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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 60.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3685
BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 60.81 (https://dejure.org/1985,3685)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1985 - 4 C 60.81 (https://dejure.org/1985,3685)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1985 - 4 C 60.81 (https://dejure.org/1985,3685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Vollstreckungsverfahren - Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1125
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.02.1956 - Gr. Sen. 2.54

    Möglichkeit der Revision zum Bundesverwaltungsgericht gegen Entscheidungen der …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 60.81
    Auch die nachträgliche Zulassung der Revision - übrigens wieder wegen einer die Vollstreckung betreffenden Frage - durch den Verwaltungsgerichtshof führt nicht zur Statthaftigkeit des Rechtsmittels: Wo eine Revision gar nicht statthaft ist, erzeugt eine gleichwohl erfolgte Revisionszulassung keine Bindungswirkung (Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1956 - Gr.Sen. 2.54/BVerwG 5 C 64.54 - BVerwGE 3, 143 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 9 S 484/82

    Streitgegenstand; Klagebegehren; Umdeutung; Bestimmung der Verfahrensart durch …

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 60.81
    Zwar mag, was hier einer abschließenden Entscheidung nicht bedarf, der Beklagte nach dem sog. Meistbegünstigungsprinzip die Wahl gehabt haben, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entsprechend der Urteilsform Berufung oder entsprechend dem materiellen Inhalt der Entscheidung Beschwerde einzulegen (vgl. hierzu einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1982 - 9 S 484/82 - Justiz 1982, 308 f. und andererseits Landesarbeitsgericht Mainz, Beschluß vom 12. Juni 1981 - 1 Ta 76/81 - gesp. in [...]).
  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 ER 202.79
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 60.81
    Falls jedoch bei richtiger Entscheidungsform ein Rechtsmittel nicht statthaft wäre, führt auch die zu Unrecht gewählte Form - hier Urteil statt Beschluß - nicht zur Eröffnung einer weiteren Rechtsmittelinstanz (Beschluß vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 ER 202.79 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 61).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.1981 - 1 Ta 76/81
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 60.81
    Zwar mag, was hier einer abschließenden Entscheidung nicht bedarf, der Beklagte nach dem sog. Meistbegünstigungsprinzip die Wahl gehabt haben, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entsprechend der Urteilsform Berufung oder entsprechend dem materiellen Inhalt der Entscheidung Beschwerde einzulegen (vgl. hierzu einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1982 - 9 S 484/82 - Justiz 1982, 308 f. und andererseits Landesarbeitsgericht Mainz, Beschluß vom 12. Juni 1981 - 1 Ta 76/81 - gesp. in [...]).
  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Andererseits führt dieser Grundsatz auch nicht zu einer bei korrekter Verfahrensweise nicht gegebenen Erweiterung des Instanzenzuges (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 60.81 - Buchholz 310, § 168 VwGO Nr. 1 S. 2; BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 14 - jeweils m. w. N.).

    Die Frage, in welcher Form eine Entscheidung zu ergehen hat, wird maßgeblich vom Entscheidungsgegenstand und -inhalt bestimmt (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 60.81 - Buchholz 310, § 168 VwGO Nr. 1 S. 1).

  • BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22

    Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der …

    Andererseits führt dieser Grundsatz auch nicht zu einer bei korrekter Verfahrensweise nicht gegebenen Erweiterung des Instanzenzuges (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 60.81 - Buchholz 310, § 168 VwGO Nr. 1 S. 2; BGH…, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZR 87/17 - NJW-RR 2018, 451 Rn. 14 - jeweils m. w. N.).

    Die Frage, in welcher Form eine Entscheidung zu ergehen hat, wird maßgeblich vom Entscheidungsgegenstand und -inhalt bestimmt (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 60.81 - Buchholz 310, § 168 VwGO Nr. 1 S. 1).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15c/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer, …

    Die Entscheidungen nach §§ 887 - 890 ZPO ergehen durch Beschluss, und zwar auch dann, wenn über den Antrag mündlich verhandelt wurde (…Stöber in Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, Rdnr. 1 zu § 891; Bundesverwaltungsgericht in NJW 1986, 1125).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 C 16.1502

    Einräumung einer Grunddienstbarkeit für eine Kanalleitung - Vollstreckung aus …

    Rn. 5 Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte Beschwerde (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 60.81 - NJW 1986, 1125 = juris Rn. 12) bleibt ohne Erfolg.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2011 - 2 O 97/10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Vollstreckungsantrags nach §§ 167 ff. VwGO

    Rn. 4 Insoweit unterliegt es keinen Zweifeln, dass gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Beschwerde nach § 146 VwGO zum Oberverwaltungsgericht eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. August 1985 - 4 C 60.81 -, zit. nach juris Rn. 12;… Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann, VwGO, Stand Mai 2010, § 172 Rn. 52).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 C/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer, …

    Die Entscheidungen nach §§ 887 - 890 ZPO ergehen durch Beschluss, und zwar auch dann, wenn über den Antrag mündlich verhandelt wurde (…Stöber in Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, Rdnr. 1 zu § 891; Bundesverwaltungsgericht in NJW 1986, 1125).
  • LG Trier, 29.08.1991 - 6 O 130/91

    Klage auf Fortbestand einer sogenannten Befriedigungsverfügung bzw. …

    Demnach geht das Gesetz davon aus, daß eine politische Betätigung von Beamten die Funktionsfähigkeit der Verwaltung dann nicht beeinträchtigt, wenn sich der Beamte bei dieser Betätigung mäßigt und zurückhält (vgl. OVG Lüneberg NJW 1986, 1126 [BVerwG 30.08.1985 - BVerwG 4 C 60.81] ).
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