Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 2 Abs. 10, 9 Abs. 1 BBauG; § 11 RGaO; § 1 Abs. 3 BauNVO.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.11.1959 - I A 47/59
- BVerwG, 19.08.1960 - I B 12.60
- BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 26, 103
- NJW 1967, 840
- MDR 1967, 614
- DVBl 1968, 25
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65
Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage; …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
Das ergibt sich - wie der erkennende Senat in anderem Zusammenhang bereits in seinem Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - (BVerwGE 22, 129 [134]) entschieden hat - aus § 186 Abs. 3 BBauG, demzufolge die Vorschriften der Reichsgaragenordnung unberührt bleiben, soweit sie nicht den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes entgegenstehen. - BVerwG, 02.12.1959 - V C 106.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
Soll-Vorschriften sind für die Verwaltung ebenso verbindlich wie Muß-Vorschriften, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise ein Abweichen von der Regel zulassen (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - im Anschluß an das Urteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 106.58 [DVBl. 1960, 252]). - BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65
Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
Soll-Vorschriften sind für die Verwaltung ebenso verbindlich wie Muß-Vorschriften, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise ein Abweichen von der Regel zulassen (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - im Anschluß an das Urteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 106.58 [DVBl. 1960, 252]). - BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
Für § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO ist mehrfach entschieden worden, daß diese Vorschrift insoweit Bundesrecht ist, als sie nicht im zweiten Satzteil Anforderungen an die Ausführung der baulichen Anlagen stellt (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 [DVBl. 1959, 99 = DÖV 1959, 793 = BBauBl. 1959, 76]); auch § 11 Abs. 2 enthält bodenrechtliche Bestimmungen und ist daher ebenfalls als Bundesrecht anerkannt worden (…BVerwG a.a.O.). - BVerwG, 15.06.1955 - I B 58.54
Baurechtliche Ausgestaltung des nachbarrechtlichen Anfechtungsanspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden (vgl. z.B. Beschluß vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II - BBauBl. 1955, 579), daß der Begriff "Zubehör" im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 "nicht einen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang des Garagengrundstücks mit dem Wohn- und Betriebsgrundstück meint, vielmehr nur eine wirtschaftliche Zuordnung nach der Zweckbestimmung und einen dieser Zuordnung Rechnung tragenden engeren räumlichen Zusammenhang"; dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an.
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Der Senat hat bereits zu der mit § 12 Abs. 2 BauNVO vergleichbaren Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 1 RGaO entschieden, daß das Bedürfnis der Bevölkerung nicht durch die Pflichtgrenze des einzelnen Grundstücks beschränkt werde; vielmehr sei auf den Gesamtbedarf der Bevölkerung in den in § 11 Abs. 2 Satz 1 RGaO genannten Gebieten abzustellen (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 12.65 - BVerwGE 26, 103 ; Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 4 C 63.67 - Buchholz 406.42, § 11 RGaO Nr. 11 = BRS 22 Nr. 115). - BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …
Das Berufungsgericht hat insoweit weder den § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO zu Unrecht als nachbarschützend angesehen (Urteil des Senats vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - BVerwGE 27, 29 [32]), noch hatte es Anlaß, sich mit dem teils bundesrechtlichen, teils landesrechtlichen Gehalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO auseinanderzusetzen (Urteil des Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - BVerwGE 26, 103 [106]). - BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
Denn nach § 186 Abs. 3 BBauG 1960 galten die bauplanungsrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung als Bundesrecht fort (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 12.65 - BVerwGE 26, 103 ).
- BVerwG, 14.02.1969 - IV C 64.67
Errichtung einer Garagenanlage in einem geschützten Wohngebiet - Befreiung wegen …
Zur Frage, ob sich die Zahl zulässiger Garagen auf einem Grundstück im reinen Wohngebiet nach dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf dieses Grundstücks oder nach dem Gesamtbedarf dieses Gebietes richtet (im Anschluß an Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - in BVerwGE 26, 103).Damit setze es sich in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1955 (Buchholz BVerwG 406.42, § 11 RGaO Nr. 1); vor allem sei die Auslegung des § 11 RGaO durch das Berufungsgericht nicht vereinbar mit den Urteilen des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103) und vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.67 - (BVerwGE 27, 29), in denen ausdrücklich auf das in dem Gebiet vorhandene Bedürfnis abgestellt werde.
Zur Auslegung des § 11 RGaO folgen die Kläger der Auffassung des Berufungsgerichts und vertiefen sie durch zusätzliche Überlegungen in Auseinandersetzung mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103).
Das ergibt sich aus dem, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103 [104]) gesagt hat.
Dem hat sich der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103 [108]) angeschlossen.
