Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei zweitwohnungssteuerbefreitem Miteigentümer
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a GG, § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 163 AO, Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) KAG
Kommunalrecht: Zweitwohnungssteuer Mischnutzung | Personenmehrheit; Zweitwohnung; Hauptwohnung; Innehaben; Steuermaßstab; Einkommensverwendung; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Zulässige Typisierung; Folgerichtigkeit; Belastungsgleichheit; Eklatantes Missverhältnis; ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a GG, § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 163 AO, Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) KAG
Kommunalrecht: Zweitwohnungssteuer Mischnutzung | Personenmehrheit; Zweitwohnung; Hauptwohnung; Innehaben; Steuermaßstab; Einkommensverwendung; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Zulässige Typisierung; Folgerichtigkeit; Belastungsgleichheit; Eklatantes Missverhältnis; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zweitwohnungssteuer bei gleichzeitiger Nutzung als Erst- und Zweitwohnung nicht zu beanstanden - Steuerbescheid entspricht Anforderungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Verfahrensgang
- VG München, 29.04.2010 - M 10 K 09.2017
- VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 158
- DVBl 2011, 1374
- DÖV 2011, 980
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Der Miteigentümer einer Zweitwohnung kann auch dann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden, wenn der andere Miteigentümer nach der - die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 114, 316) umsetzenden -Zweitwohnungsteuersatzung zweitwohnungsteuerbefreit ist; die Gemeinde ist nicht verpflichtet, für diesen Fall einen Ermäßigungstatbestand in ihre Steuersatzung aufzunehmen.Rn. 31 3. Die Heranziehung des Klägers zur Zweitwohnungsteuer stellt schließlich auch keine Umgehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316) und des Bescheids der Beklagten vom 1. April 2009 dar, mit dem sie der Ehefrau des Klägers mitgeteilt hat, sie unterliege nicht der Zweitwohnungsteuerpflicht, da bei ihr der Ausnahmetatbestand für beruflich bedingte Zweitwohnungen von Verheirateten gem. § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS greife.
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Für die Zweitwohnungsteuerpflicht spielen persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen generell keine Rolle (vgl. zum Ganzen BVerfG vom 17.2.2010 NVwZ 2010, 1022 m.w.N.).Rn. 28 Zwar bleibt es dem Satzungsgeber unbenommen, unter Beachtung des Gleichheitssatzes Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände vorzusehen (BVerfG vom 6.12.1983 BVerfGE 65, 325/357; vom 17.2.2010 NVwZ 2010, 1022; vgl. dazu § 2 Abs. 3 des Ortsgesetzes über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen, § 2 Abs. 2 Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz, § 2 Abs. 2 Berliner Zweitwohnungsteuergesetz).
- VG München, 27.07.2006 - M 10 K 06.1270
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Diese Vorschrift habe das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juli 2006 (Az. M 10 K 06.1270) zu Unrecht für nicht anwendbar erklärt, denn sie umfasse expressis verbis nicht nur den engen Bereich der Gesamthandsgemeinschaften, sondern diene gerade der Feststellung, bei welcher Person ein Wirtschaftsgut zu erfassen sei, wer also Schuldner einer auf der Herrschaftsgewalt über das Wirtschaftsgut beruhenden Steuer sei.Ein eigener Steuermaßstab für Fälle, in denen eine Personenmehrheit eine Wohnung zu ihrer persönlichen Lebensführung im Gemeindegebiet der Beklagten innehat, aber diese Wohnungsinhaber nicht sämtlich in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung haben oder einer der Wohnungsinhaber nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS steuerbefreit ist, ist - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (vgl. VG München vom 27.7.2006 Az. M 10 K 06.1270, vom 13.12.2007 Az. M 10 K 06.3021, vom 3.7.2008 Az. M 10 K 07.3040 und vom 20.5.2010 M 10 K 09.2241) - nicht erforderlich.
