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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,38
BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73 (https://dejure.org/1975,38)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1975 - IV C 11.73 (https://dejure.org/1975,38)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1975 - IV C 11.73 (https://dejure.org/1975,38)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Letzte Unternehmerrechnung als Kriterium der "endgültigen Herstellung"

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 133 BBauG.

  • rechtsportal.de

    BBauGB § 132; BBauG § 133 Abs. 2
    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher Zeitpunkt bei der der Herstellung nachfolgenden Widmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsanlage - Satzung - Erschließungsaufwand - Unternehmerrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 133 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 131
  • ZMR 1976, 349
  • ZMR 1978, 101
  • DÖV 1976, 95
  • BauR 1976, 120
 
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Wird zitiert von ... (106)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Zutreffend ist allerdings seine Auffassung, daß der nur 3 m breite und mit Asche befestigte Privatweg keine selbständige Erschließungsanlage ist, wenngleich auch eine private Straße eine Erschließungsanlage sein kann, wenn sie je nach den besonderen Umständen eine selbständige Erschließungsfunktion erfüllt (Urteil des Senats vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - DVBl. 1970, 839).
  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Wenn auch die Gemeinden nicht gehindert sind, Erschließungsanlagen nach ihrer erstmaligen Herstellung weiter zu verbessern (vgl. § 128 Abs. 2 BBauG), so führt der Abschluß der erstmaligen Herstellung doch dazu, daß die Erschließungsbeitragspflicht ihrem Umfang nach begrenzt wird und daß später noch anfallende Kosten erschließungsbeitragsrechtlich nicht mehr zu Lasten der Beitragspflichtigen gehen (vgl. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 34.71 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 12 [S. 21] und vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 82.67 - BVerwGE 31, 90 [93]).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Es hat auch in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 20. Juni 1974 - BVerwG IV C 62.71 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45 [S. 35]) erkannt, daß das Beitragsrecht keine starre Bindung an den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff rechtfertigt, sondern Ausnahmen zugänglich ist.
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Daß es unbedenklich ist, die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage nach einer - früheren - Satzung zu beurteilen, im übrigen aber den Beitragsbescheid auf eine spätere Satzung zu stützen, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - [UA S. 8; insoweit in Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 nicht abgedruckt]).
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Es gibt Fälle, in denen Beitragspflicht und Beitragsanspruch erst zeitlich nach der "endgültigen Herstellung" entstehen, weil eine notwendige Anspruchs voraus Setzung, wie z.B. die Widmung der Anlage für den öffentlichen Verkehr, erst nachträglich erfüllt wird (vgl. Urteil des Senats vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 46 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß - ebenso wie im Baurecht - auch im Erschließungsbeitragsrecht grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen ist (Urteil des Senats vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69]).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Die Beitragspflicht entsteht regelmäßig - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - im Zeitpunkt der "endgültigen Herstellung" der Anlage und zwar "voll ausgebildet"; sie entsteht in diesem Zeitpunkt in bestimmter Höhe, kann auch der Höhe nach nicht mehr geändert werden und ist deshalb schon geeignet, die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen (vgl. Urteile des Senats vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 [S. 27] und vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 1 [S. 5]).
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands; …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Ihm ist ferner darin beizupflichten, daß die Erschließung eines Grundstücks in der Regel zwar eine Zufahrt voraussetzt, daß aber, wenn ein (Eck-)Grundstück bereits eine Zufahrt besitzt, im Falle einer Erschließung durch eine weitere Straße auch die Möglichkeit eines Zugangs genügt (Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Die Beitragspflicht entsteht regelmäßig - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - im Zeitpunkt der "endgültigen Herstellung" der Anlage und zwar "voll ausgebildet"; sie entsteht in diesem Zeitpunkt in bestimmter Höhe, kann auch der Höhe nach nicht mehr geändert werden und ist deshalb schon geeignet, die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen (vgl. Urteile des Senats vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 [S. 27] und vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 1 [S. 5]).
  • BVerwG, 02.07.1971 - IV C 71.69

