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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,270
BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80 (https://dejure.org/1983,270)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1983 - 4 C 82.80 (https://dejure.org/1983,270)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1983 - 4 C 82.80 (https://dejure.org/1983,270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veränderung des Wegenetzes - Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Planfeststellungsbeschluss - Anordnung von Schutzanlagen - Planung einer Bundesstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17 Abs. 1; FStrG § 17 Abs. 4; GG Art. 14
    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung; Eigentumsschutz bei Anliegergebrauch; Eingriff in das Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb und Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 426
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Sie hat sie jedoch ohne Überschreitung der rechtlichen Grenzen überwunden, die ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit durch das Abwägungsgebot des § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gesetzt sind (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 [63 ff.]).

    In dieser Weise sind die "eigenen Belange" des von der Planung Betroffenen, wie es in BVerwGE 48, 56 [66] angesprochen wird, "rechtlich geschützt", d.h. nicht unmittelbar durch ein Abwehrrecht, sondern durch den Anspruch auf ihre rechtmäßige Abwägung mit den für die Planung streitenden öffentlichen Belangen.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Einzustellen sind vielmehr alle mehr als geringfügigen schutzwürdigen Interessen, die von der Planung betroffen werden (vgl. dazu Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 37 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 30/79] [102]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Sind aber eigene, zudem nicht zwangsläufig durch die frühere Situation vorgegebene Organisationsmaßnahmen die wesentliche Ursache dafür, daß die Straßenänderung der Klägerin Nachteile bringt, so hängt die Zumutbarkeit der Änderung weitgehend von der Schutzwürdigkeit dieser Organisation und davon ab, ob sie auf berechtigten Erwartungen beruhte (zum Einfluß eigenen Verhaltens des Betroffenen auf die Schutzwürdigkeit seiner Belange vgl. in anderem Zusammenhang auch BVerwGE 44, 244 [247] zum "Traufwich").
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Dazu gehört in erster Linie der Zugang zur Straße, d.h. eine der tatsächlichen und rechtlich zulässigen Nutzung des Grundstücks entsprechende Verbindung zum Straßennetz (vgl. z.B. Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75] [3]).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Ein Gewerbebetrieb genießt den Schutz des Art. 14 GG nur soweit, wie der Unternehmer Inhaber einer Rechtsstellung ist, d.h. soweit er gegen Beeinträchtigung seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes rechtlich abgesichert ist (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307 [BVerwG 01.12.1982 - 7 C 111/81] [309];… Kreft a.a.O. RdNr. 64).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Bundesrecht: Der erkennende Senat hat wiederholt hervorgehoben, daß die Anwendung des § 17 Abs. 4 FStrG eine Beeinträchtigung von der Tragweite eines enteignenden Eingriffs nicht voraussetzt (Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - BVerwGE 57, 297 [304]; vgl. Korbmacher DÖV 82, 517 [521 f.]).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zu § 29 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 - NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3) ist in ihrer Aussage ersichtlich auf die Fachplanung nach dem Personenbeförderungsgesetz beschränkt, die einer anderen Zielsetzung als die Bundesfernstraßenplanung dient.
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79

    Bezugsfertigkeit eines Familienheims mit zwei Wohnungen - Anerkennungsgegenstand …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Einzustellen sind vielmehr alle mehr als geringfügigen schutzwürdigen Interessen, die von der Planung betroffen werden (vgl. dazu Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 37 [BVerwG 24.10.1979 - 8 C 30/79] [102]).
  • BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77

    Umwandlung einer Straße in eine Sackgasse - Darlegung der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80
    Der Senat hat bereits früher entschieden, daß die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, "ob und auf welche Weise eine Gemeindestraße an die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße angeschlossen werden soll, nicht den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 FStrG, sondern unmittelbar das Planvorhaben selbst betrifft, das nach der Vorschrift des § 18 b Abs. 1 FStrG auch die notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Straßen umschließt" (Beschluß vom 13. Februar 1978 - BVerwG 4 B 220.77 -).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …

    Aus ihm läßt sich kein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung herleiten, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - DÖV 1984, 426).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Die durch Artikel 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition schließt künftige Gewinnchancen und einfachrechtlich ungesicherte bloße Erwerbsmöglichkeiten nicht ein (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 31. Oktober 1984, aaO. S. 223 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 18. September 1986, aaO. S. 351 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 4 S. 1, vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307 [309] und vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 [49]).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

    Denn auf tatsächliche Gegebenheiten und Chancen erstreckt sich der Schutz der Eigentumsgarantie in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht (BVerfG, Beschluss vom 31.10.1984 - 1 BvR 35/82, 1 BvR 356/82, 1 BvR 794/82 -, BVerfGE 68, 193; s. auch BVerwG, Urteil vom 11.11.1983 - 4 C 82.80 - Urteile des Senats vom 9.12.1999 - 5 S 2051/98 -, NVwZ-RR 2000, 837 - zur Aufstellung eines Verkaufsständers, und vom 16.1.1990 - 5 S 2525/89 -, NJW 1990, 3290 - zu Parkmöglichkeiten).

    Im Übrigen kann einem Betrieb durchaus auch eine Umorganisation zugemutet werden (BVerwG, Urteil vom 11.11.1983 - 4 C 82.80 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1992 - 2 A 4.89 -, juris).

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