Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 09.02.2006 - 4 BS 293/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 123 Abs. 1 S. 2, § 62 Abs. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG § 46; TAppO § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 10 Abs. 3; SächsHG § 61 Abs. 1, § 62 Abs. 1, § 63 Nr. 7
- Judicialis
VwGO § 62 Abs. 3; ; VwGO § ... 78 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; ; VwVfG § 46; ; TAppO § 3 Abs. 1; ; TAppO § 6 Abs. 1; ; TAppO § 10 Abs. 2; ; TAppO § 10 Abs. 3; ; SächsHG § 61 Abs. 1; ; SächsHG § 62 Abs. 1; ; SächsHG § 63 Nr. 7
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsunfähigkeit - Prüfungs(un)tauglichkeit - Vortäuschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Krankheit berechtigt nicht immer zum Rücktritt von Schulprüfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung zur Wiederholungsprüfung des tierärztlichen Vorphysikums; Rücktritt von einer Prüfung unter Vortäuschen einer Prüfungsunfähigkeit; Verschaffen einer gleichheitswidrigen Prüfungschance; Erfordernis der unverzüglichen Geltendmachung des nachträglichen Rücktritts ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 20.09.2005 - 4 K 801/05
- OVG Sachsen, 09.02.2006 - 4 BS 293/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2006 - 4 BS 293/05
Die diesem Zweck dienende unverzügliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfling als Teil seiner auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhenden Mitwirkungspflicht im Prüfungsverfahren muss daher zu dem ihm frühestmöglich zumutbaren Zeitpunkt erfolgen (BVerwG, Urt. v. 7.10.1988, NJW 1989, 2340). - BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81
Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2006 - 4 BS 293/05
Da ein Rücktritt nicht voraussetzt, dass die Prüfung oder der Prüfungsabschnitt noch andauert, wird davon auch ein nachträglicher Rücktritt erfasst (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 22.10.1982, NJW 1983, 2101).
- VG Cottbus, 18.02.2011 - 1 K 1054/08
Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren
Denn es widerspräche dem Grundsatz der Chancengleichheit, einem Kandidaten, der sich ungeachtet einer erkannten Verminderung seiner Leistungsfähigkeit einer Prüfung in der Hoffnung stellt, sie gleichwohl zu bestehen, im Falle des Misslingens eine weitere Prüfungschance einzuräumen (…vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 16. April 2002 - 7 B 01.1889 -, juris [Rn. 18];… Bayerischer VGH, Beschl. v. 22. Juli 2003 - 7 CE 03.1872 -, juris [Rn. 11]; Sächsisches OVG, Beschl. v. 9. Februar 2006 - 4 BS 293/05 -, juris [Rn. 9], SächsVBl 2006, 118).Die diesem Zweck dienende unverzügliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfling als Teil seiner auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhenden Mitwirkungspflicht im Prüfungsverfahren muss daher zu dem ihm frühestmöglich zumutbaren Zeitpunkt erfolgen (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 9. Februar 2006 - 4 BS 293/05 -, juris [Rn. 9], SächsVBl 2006, 118;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 2. September 2008 - 4 B 104/07 -, juris [Rn. 6]).
- OVG Sachsen, 02.09.2008 - 4 B 104/07
Rücktritt; Gesundheitszustand; Gesundheitsamt; Unverzüglichkeit; …
Das Erfordernis der Unverzüglichkeit dient dazu, einer Verletzung der Chancengleichheit entgegen zu wirken, indem sich ein Prüfling durch einen Rücktritt eine zu Lasten der Mitprüflinge zusätzliche Prüfungschance verschafft (sh. Senatsbeschl. v. 9.2.2006 - 4 BS 293/05 - zit. nach juris).Die diesem Zweck dienende unverzügliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfling als Teil seiner auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhenden Mitwirkungspflicht im Prüfungsverfahren muss daher zu dem ihm frühestmöglich zumutbaren Zeitpunkt erfolgen (…BVerwG, Urt. v. 7.10.1988, NJW 1989, 2340; sh. Senatsbeschl. v. 9.2.2006, a. a. O.).
- VG Cottbus, 27.07.2016 - 1 K 937/14
Hochschulrecht
Denn es widerspräche dem Grundsatz der Chancengleichheit, einem Kandidaten der sich ungeachtet einer erkannten Verminderung seiner Leistungsfähigkeit einer Prüfung in der Hoffnung stellt, sie gleichwohl zu bestehen, im Falle eines Misslingens eine weitere Prüfungschance einzuräumen (vgl. Bayerischer VGH…, Urteil vom 16. April 2002 - 7 B 01.1889 -, juris Rn. 17/18;… Beschluss vom 22. Juli 2003 - 7 CE 03.1872 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 4 BS 293/05 -, juris Rn. 9, Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011 - 1 K 1054/08 -, juris Rn. 31). - VG Berlin, 09.05.2012 - 3 K 287.11
Vorverfahren im Falle des Rechtsschutzes gegen schulische Bewertungen
Das Erfordernis der Unverzüglichkeit dient dazu, den Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren, dem es widerspräche, einem Prüfling, der sich ungeachtet einer erkannten Verminderung seiner Leistungsfähigkeit einer Prüfung in der Hoffnung stellt, sie gleichwohl zu bestehen, im Falle des Misslingens eine weitere Prüfungschance einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988, 7 C 8.88; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2008, 14 A 3072/07; Bayerischer VGH, Urteil vom 16. April 2002, 7 B 01.1889; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. Juli 2003, 7 CE 03.1872; Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Februar 2006, 4 BS 293/05; jew. zit. n. Juris).
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