Ensembleschutz (siehe BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Januar 1987 - 1 BvR 969/83 - NVwZ 1987, 879;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2020, § 172 Rn. 27, 30) ist Teil des Bodenrechts und nimmt insoweit die zu erhaltenden baulichen Anlagen und Ortsbilder gerade in ihrer Beziehung zur aktuellen Stadtstruktur und ihrer stadträumlichen Funktion für das gegenwärtige und zukünftige Zusammenleben der Menschen in den Blick.
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20
    Das Bodenrecht bezieht vorhandene Anlagen in ihrer Bedeutung für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung und eine menschenwürdige Umwelt in seine Regelungen ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 1987 - 4 C 26.85 - BVerwGE 78, 23 und vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4.00 - BVerwGE 114, 247 ).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05

    Begriff der politischen Verfolgung auf Grund der sexuellen Veranlagung eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerinnen ergibt sich aus seinen Ausführungen nicht, dass es dessen ungeachtet seiner Entscheidung gleichwohl abweichende abstrakte Rechtssätze zugrunde gelegt hätte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 7, 11); Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 132 Rn. 37 a.E.).
  • BVerwG, 11.05.1966 - VIII B 109.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20
    Zwar ist wegen der inhaltlichen Nähe von Grundsatz- und Divergenzrevision nicht ausgeschlossen, dass eine Beschwerde mit der - unzutreffenden - Behauptung einer Abweichung der Sache nach eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufwirft (stRspr, siehe Beschlüsse vom 11. Mai 1966 - 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91, vom 4. Dezember 1979 - 4 B 231.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 31 = juris Rn. 3 …und vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 5).
  • BVerwG, 04.12.1979 - 4 B 231.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Aufhebung eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2020 - 4 BN 54.20
    Zwar ist wegen der inhaltlichen Nähe von Grundsatz- und Divergenzrevision nicht ausgeschlossen, dass eine Beschwerde mit der - unzutreffenden - Behauptung einer Abweichung der Sache nach eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufwirft (stRspr, siehe Beschlüsse vom 11. Mai 1966 - 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91, vom 4. Dezember 1979 - 4 B 231.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 31 = juris Rn. 3 …und vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 5).
  • BVerwG, 23.06.2026 - 4 CN 2.25

    Keine Kontrolle des Abwägungsvorgangs bei Erhaltungssatzungen

    Diesen Zweck muss der Normgeber als tragendes Satzungsmotiv verfolgen (vgl. für die Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB BVerwG…, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 CN 7.13 - BVerwGE 151, 27 Rn. 24 f.; Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54.20 - ZfBR 2021, 166 Rn. 4).

    Verfolgt der Normgeber mit der Erhaltungsverordnung eines der gesetzlich vorgegebenen Erhaltungsziele, so stellen weitere Wirkungen der Verordnung, die ihm willkommen sind, deren Rechtmäßigkeit nicht in Frage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54.20 - ZfBR 2021, 166 Rn. 7).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23

    Richtige Klageart gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen; Überdenkensverfahren, …

    Rn. 24 Zwar ist es wegen der inhaltlichen Nähe von Grundsatz- und Divergenzrevision nicht ausgeschlossen, dass eine Beschwerde mit der - unzutreffenden - Behauptung einer Abweichung der Sache nach eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufwirft (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1966 - 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91, vom 4. Dezember 1979 - 4 B 231.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 31 S. 97, vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 429 Rn. 5 und vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54.20 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2021 - 2 A 13.19

    Wirksamkeit einer Erhaltungsverordnung

    Denn mit der Gebietsfestlegung wird keine dem Erlass eines Bebauungsplans vergleichbare Entscheidung getroffen, so dass keine Beteiligungen zur Sicherung einer sachgerechten umfassenden Abwägung geboten sind, zumal aufgrund des zweistufigen Ablaufprogramms - Festlegung des zu schützenden Gebietes durch Satzung bzw. Rechtsverordnung und anschließend Durchlaufen konkreter Genehmigungsverfahren - die Betroffenheit der Eigentümer sich jedenfalls substantiell erst in späteren Einzelverfahren erweist (…vgl. Stock, a.a.O., Rn. 67 m.w.N.;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juli 2020, a.a.O., Rn. 41 f. und nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54/20 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 36.18

    Antragsbefugnis des Erwerbers eines Grundstücks im Geltungsbereich einer …

    Rn. 32 b. Allerdings leidet die Erhaltungsverordnung unter keinem formellen Mangel (…vgl. grundlegend zu Form und Verfahren bei Erlass einer Erhaltungsverordnung: Beschluss des Senats vom 24. Juli 2020 - OVG 2 A 6.18 - juris Rn. 41, und nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54.20 - juris;… Urteil des Senats vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 - juris Rn. 35).
  • OVG Thüringen, 12.08.2025 - 1 KO 156/25

    Anspruch auf Abrissgenehmigung im Gebiet einer Erhaltungssatzung

    Dieser ist Teil des Bodenrechts und nimmt insoweit die zu erhaltenden baulichen Anlagen und Ortsbilder gerade in ihrer Beziehung zur aktuellen Stadtstruktur und ihrer stadträumlichen Funktion für das gegenwärtige und zukünftige Zusammenleben der Menschen in den Blick (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54.20 - beck-online Rn. 7).
  • VG Köln, 04.12.2025 - 8 K 5197/23
    Rn. 63 Vgl. zum Fehlen einer Ermächtigungsgrundlage für eine Erhaltungssatzung ohne Bezug zu optisch wahrnehmbaren Besonderheiten eines Gebiets BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 4 BN 54.20 -, juris, Rn. 4 und 7.
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