Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Pflichtmitgliedschaft; Teilnehmergemeinschaft; Verfassungsmäßigkeit
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Weigerung gegen die Heranziehung zu Verbandsbeiträgen - Beitragspflicht nach dem so genannten Flächenmaßstab - Billigkeitsregelung des § 131 Abgabenordnung (AO)
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Verfassungsmäßigkeit/Pflichtmitgliedschaft; Teilnehmergemeinschaft/Pflichtmitgliedschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1970 - III A 42/69
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Papierfundstellen
- BVerwGE 42, 210
- NJW 1974, 1361
- DÖV 1973, 781
- DÖV 1974, 781
Wird zitiert von ... (114) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 15.10.1971 - VII C 20.70
Unzulässige Begrenzung der Höhe eines Fremdenverkehrsbeitrags
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern Angelegenheit der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 [292]; 27, 364 [371]; 29, 327 [335]; 32, 157 [167]; BVerwGE 26, 317 [319]; 31, 33 [34]; 39, 5 [8]).Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts aus, nach welcher ein "Beitrag" dann anzunehmen ist, wenn der erhobene Geldbetrag zur Verringerung oder zur Deckung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung von denjenigen gefordert wird, denen die Einrichtung besondere Vorteile gewährt (vgl. z.B. BVerfGE 14, 312 [317]; Urteil vom 15. Oktober 1971 - BVerwG VII C 20.70 - in BVerwGE 39, 5 [BVerwG 15.10.1971 - VII C 20/70] [6]).
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern Angelegenheit der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 [292]; 27, 364 [371]; 29, 327 [335]; 32, 157 [167]; BVerwGE 26, 317 [319]; 31, 33 [34]; 39, 5 [8]). - BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
(Großer) Erftverband
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Das durch die Pflichtmitgliedschaft (allein) berührte allgemeine Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]) läßt Zwangsmitgliedschaften zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu, für die hier neben den Vorschriften des Niedersächsischen Wassergesetzes letztlich auf § 29 WHG zurückgegriffen werden kann.
- BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60
Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts aus, nach welcher ein "Beitrag" dann anzunehmen ist, wenn der erhobene Geldbetrag zur Verringerung oder zur Deckung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung von denjenigen gefordert wird, denen die Einrichtung besondere Vorteile gewährt (vgl. z.B. BVerfGE 14, 312 [317]; Urteil vom 15. Oktober 1971 - BVerwG VII C 20.70 - in BVerwGE 39, 5 [BVerwG 15.10.1971 - VII C 20/70] [6]). - BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern Angelegenheit der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 [292]; 27, 364 [371]; 29, 327 [335]; 32, 157 [167]; BVerwGE 26, 317 [319]; 31, 33 [34]; 39, 5 [8]). - BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern Angelegenheit der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 [292]; 27, 364 [371]; 29, 327 [335]; 32, 157 [167]; BVerwGE 26, 317 [319]; 31, 33 [34]; 39, 5 [8]). - BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
Ärztliche Pflichtaltersversorgung
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Eine solche Verbandslast bedarf ungeachtet ihrer (zumindest ungenauen) Bezeichnung als Beitrag zu ihrer Rechtfertigung voraussetzungsgemäß nicht des Nachweises eines ihr äquivalenten Vorteils; sie ist vielmehr - wie im Verbandsrecht allgemein - die selbstverständliche Folge einer gesetzlich angeordneten Pflichtmitgliedschaft der davon betroffenen Grundstückseigentümer in einem öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsverband (vgl. dazu BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [323];… Wolff, Verwaltungsrecht I, 8. Aufl. 1971, § 42 II a 2 und 3;… Mronz, Körperschaften und Zwangsmitgliedschaft, 1973, S. 54). - BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus …
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern Angelegenheit der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 [292]; 27, 364 [371]; 29, 327 [335]; 32, 157 [167]; BVerwGE 26, 317 [319]; 31, 33 [34]; 39, 5 [8]). - BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68
Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Lassen sich dagegen mehrere Regelungen denken, die sich im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes halten, so ist es nicht Angelegenheit der Gerichte, sondern Angelegenheit der rechtsetzenden Organe, die zweckmäßigste Lösung auszuwählen (vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 [292]; 27, 364 [371]; 29, 327 [335]; 32, 157 [167]; BVerwGE 26, 317 [319]; 31, 33 [34]; 39, 5 [8]). - BVerwG, 23.05.1973 - IV C 33.70
Satzung eines Wasserverbands muss keinen Billigkeitserlass von Beiträgen vorsehen
Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Es kann für die vorliegende Entscheidung auf sich beruhen bleiben, daß diese Ansicht - jedenfalls in dieser ihrer Allgemeinheit - rechtlichen Bedenken begegnet, wie der erkennende Senat in seinem ebenfalls am heutigen Tage verkündeten Urteil BVerwG IV C 33.70 näher dargelegt hat. - BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67
Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als …
- BVerwG, 29.05.1964 - IV C 22.63
Heranziehung zu Beiträgen des Sielverbandes - Beitragsregelung nach dem so …
- BVerwG, 02.12.1966 - IV C 185.65
Erhebung eines Beitrages eines Wasserverbandes - Verstoß gegen den …
- BVerwG, 10.02.1967 - IV C 57-59.66
Gründung eines Unterhaltungsverbandes nach § 83 Landeswassergesetz, Niedersachsen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05
Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der …
Rn. 28 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (23.05.1973 - IV C 21.70, BVerwGE 42, 210, 217;… 21.10.1987 - 7 B 64/87 -, Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 2; 04.06.2002 - 9 B 15/02 -, NVwZ 2002, 1508; 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, NVwZ 2008, 314, 317) - und entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. Urteilsabdruck S. 12) - hat jedoch das Äquivalenzprinzip für die Umlagen der Wasser- und Bodenverbände weder Geltung auf der ersten Stufe, auf der der Verband die Kosten auf die Gemeinden als Verbandsmitglieder umlegt ( § 3 Satz 1 GUVG ) noch auf der zweiten Stufe, auf der die Gemeinde die auf sie entfallende Verbandsumlage auf die grundsteuerpflichtigen Eigentümer des zum Gemeindegebiet gehörenden Verbandsgebietes abwälzt ( § 3 Satz 3 GUVG ).Diese Verbandslasten sind - wie im Verbandsrecht allgemein - die Folge einer gesetzlich angeordneten Pflichtmitgliedschaft der davon betroffenen Grundstückseigentümer in einem öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsverband (BVerwG, 23.05.1973, a.a.O., 217).
Dieser Regelungsmöglichkeit (§ 29 Abs. 1 Satz 2 WHG) liegt der Gedanke zugrunde, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet Zubringer von Wasser zu der zu unterhaltenden Gewässerstrecke ist und dadurch die Gewässerunterhaltung erschwert (BVerwG, 23.05.1973, a.a.O., 214;… 03.07.1992, a.a.O., 612;… 11.07.2007, a.a.O., 317;… s. dazu auch Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 10. Aufl., § 40, Rn. 24).
Die Verbesserung des Bodenzustandes oder auch nur eine Einflussnahme auf ihn ist nicht Aufgabe der Gewässerunterhaltung (BVerwG, 23.05.1973, a.a.O., 215;… OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010, a.a.O., Rn. 8).
Eine gleichmäßige Heranziehung aller Grundstückseigentümer zu den durch die Gewässerunterhaltung verursachten Kosten lässt sich auf einleuchtende, sachlich vertretbare und dem Regelungsgegenstand gerecht werdende Gesichtspunkte zurückführen (so BVerwG, 23.05.1973 a.a.O., 216).
Maßgeblich für die Bemessung der auf die Grundstückseigentümer umzulegenden Wasser- und Bodenverbandsgebühren - dies auch vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes - ist der Anteil, den die Grundstücke im Einzugsgebiet an der Notwendigkeit der Gewässerunterhaltung haben, insbesondere das Maß des den zu unterhaltenden Gewässern nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet von den Grundstücken zufließenden Oberflächen- und Grundwassers (BVerwG, 23.05.1973, a.a.O., 215).
