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Rechtsprechung
   ArbG Ulm, 12.08.2009 - 4 BV 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27759
ArbG Ulm, 12.08.2009 - 4 BV 5/09 (https://dejure.org/2009,27759)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 12.08.2009 - 4 BV 5/09 (https://dejure.org/2009,27759)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 12. August 2009 - 4 BV 5/09 (https://dejure.org/2009,27759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf bundesweite Stellenausschreibung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur bundesweiten betriebsübergreifenden Stellenausschreibung in Unternehmen mit bundesweit angesiedelten Filialen; Auswirkung des Verstoßes eines Tarifvertrages gegen § 3 Abs. 1 Ziff.1 Buchst.b Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf die Wirksamkeit ...

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 27
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus ArbG Ulm, 12.08.2009 - 4 BV 5/09
    Trifft dies zu, so liegt ein eigenständiger Betrieb im Sinne des § 1 BetrVG vor (BAG 17.01.2007, 7 ABR 63/05).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus ArbG Ulm, 12.08.2009 - 4 BV 5/09
    Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorgenommenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (BAG 07.05.2008, 7 ABR 15/07).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 3 SHa 2/09

    Örtliche Zuständigkeit im Beschlussverfahren bei Filialbetrieben - …

    Auszug aus ArbG Ulm, 12.08.2009 - 4 BV 5/09
    Danach ist materieller Betrieb im Sinne § 1 Abs. 1 BetrVG der jeweilige Verkaufsbezirk dessen Leitung in personellen und sozialen Angelegenheiten der jeweiligen Bezirksleitung obliegt (so auch LAG Bad.-Württ., 07.08.2009, 3 SHa 2/09).
  • ArbG Hamburg, 20.06.2008 - 27 BV 5/08

    Ausschreibung von Arbeitsplätzen

    Auszug aus ArbG Ulm, 12.08.2009 - 4 BV 5/09
    Rn. 57 Zwar kann das zwingende Erfordernis nach einer betriebsübergreifenden Stellenausschreibung sich aus dem auf das Unternehmen beziehenden Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, mit dem es schwerlich vereinbar wäre, wenn die Vorteile einer Ausschreibung nur bestimmten Gruppen zugute käme (ArbG Hamburg 20.06.2008, 27 BV 5/08).
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2015 - 23 BVGa 656/15

    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung nach § 111 BetrVG

    Mit ihm soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber diesen durch die Schaffung vollendeter Tatsachen zu Nichte machen kann (…zuletzt Hessisches Landesarbeitsgericht 19. Januar 2010 - 4 TaBVGa 3/10 - Rn. 15, NZA-RR 2010, 187; 27 [ArbG Ulm 12.08.2009 - 4 BV 5/09] . Juni 2007 - 4 TaBV 137/07 - Rn. 31, AuR 2008, 267 [VG Berlin 07.03.2008 - VG 4 A 439.07] jeweils mit weiteren Nachweisen).II. Die von der Arbeitgeberin geplante Maßnahme ist mitbestimmungspflichtig nach § 111 BetrVG.
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