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| VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22.N |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 165 Abs. 2
Rechtmäßigkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Ostfeld"
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22.N
- BVerwG, 21.05.2026 - 4 BN 20.25
- BVerwG - 4 CN 2.26 (anhängig)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (33)
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Je nach Komplexität der Entwicklungsmaßnahme kann ein Vorgehen in Teilabschnitten gerechtfertigt sein, wenn verschiedene Einzelmaßnahmen aus städtebaulichen Gründen ein planmäßiges und auch zeitlich aufeinander abgestimmtes Vorgehen erfordern (BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 4 BN 7.04 -, juris Rdnr. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 202).Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme schafft in baurechtlicher Hinsicht keinerlei Rechtspositionen, sondern sie hat im Gegenteil gem. § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BauGB die Wirkung einer Veränderungssperre für die Genehmigung von Vorhaben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66 f.; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 5).
Rn. 92 Eine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung wird daher für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme selbst verneint (vgl. zur Sanierungssatzung BVerwG…, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 4 f.).
Ein erhöhter Bedarf i.S.v. § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB setzt danach neben der Feststellung, dass der Bedarf das Angebot deutlich übersteigt, das Vorliegen von Umständen voraus, wonach sich an dieser Situation in überschaubarer Zeit nichts ändern wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 83).
Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist der Satzungsbeschluss (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 5. Dezember 1989 - 8 S 2821/87 -, juris Rdnr. 63; Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 84).
Zwar darf eine Gemeinde eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nicht dafür nutzbar machen, eine Nachfrage, die eigentlich nicht besteht, erst zu erzeugen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 89 m.w.N.).
Die Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme könnte dann in Frage stehen, wenn ihrer Verwirklichung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unüberwindbare Hindernisse entgegenstünden, die schon im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses sicher absehbar sind und nach denen die Durchführung der Maßnahme unter keiner denkbaren Planungsvariante in Betracht kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 158.; BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 17).
Rn. 155 Soweit sich die Antragsteller im Übrigen auf eine ältere Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 4. Juli 1985 - 8 S 1923/83 -) berufen, ist diese zu einer anderen Fallkonstellation ergangen, die die Anwendung von § 57 Abs. 4 StBauFG a.F. betraf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 198).
Sie war danach auch nicht gehalten, im Rahmen der eigentumsrechtlichen Abwägung die jeweilige Betroffenheit der Eigentümer im Einzelnen zu bewerten und gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 207).
- BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09
Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel; …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Sie dient in erster Linie dazu, der Gemeinde eine geordnete Bauleitplanung zu ermöglichen, ohne dass etwa durch die Veräußerung von Grundstücken oder deren Bebauung diese Planung erschwert oder unmöglich gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10).Eine Entwicklungssatzung hat eine andere Aufgabe als ein Bebauungsplan, indem sie bestimmte Genehmigungsvorbehalte auslöst, ohne dabei materiell auf die bestehende Bauplanungslage Einfluss zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10).
Rn. 92 Eine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung wird daher für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme selbst verneint (vgl. zur Sanierungssatzung BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66; nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 4 f.).
Im Hinblick auf die Ordnungs- und Baumaßnahmen i.S.v. § 169 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. §§ 146 bis 148 BauGB ist allerdings zu prüfen, ob diese im Einzelfall Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 11).
Sie beinhaltet vielmehr eine Rahmenordnung, die auf eine Konkretisierung durch die nachfolgende Bebauungsplanung angelegt ist (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10).
- BVerwG, 28.09.2023 - 4 C 6.21
Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Eine Zielabweichung i.S.v. § 6 Abs. 2 ROG a.F. sei nur dann zulässig, wenn voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen seien (BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 30), was vorliegend nicht der Fall sei.Entgegen der Auffassung der Antragsteller sei die Zielabweichungsentscheidung der Regionalversammlung Südhessen nicht deshalb rechtswidrig, weil die Voraussetzungen der Zulassung einer Abweichungsentscheidung nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (- 4 C 6.21 -, juris) nicht vorgelegen hätten.