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Solidarfonds Abfallrückführung
Insbesondere kann die Abgabe nicht als eine so genannte Verbandslast (vgl. z.B. BVerwGE 42, 210 ; BVerwG…, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15/02 -, NVwZ 2002, S. 1508) gerechtfertigt werden. - OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
Wasserrecht - Gewässerunterhaltungsbeitrag, Flächenmaßstab, Vorteilsmaßstab
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass die Überbürdung der Unterhaltungslast auf die Anlieger und Eigentümer von Gewässern und diejenigen, die besondere Vorteile aus der Gewässerunterhaltung ziehen, deshalb unbillig sein kann, weil die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, so dass jedes Grundstück allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser verursacht und damit die Gewässerunterhaltung erschwert (BVerwGE 42, 210 ; BVerwG, DÖV 1993, 77).Soweit in der Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, dass Beiträge im weiteren Sinne, zu denen auch die Verbandslasten gehören (Hess.VGH, DÖV 1987, 548 ), zu ihrer Rechtfertigung nicht des Nachweises eines ihnen äquivalenten Vorteils bedürfen (so wohl: BVerwGE 42, 210 ;… Wolff/Bachhof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Auflage 1994, § 42 Rdnr. 42), schließt sich der Senat dem nicht an.
Bei der Wahl des Maßstabes, der bei der Abwälzung der von der Gemeinde an den Unterhaltungsverband zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Grundsteuerpflichtigen Anwendung finden soll, hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwGE 42, 210 ), solange er sicherstellt, dass die Beitragshöhe bei der Anwendung des Maßstabes noch eine Verknüpfung zum Maß des Vorteils aufweist.
Diese Fiktion beruht auf der auch dem § 29 Abs. 1 Satz 2 WHG zugrunde liegenden Erfahrung, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebietes gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, so dass jedes Grundstück also schon infolge seiner Lage im Niederschlagsgebiet dem zu unterhaltenden Gewässer Wasser zuleitet und infolge dessen die Gewässerunterhaltung erschwert (BVerwGE 42, 210 ).
Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte wegen deren Unterschiede nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, weil ein einleuchtender, sachlich vertretbarer Grund für die gesetzlich vorgesehene Gleichbehandlung fehlt (vgl. BVerwGE 42, 210 ).
- BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18
Umlagefähigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen …
- VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10
Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
41 Bundesgerichtlich ist bereits entschieden, dass die Gleichbehandlung aller Verbandsflächen, die sich aus der Heranziehung der Grundstückseigentümer nach dem reinen Flächenmaßstab ergibt, auf einleuchtende, sachlich vertretbare sowie dem Regelungsgegenstand gerecht werdende Gesichtspunkte zurückzuführen und daher mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. grundlegend BVerwGE 42, 210ff; zuletzt BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 -, aaO). - BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder mangels Entgeltcharakter nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für den Umlagepflichtigen bedarf (BVerwGE 42, 210 …sowie Beschluss vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 2). - BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06
Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband; …
Da die Umlage von Verbandslasten auf Verbandsmitglieder keinen Entgeltcharakter hat und daher nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für die Umlagepflichtigen bedarf (Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG 4 C 21.70 - BVerwGE 42, 210 = Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 1 S. 6; Beschluss vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508), ist dieser Spielraum im Wesentlichen nur durch das Willkürverbot begrenzt.Denn die die Unterhaltslast bestimmenden Maßnahmen für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses sind abhängig von dem Maß des dem Gewässer nach den gegebenen Bodenverhältnissen im Niederschlagsgebiet zufließenden Oberflächen- und Grundwassers, welches in unmittelbarer Beziehung zur Grundstücksfläche steht (vgl. Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG 4 C 21.70 - BVerwGE 42, 210 = Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 1 S. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …
