Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
VwVfG § 56; BBauG § 30; BayBO 1962 Art. 86
Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 56 VwVfG; § 30 BBauG; Art. 86 BayBO 1962.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 56; BBauG § 30; BayBO (1962) Art. 86
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Stellungnahme zu Bauvorhaben - Koppelungsverbot - Abtretung von Straßenflächen
Verfahrensgang
- VG München, 11.01.1989 - M 7 K 88.410
- BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2559 (Ls.)
- NVwZ 1994, 485
- DÖV 1994, 570
- ZfBR 1994, 140
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Vereinbarung, deren Rückgängigmachung die Klägerin begehrt, zutreffend als öffentlich-rechtlichen Vertrag gewertet, da der maßgebliche Vertragsgegenstand (zustimmende Stellungnahme des Beklagten zum Baugesuch; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag und teilweise vorweggenommene freiwillige Umlegung) öffentlich-rechtlich geregelt ist (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 [338 ff.] = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 7; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - Buchholz 406.11 § 78 BBauG Nr. 1).Das - vor Inkrafttreten des § 56 VwVfG entwickelte und hier anzuwendende - allgemeine Koppelungsverbot besagt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend das Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O.), daß - zum einen - durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht, und daß - zum anderen - hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen, es sei denn, erst die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen (kein "Verkauf von Hoheitsakten").
- BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91
Vorhaben - Erschließung - Bebauungsplan - Funktionslosigkeit
Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Denn diesem Erfordernis wird nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nur durch eine bebauungsplangemäße Erschließung Rechnung getragen, da die Erschließung (auch) den Zweck verfolgt, zu einer insgesamt geordneten städtebaulichen Entwicklung beizutragen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 c 30.84 - BVerwGE 74, 19 [27] = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 5.21; Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 c 7.91 - ZfBR 1993, 304 ; Abdruck in Buchholz unter 406.11 5 10 BauGB vorgesehen). - BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Denn diesem Erfordernis wird nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nur durch eine bebauungsplangemäße Erschließung Rechnung getragen, da die Erschließung (auch) den Zweck verfolgt, zu einer insgesamt geordneten städtebaulichen Entwicklung beizutragen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 c 30.84 - BVerwGE 74, 19 [27] = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 5.21; Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 c 7.91 - ZfBR 1993, 304 ; Abdruck in Buchholz unter 406.11 5 10 BauGB vorgesehen).
- BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80
Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung
Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Vereinbarung, deren Rückgängigmachung die Klägerin begehrt, zutreffend als öffentlich-rechtlichen Vertrag gewertet, da der maßgebliche Vertragsgegenstand (zustimmende Stellungnahme des Beklagten zum Baugesuch; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag und teilweise vorweggenommene freiwillige Umlegung) öffentlich-rechtlich geregelt ist (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 [338 ff.] = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 7; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - Buchholz 406.11 § 78 BBauG Nr. 1). - BVerwG, 25.11.1980 - 4 B 140.80
Rechtmäßigkeit von Folgekostenverträgen im Baurecht - Abgrenzung "größerer" …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Besteht dagegen auf die hoheitliche Entscheidung ein Rechtsanspruch ohne jeden Spielraum, so kann sie nicht von irgendeiner Gegenleistung abhängig gemacht werden (vgl. Beschluß vom 25. November 1980 BVerwG 4 B 140.80 - Buchholz 406.1) § 36 BBauG Nr. 27). - BVerwG, 02.07.1969 - IV C 71.68
Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht im Sinne der Übergangsregelung des …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Die Grundabtretung erfolgte unter Anrechnung auf die Umlegung und unter Anrechnung auf den späteren Erschließungsbeitrag und war daher insoweit nicht unentgeltlich (vgl. Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG 4 c 71.68 Buchholz 406.11 § 180 BBauG Nr. 13 = DVBl 1970, 80).
- BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; …
Es besagt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl. grundlegend das Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O.), daß - zum einen - durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht, und daß - zum anderen - hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen, es sei denn, erst die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen (kein "Verkauf von Hoheitsakten" - so auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 5). - BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
Revisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten …
Es muss daher ein innerer Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 C 27.92, NVwZ 1994, 485, 486). - BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02
Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach …
Der maßgebliche Vertragsgegenstand ist dem Beamtenrecht zuzuordnen (vgl. § 54 VwVfG und Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 , vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - Buchholz 406.11 § 78 BBauG Nr. 1 S. 1 , vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 3 und 3. März 1995 - BVerwG 8 C 32.93 - BVerwGE 98, 58 ).Es verbietet zum anderen, hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig zu machen ("Verkauf von Hoheitsakten"; vgl. Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 5 …und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 169 m.w.N.).
- BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01
Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück; …
Den Maßstab für die nach dieser Vorschrift erforderliche Beurteilung, ob die Erschließung des Grundstücks gesichert ist, bildet allein die Festsetzung der straßenmäßigen Erschließung im Bebauungsplan (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 6, vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30 S. 42 und vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 7). - BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93
leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG, …
Zutreffend haben die Vorinstanzen die zwischen den Beteiligten unter dem Datum vom 3. Februar 1988 getroffenen Vereinbarungen als öffentlich-rechtlichen Vertrag erachtet, da der maßgebliche Vertragsgegenstand (befristete Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Leerstandsgenehmigung durch die Beklagte, Mängelbeseitigung an dem Wohngebäude und dessen mängelfreie Wiederzurverfügungstellung für den allgemeinen Wohnungsmarkt durch den Kläger und seine Ehefrau) öffentlich-rechtlich geregelt ist (vgl. § 54 VwVfG und Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331 (332 ff. [BVerwG 06.07.1973 - IV C 22/72] ), vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - Buchholz 406.11 § 78 BBauG Nr. 1 S. 1 (2) und vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 3 (5)). - VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14
Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach …
Es besagt, dass - zum einen - durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht, und dass - zum anderen - hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen, es sei denn, erst die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen (kein "Verkauf von Hoheitsakten" - vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 6.7.1973 - IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331, ebenso Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.7.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52). - OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
Folgekosten; salvatorische Klausel
Denn dann wäre die Gegenleistung der Klägerin nicht für einen bestimmten Zweck vereinbart und es würde gegen das Verbot des "Ausverkaufs von Hoheitsrechten" (dazu z. B. BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 27.92 -, ZfBR 1994, 140 = BRS 56 Nr. 241) verstoßen. - BVerwG, 13.12.1994 - 4 B 216.94
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit …
Es ist höchstrichterlich hinreichend geklärt, daß eine vertragliche Regelung, die eine künftige Abtretung einer Grundstücksfläche zum Gegenstand hat, bereits im "Vorfeld" einer von der Gemeinde erst erwogenen Umlegung zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 = NVwZ 1994, 485).Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - (Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 = DVBl 1994, 710) näher ausgeführt, daß es grundsätzlich nicht gegen das Koppelungsverbot verstoße, wenn die Gemeinde verlange, daß der Bauwerber die nach dem Bebauungsplan für die Erschließung des Baugrundstücks vorgesehene Straßenfläche unter Anrechnung auf den späteren Erschließungsbeitrag und die spätere Umlegung an die Gemeinde abtritt.
Das Berufungsurteil weicht zudem nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - (NVwZ 1994, 485) ab.
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher …
Es besagt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend das Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 -, BVerwGE 42, 331), dass - zum einen - durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht, und dass - zum anderen - hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen, es sei denn, erst die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen (kein "Verkauf von Hoheitsakten" - so auch BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 27.92 -, Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9). - VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 274/07
Abschöpfung ; Entreicherung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgekosten; …
Das Koppelungsverbot beinhaltet zum einen, dass durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnehin schon in einem inneren Zusammenhang steht, und zum anderen, dass eine hoheitliche Entscheidung ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von einer wirtschaftlichen Gegenleistung abhängig gemacht werden darf, es sei denn, die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen ("kein Verkauf von Hoheitsrechten", vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 C 27/92 -, NVwZ 1994, 485;… Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LC 170/04
Von den einschlägigen Bebauungsplänen abweichende, aufgelockertere Bebauung als …
- VGH Bayern, 12.01.2012 - 15 ZB 10.445
Werbeanlage; faktische Baugrenzen; störende Häufung; Sicherheit und Leichtigkeit …
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 8 S 2376/93
Formmangel und Teilnichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 3 A 2112/04
Welche Straße erschließt ein Grundstück?
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 177/00
Baugebot innerhalb einer freiwilligen Baulandumlegung
- VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
Wirksamkeit eines städtebaulichen Vertrages zur baulichen Nutzbarkeit eines …
- BVerwG, 27.06.2006 - 5 B 108.05
Zulassung der Revision wegen geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung der …
- VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1928
Städtebaulicher Vertrag; Planungskosten; Folgekosten; Koppelungsverbot; …
- VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2016 - 2 A 1503/15
Entfallen des Bestandsschutzes für ein Gebäude infolge der endgültigen …
- VG Koblenz, 13.04.2005 - 6 K 3291/04
Zusicherung einer Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen …
- VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 275/07
Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität; …
- VG Münster, 03.03.2008 - 3 K 1070/05
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2004 - 3 A 2210/03
Bauplanungsrechtliche Abgrenzung von reinem Fußverbindungsweg und Wohnweg i.R.d. …
- VG Stuttgart, 09.10.2002 - 2 K 2632/01
Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags wegen Verstoß gegen das …
- VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 11/09
Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität; …
- VG Stuttgart, 09.10.2002 - 2 K 5118/01
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bei ungerechtfertigter Leistung an …
- VG Koblenz, 13.04.2005 - 6 K 2771/04
Rechtsweg bei der Geltendmachung einer in einem Beamtenverhältnis wurzelnden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - 3 B 1754/02
Rechtmäßigkeit des Erschließungsbeitragsbescheides
- VG Ansbach, 14.05.2009 - AN 18 K 08.00979
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks im Geltungsbereich eines …
- VG Berlin, 09.11.2007 - 14 V 70.06
Kostenverteilung nach Klagerücknahme
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