Rn. 89 Die Abweichungsentscheidung erweist sich auch in Ansehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (- 4 C 6.21 -, juris) nicht deshalb als rechtwidrig, weil wegen der erheblichen Auswirkungen der Entwicklungsmaßnahme auf geschützte Gebiete eine Abweichungsentscheidung nach § 6 Abs. 2 ROG nicht hätte ergehen dürfen, sondern allein eine Änderung des Regionalplans mit vorheriger Umweltprüfung gem. § 8 Abs. 2 ROG rechtlich möglich gewesen wäre.
Rn. 90 Danach hat auch unter Beachtung der Gründe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2023 (a.a.O.) die nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ROG a.F. ergangene Zielabweichungsentscheidung die Grundzüge der Planung nicht berührt, da ausgeschlossen werden kann, dass sie erhebliche Umweltauswirkungen hat.
Tauglicher Klagegegenstand des dortigen Verfahrens war gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG lediglich das Unterlassen einer Planänderung i.S.v. § 8 Abs. 2 ROG, nicht jedoch die Zielabweichungsentscheidung selbst (Urteil des Senats vom 14. November 2024 - 4 C 597/24.N -, bislang nicht veröffentlicht; vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 11, 29).
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Es sei grundsätzlich anerkannt, dass auch räumlich voneinander getrennte Bereiche in einem Entwicklungsbereich zusammengefasst werden könnten, wenn die Teilflächen untereinander in einer funktionalen Beziehung stehen, die die gemeinsame Überplanung und einheitliche Durchführung zur Erreichung des Entwicklungsziels nahelegen (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1997 - 4 CN 2.97 -, juris Rdnr. 14).Lediglich in einem Fall, bei dem der Entwicklungsbereich sechs nicht zusammenhängende Flächen in vier Stadtteilen ohne funktionalen Bezug zueinander umfasst habe, sei ein funktionaler Zusammenhang verneint worden (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 4 CN 2.97 -, juris Rdnrn. 12 f.).
Vielmehr muss der zu entwickelnde Teil des Gemeindegebiets über ein beträchtliches Eigengewicht verfügen, was sowohl in quantitativer Hinsicht, also der Größe des Gebiets, aber auch in qualitativer Hinsicht zum Ausdruck kommen muss (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 2.97 -, juris Rdnr. 12).
Es bedarf eines koordinierten Maßnahmenbündels, dass durch eine flächendeckende und zeitlich geschlossene Planungskonzeption für ein exakt umgrenztes Gebiet verwirklicht werden soll (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 2.97 -, juris Rdnr. 11 unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 16.78 -, juris Rdnr. 33 zu § 53 StBauFG a.F.; BGH…, Urteil vom 2. Oktober 1986 - III ZR 99/85 -, juris Rdnr. 23 zu § 53 StBauFG a.F.).
Es ist dabei nicht von vornherein ausgeschlossen, dass eine einheitliche Entwicklungsmaßnahme auf voneinander getrennten Flächen möglich ist, allerdings müssen diese dann in einer funktionalen Beziehung stehen (BVerwG Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 2.97 -, juris Rdnr. 14).
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Rn. 98 Ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten liegt dann vor, wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig übersteigt (BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2009 - 4 CN 5.97 -, juris Rdnr. 25;… Beschluss vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rdnr. 11).Die Gemeinde muss dabei nicht mit anderen Standorten vorliebnehmen, wenn diese im Hinblick auf ihre planerischen Zielsetzungen weniger oder nur unzureichend genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 5.97 -, juris Rdnr. 51).
Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, welcher Zeitraum als angemessen angesehen werden kann (BVerwG…, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 4 BN 7.04 -, juris Rdnr. 19 sowie Urteil vom 3. Juli 1997 - 4 CN 5.97 -, juris Rdnr. 57).
- BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Somit ist auf der Grundlage einer spezifisch eigentumsrechtlichen Gesamtabwägung aller Gemeinwohlgesichtspunkte zu prüfen, ob das Wohl der Allgemeinheit die Enteignung erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rdnr. 7).Es ist kein Planungshindernis, wenn im Zeitpunkt der Planungsentscheidung noch nicht absehbar ist, ob der Eigentumsentzug durch die Gestellung von Ersatzland ausgeglichen werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 BN 4.12 -, juris Rdnr. 14; Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rdnr. 18).
