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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2973
BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05 (https://dejure.org/2006,2973)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2006 - 4 BN 55.05 (https://dejure.org/2006,2973)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 4 BN 55.05 (https://dejure.org/2006,2973)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; Ausschluss von Einzelhandel mit bestimmten Sortimenten wegen ihrer Zentrenschädlichkeit; Gebot der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Einordnung einer Schnellgaststätte mit Autoschalter als "wesentlich ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 1 Abs. 3, 9 Abs. 1 Nr. 24; BauNVO § 1 Abs. 9.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe im Bebauungsplan; Begriff der "Vorkehrungen" i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Können zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen werden? (IBR 2007, 1170)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 856
  • ZfBR 2006, 355
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05
    Reine Emissions- und Immissionsgrenzwerte sind keine Vorkehrungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 4 NB 3.94 - NVwZ 1994, 1009 und 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17).

    Im Übrigen hat der Senat zu der von der Beschwerde als geboten angesehenen Detailliertheit der Festsetzungen bereits hervorgehoben, dass die weiteren Einzelheiten gegebenenfalls im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden können (Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05
    Vielmehr ist mit "besonderen" städtebaulichen Gründen in § 1 Abs. 9 BauNVO gemeint, dass es spezielle Gründe gerade für die gegenüber Absatz 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen geben muss (Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05
    Allerdings muss sich der Ausschluss auf eine Nutzungsart beziehen, die es in der sozialen und ökonomischen Realität bereits gibt (Senatsbeschluss vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29; vgl. auch Beschluss vom 8. November 2004 - BVerwG 4 BN 39.04 - BauR 2005, 513 zur Festsetzung eines Einzelhandelsbetriebs mit einer Nutzfläche von max. 400 m²).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05
    Allerdings muss sich der Ausschluss auf eine Nutzungsart beziehen, die es in der sozialen und ökonomischen Realität bereits gibt (Senatsbeschluss vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29; vgl. auch Beschluss vom 8. November 2004 - BVerwG 4 BN 39.04 - BauR 2005, 513 zur Festsetzung eines Einzelhandelsbetriebs mit einer Nutzfläche von max. 400 m²).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172; stRspr) So liegt es hier.
  • BVerwG, 02.03.1994 - 4 NB 3.94

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05
    Reine Emissions- und Immissionsgrenzwerte sind keine Vorkehrungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 4 NB 3.94 - NVwZ 1994, 1009 und 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …

    Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen einzelne Einzelhandelsbranchen aus dem Kreis der in einem Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetriebe ausgeschlossen werden, wenn, was vorliegend nicht streitig ist, die Differenzierung marktüblichen Gegebenheiten entspricht (Beschluss vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29; Beschluss vom 30. Januar 2006 - BVerwG 4 BN 55.05 - BRS 70 Nr. 12) und die einschränkende Voraussetzung der Rechtfertigung durch besondere städtebauliche Gründe erfüllt ist.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …

    Nur insoweit muss die Gemeinde darlegen, warum das von ihr gewählte Abgrenzungskriterium marktüblichen Gegebenheiten entspricht ( Beschluss vom 27. Juli 1998 - BVerwG 4 BN 31.98 - BRS 60 Nr. 29; Beschluss vom 30. Januar 2006 - BVerwG 4 BN 55.05 - BRS 70 Nr. 12) und die Feindifferenzierung durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist.
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens; …

    Mit den Worten "bauliche und sonstige technische" Vorkehrungen wollte der Gesetzgeber klarstellen, dass die nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zulässigen immissionsschutzbezogenen Festsetzungen in der Weise hinreichend bestimmt sein müssen, dass ihnen die konkret zu treffenden Maßnahmen entnommen werden können, wobei hinsichtlich der Detailliertheit der Festsetzungen weitere Einzelheiten gegebenenfalls im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden können (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2006 - BVerwG 4 BN 55.05 - BRS 70 Nr. 12).
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