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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8509
BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92 (https://dejure.org/1994,8509)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1994 - 4 C 17.92 (https://dejure.org/1994,8509)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1994 - 4 C 17.92 (https://dejure.org/1994,8509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dachgeschoßausbau - Maß der baulichen Nutzung - Feinheiten der Berechnungsregeln - Geschoßfläche - Eigenart der näheren Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Nach ständiger Rechtsprechung können die Vorschriften der Baunutzungsverordnung - von den Sonderregelungen in § 34 Abs. 3 BBauG 1976/79 und in § 34 Abs. 2 BauGB abgesehen - im unbeplanten Innenbereich lediglich als Auslegungshilfe berücksichtigt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 12.67 - BVerwGE 32, 31 ; Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173 ).

    Die vorhandene Bebauung kann eine planerische Ausweisung als Maßstab fast nie ersetzen (BVerwG, Urteil vom 23. April 1969, a.a.O., S. 36).

  • BVerwG, 31.10.1986 - 4 B 224.86

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Daß dies auch gesetzlich gewollt war, hat der Senat ferner § 34 Abs. 3 Satz 2 BBauG 1976/79 entnommen, durch den ausdrücklich auf die Vorschriften der Baunutzungsverordnung über das zulässige Maß der Bebauung und damit auch auf die Vorschriften über die Geschoßflächenzahl als Maßstab Bezug genommen werde (Beschluß vom 31. Oktober 1986 - BVerwG 4 B 224.86 - nicht veröffentlicht).

    Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107; Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Allerdings hat sich der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 34 BBauG 1976/79 auch an den Grund- und Geschoßflächenzahlen orientiert (vgl. z.B. Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138) bereits geklärt, daß § 34 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BauGB auf die Abwehr städtebaulicher Mißstände i.S. von § 136 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschränkt ist.
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Nach ständiger Rechtsprechung können die Vorschriften der Baunutzungsverordnung - von den Sonderregelungen in § 34 Abs. 3 BBauG 1976/79 und in § 34 Abs. 2 BauGB abgesehen - im unbeplanten Innenbereich lediglich als Auslegungshilfe berücksichtigt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 12.67 - BVerwGE 32, 31 ; Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173 ).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107;… Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Zwar ist die mit dem Dachgeschoßausbau verbundene Nutzungsänderung nach denselben Kriterien wie ein Neubauvorhaben zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185), so daß ein Dachgeschoß, das sich - als ein Fremdkörper - schon bisher nicht in die Eigenart der Umgebung eingefügt hat, wegen des mit seinem Ausbau verbundenen Verlustes des Bestandsschutzes mangels Einfügens planungsrechtlich unzulässig werden kann.
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Ausschlaggebend hierfür war, daß Grund- und Geschoßflächenzahl zu den in § 16 Abs. 2 BauNVO genannten Kriterien des Maßes der baulichen Nutzung gehören und als solche auch für die Beurteilung des Nutzungsmaßes im unbeplanten Innenbereich von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 19).
  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107;… Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128).
  • BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85

    Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92
    Mehrfach ist betont worden, daß es (auch) auf die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage im Sinne einer absoluten Zahl und auf die räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankomme (Beschluß vom 17. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107;… Beschluß vom 31. Oktober 1986, a.a.O.; Beschluß vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 60.87 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 119; Beschluß vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 128).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 B 142.80

    Begriff der "zu überbauenden Grundstücksfläche" - Gerichtliche Prüfung einer …

  • BVerwG, 12.09.1978 - 4 B 98.78

    Bauliche Nutzung eines Vorhabens - Baugrundstück - Eigenart der näheren Umgebung

  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 2 B 13.1995

    Einfügen; Maß der baulichen Nutzung

    Das sind in Fällen wie diesem vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschoße und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17/92 - juris).

    Die Geschoßflächenzahl hat für das Tatbestandsmerkmal des Einfügens des klägerischen Vorhabens wegen der insoweit ausschließlich maßgebenden konkreten Verhältnisse keine entscheidende Aussagekraft (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - a.a.O.).