Ob das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten erfordert, hängt von dem Ergebnis einer spezifisch enteignungsrechtlichen Gesamtabwägung ab, die uneingeschränkter richterlicher Kontrolle unterliegt und die nicht mit der planerischen Abwägung gleichzusetzen ist (BVerwG…, Beschluss vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rdnr. 5; Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rdnr. 7).
- BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu Fragen zur städtebaulichen …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme schafft in baurechtlicher Hinsicht keinerlei Rechtspositionen, sondern sie hat im Gegenteil gem. § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 144 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 BauGB die Wirkung einer Veränderungssperre für die Genehmigung von Vorhaben (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66 f.; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 5).Rn. 92 Eine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung wird daher für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme selbst verneint (vgl. zur Sanierungssatzung BVerwG…, Beschluss vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, juris Rdnr. 10; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 66; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 4 f.).
Die Erforderlichkeit der Entwicklungsmaßnahme könnte dann in Frage stehen, wenn ihrer Verwirklichung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unüberwindbare Hindernisse entgegenstünden, die schon im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses sicher absehbar sind und nach denen die Durchführung der Maßnahme unter keiner denkbaren Planungsvariante in Betracht kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 -, juris Rdnr. 158.; BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 BN 3.22 -, juris Rdnr. 17).
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist gekennzeichnet durch eine funktionale Gesamtplanung im Sinne eines Ineinandergreifens einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rdnr. 5).Rn. 98 Ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten liegt dann vor, wenn die Nachfrage das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig übersteigt (BVerwG…, Urteil vom 3. Juli 2009 - 4 CN 5.97 -, juris Rdnr. 25; Beschluss vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rdnr. 11).
Ob das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten erfordert, hängt von dem Ergebnis einer spezifisch enteignungsrechtlichen Gesamtabwägung ab, die uneingeschränkter richterlicher Kontrolle unterliegt und die nicht mit der planerischen Abwägung gleichzusetzen ist (BVerwG, Beschluss vom 5. August 2002 - 4 BN 32.02 -, juris Rdnr. 5;… Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 55.00 -, juris Rdnr. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 86/09
Stadt Attendorn obsiegt im Streit um Entwicklungssatzung für Industriegebiet …
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Die Entwicklung des Bedarfs ist anhand einer Prognose zu bestimmen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 2 D 86/09 -, juris Rdnr. 62).Sie kann insbesondere Verkaufsangebote ablehnen, die einen höheren als den entwicklungsunbeeinflussten Anfangswert i.S.v. § 169 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 153 Abs. 3 BauGB beinhalten (BVerwG…, Urteil vom 16. Februar 2001 - 4 BN 56.00 -, juris Rdnr. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rdnr. 131).
Im Rahmen des entwicklungsrechtlichen Abwägungsgebots finden dabei dieselben Grundsätze Anwendung wie bei dem allgemeinen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB oder dem sanierungsrechtlichen Abwägungsgebot (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 2 D 86/09.NE -, juris Rdnr. 139).
- VGH Hessen, 14.11.2024 - 4 C 597/24
Rechtsschutz einer Umweltvereinigung gegen Zulassung einer Zielabweichung
Auszug aus VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1166/22
Der Senat sieht unter diesem Aspekt keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zielabweichungsentscheidung als begründet an und nimmt hierzu auf die den Beteiligten bekannten Gründe seines im Normenkontrollverfahren 4 C 597/24.N zu der Zielabweichungsentscheidung der Regionalversammlung Südhessen vom 7. Mai 2021 ergangenen Urteils vom 14. November 2024 Bezug.Rn. 94 Der Senat war entgegen dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag auch nicht gehalten, das Verfahren gem. § 94 VwGO bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen die Zielabweichungsentscheidung geführten vorgenannten Verfahrens ( 4 C 597/24.N ) auszusetzen.