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Dabei kommt es regelmäßig wesentlich darauf an, inwieweit die Gruppe oder der Sachverhalt, um deren oder dessen Einbeziehung es geht, durch Merkmale geprägt ist, die gerade den Steuergegenstand, dessen Ausgestaltung in Frage steht, unter dem Gesichtspunkt des steuerbaren Vorteils kennzeichnen (vgl. zum Ganzen BVerfG vom 15.1.2008 BVerfGE 120, 1/29 f.). - VGH Bayern, 16.08.2007 - 23 BV 07.761
Kommunalabgabenrecht: Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungsanlage …
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Rn. 30 Der die Zweitwohnungsteuer erhebenden Gemeinde verbleibt indes - auch ohne Ermäßigungstatbestand in der Satzung - die Möglichkeit, sachliche Härten in Einzelfällen durch eine niedrigere Festsetzung der Steuer auf der Grundlage des § 163 Satz 1 AO zu vermeiden (Thimet , Kommunalabgabenrecht in Bayern, Teil IV Art. 3 KAG Frage 4, Anm. 3.2.5; zum Beitragsrecht vgl. BayVGH vom 16.8.2007 Az. 23 BV 07.761 und vom 12.1.1990 VGH n.F. 43, 23/28; vgl. auch FG Bremen vom 1.2.2000 Az. 299283K 2 ). - VGH Bayern, 17.03.2009 - 4 CS 09.25
Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; keine überwiegende Nutzung der …
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Sie beschränkt sich aber zum einen bei verfassungskonformer Auslegung auf Erwerbszweitwohnungen, die von dem berufstätigen Ehegatten überwiegend genutzt werden (vgl. dazu BayVGH vom 17.3.2009 Az. 4 CS 09.25 ) und kann zum anderen nicht den am Ort der Zweitwohnung nicht berufstätigen Ehegatten erfassen, wenn dieser die Zweitwohnung ebenfalls innehat. - VGH Bayern, 04.02.2011 - 4 ZB 10.2987
Zweitwohnungsteuer; nichteheliche Partnerschaft; schulpflichtige Kinder des …
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Für diesen besteht keine "melderechtliche Zwangslage" (vgl. dazu des weiteren BayVGH vom 15.12.2010 Az. 4 ZB 10.1998 und vom 4.2.2011 Az. 4 ZB 10.2987). - VGH Bayern, 15.12.2010 - 4 ZB 10.1998
Zweitwohnungsteuer; Alleinerziehende; keine überwiegende Nutzung der aus …
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Für diesen besteht keine "melderechtliche Zwangslage" (vgl. dazu des weiteren BayVGH vom 15.12.2010 Az. 4 ZB 10.1998 und vom 4.2.2011 Az. 4 ZB 10.2987). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Rn. 28 Zwar bleibt es dem Satzungsgeber unbenommen, unter Beachtung des Gleichheitssatzes Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände vorzusehen (BVerfG vom 6.12.1983 BVerfGE 65, 325/357; vom 17.2.2010 NVwZ 2010, 1022; vgl. dazu § 2 Abs. 3 des Ortsgesetzes über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen, § 2 Abs. 2 Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz, § 2 Abs. 2 Berliner Zweitwohnungsteuergesetz). - BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2011 - 4 BV 10.1509
Lediglich bei einem eklatanten Missverhältnis besteht eine Grenze, die in zeitlicher Hinsicht bei zwei Monaten liegt (vgl. BVerwG vom 30.6.1999 BVerwGE 109, 189/191, vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
- BFH, 01.08.2001 - II R 71/99
Zweitwohnungssteuer - Mietvertrag - Vermietung
- BFH, 05.12.2002 - II B 181/01
Zweitwohnungssteuer; Mitbenutzung der Zweitwohnung zu freiberuflichen Zwecken
- VGH Bayern, 23.02.2010 - 4 N 09.1960
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Rott vom …
- VG München, 13.12.2007 - M 10 K 06.3021
- VG München, 20.05.2010 - M 10 K 09.2241
Bemessung des Aufwands bei Nutzung durch gemeinschaftlich verfügungsberechtigte …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1992 - 2 L 17/92
Hauptwohnung; Ehegatte; Zweitwohung
- VG München, 03.07.2008 - M 10 K 07.3040
Nutzung als Hauptwohnung und Zweitwohnung
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 4 B 15.877
Rechtswidrige Heranziehung einer GbR zur Zweitwohnungsteuer
Ohne Bedeutung ist dabei die von der Beklagten und vom Verwaltungsgericht in den Mittelpunkt gerückte Frage, ob die zwischen den Geschwistern getroffenen Überlassungsvereinbarungen mit dem Verzicht auf ein Nutzungsentgelt einem sog. Fremdvergleich standhalten und insoweit steuerlich anerkannt werden können (dazu BayVGH, U.v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - NVwZ-RR 2012, 158 Rn. 21; allgemein BVerfG, B.v. 27.11.2002 - 2 BvR 483/00 - NJW 2003, 1442 m.w.N.). - VG Greifswald, 10.11.2025 - 3 A 454/23 Dies entspreche auch der herrschenden Rechtsprechung, wonach u.a. der gesamte Aufwand für eine Wohnung bei mehreren Inhabern als teilbar angesehen werde (vgl. VGH München, Urteil vom 5. August 2011 - 4 BV 10.1509, BeckRS 2011, 25107, BayVGH vom 23. Februar 2010 - 4 N 09.1960).
Die zweitwohnungssteuererhebende Gemeinde sei nicht verpflichtet für diesen Fall einen Ermäßigungstatbestand in ihre Steuersatzung aufzunehmen (VGH München, Urteil vom 5. August 2011 - 4 BV 10.1509 -, juris, Rn.22).
Ein solches Missverhältnis liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der steuerpflichtige Zweitwohnungsinhaber noch circa ein Drittel der Wohnung nutzen kann (VGH München, Urteil vom 5. August 2011 - 4 BV 10.1509 -, juris, Rn.26).
