Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.1979 - IV C 54.76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Tiefenbegrenzung für Grundstücke in beplanten Gebieten - Heranziehung zu einem Beitrag für die Erschließung eines Grundstückes - Anforderungen des Gleichheitssatzes
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 131 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verteilungsmaßstab bei Erschließungsbeiträgen; Tiefenbegrenzung für Grundstücke in beplanten Gebieten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 17.09.1974 - I A 4/73
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.02.1976 - VI A 118/75
- BVerwG, 04.05.1979 - IV C 54.76
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75
Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen
Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 54.76
Gegebenenfalls hätte die Beitragspflicht des Klägers mit der (rückwirkenden) EBS 1977 nicht noch einmal entstehen können (vgl. Urteil des Senats vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 2.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 26). - BVerwG, 22.02.1974 - IV C 18.73
Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 54.76
Nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht wird dieses - sofern es im übrigen die Rechtmäßigkeit der Heranziehung bejaht - auch darüber zu befinden haben, ob der angefochtene Bescheid zumindest teilweise aufzuheben ist, soweit die Beklagte fiktive Kosten für Grundflächen angesetzt hat, die "möglicherweise" 1942 als Wegefläche unentgeltlich abgetreten worden sind (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14).
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Dass bei beplanten Gebieten für eine solche durch Satzung erfolgende Tiefenbegrenzung kein Raum ist, rechtfertigt sich am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG daraus, dass in beplanten Gebieten bereits eine Prüfung der Nutzungsmöglichkeit stattgefunden hat, sich - wie bereits erwähnt - die Grenzen der Ausnutzbarkeit der Grundstücke dort in aller Regel aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben und grundsätzlich von der Grundstücksgröße abhängig sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 28.70 - BVerwGE 38, 147 , vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65 und 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15, vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - KStZ 1980, S. 150 f. …und vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 67). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1979 - I A 183/78
Versagung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Doppelgarage zu einem …
Die Befreiung trägt der mit jeder Verallgemeinerung verbundenen Gefahr Rechnung, daß die Festsetzung eines Bebauungsplanes als Norm - in besonders gelagerten Fällen - Wirkungen zeitigt, die dem Ziel der Regelung nicht entsprechen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1972 - IV C 69.70 -, BRS 25 Nr. 163; Urt. v. 09.06.1978 - 4 C 54.76 -, BRS 33 Nr. 150).Berücksichtigt man freilich, daß das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 09.06.1978 aaO) das "Erfordern" im Sinne eines "vernünftigerweise Gebotensein" ausgelegt hat, bleibt die Frage, ob "rechtfertigen" im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BBauG 1979 etwas grundsätzlich Anderes meint.
Auch der Zulässigkeitsmaßstab des § 34 Abs. 1 BBauG 1979, der für die weitere Voraussetzung des § 31 Abs. 2 Nr. 2, daß "die Grundzüge der Planung nicht berührt werden", gewisse Bedeutung hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.1978 aaO), rechtfertigt kein Abweichen von der Festsetzung eines Bebauungsplanes.
Welche Fallgestaltungen danach für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BBauG 1979 in Betracht kommen, ob insbesondere diese Befreiungsalternative nur einen Unterfall der Befreiung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit (in der Auslegung des BVerwG im Urteil vom 09.06.1978 aaO) darstellt, bedarf hier keiner weiteren Erörterung, denn die einen Ponystall ausschließende Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets im Bebauungsplan Nr. 2 der Beigeladenen erscheint durchaus angemessen.
- BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81
Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Verwaltungspraktikabilität mehrfach entschieden, daß die Anordnung einer Tiefenbegrenzung für unbeplante Gebiete zulässig (vgl. u.a. Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 S. 53 und vom 30. Juli 1976 - BVerwG IV C 65 und 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15 S. 7 [9 f.]), d.h. bei sachgerechter Auslegung mit § 131 Abs. 1 BBauG vereinbar sei.
- BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags …
Das trifft zu - erstens - bei besonders tiefen (namentlich landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken in unbeplanten Gebieten (vgl. zur Zulässigkeit einer sog. Tiefenbegrenzung u. a. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 S. 53) oder beplanten Gebieten, die von einer bestimmten Tiefe an nicht mehr der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar (vgl. dazu Urteil vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 83 S. 51 [54 f.]) oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind, sowie - zweitens - auf Fälle, in denen sich bei einer durch Anbaustraßen bewirkten Mehrfacherschließung die Erschließungswirkung einer Anbaustraße erkennbar eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (…vgl. u.a. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - a.a.O. S. 366 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung
Dementsprechend ist eine Beschränkung der Erschließungswirkung auf einen Teilbereich eines Grundstücks denkbar bei besonders tiefen Grundstücken in unbeplanten Gebieten (vgl. u.a. BVerwG Urteile vom 4. Mai 1979 - 4 C 54.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 S. 53 und vom 23. August 1996 8 C 34/94;… a.A. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 17 Rdnrn. 27ff) oder bei solchen Grundstücken in beplanten Gebieten, die von einer bestimmten Tiefe an nicht mehr der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 4. Oktober 1990 - 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 83 S. 51 ) oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind. - BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 108.81
Bindungswirkung eines rückverweisenden Urteils - Rechtliche Beurteilung - …
Der Kläger sieht eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 144 Abs. 6 VwGO darin, daß das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung nicht die rechtliche Beurteilung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - berücksichtigt habe, mit welchem "die Sache" an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden sei.Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht im Sinne dieser Vorschrift von der dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - ab.
- BVerwG, 05.09.1980 - 4 B 113.80
Öffentlicher Fußweg als Teil einer Erschließungsanlage oder Teil des "tatsächlich …
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 = KStZ 1979, 150) ausgeführt, daß Baulinien und Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BBauG, § 23 BauNVO) nicht dazu dienen, das Maß der baulichen Nutzung einzugrenzen, sondern dazu, den Standort des Bauwerks zu bestimmen. - BVerwG, 27.02.1980 - 4 B 268.79
Verteilungsmaßstab für Grundstücke in neu erschlossenen unbeplanten Gebieten - …
Sofern die Beschwerde hierin und auch wegen der bereits erwähnten Verteilungsregelung eine Abweichung des Berufungsgerichts von dem Urteil des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - zu erkennen meint, läßt sie außer acht, daß der Senat in dem vorbezeichneten Urteil lediglich zur Frage der Tiefenbegrenzung eines Grundstücks bei der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands Stellung genommen hat. - OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 254/94 Im unbeplanten Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt es im Ermessen des Ortsgesetzgebers, eine dementsprechende Begrenzung der beitragsrelevanten Tiefe des Grundstücks anzuordnen (…BVerwG, Urt. v. 03.06.1971 - IV C 28.70 -, DÖV 1971, 815; Urt. v. 04.05.1979 - 4 C 54.76 -, KStZ 1979, 150 - jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht).
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