Tauglicher Klagegegenstand des dortigen Verfahrens war gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG lediglich das Unterlassen einer Planänderung i.S.v. § 8 Abs. 2 ROG, nicht jedoch die Zielabweichungsentscheidung selbst (Urteil des Senats vom 14. November 2024 - 4 C 597/24.N -, bislang nicht veröffentlicht; vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. September 2023 - 4 C 6.21 -, juris Rdnr. 11, 29).
- BVerwG, 12.12.2002 - 4 CN 7.01
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; erhöhter Bedarf an Wohn …
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.1985 - 8 S 1923/83
Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs
- OLG Frankfurt, 16.06.2016 - 100 U 1/14
Enteignungsentschädigung bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
- BVerwG, 27.05.2004 - 4 BN 7.04
Zulässige Enteignung im städtebaulichen Entwicklungsbereich auch ohne …
- BGH, 02.10.1986 - III ZR 99/85
Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs
- VGH Hessen, 21.08.2024 - 4 B 492/24
Städtebaulicher Entwicklungsbereich Ostfeld
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2016 - 2 A 13.14
Normenkontrollantrag bezüglich einer Entwicklungssatzung; Antragsbefugnis von …
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
- BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung einer …
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; …
- BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines …
- BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 4.98
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Entwicklungsbereich; …
- BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04
Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung; Ziel der Raumordnung; …
- OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96
Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen …
- BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 56.00
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; zügige Durchführung; Finanzierbarkeit; …
- BVerwG, 22.01.2013 - 4 BN 4.12
Nachfrage nach Gewerbeflächen als Indikator bei städtebaulichen …
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 16.78
Wertsteigerung - Städtebauförderungsgesetz - Sanierung - Entschädigungsanspruch - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 2 D 10/17
Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - 2 S 21.16
Rücknahme einer fingierten entwicklungsrechtlichen Genehmigung für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1989 - 8 S 2821/87
Raumordnungsrecht und Städtebaurecht - Gültigkeit einer Verordnung über die …
- BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3479/99
Abwägung; Abwägungsgerechtigkeit; Bebauungsplan; Entwicklungssatzung; Gemeinde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 8.20
Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …
Entscheidend ist, dass diese Flächen in einer funktionalen Beziehung zueinander stehen, welche die gemeinsame Überplanung und die einheitliche Durchführung zum Erreichen des bestimmten Entwicklungsziels nahelegt, etwa wenn die Teilflächen in der Weise voneinander abhängig sind, dass die Entwicklung des einen Teilgebiets auf derjenigen des anderen aufbaut oder davon abhängt (BVerwG…, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 2.97 - Rn. 14; VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 76).Entscheidend ist dabei, dass der Antragsgegner die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit aufeinander bezogenen Gebieten anstrebt und dabei in seine planerische Konzeption einbezogen hat, die räumliche Trennung durch die Bahntrasse zu überwinden (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 77 für einen durch eine Autobahn und eine ICE-Strecke durchschnittenen städtebaulichen Entwicklungsbereich).
Rn. 121 Daran anknüpfend erkennt die Rechtsprechung auch bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme das "Hineinplanen" in eine naturschutzrechtliche "Ausnahme- oder Befreiungslage" als zulässig an (VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 180 m.w.N.) So ist das Einbeziehen eines Teils eines Landschaftsschutzgebietes, dessen Teillöschung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, in einen im Entwicklungsgebiet geplanten Siedlungsbereich zulässig, wenn sich aus der Begründung der Entwicklungsbereichssatzung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Teillöschung vorliegen (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 135 f.).
Der Planungsträger muss allerdings mit zumutbarem Aufwand alle berücksichtigungsfähigen Erkenntnismittel genutzt und ausgewertet haben (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 98 m.w.N.).
Im Rahmen dieses entwicklungsrechtlichen Abwägungsgebots finden dabei dieselben Grundsätze Anwendung wie bei dem allgemeinen städtebaulichen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB oder dem sanierungsrechtlichen Abwägungsgebot (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 167).
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Entwicklungsrecht die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme bezweckt und eine Bodenbevorratung unzulässig ist (VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 200 m.w.N.; VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 157 f. für einen Zeitraum von 18 Jahren).