- VG München, 19.02.2014 - M 10 S 14.153
Zweitwohnungsteuer; Miteigentümer; unentgeltliche Nutzungsüberlassung; …
Dieser sogenannte Fremdvergleich findet auch im Rahmen der Besteuerung nach der Zweitwohnungsteuersatzung Anwendung (BayVGH, U.v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - juris Rn. 21).Eine Zweitwohnungsteuer kann auch dann anfallen, wenn die verfahrensgegenständliche Wohnung bei einer Personenmehrheit von Eigentümern und Nutzungsberechtigten von einem der Wohnungsinhaber als Hauptwohnung genutzt wird (BayVGH, U.v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - juris).
- VG München, 13.06.2013 - M 10 K 12.6095
Innehaben einer Zweitwohnung; Überlassung der Zweitwohnung an den Ehegatten und …
Dieser so genannte Fremdvergleich findet auch im Rahmen der Besteuerung nach der Zweitwohnungsteuersatzung Anwendung (BayVGH, U.v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - juris Rn. 21).Eine Zweitwohnungsteuer kann auch dann anfallen, wenn die verfahrensgegenständliche Wohnung bei einer Personenmehrheit von Eigentümern und Nutzungsberechtigten von einem der Wohnungsinhaber als Hauptwohnung genutzt wird (BayVGH, U.v. 5.8.2011 a.a.O.).
- VG München, 18.10.2012 - M 10 K 11.3852
Zweitwohnung; Ehegattenprivileg; keine zeitlich überwiegende berufliche Nutzung
Dass die Beklagte darüber hinaus reduzierend nur die Hälfte der Wohnfläche der Wohnung bei der Zweitwohnungsteuererhebung ansetzte, da die Beklagte von weiteren Wohnungsinhabern neben dem Kläger ausging, was jedoch bei der Überlassung an Familienangehörige nicht der Fall ist (vgl. § 2 Nr. 1 Satz 1 ZwStS), gereicht dem Kläger nicht zum Nachteil (selbst bei Vorliegen von Miteigentümerschaft und Steuerbefreiung des Miteigentümers vgl. BayVGH vom 5.8.2011 Az. 4 BV 10.1509). - VG München, 26.07.2012 - M 10 K 11.6009
Innehaben einer Zweitwohnung
Dieser so genannte Fremdvergleich findet auch im Rahmen der Besteuerung nach der Zweitwohnungsteuersatzung Anwendung (BayVGH vom 5.8.2011 Az. 4 BV 10.1509 Rdnr. 21).Eine Zweitwohnungsteuer kann auch dann anfallen, wenn die verfahrensgegenständliche Wohnung bei einer Personenmehrheit von Eigentümern und Nutzungsberechtigten von einem der Wohnungsinhaber als Hauptwohnung genutzt wird (BayVGH vom 5.8.2011 a.a.O.).
- VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388
Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; Ehegatte als Mitmieter
Die Klägerin kann als Mitinhaberin der Wohnung auch dann zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden, wenn der Kläger als weiterer Wohnungsmitinhaber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zweitwohnungsteuerbefreit ist (BayVGH, U.v. 14.7.2011 - 4 BV 10.1511 - KStZ 2011, 210; U.v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - juris). - VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135
Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer
Grundsätzlich ist es der Beklagten als Satzungsgeberin unbenommen, unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände vorzusehen (vgl. VGH München, Urteil vom 5.8.2011 - 4 BV 10.1509) und in Ausübung ihrer Gestaltungsfreiheit mit Blick auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag unter Berücksichtigung der Steuergerechtigkeit die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht in Abgrenzung zur temporären Vermietung festzulegen (VGH München, Urteil vom 4.4.2006 - 4 N 05.2249). - VG Köln, 13.02.2019 - 24 K 200/17 Rn. 57 hiervon ausgehend ohne weitere Begründung: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 -, juris, Rn. 57 und Urteil vom 5. August 2011 - 4 BV 10.1509 -, juris, Rn. 21; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 9. Oktober 2014 - M 10 K 13.5820 -, juris, Rn. 36, Urteil vom 20. März 2014 - M 10 K 13.1970 -, juris, Rn. 28 f., Urteil vom 26. Juli 2012 - M 10 K 11.6009 -, juris, Rn. 26, jeweils zur Zweitwohnungssteuer,.
- VG München, 24.08.2016 - M 10 K 15.1176
Zweitwohnungsteuer
Grundsätzlich ist es der Beklagten als Satzungsgeberin unbenommen, unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände vorzusehen (vgl. BayVGH, U. v. 5.8.2011 - 4 BV 10.1509 - juris Rn. 18). - VG Aachen, 27.08.2012 - 4 K 1939/11
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2008 bis 2011 für ein Grundstück …
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 4 CS 12.598
Zweitwohnungsteuer; Innehaben einer Wohnung; weiterer Mitinhaber steuerbefreit
- VG München, 20.03.2014 - M 10 K 13.1970
Zweitwohnungsteuer; Wohnkanzlei eines Rechtsanwalts; unentgeltliche …
- VG München, 13.06.2013 - M 10 K 13.142
Innehaben einer Zweitwohnung
- VG München, 29.02.2012 - M 10 S 12.433
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
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