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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20876
BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13 (https://dejure.org/2013,20876)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.2013 - 4 BN 9.13 (https://dejure.org/2013,20876)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 2013 - 4 BN 9.13 (https://dejure.org/2013,20876)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13
    Diese Rechtsprechung gilt in gleicher Weise für den Einzelhandelsausschluss durch einen Bebauungsplan, der - wie hier - nur Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält (Beschluss vom 15. Mai 2013 - BVerwG 4 BN 1.13 - Rn. 11; siehe auch Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte, BTDrucks 16/2496 S. 11).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass § 9 Abs. 2a BauGB den Gemeinden das Planungsinstrument nicht nur an die Hand gibt, um zentrale Versorgungsbereiche davor zu schützen, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen können, sondern - wie namentlich in der Betonung der Innenentwicklung in Satz 1 zum Ausdruck kommt - auch als Mittel, um im Rahmen ihres planerischen Gestaltungsspielraums die Attraktivität der Zentren zu steigern oder im Status quo zu erhalten (Beschluss vom 15. Mai 2013 - BVerwG 4 BN 1.13 - Rn. 11).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13
    Der Ausschluss muss mithin durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise gerechtfertigt sein (Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16; siehe auch Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ;… siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die umstrittene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (…z.B. Beschlüsse vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 11 und vom 12. Juli 2012 - BVerwG 4 B 13.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die umstrittene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (z.B. Beschlüsse vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 11 …und vom 12. Juli 2012 - BVerwG 4 B 13.12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht …

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 9.13
    Der Ausschluss muss mithin durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise gerechtfertigt sein (Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16; siehe auch Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 ).
  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH …

    Rn. 70 (1) Dass gerade auch die (prognostische) Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ein zulässiges städtebauliches Ziel ist, folgt dabei schon aus §§ 1 Abs. 6 Nr. 4, 9 Abs. 2a BauGB und wird - auch mit Blick auf einen Einzelhandelsausschluss - in der Rechtsprechung als solches nicht in Zweifel gezogen (BVerwG v. 06.08.2013 - 4 BN 9.13, BeckRS 2013, 54796; OVG Münster v. 29.01.2013 - 2 D 102/11.NE, BeckRS 2013, 48006).
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