Es genügt, wenn - wie hier - in sehr detaillierter Form in dem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen unter Darstellung der Verwirklichungsschritte und des Umsetzungskonzepts die Umsetzung bis zu dem prognostizierten Abschlusszeitpunkt dargestellt ist (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024, a.a.O., Rn. 158).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 7.21
Normenkontrollanträge gegen die Festsetzung des städtebaulichen …
Entscheidend ist, dass diese Flächen in einer funktionalen Beziehung zueinander stehen, welche die gemeinsame Überplanung und die einheitliche Durchführung zum Erreichen des bestimmten Entwicklungsziels nahelegt, etwa wenn die Teilflächen in der Weise voneinander abhängig sind, dass die Entwicklung des einen Teilgebiets auf derjenigen des anderen aufbaut oder davon abhängt (BVerwG…, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 2.97 - Rn. 14; VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 76).Entscheidend ist dabei, dass der Antragsgegner die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit aufeinander bezogenen Gebieten anstrebt und dabei in seine planerische Konzeption einbezogen hat, die räumliche Trennung durch die Bahntrasse zu überwinden (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 77 für einen durch eine Autobahn und eine ICE-Strecke durchschnittenen städtebaulichen Entwicklungsbereich).
Rn. 119 Daran anknüpfend erkennt die Rechtsprechung auch bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme das "Hineinplanen" in eine naturschutzrechtliche "Ausnahme- oder Befreiungslage" als zulässig an (VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 180 m.w.N.) So ist das Einbeziehen eines Teils eines Landschaftsschutzgebiets, dessen Teillöschung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, in einen im Entwicklungsgebiet geplanten Siedlungsbereich zulässig, wenn sich aus der Begründung der Entwicklungsbereichssatzung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Teillöschung vorliegen (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 135 f.).
Der Planungsträger muss allerdings mit zumutbarem Aufwand alle berücksichtigungsfähigen Erkenntnismittel genutzt und ausgewertet haben (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 98 m.w.N.).
Im Rahmen dieses entwicklungsrechtlichen Abwägungsgebots finden dabei dieselben Grundsätze Anwendung wie bei dem allgemeinen städtebaulichen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB oder dem sanierungsrechtlichen Abwägungsgebot (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 167).
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Entwicklungsrecht die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme bezweckt und eine Bodenbevorratung unzulässig ist (VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 200 m.w.N.; VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 157 f. für einen Zeitraum von 18 Jahren).
Es genügt, wenn - wie hier - in sehr detaillierter Form in dem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen unter Darstellung der Verwirklichungsschritte und des Umsetzungskonzepts die Umsetzung bis zu dem prognostizierten Abschlusszeitpunkt dargestellt ist (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024, a.a.O., Rn. 158).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 13.20
Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; …
Entscheidend ist, dass diese Flächen in einer funktionalen Beziehung zueinander stehen, welche die gemeinsame Überplanung und die einheitliche Durchführung zum Erreichen des bestimmten Entwicklungsziels nahelegt, etwa wenn die Teilflächen in der Weise voneinander abhängig sind, dass die Entwicklung des einen Teilgebiets auf derjenigen des anderen aufbaut oder davon abhängt (BVerwG…, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 2.97 - juris Rn. 14; VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 76).Entscheidend ist dabei, dass der Antragsgegner die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit aufeinander bezogenen Gebieten anstrebt und dabei in seine planerische Konzeption einbezogen hat, die räumliche Trennung durch die Bahntrasse zu überwinden (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 77 für einen durch eine Autobahn und eine ICE-Strecke durchschnittenen städtebaulichen Entwicklungsbereich).
Rn. 143 Daran anknüpfend erkennt die Rechtsprechung auch bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme das "Hineinplanen" in eine naturschutzrechtliche "Ausnahme- oder Befreiungslage" als zulässig an (VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 180 m.w.N.) So ist das Einbeziehen eines Teils eines Landschaftsschutzgebiets, dessen Teillöschung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, in einen im Entwicklungsgebiet geplanten Siedlungsbereich zulässig, wenn sich aus der Begründung der Entwicklungsbereichssatzung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Teillöschung vorliegen (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 135 f.).