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein Eckgrundstück - …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73
    Eine Erschließung des Flurstücks 319 durch den Privatweg setzt jedoch voraus, daß der Kläger die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit hat, von der Erschließungsanlage aus (zumindest) einen Zugang zu seinem Grundstück zu nehmen (Urteil des Senats vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 6 [S. 14]).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 34.71

    Verlangen eines Beitrags für die Herstellung einer Straßenbeleuchtung - …

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …

    Da der Erschließungsbeitrag der Deckung des anderweitig nicht gedeckten Aufwandes dient, kann die Beitragsforderung - sofern nicht Einheitssätze nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Variante 2, Satz 2 BauGB festgesetzt werden - erst entstehen, wenn die erstattungsfähigen gemeindlichen Aufwendungen feststehen, regelmäßig also erst mit dem Eingang der letzten nach Abschluss der Bauarbeiten erteilten Unternehmerrechnung (vgl. BVerwGE 49, 131 ; BVerwG…, Urteil vom 22. April 1994 - 8 C 18.92 -, Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Festsetzungsverjährung; Endgültige; …

    Rn. 26 Zur Maßgeblichkeit der (gesamten) Herstellungsmerkmale der Satzung für die erstmalige Herstellung vgl.: BVerwG, Urteile vom 29. November 1985 - 8 C 59.84 -, juris Rn. 11, und vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, BVerwGE 49, 131 = juris Rn. 24; Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentl. Baurechts, Stand: Feb.

    Rn. 34 Vgl. zum Entstehen des Beitragsanspruchs (erst) bei Vorliegen aller gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen: BVerwG, Urteile vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 -, juris Rn. 13, vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, juris Rn. 19, und vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 18; Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 6 ZB 10.1608 -, juris Rn. 7, und vom 3. Januar 1995 - 6 CS 94.3728 -, KStZ 1996, 138, 139; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 133 Rn. 24; Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentl. Baurechts, Stand: Feb.

    Rn. 58 Vgl. insoweit zur Frage der endgültigen Herstellungsmerkmale: BVerwG, Urteile vom 29. November 1985 - 8 C 59.84 -, juris Rn. 11, und vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, BVerwGE 49, 131 = juris Rn. 24 f.

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Rn. 77 Die sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn die Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB endgültig hergestellt ist und die weiteren Voraussetzungen (…wie eine Widmung - BVerwG, Beschl. v. 6.9.2018, 9 C 5.17, BVerwGE 163, 58, Rn. 24) vorliegen (…BVerwG, Urt. v. 26.11.2003, 9 C 2.03, NVwZ 2004, 483, juris Rn. 20; Urt. v. 22.8.1975, IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, juris Rn. 26).

    Erforderlich ist zudem, dass der entstandene Aufwand feststellbar, also regelmäßig - im Falle einer Abrechnung nach Effektivkosten - die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist (…BVerwG, Urt. v. 15.2.1991, 8 C 46.89, NVwZ 1991, 1092, juris Rn. 17; Urt. v. 22.8.1975, IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, juris Rn. 25).

    Rn. 140 a) Während sich aus § 127 Abs. 1 BauGB für die Beklagte die Verpflichtung ergibt Erschließungsbeiträge zu erheben, begründet § 133 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BauGB die Pflicht, dem Grunde nach einen Erschließungsbeitrag zu entrichten (vgl. grundlegend: BVerwG, Urt. v. 22.8.1975, IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, juris Rn. 26).

    Der Zahlungsanspruch entsteht mit dem Eintritt der sachlichen Beitragspflicht (…BVerwG, Urt. v. 26.11.2003, 9 C 2.03, NVwZ 2004, 483, juris Rn. 20; Urt. v. 22.8.1975, IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, juris Rn. 26).

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