Dem liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Gedanke zugrunde, dass die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebiets gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Niederschlagsgebiet Zubringer von Wasser zu der zu unterhaltenden Gewässerstrecke ist und dadurch die Gewässerunterhaltung erschwert und den Eigentümern der Flächen im Verbandsgebiet eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbands ist (…BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u.a. - NVwZ 2008, 314, juris Rn. 33 und vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210, juris Rn. 14 f.).Das ist bei jedem Grundstück im Einzugsbereich der Fall, da es allein durch seine Lage im Einzugsgebiet eines Gewässers zu dessen Unterhaltungsbedarf beiträgt und die Eigentümer insoweit eine Lastengemeinschaft bilden, ohne dass es auf eine konkrete Zurechenbarkeit der (allgemeinen) Unterhaltungsmaßnahmen, das Ausmaß der Erschwernis oder eine äquivalente Leistungsbeziehung ankommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 u.a. - NVwZ 2008, 314, juris Rn. 34…, Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - NVwZ-RR 1992, 611, juris Rn. 3 m.w.N.; Urteil vom 23. Mai 1973, a.a.O., Rn. 14 f.; VerfGBbg…, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 - LVerfGE 21, 97, juris Rn. 41, 45;… OVG Berlin-Brandenburg, Senatsurteil vom 21. Juni 2018 - OVG 12 B 3.18 - juris Rn. 24, Urteile vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 - LKV 2016, 80, juris Rn. 25, …und vom 22. November 2006 - OVG 9 B 13.05 - OVGE BE 27, 263, juris Rn. 16).
Sie wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos erhoben, sondern stellt nach ihren gesetzlichen Grundlagen als Refinanzierung der Verbandslast eine Abgabe sui generis dar, die sich von den nichtsteuerlichen kommunalen Abgaben wie Beiträgen und Gebühren unterscheidet; dabei wohl an eine Gegenleistung anknüpft (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - NvwZ-RR 1992, 611, juris Rn. 4; Urteil vom 23. Mai 1973 - IV C 21.70 - BVerwGE 42, 210, juris Rn. 20), aber keine Entgeltabgabe oder Vorzugslast ist und nicht vergleichbar strengen rechtlichen Anforderungen unterliegt, da es nicht des Nachweises eines äquivalenten Vorteils für die Umlage auf die Nutznießer der Gewässerunterhaltung bedarf (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15.02 - NVwZ 2002, 1508, juris Rn. 15; bereits Urteil vom 23. Mai 1973, a.a.O.).
- BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91
Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme - …
§ 29 Abs. 1 Satz 2 WHG ermächtigt mithin die Länder, die in § 28 Abs. 1 Satz 1 WHG inhaltlich näher umschriebene Pflicht zur Gewässerunterhaltung (= Erhaltung eines ordnungsmäßigen Zustandes für den Wasserabfluß) den Eigentümern der Grundstücke im Einzugsgebiet zu übertragen; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß die zu unterhaltenden Gewässer das auf alle Flächen eines Einzugsgebiets gleichmäßig fallende Niederschlagswasser abzuführen haben, jedes Grundstück also schon allein infolge seiner Lage im Einzugsgebiet den Zulauf von Wasser verursacht und damit die Gewässerunterhaltung erschwert (vgl. BVerwGE 42, 210 [214]). - BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im …
Insbesondere kann die Abgabe nicht als eine so genannte Verbandslast (vgl. z.B. BVerwGE 42, 210 ; BVerwG…, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 9 B 15/02 -, NVwZ 2002, S. 1508) gerechtfertigt werden. - VG Frankfurt/Oder, 20.06.2018 - 5 K 593/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 44.83
Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung und Konkursfähigkeit allgemeiner …
- VG Frankfurt/Oder, 24.05.2019 - 5 K 2522/17
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 6.06
Beitragsbescheid gegenüber einem Mitglied eines Deichverbands; Beiträge für den …
- BVerwG, 10.07.1979 - 7 B 43.78
Beitragsbemessung nach einem Flächenmaßstab - Beitragslast für …
- BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
- VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15
Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität; …
- BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05
Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, …
- BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 5.06
Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids eines Deichverbandes; Auslegung und …
- BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 3.06
Beitragsbescheid gegenüber einem Mitglied eines Deichverbands; Beiträge für den …
- BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 4.06
Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids eines Deichverbandes; Festlegung des …
- BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 7.06
Ausrichtung des Beitrags von Verbandsmitgliedern eines Deichverbandes an den …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 15/20
Kostenerstattung für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 3 S 1947/12
Bemessung der Umlagen eines Zweckverbands zur Wasserversorgung: Wasserrecht nicht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 20 A 3419/03
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
Antizipierte Benutzungsgebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenpflicht, …
- VG Oldenburg, 21.04.2009 - 1 A 1120/08
Erschwernisbeiträge; Erschwernisbeitrag; Unterhaltungsverband; Wasser- und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2014 - 9 N 182.12
Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05
Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu …
- BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23
Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum …
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 25.14
Abwasser; Wasserverband; Wasserverbandsumlage; Direkteinleiter; …
- VG Aachen, 25.11.2005 - 7 K 764/03
Verstoß von Wasserbandsregelungen gegen die in § 34 Abs. 1 S. 1 Gesetz über den …
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 3 S 2227/15
Umlagemaßstab für die Kosten eines Abwasserzweckverbands
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88
Rechtmäßigkeit von Abfallbeseitigungsgebührengegen im Falle ihrer Erhebung nach …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2024 - 3 L 1/24
Heranziehung zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag; Behandlung sog. abflussloser …
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15
- VG Frankfurt/Oder, 30.04.2019 - 5 K 242/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Düsseldorf, 12.01.2018 - 17 K 13292/17
Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von …
- VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18
- VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 4 K 1/01
Wasserverband, Gewässeranlieger, Eigentumsschutz, Gleichbehandlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 20 A 3166/02
- OVG Niedersachsen, 14.11.2007 - 13 LB 13/03
Heranziehung zu Verbandsbeiträgen (hier : Wasserverband) für unter Naturschutz …
- VG Stuttgart, 11.01.2018 - 1 K 8893/17
Bereitstellungsgebühren für die Vorhaltung der Wasserlieferung; Reserveanschluss
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 477/15
Deichverband; Derogation; Hochwasser; Hochwassergebiet; Mitgliedschaft; …
- VG Cottbus, 19.03.2008 - 6 L 459/07
Erhebung einer Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes
- VG Düsseldorf, 23.11.2020 - 29 K 17430/17
- VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
Gebührengrundlage für die Kosten besonderer Einrichtungen des ärztlichen …
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 5689/08
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
- OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 47/03
Entlassung aus der Mitgliedschaft bei einem Wasser- und Bodenverband; Vorliegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1991 - 9 A 2487/89
Rechtmäßigkeit eines Abfallentsorgungsgebührenbescheids; Gültigkeit einer …
- BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 51.81
Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung - Begriff der …
- VG Düsseldorf, 22.12.2020 - 29 K 97/20
Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung
- VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 39/15
Beitragspflicht; Bestimmtheitsgebot; Gesamtschuldner; Rechtsnachfolger; Satzung; …
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14
Begünstigung eines seine Schadstofffracht ganz erheblich reduzierenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 9 A 696/98
Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung für den Betrieb von …
- VG Düsseldorf, 21.12.2020 - 29 K 7707/18
Leitstelle Umlage Aufschaltungskosten vertikale Kostenaufteilung
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 28.14
Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser
- VG Frankfurt/Oder, 15.05.2015 - 5 L 552/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 26.14
Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 43.14
Ableiten des Abwassers durch den Abfallverursacher über die Kläranlage des …
- VG Düsseldorf, 18.05.2010 - 17 K 1096/09
Gewässerunterhaltung; Verbandsbeitrag; Flächenmaßstab; Erscherer; Erschwerung; …
- VG Cottbus, 13.03.2008 - 6 L 458/07
Gewässerunterhaltungsumlage; Flächenmaßstab; Nutzungsart des Grundstücks; …
- LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 KA 620/04
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Umlage zur Förderung der Allgemeinmedizin; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 20 A 3165/02
- VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 27.14
Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 9 N 2.12
Bestimmung des Einzugsgebiets eines Wasser- und Bodenverbands - vom …
- BVerwG, 19.05.1992 - 3 B 85.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen
- OVG Saarland, 07.01.2005 - 3 Q 41/04
Abwasser; Verbandsbeitrag; sachliche Unbilligkeit; Erlass; Übermaßverbot
- VG Minden, 14.06.2002 - 8 K 244/96
- OVG Hamburg, 31.07.1995 - Bf III 33/95
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7107/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7108/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
- VG Düsseldorf, 09.03.2010 - 17 K 6051/08
Einschränkung der Teilnahme bei einer Verringerung der Beitragslast für …
- VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 1228/07
Rechtmäßigkeit einer Verbandssatzung; erforderlicher Mindestinhalt einer Satzung; …
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7109/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 4231/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
- VG Arnsberg, 18.03.2010 - 7 K 3290/09
Heranziehung zu Reinhaltungsbeiträgen i.R.d. Abwasserbeseitigung; Finanzierung …
- VG Düsseldorf, 09.03.2010 - 17 K 6792/09
Einschränkung der Teilnahme; nachlaufender Beitrag; nachwirkender Beitrag; …
- BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 29.02
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 3231/16
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Frankfurt/Oder, 20.10.2014 - 5 L 269/14
Abgaben Wasser- und Bodenverbände
- VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233
Schulverband; Umlage für die Miete von Schulgebäuden; vorläufige Kalkulation im …
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7720/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
- VG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 K 7686/09
Beiträge zum Deichverband Bislich-Landesgrenze in den Jahren 2007 und 2008 zum …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2010 - 1 L 90/06
Organisation der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern
- VG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 5 K 547/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 1151/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 5 K 5542/14
- BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 69.83
Abwälzung von Verbandslasten der Wasserverbände und Bodenverbände - …
- BVerwG, 27.12.1976 - 4 B 91.76
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zulassung der Revision im …
- VG Bayreuth, 24.10.2024 - B 4 K 23.110
Erfolglose Klage gegen einen Betriebskostenumlagebscheid eines Wasser- und …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2016 - 5 K 23/13
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Arnsberg, 18.03.2010 - 7 K 3612/08
Maßstäbe für die Verteilung der Kosten für eine Abwasserentsorgung; …
- VG Minden, 25.08.2008 - 3 K 3143/06
Stadt Lügde muss vollen Beitrag für die Volkshochschule Lippe-Ost zahlen
- VG Arnsberg, 03.12.1999 - 13 K 4382/98
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu Sonderbeiträgen …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1988 - 3 A 91/87
Gebührenbemessung bei der Benutzung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt; …
- VG Düsseldorf, 24.11.2021 - 5 K 3992/21
- VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 997/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652
Wasser- und Bodenverband; Abwasserentsorgung; Verbandsumlage; Verteilungsmaßstab; …
- VG Frankfurt/Oder, 05.06.2012 - 5 L 39/12
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Düsseldorf, 16.04.2010 - 17 K 5360/08
Einschränkung der Teilnahme; nachlaufender Beitrag; nachwirkender Beitrag …
- BVerwG, 06.03.1984 - 4 B 42.84
Vereinbarkeit der Heranziehung der Mitglieder eines Wasserverbandes zu den Kosten …
- BVerwG, 24.09.1974 - IV B 12.74
Eisenbahnrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erstattung der i.R.d. …
- BVerwG, 20.06.1973 - IV C 87.69
- VG Bayreuth, 24.10.2024 - B 4 K 23.108
Wasser- und Bodenverband, Betriebskostenumlage, Abwasserentsorgung, …
- VG Stade, 23.06.2008 - 1 A 1009/07
Berücksichtigung von Gewässerflächen bei Bemessung des Wasserverbandsbeitrages
- VG Arnsberg, 30.06.2000 - 13 K 2003/99
Höhe eines zu entrichtenden Wasserverbandsbeitrags; Weiter Gestaltungsspielraum …
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