Der Planungsträger muss allerdings mit zumutbarem Aufwand alle berücksichtigungsfähigen Erkenntnismittel genutzt und ausgewertet haben (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 98 m.w.N.).
Im Rahmen dieses entwicklungsrechtlichen Abwägungsgebots finden dabei dieselben Grundsätze Anwendung wie bei dem allgemeinen städtebaulichen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB oder dem sanierungsrechtlichen Abwägungsgebot (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 167).
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Entwicklungsrecht die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme bezweckt und eine Bodenbevorratung unzulässig ist (VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 200 m.w.N.; VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 157 f. für einen Zeitraum von 18 Jahren).
Es genügt, wenn - wie hier - in sehr detaillierter Form in dem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen unter Darstellung der Verwirklichungsschritte und des Umsetzungskonzepts die Umsetzung bis zu dem prognostizierten Abschlusszeitpunkt dargestellt ist (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024, a.a.O., Rn. 158).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 7.21
Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …
Entscheidend ist, dass diese Flächen in einer funktionalen Beziehung zueinander stehen, welche die gemeinsame Überplanung und die einheitliche Durchführung zum Erreichen des bestimmten Entwicklungsziels nahelegt, etwa wenn die Teilflächen in der Weise voneinander abhängig sind, dass die Entwicklung des einen Teilgebiets auf derjenigen des anderen aufbaut oder davon abhängt (BVerwG…, Urteil vom 3. Juli 1998 - 4 CN 2.97 - Rn. 14; VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 76).Entscheidend ist dabei, dass der Antragsgegner die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers mit aufeinander bezogenen Gebieten anstrebt und dabei in seine planerische Konzeption einbezogen hat, die räumliche Trennung durch die Bahntrasse zu überwinden (vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 77 für einen durch eine Autobahn und eine ICE-Strecke durchschnittenen städtebaulichen Entwicklungsbereich).
Daran anknüpfend erkennt die Rechtsprechung auch bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme das "Hineinplanen" in eine naturschutzrechtliche "Ausnahme- oder Befreiungslage" als zulässig an (VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 180 m.w.N.) So ist das Einbeziehen eines Teils eines Landschaftsschutzgebiets, dessen Teillöschung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, in einen im Entwicklungsgebiet geplanten Siedlungsbereich zulässig, wenn sich aus der Begründung der Entwicklungsbereichssatzung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Teillöschung vorliegen (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 135 f.).
Der Planungsträger muss allerdings mit zumutbarem Aufwand alle berücksichtigungsfähigen Erkenntnismittel genutzt und ausgewertet haben (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 98 m.w.N.).
Im Rahmen dieses entwicklungsrechtlichen Abwägungsgebots finden dabei dieselben Grundsätze Anwendung wie bei dem allgemeinen städtebaulichen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB oder dem sanierungsrechtlichen Abwägungsgebot (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 167).
Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Entwicklungsrecht die Bewältigung gerade drängender städtebaulicher Probleme bezweckt und eine Bodenbevorratung unzulässig ist (VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juli 2021 - 3 S 2103/19 - juris Rn. 200 m.w.N.; VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024 - 4 C 1166/22.N - juris Rn. 157 f. für einen Zeitraum von 18 Jahren).
Es genügt, wenn - wie hier - in sehr detaillierter Form in dem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen unter Darstellung der Verwirklichungsschritte und des Umsetzungskonzepts die Umsetzung bis zu dem prognostizierten Abschlusszeitpunkt dargestellt ist (VGH Kassel, Urteil vom 21. November 2024, a.a.O., Rn. 158).
- VGH Hessen, 21.11.2024 - 4 C 1691/21
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
In diesem Sinne sind auch die Verkaufsangebote der Antragsteller im Parallelverfahren 4 C 1166/22.N zu verstehen, die sich allerdings auf einen höheren Kaufpreis, nämlich den von Bauerwartungsland beziehen.Rn. 140 Das im Parallelverfahren 4 C 1166/22.N vorgelegte Rechtsgutachten von Prof. Dr. O. aus dem Mai 2017 steht dem nicht entgegen.
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