Rechtsprechung
| AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- reise-recht-wiki.de
Rückerstattung des Kerosinzuschlages bei Nichtantritt des Fluges
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rückerstattung des Kerosinzuschlages bei Flugstornierung
- reiserechtfuehrich.com (Auszüge)
Kerosinzuschlag ist bei Storno zurückzuzahlen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16
Zur Kündigung des Luftbeförderungsvertrags durch den Fluggast
Auszug aus AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18
Die Beklagte kann sich nicht nachträglich darauf berufen, dass in den ausgewiesenen Steuern ein Kerosinzuschlag enthalten sei, der noch als zusätzliche Gegenleistung für die Beförderung eigentlich dem Ticketpreis zuzurechnen wäre, vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.03.2017 - 2 24 S 138/16, RRa 2017, 302. - LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 22 S 307/16
Wie ist über Vorauszahlungen nach "freier" Kündigung abzurechnen?
- AG Erding, 12.07.2016 - 7 C 2752/15
Einbehaltung des Flugpreises
Auszug aus AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18
Rn. 8 b) Jedenfalls verstoßen diese Ticketbedingungen gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, weil sie den Flugpassagier durch den umfassenden Ausschluss eines Rückerstattungsanspruchs einschließlich Positionen, die ausschließlich im Falle seiner tatsächlichen Beförderung anfallen, unangemessen benachteiligen, vgl. Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657, unter IV.2 und mit überzeugender Begründung bereits AG Erding, Urteil vom 12.07.2016, 7 C 2752/15.
- AG Erding, 24.06.2020 - 9 C 6697/19
Rückerstattungsanspruch bei nicht angetretenem Flug
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier jedenfalls unangemessen und sind daher wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18. - AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19
Rückerstattung des Kerosinzuschlags bei Nichtantreten eines Fluges
Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18.
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