    Ihre (absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umliegenden Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11

    Zulässiger Gegenstand einer isolierten Bauvorbescheidsfrage

    Dies gilt insbesondere für ein relatives Maßkriterium wie das der Geschossflächenzahl (BVerwG, Urt. v. 23.3.1994, 4 C 17/92, juris), die gemäß § 20 Abs. 3 BauNVO nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Vollgeschossen zu ermitteln ist, ohne dass für den Betrachter jedoch durchweg erkennbar ist, ob es sich jeweils um Vollgeschosse handelt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2015 - 10 S 11.15

    Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

    Maßgeblich bleibt die konkrete, am tatsächlich Vorhandenen ausgerichtete Betrachtung (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - BVerwG 4 C 17.92 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574

    Funktionslosigkeit eines Baulinienplans und Befreiung von den Festsetzungen des …

    Das ist in Fällen wie diesem vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris; BayVGH, U.v. 18.12.2009 - 2 B 08.2154 - juris).
  • VGH Bayern, 10.08.2026 - 2 CS 26.1010

    Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, Nutzungsänderung von Lager- und …

    Denn das in § 34 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB als äußerste Grenze einer Bebauung im Innenbereich bezeichnete Erfordernis, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse zu wahren, ist - soweit es neben dem Gebot des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) überhaupt eine eigenständige Bedeutung entfalten kann - in seiner Anwendung auf die Abwehr städtebaulicher Missstände beschränkt (…vgl. BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - juris Rn. 6;… vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - juris Rn. 28 ff.; U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris Rn. 17;… B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - juris Rn. 6).

    Rn. 16 Soweit die Antragstellerin sich darauf beruft, dass das Bundesverwaltungsgericht in den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen (Az. 4 C 40.87 und Az. 4 C 17.92) im Rahmen der Regelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB auf die Begriffsbestimmung in § 136 Abs. 3 Nr. 1 BauGB Bezug nehme und vorliegend die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Hinblick auf die Belichtung und Besonnung i.S.d. § 136 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a BauGB deswegen nicht gewahrt würden, weil die Fensteröffnungen nicht den Anforderungen des Art. 45 Abs. 2 Satz 2 BayBO entsprächen, übersieht sie, dass es sich bei der erforderlichen Größe der Fensteröffnungen um bauordnungsrechtliche Vorgaben handelt.

  • VG München, 19.11.2024 - M 1 K 21.410

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus (erfolglos), …

    Die BauNVO kann lediglich als Auslegungshilfe dienen (BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dass diese Betrachtung grob und ungenau ist, ist der Ableitung von Maßstäben aus der vorhandenen Bebauung immanent (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris Rn. 9).

  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1443

    Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus wegen fehlenden Einfügens …

    Das sind vor allem die (absolute) Grundfläche, die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe des Gebäudes (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17/92 - juris).

    Die Geschossflächenzahl hat für das Tatbestandsmerkmal des Einfügens des klägerischen Vorhabens wegen der insoweit ausschließlich maßgebenden konkreten Verhältnisse dagegen keine entscheidende Aussagekraft und muss daher vernachlässigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 22.03.2013 - 1 A 518/12

    Beschränkung der Überprüfung der bauordnungsrechtlichen Ermessensentscheidung auf …

    Rn. 34 Die lediglich anhand einer vorhandenen Bebauung zu gewinnenden Maßstäbe für das Maß der baulichen Nutzung sind notwendigerweise nur grob und ungenau, weshalb die in § 16 Abs. 2 BauNVO genannten, in der Örtlichkeit oft nur schwer erkennbaren Maßstabsbestimmungsfaktoren im unbeplanten Innenbereich nicht unbesehen in der Art eines Rechtssatzes herangezogen werden können; von der Sonderregelung in § 34 Abs. 2 BauGB abgesehen sind die Vorschriften der Baunutzungsverordnung im ungeplanten Innenbereich deshalb nur als "Auslegungshilfe" zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 23. März 1994, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 17.92 -, juris Rn. 9 m. w. N.;… Senatsbeschl. v. 20. Februar 2013 - 1 A 106/12 -, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 2 CS 23.787

    Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen die Ersetzung des verweigerten …

    Dagegen hat die Geschossflächenzahl für das Tatbestandsmerkmal des Einfügens des Vorhabens wegen der insoweit ausschließlich maßgebenden konkreten Verhältnisse keine entscheidende Aussagekraft (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 17.92 - juris).
  • VG München, 05.03.2009 - M 11 K 08.2901

    Innenbereich; Maß der baulichen Nutzung

    Rn. 16 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für die Beurteilung, ob sich ein Bauvorhaben seinem Maß nach in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, in erster Linie auf solche Maße abzustellen ist, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und an Hand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zueinander setzen lassen (BVerwG vom 23. März 1994 Az: 4 C 17/92 in juris).
  • VG Weimar, 24.03.2004 - 1 K 1409/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; DDR-Wochenendhausgebiet; …

  • VG München, 18.09.2014 - M 11 K 13.5885

    Beseitigungsanordnung

  • BVerwG, 13.10.1994 - 4 B 206.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Augsburg, 24.07.2025 - Au 5 K 24.32

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (rechtmäßig), Einfügensgebot, Maß der …

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