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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.12.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1965 - IV C 180.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,852
BVerwG, 01.09.1965 - IV C 180.65 (https://dejure.org/1965,852)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1965 - IV C 180.65 (https://dejure.org/1965,852)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1965 - IV C 180.65 (https://dejure.org/1965,852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …

    Das öffentliche Interesse an diesem besonders umweltfreundlichen und weniger unfallträchtigen Verkehrs- und Transportmittel wäre beeinträchtigt, wenn dieser Verkehrszweig wegen unerträglicher finanzieller Verluste ganz oder in wesentlichen Teilen eingestellt werden müßte (wegen der - unschädlichen - Überlagerung eigener Interessen des Unternehmers mit dem Wohl der Allgemeinheit vgl. Beschluß des Senats vom 1. September 1965 - BVerwG 4 C 180.65 - Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 Nr. 1 betreffend den Bau einer U-Bahnlinie).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …

    Das kann unter Rechtsschutzgesichtspunkten um so weniger bedenklich sein, als nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit der Anfechtung des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses die von der Planfeststellungenbehörde gewählte Abschnittsbildung ihrerseits einer Prüfung dahin unterzogen werden kann, ob sie sich innerhalb der der planerischen Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen hält, insbesondere, ob die Abschnittsbildung als solche den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht (vgl. Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 S. 1 [8 f]; Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f]).
  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Die Wahl der Streckenführung ist in das Ermessen der Behörde gestellt (vgl. u.a. Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89-62 -, Beschluß vom 24. September 1965 - BVerwG IV B 50.65 -, Urteil vom 10. Oktober 1965 - BVerwG IV C 180.65 -, Marschall a.a.O. S. 490).

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 1965 (a.a.O.) die Grundsätze herausgestellt, unter denen eine Ermessensentscheidung dieser Art angreifbar ist.

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - (Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 Nr. 1 S. 7) ausgeführt, daß eine solche Zuständigkeitskonzentration nicht zu beanstanden ist.
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV B 202.68

    Ermessen der Planungsbehörde hinsichtlich der Wahl der Streckenführung - …

    Das bedeutet, daß die von der Planungsbehörde angestrebte Lösung und der damit verbundene Eingriff in die Rechte des oder der Betroffenen nicht außer Verhältnis zum Planziel stehen darf und das den Betroffenen zugemutete Opfer notwendig sein muß, um jenes Ziel zu erreichen (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - [S. 7], ferner Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG IV C 18.65 - [S. 12] und Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - [S. 13]).

    Auch konnte es die Behörde in Rechnung stellen, daß die von ihr verfolgte Planung abschnittsweise verwirklicht werden kann und jeder fertiggestellte Teilabschnitt in Richtung auf das Planziel einen angemessenen Verkehrswert darstellt, während dies - in bezug auf das Planziel - bei der vom Kläger vorgeschlagenen Linienführung nicht der Fall ist; u.a. aus diesen Gründen ist daher jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden eine abschnittsweise Planfeststellung trotz der von Blümel (…Festgabe für Ernst Forsthoff, 1967, S. 147 f.) erhobenen Bedenken gerechtfertigt (vgl. auch Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - [S. 12]).

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 5.78

    Nutzungsänderung - Eigentümer - Mieter

    Das kann unter Rechtsschutzgesichtspunkten um so weniger bedenklich sein, als nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit der Anfechtung des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses die von der Planfeststellungenbehörde gewählte Abschnittsbildung ihrerseits einer Prüfung dahin unterzogen werden kann, ob sie sich innerhalb der der planerischen Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen hält, insbesondere, ob die Abschnittsbildung als solche den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht (vgl. Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 S. 1 [8 f]; Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f]).
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus …

    Es wäre mit dem Sinn der Rechtskraft nicht zu vereinbaren, wenn denen, die eine Anfechtung unterlassen haben, durch die Beiladung neue Angriffsmöglichkeiten eröffnet würden (BVerwG IV C 180.65 - Beschluß vom 1. September 1965 -).
  • BVerwG, 05.01.1989 - 4 NB 31.88

    Anforderungen an eine Nichtvorlagebeschwerde; Umfang des Abwägungsgebots im …

    Die Bildung von Abschnitten setzt - soll sie rechtmäßig sein - voraus, daß sie ihrerseits den Anforderungen des Abwägungsgebotes entspricht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG 4 C 180.65 - Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - BVerwGE 57, 297 [BVerwG 09.03.1979 - 4 C 41/75]; Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 12.68

    Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Anwesen für den Bau der sog. Sauerlandlinie …

    Dabei kann es der Senat offenlassen, ob die Grundsätze, auf die sich die Beklagte beruft, überhaupt solche des Bundesrechts sind; dagegen können immerhin Bedenken entstehen, weil sie im Verfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz auf Landesrecht, beruhen (vgl. § 19 Abs. 5 FStrG) und schwerlich insgesamt ihre Grundlage in Art. 14 GG haben; daß sie etwa auch im Enteignungs- und Entschädigungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz entwickelt bzw. vor allem aus dem preußischen Recht übernommen worden sind, macht sie nicht generell zu Bundesrecht (vgl. auch Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 Nr. 1 S. 4).
  • BVerwG, 13.01.1989 - 4 B 249.88

    Prüfungsumfang bei teilweiser Mangelhaftigkeit eines …

    Die Bildung von Abschnitten setzt - soll sie rechtmäßig sein - voraus, daß sie ihrerseits den Anforderungen des Abwägungsgebotes entspricht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG 4 C 180.65 - Buchholz 442.01 § 28 PBefG 1961 Nr. 2; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - BVerwGE 57, 297 [BVerwG 09.03.1979 - 4 C 41/75]; Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße - …

  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 159.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße - …

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65
  • BVerwG, 04.01.1968 - I B 81.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 11.03.1968 - IV B 54.67

    Sonderrechte von Energieversorgungsunternehmen für Enteignungsfälle - …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1965 - IV C 180.65   

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https://dejure.org/1965,2686
BVerwG, 10.12.1965 - IV C 180.65 (https://dejure.org/1965,2686)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1965 - IV C 180.65 (https://dejure.org/1965,2686)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - IV C 180.65 (https://dejure.org/1965,2686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit um einen Planfeststellungsbeschluss - Rechtmäßige Ausübung von Ermessen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 84.67
    - Zu den vorstehenden Ausführungen, die keiner weiteren Vertiefung mehr bedürfen, wird auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts u. a. vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - (BVerwGE 2, 36), vom 16. April 1957 - BVerwG I B 4.57 - (DÖV 1957, 667), vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - (BVerwGE 28, 139 [143]) und vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 180.65 - (VkBl. 1966, 182) verwiesen (…vgl. auch Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 2. Aufl. 1963, Anmerkungen zu § 17).
  • BVerwG, 28.06.1968 - IV C 11.65

    Rechtsmittel

    1963, 220] , Urteil vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 180.65 - […
  • BVerwG, 23.08.1967 - IV B 9.67

    Planfeststellungsrecht des Personalbeförderungsgesetzes

    Dabei werden die zu dieser Grundsatzfrage sich äußernde, vom Berufungsgericht nicht voll berücksichtigte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 - und die zum Planfeststellungsrecht des Personalbeförderungsgesetzes ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 180.65 - heranzuziehen sein.
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