Rechtsprechung
| BVerwG, 01.02.1971 - IV CB 147.68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Zustellung; Zustellung an Rechtsanwalt
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Rechtsmittel
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Zustellung/Zustellung an Rechtsanwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.10.1968 - 62 VII 66
- BVerwG, 01.02.1971 - IV CB 147.68
Papierfundstellen
- DVBl 1971, 418
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.08.1957 - II B 7.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.02.1971 - IV CB 147.68
Bei der Zustellung an einen Rechtsanwalt nach § 5 Abs. 2 VwZG ist das Datum des Eingangs des Schriftstücks maßgebend (Fortführung der Rechtsprechung über die Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG an Behörden [ Beschlüsse vom 31. August 1957 - BVerwG II B 7.57 -, vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - und vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -]).Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß, wenn nach § 5 Abs. 2 VwZG an Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zugestellt wird, bereits der Eingang bei derjenigen Stelle, die die Behörde oder Körperschaft zum Empfang der Post eingerichtet hat, maßgebend ist und daß es nicht darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt der Behördenvorsteher oder dergleichen die Zustellung erhalten hat (vgl. Beschluß vom 31. August 1957 - BVerwG II B 7.57 -, Beschluß vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - und Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -).
- BVerwG, 14.02.1966 - IV B 112.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.02.1971 - IV CB 147.68
Bei der Zustellung an einen Rechtsanwalt nach § 5 Abs. 2 VwZG ist das Datum des Eingangs des Schriftstücks maßgebend (Fortführung der Rechtsprechung über die Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG an Behörden [ Beschlüsse vom 31. August 1957 - BVerwG II B 7.57 -, vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - und vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -]).Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß, wenn nach § 5 Abs. 2 VwZG an Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zugestellt wird, bereits der Eingang bei derjenigen Stelle, die die Behörde oder Körperschaft zum Empfang der Post eingerichtet hat, maßgebend ist und daß es nicht darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt der Behördenvorsteher oder dergleichen die Zustellung erhalten hat (vgl. Beschluß vom 31. August 1957 - BVerwG II B 7.57 -, Beschluß vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - und Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -).
- BVerwG, 07.06.1957 - VI B 25.57
Auszug aus BVerwG, 01.02.1971 - IV CB 147.68
Bei der Zustellung an einen Rechtsanwalt nach § 5 Abs. 2 VwZG ist das Datum des Eingangs des Schriftstücks maßgebend (Fortführung der Rechtsprechung über die Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG an Behörden [ Beschlüsse vom 31. August 1957 - BVerwG II B 7.57 -, vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - und vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -]).Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß, wenn nach § 5 Abs. 2 VwZG an Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zugestellt wird, bereits der Eingang bei derjenigen Stelle, die die Behörde oder Körperschaft zum Empfang der Post eingerichtet hat, maßgebend ist und daß es nicht darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt der Behördenvorsteher oder dergleichen die Zustellung erhalten hat (vgl. Beschluß vom 31. August 1957 - BVerwG II B 7.57 -, Beschluß vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - und Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -).
- BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79
Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2 …
Für das Datum der vereinfachten Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2 VwZG kommt es auf den Tag an, an welchem der Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück als zugestellt angenommen hat (Abweichung von BVerwG, Beschluß vom 1. Februar 1971 - BVerwG 4 CB 147.68 - [Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 2]).Diesen Grundsatz habe das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 1. Februar 1971 - BVerwG 4 CB 147.68 - auf die Zustellung an einen Rechtsanwalt übertragen.
Allerdings hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem vom Berufungsgericht angeführten Beschluß vom 1. Februar 1971 - BVerwG 4 CB 147.68 - (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 2; DVBl. 1971, 418) entschieden, daß gemäß § 5 Abs. 2 VwZG - entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zustellung an Behörden - bei der Zustellung an einen Rechtsanwalt das Datum des Eingangs des Schriftstücks in der Kanzlei des Anwalts maßgebend sei.
Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat auf Anfrage mitgeteilt, er halte an der Rechtsauffassung des Beschlusses vom 1. Februar 1971 - BVerwG 4 CB 147.68 -, daß bei der Zustellung an einen Rechtsanwalt nach § 5 Abs. 2 VwZG das Datum des Eingangs des Schriftstücks maßgebend sei, nicht fest.
