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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1983 - 4 C 18.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6480
BVerwG, 28.04.1983 - 4 C 18.83 (https://dejure.org/1983,6480)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1983 - 4 C 18.83 (https://dejure.org/1983,6480)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1983 - 4 C 18.83 (https://dejure.org/1983,6480)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 14 TG 2673/95

    Dinglicher Verwaltungsakt - Einzelrechtsnachfolge - Eintritt in ein schwebendes …

    Auch eine gem. § 173 VwGO entsprechende Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO (so OVG NW…, Urteil vom 18. Oktober 1972 a.a.O. und Urteil vom 15. September 1980 - 11 A 2306/78 - NJW 1981 S. 598; BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 4 C 18/83 - NJW 1985 S. 281) ist für die hier fragliche verwaltungsrechtliche Fallgestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht sachgerecht, weil diese Vorschrift zu einer dem § 42 Abs. 2 VwGO widersprechenden Prozeßstandschaft des Veräußerers für den Erwerber führen würde und von einer Schutzbedürftigkeit des Prozeßgegners ausgeht, die wegen des Übergangs der Verpflichtung aus dem grundstücks- und anlagenbezogenen dinglichen Verwaltungsakt auf den Einzelrechtsnachfolger hier auf Seiten der Behörde gerade nicht besteht (vgl. Spannowsky, NVwZ 1992 S. 426 ff., der allerdings deshalb die Verfahrensregelung für die - auch das Prozeßrechtsverhältnis unmittelbar erfassende - Gesamtrechtsnachfolge in § 239 ZPO entsprechend anwenden will), so daß auch die in § 266 Abs. 1 ZPO vorgesehene Möglichkeit des Prozeßgegners, den Rechtsnachfolger zur Verfahrensübernahme zu zwingen, bei der nur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren grundsätzlich nicht gegeben seien dürfte.
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