Bemerkt sei jedoch, daß zwar das "Bedürfnis der Bevölkerung in diesen Gebieten" (§ 11 Abs. 2 Satz 1 RGaO) sich aus der Summe der Einzelbedürfnisse ergibt (vgl. BVerwGE 26, 103 [107]), daß aber gleichwohl dieses Bedürfnis auf einem Grundstück nur insoweit erfüllt werden darf, als es von "in der Nähe" im vorstehend umschriebenen Sinn gelegenen Grundstücken verursacht wird.
Zum anderen bietet - wie gerade die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103 [109]) zeigt - die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 RGaO für Anlagen über 100 qm ein gewichtiges Hindernis; denn ein angemessener Abstand, den nach § 12 Abs. 2 Satz 2 RGaO Mittel- und Großanlagen von Wohngebäuden haben sollen, liegt nur vor, wenn "der Charakter des geschützten Gebietes trotz des Baues der Mittel- oder Großanlagen noch hinreichend gewahrt bleibt" (BVerwGE 26, 103 [109]).
- BVerwG, 14.02.1969 - IV C 63.67
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen den Bau von Garagen im Wohngebiet
Zur Frage, ob sich die Zahl zulässiger Garagen auf einem Grundstück im reinen Wohngebiet nach dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf dieses Grundstücks oder nach dem Gesamtbedarf dieses Gebietes richtet (im Anschluß an Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - in BVerwGE 26, 103).Damit setze es sich in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1955 (Buchholz BVerwG 406.42, § 11 RGaO Nr. 1); vor allem sei die Auslegung des § 11 RGaO durch das Berufungsgericht nicht vereinbar mit den Urteilen des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103) und vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.67 - (BVerwGE 27, 29), in denen ausdrücklich auf das in dem Gebiet vorhandene Bedürfnis abgestellt werde.
Das ergibt sich aus dem, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103 [104]) - gesagt hat.
Dem hat sich der erkennende Senat in dem erwähnten Urteil vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103 [108]) angeschlossen.
Bemerkt sei jedoch, daß zwar das "Bedürfnis der Bevölkerung in diesen Gebieten" (§ 11 Abs. 2 Satz 1 RGaO) sich aus der Summe der Einzelbedürfnisse ergibt (vgl. BVerwGE 26, 103 [107]), daß aber gleichwohl dieses Bedürfnis auf einem Grundstück nur insoweit erfüllt werden darf, als es von "in der Nähe" im vorstehend umschriebenen Sinn gelegenen Grundstücken verursacht wird.
Zum anderen bietet - wie gerade die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 103 [109]) zeigt - die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 RGaO für Anlagen über 100 qm ein gewichtiges Hindernis; denn ein angemessener Abstand, den nach § 12 Abs. 2 Satz 2 RGaO Mittel- und Großanlagen von Wohngebäuden haben sollen, liegt nur vor, wenn "der Charakter des geschützten Gebietes trotz des Baues der Mittel- oder Großanlagen noch hinreichend gewahrt bleibt" (BVerwGE 26, 103 [109]).
- BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht …
Hinsichtlich der vom Berufungsgericht erörterten Anwendung des § 11 RGaO in neuen Plengebieten verweist der Senat auf sein Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (BVerwGE 26, 103). - BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …
Die vom Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Vorschriften der Reichsgaragenordnung finden, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (NJW 1967, 840) entschieden hat, auch nach Inkrafttreten von Bundesbaugesetz und Baunutzungsverordnung (BNVO) Anwendung, solange nicht neue Bebauungspläne auf Grund der eben genannten Rechtsvorschriften mit der Wirkung des § 1 Abs. 3 Satz 2 BNVO erlassen sind, dies ist hier nicht der Fall.Denn nach § 11 Abs. 2 RGaO kommt es auf das Bedürfnis an Garagen in dem Gebiet und nicht nur auf dem Grundstück , auf dem Garagen errichtet werden sollen, an (vgl. dazu im einzelnen Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 -).
- OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 Bf 133/03
Zur Fortgeltung planungsrechtlicher Bestimmungen der Reichsgaragenordnung - Zur …
Zwar hat es nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes in älteren Entscheidungen mehrfach ausgeführt, dass die planungsrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung weiter Anwendung fänden, so lange nicht neue Bebauungspläne aufgrund des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung mit der Wirkung des § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1962 erlassen worden seien (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 27.1.1967, BVerwGE 26, 103;… Urt. v. 14.6.1968, Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 8;… Urt. v. 31.1.1969, Buchhholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 10;… Urt. v. 14.2.1969, Buchholz 406.42 § 11 RGaO Nr. 11).Es hat dies jedoch ausdrücklich und in Abgrenzung zur Überleitungsvorschrift des § 173 Abs. 3 BBauG 1960 aus § 186 Abs. 3 BBauG 1960 hergeleitet, demzufolge die Vorschriften der Reichsgaragenordnung unberührt blieben, soweit sie nicht den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes entgegenstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1967, a.a.O.).
