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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41734
OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 (https://dejure.org/2013,41734)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 (https://dejure.org/2013,41734)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 4 Bs 333/13 (https://dejure.org/2013,41734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 152a Abs 1 S 1 Nr 2 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Anhörungsrüge; Ablehnung der Beschwerde durch Oberverwaltungsgericht; Darlegungslast des Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem fehlenden Anordnungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem fehlenden Anordnungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 494
  • DVBl 2014, 396
  • DÖV 2014, 404
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13
    Zum zweiten kann sich der Beschwerdeführer nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nicht habe erkennen können, auf welchen (Tatsachen-) Vortrag es für die Entscheidung voraussichtlich ankommen werde (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 15.2.2011, NVwZ-RR 2011, 460, juris Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss das Oberverwaltungsgericht dem Rechtsmittelführer in der Regel rechtliches Gehör gewähren, wenn es einen Zulassungsantrag mit der Begründung ablehnen will, dass sich die in Anknüpfung an die tragenden Gründe der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aufgeworfene Grundsatzfrage aus anderen als den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Gründen im Berufungsverfahren nicht stellen werde, oder wenn der auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung gestützte Zulassungsantrag mit der Begründung abgelehnt werden soll, das angegriffene Urteil erweise sich aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angenommenen Gründen als richtig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.2011, a.a.O., juris Rn. 16, m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 07.11.2013 - 4 Bs 186/13

    Anforderungen an das Angebot, Ersatzwohnraum zu schaffen, gegen Erteilung einer …

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13
    Rn. 4 Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 7. November 2013 (4 Bs 186/13) zurückgewiesen: Zwar habe die Antragstellerin die tragenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Zweifel gezogen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13
    Dies kann ggf. eine Wiederholung des bzw. eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche(n) Vorbringen(s) erforderlich machen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.5.2008, NVwZ-RR 2008, 747, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 8.8.2006, 11 CE 05.2152, juris Rn. 8;… OVG Greifswald, Beschl. v. 7.9.2006, 2 M 36/06, juris Rn. 4;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 78;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rn. 41).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2006 - 2 M 36/06
    Auszug aus OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13
    Dies kann ggf. eine Wiederholung des bzw. eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche(n) Vorbringen(s) erforderlich machen (…vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.5.2008, NVwZ-RR 2008, 747, juris Rn. 6;… VGH München, Beschl. v. 8.8.2006, 11 CE 05.2152, juris Rn. 8; OVG Greifswald, Beschl. v. 7.9.2006, 2 M 36/06, juris Rn. 4;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 78;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 11 CE 05.2152
    Auszug aus OVG Hamburg, 12.12.2013 - 4 Bs 333/13
    Dies kann ggf. eine Wiederholung des bzw. eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche(n) Vorbringen(s) erforderlich machen (…vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.5.2008, NVwZ-RR 2008, 747, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 8.8.2006, 11 CE 05.2152, juris Rn. 8;… OVG Greifswald, Beschl. v. 7.9.2006, 2 M 36/06, juris Rn. 4;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn. 78;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 6 S 2610/17

    Anforderungen an den Aufstellungsort von Geldspielgeräten

    Folglich versäumt es der Antragsteller auch insoweit, die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit ihrer Aufhebung (vgl. HambOVG, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 - DVBI. 2014, 396 = juris Rn. 9) darzulegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2024 - 1 S 1798/23

    Beobachtung politischer Parteien

    Das Darlegungs- und Begründungserfordernis aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gilt mithin, wie sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, umfassend und wird nicht durch die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts begrenzt (BayVGH, Beschl. v. 08.08.2006 - 11 CE 05.2152 - BeckRS 2009, 37495; HambOVG, Beschl. v. 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 - NVwZ-RR 2014, 494).
  • OVG Thüringen, 08.03.2021 - 1 EO 439/20

    Konkurrierende Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen

    Die von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte Beschwerdebegründung muss nicht nur aufzeigen, dass und weshalb die Erwägungen, auf die das Verwaltungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, unzutreffend sind; vielmehr muss sie nach dieser Bestimmung auch "die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist", also das Ergebnis der angefochtenen Entscheidung in Frage stellen (vgl. dazu für Verfahren nach § 123 VwGO etwa: BayVGH, Beschluss vom 08.08.2006 - 11 CE 05.2152 - juris Rdn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 Bs 333/13 - DVBl. 2014, 396 = NVwZ-RR 2014, 494 = juris, hier insb.
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