- BVerwG, 14.05.2020 - 2 B 14.19
Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses einer Behörde bei ungewöhnlich später …
Rn. 13 Seine frühere Rechtsprechung, die auf den Eingang in der Posteingangsstelle der Behörde abstellte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1966 - 4 B 112.65 - Buchholz 340 § 8 VwZG Nr. 5 S. 7 und vom 1. Februar 1971 - 4 CB 147.68 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 2 S. 1), hat das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte, nach der es bei der Zustellung an einen Rechtsanwalt allein auf die von einem Empfangswillen getragene Zeichnung durch diesen selbst und nicht etwa durch dessen Kanzleipersonal ankommt, im Interesse der Rechtseinheit und der Gleichbehandlung von Rechtsanwälten und Behörden aufgegeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1979 - 4 ER 500.79 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 7 S. 5). - BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 48.83
Feststellung von Schäden an Gegenständen einer Berufsausübung
Dies entspricht, seitdem der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts an seiner im Beschluß vom 1. Februar 1971 - BVerwG 4 CB 147.68 - (DVBl. 71, 418 = Buchholz 340 § 5 Nr. 2) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festgehalten hat (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1979 - BVerwG 4 ER 500.79 - ), nunmehr einhelliger Auffassung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (…vgl. u.a. Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 1.79 - <BVerwGE 58, 107 = Buchholz a.a.O., Nr. 6>; zuletzt Beschluß vom 27. April 1984 - BVerwG 9 B 46.84 - BSG in HFR 81, 436, m.w.N.).
- BVerwG, 21.12.1979 - 4 ER 500.79
Rechtsmittel
Der 4. Senat hält nicht mehr an der Auffassung fest, daß die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli 1952 (BGBl. I S. 379), jetzt in der Fassung vom 19. Mai 1972 (BGBl. I S. 789) - VwZG -, an eine Behörde, eine Körperschaft oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts bereits mit dem Eingang des Schriftstücks bei der Behörde, der Körperschaft oder der Anstalt bewirkt sei (Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 - Buchholz 340 § 8 VwZG Nr. 5: Beschluß vom 1. Februar 1971 - BVerwG IV CB 147.68 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 2); er schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs an, nach der die Zustellung an dem Tage bewirkt ist, an dem der hierfür zuständige Bedienstete der Behörde, Körperschaft oder Anstalt den Empfang bestätigt. - BVerwG, 07.01.1972 - IV C 41.70
Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit des Vorverfahrens - Voraussetzungen für …
Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 1. Februar 1971 - BVerwG IV CB 147.68 - (DVBl. 1971, 418) hingewiesen. - GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75
Fehlerhafte Zustellung durch die Post
Dies zeigt der Hinweis auf den Beschluß vom 1.2.1971 BVerwG IV CB 147.68 , DVBl 1971, 418 und das Urteil vom 7.1.1972 BVerwG IV C 41.70 , Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 406.11 § 30 Nr. 5, die sich auf den Lauf der Rechtsmittelfrist beziehen. - BVerwG, 22.02.1972 - IV B 114.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wirksamkeit einer Zustellung …
Zu § 5 Abs. 2 VwZG hat der erkennede Senat in Anknüpfung an seinen Beschluß vom 1. Februar 1971 - BVerwG IV CB 147.68 - (DVBl. 1971, 418) im Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 41.70 - ausgesprochen, daß die Zustellung nicht deshalb unwirksam sei, weil das Empfangsbekenntnis ein unzutreffendes Datum trägt. - BGH, 29.01.1976 - IX ZR 47/74
Laufbeginn der Klagefist - Empfangsbekenntnis - Fehlende Unterschrift - Klage - …
Die Frage, ob bei einer Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG die Klagfrist ohne schriftliches Empfangsbekenntnis in Lauf gesetzt werde, behandeln auch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1957 (Buchholz 340 § 5 Abs. 2 VwZG Nr. 1), vom 1. Februar 1971 (DVBl 1971, 418) und vom 7. Januar 1972 (Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 5) nicht. - OLG Nürnberg, 16.01.1991 - 4 U 2987/90
Zustellung an Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis
Die der Kommentierung zugrundegelegte frühere Rechtsprechung des BVerwG (4. Senat, DVBl. 71, 418) hat der 2. Senat des BVerwG unter Angleichung an die Rechtsprechung des BGH in einem Urteil vom 17.5.1979 (NJW 79, 1988 ) aufgegeben, nachdem der 4. Senat erklärt hatte, daß er seine frühere Auffassung nicht mehr aufrechterhalte. - VG Schleswig, 05.02.2026 - 8 B 31/25
Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses; Ermittlung des Zustelldatums bei …
Für die Zustellung ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin persönlich das zuzustellende Schriftstück als zugestellt annimmt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Mai 1979 -2 C 1.79 - juris Rn. 16; a. A. noch BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1971 - IV CB 147.68 - juris Rn. 3; der 4. Senat hat diese Rechtsauffassung jedoch ausdrücklich aufgegeben: vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1979 - 4 ER 500.79 - juris Leitsatz).
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