- VGH Bayern, 01.04.2016 - 15 CS 15.2451
Beseitigungsanordnung für einen Carport
Regelungen zu überdachten Stellplätzen fanden sich zum damaligen Zeitpunkt aber bereits in der als Bundesrecht aufrechterhaltenen (vgl. BVerwG, U. v. 27.1.1967 - IV C 12.65 - BVerwGE 26, 103 ff.), erst mit Wirkung vom 1. Juli 1987 durch Art. 2 Nr. 27 des Gesetzes über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2191) außer Kraft getretenen Vorschrift des § 13 Abs. 4 der Reichsgaragenordnung (RGaO) vom 17. Februar 1939 (RGBl I S. 219) in der Fassung des Erlasses vom 13. September 1944 (RArbBl I S. 325) ("Schutzdächer über Kleineinstellplätzen") sowie in der landesrechtlichen Garagenverordnung (GaV) vom 12. Oktober 1973 (GVBl S. 585) ("Stellplätze mit Schutzdächern"). - BVerwG, 12.01.1968 - IV C 167.65
Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan
Die Baunutzungsverordnung findet auf übergeleitete Pläne keine Anwendung (vgl. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - [BVerwGE 26, 103 [105]]). - BVerwG, 23.08.1968 - IV C 103.66
Fortgeltung von altem Recht bei übergeleiteten Bebauungsplänen
- BVerwG, 14.06.1968 - IV C 76.67
Klage eines Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung - …
- VG Stuttgart, 15.02.2012 - 5 K 2779/09
Bauvorbescheid, Sachbescheidungsinteresse, gesicherte Erschließung; Herabzonung …
- BVerwG, 06.10.1967 - IV C 96.65
Anforderungen an die Begründung einer Revision - Rechtmäßigkeit der …
- BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit von Garagen und …
- BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76
Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten …
- OVG Bremen, 27.02.1968 - I B A 3/68
Zulässigkeit der Genehmigung von Kraftfahrzeugeinstellplätzen auf dem Hofraum …
- BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65
Vereinbarkeit des weitergehenden Landesrechts über die Zulässigkeit des Baus von …
- OVG Niedersachsen, 06.12.2000 - 1 L 3256/99
Außerkrafttreten; Bauverordnung; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Einfügen; Lärm; …
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94
Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht
- OVG Saarland, 11.12.1987 - 2 R 357/87
Zulässigkeit einer teilweisen Stellplatzanlage; Aufhebung einer Baugenehmigung; …
- OVG Saarland, 20.11.1987 - 2 R 207/86
Zulässigkeit einer teilweise überdachten Stellplatzanlage; Geräuschemissionen von …
- VG Ansbach, 26.06.2019 - AN 9 K 18.01373
Nachbarschutz durch Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung
- OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93
Teilortsplan; Festsetzung; Private Grünfläche; Stellplatz; Stellplätze im …
- BVerwG, 13.01.1989 - 4 B 226.88
Anfechtung von Festsetzungen im Bebauungsplan und einer dadurch bedingten …
- BVerwG, 14.07.1971 - IV C 6.69
Zulässigkeit der Errichtung von Garagen im Bauwich - Regelung der offenen …
- BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69
Baugenehmigung für eine das zulässige Maß der baulichen Nutzung überschreitende …
- BVerwG, 21.11.1968 - IV B 105.68
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 25.06.1971 - IV OE 42/69
- BVerwG, 31.01.1969 - IV C 76.66
Von der Benutzung von Fahrzeugen ausgehende Emissionen
- VG München, 16.09.2020 - M 9 K 19.4456
Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für die Errichtung von zwei Villen und …
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 3 S 926/92
Zur Nichtigkeit des BauNVO § 25c Abs 2 F: 1990-01-23
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90
Zur Frage der Zulässigkeit eines Intim-Shops mit Kino im Straßenviertel mit …
- BVerwG, 10.06.1970 - IV B 24.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung für …
- BVerwG, 19.06.1968 - IV B 193.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der Ablehnung …
- BVerwG, 16.02.1968 - IV C 28.65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei inhaltlich falscher Belehrung durch den …
- BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überholte Sachdarstellung im …
- VG München, 16.09.2020 - M 9 K 19.4514
Nachbarklage gegen Bauvorbescheid
- OVG Saarland, 25.05.1973 - II R 16/73
Rechtmäßigkeit der Bauerlaubnis für die Errichtung einer Omnibusgaragenhalle ; …
- OVG Bremen, 28.11.1969 - II BA 45/69
Rechtmäßigkeit einer Bauerlaubnis; Nachbarschützende Funktion einer hinteren …
- OVG Saarland, 09.02.1968 - II R 70/67
Einwendungen gegen die Errichtung einer Garage; Anspruch auf Erteilung einer …
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