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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1775
BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89 (https://dejure.org/1990,1775)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1990 - 4 CB 30.89 (https://dejure.org/1990,1775)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1990 - 4 CB 30.89 (https://dejure.org/1990,1775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines den Bau eines Rangierbahnhofs betreffenden Planfeststellungsbeschlusses - Erhalt des Bestandes, der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn als besonders schutzwürdiges Gemeinschaftsgut - ...

  • Wolters Kluwer

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts - Verwaltungsakt - Stichtagsvoraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    In der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - Urteilsabdruck S. 8; insoweit in BVerwGE 75, 214 ff. nicht abgedruckt; bestätigt durch Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Beschlußabdruck S. 3) ist geklärt, daß es für den Erlaß eines Teilurteils ausschließlich auf die Teilbarkeit des Streitgegenstandes ankommt und daß eine derartige Teilbarkeit im Verhältnis zwischen Aufhebungsantrag einerseits und (hilfsweise) beantragter Planergänzung andererseits grundsätzlich gegeben ist.

    Für den hier allein interessierenden Bereich des Bundesrechts ist geklärt, daß eine derartige Verpflichtung aus den Vorschriften des Bundesraumordnungsgesetzes nicht hergeleitet werden kann; § 4 Abs. 5 Satz 3 dieses Gesetzes überläßt es ausdrücklich den Ländern, die Mitwirkung der für die Raumordnung zuständigen Landesbehörden bei der Abstimmung zu regeln (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 C 13/85]).

    Soweit die Beschwerde ferner Abweichungen des Berufungsgerichts von den Urteilen des Senats vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - (BVerwGE 56, 110) und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - (BVerwGE 75, 214) rügt, genügt ihr Vorbringen ebenfalls nicht den vorab genannten Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3 VwGO.

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Identität von zur Planfeststellung ermächtigter Behörde und Vorhabenträger keinen Vorstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip darstellt (vgl. dazu im einzelnen Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12 ; Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 -).

    In der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - Urteilsabdruck S. 8; insoweit in BVerwGE 75, 214 ff. nicht abgedruckt; bestätigt durch Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Beschlußabdruck S. 3) ist geklärt, daß es für den Erlaß eines Teilurteils ausschließlich auf die Teilbarkeit des Streitgegenstandes ankommt und daß eine derartige Teilbarkeit im Verhältnis zwischen Aufhebungsantrag einerseits und (hilfsweise) beantragter Planergänzung andererseits grundsätzlich gegeben ist.

    Der Hinweis darauf, daß private Kläger, "wie mehrfach dargelegt, ganz andere Rechtspositionen mit der Rechtsqualität von Grundrechten haben, die der Stadt ... abgehen" (vgl. Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - a.a.O.) läßt nicht erkennen, gegen welche Rechte Privater § 36 BBahnG aus welchen Gründen verstoßen soll, übrigens hat der Senat inzwischen bekräftigt, daß § 36 BBahnG auch im Verhältnis zu privaten Rechtsträgern eine verfassungsrechtlich zulässige Ermächtigung der bundesbahnrechtlichen Planfeststellung ist (vgl. Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 -).

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    Dies gilt auch dann, wenn der Berufungskläger - wie im vorliegenden Fall - Beweisanträge erst nach der ihm gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG übersandten Anhörungsmitteilung stellt (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).

    Führen diese Beweisanträge zu einer wesentlichen Änderung der Prozeßsituation, so gebietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs lediglich, daß der Kläger - wie hier geschehen - durch eine erneute Anhörungsmitteilung auf die unverändert beabsichtigte Verfahrensweise hingewiesen wird (Urteil vom 28. Juni 1983 a.a.O.; Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5).

    Durch die - gegebenenfalls erneute - Anhörung wird jedoch das Gegenteil bewirkt: Sie enthält nicht nur den Hinweis auf die konkret fallbezogene Möglichkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, sondern damit zugleich auch darauf, daß es aus der Sicht des Gerichts auf die beantragte Beweiserhebung voraussichtlich nicht ankommen werde (…vgl. Beschluß vom 18. Mai 1979 a.a.O. S. 10; Urteil vom 28. Juni 1983 a.a.O. S. 21).

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    Es fehlt durchweg eine schlüssige Darlegung dessen, was die angeblich verfahrensfehlerhaft unterlassene Beweisaufnahme voraussichtlich als Ergebnis erbracht hätte; ferner ist nicht hinreichend dargelegt worden, inwiefern sich der behauptete Verfahrensmangel auf das Ergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben kann (vgl. hierzu Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164).

    So fehlt die Darlegung, was die Zeugen voraussichtlich ausgesagt hätten und inwiefern diese Aussagen für den Ausgang des Rechtsstreits von Bedeutung gewesen wären (vgl. hierzu Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164).

  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    Als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann die fehlerhafte Besetzung der Richterbank nicht gerügt werden, da insoweit die zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 1 VwGO zur Verfügung steht (BVerwG, Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107).

    Dies wäre der Sache nach eine Besetzungsrüge, die nur im Wege der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 1 VwGO und nicht - wie hier ausdrücklich geschehen - mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107).

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Identität von zur Planfeststellung ermächtigter Behörde und Vorhabenträger keinen Vorstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip darstellt (vgl. dazu im einzelnen Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12 ; Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 -).

    Der Hinweis darauf, daß private Kläger, "wie mehrfach dargelegt, ganz andere Rechtspositionen mit der Rechtsqualität von Grundrechten haben, die der Stadt ... abgehen" (…vgl. Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - a.a.O.) läßt nicht erkennen, gegen welche Rechte Privater § 36 BBahnG aus welchen Gründen verstoßen soll, übrigens hat der Senat inzwischen bekräftigt, daß § 36 BBahnG auch im Verhältnis zu privaten Rechtsträgern eine verfassungsrechtlich zulässige Ermächtigung der bundesbahnrechtlichen Planfeststellung ist (vgl. Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 -).

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    Sie sehen hierin sowohl eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung als auch einen Verfahrensfehler und eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 23. Juni 1961 - BVerwG 4 C 308.60 - (BVerwGE 12, 268).

    Die in diesem Zusammenhang vor den Klägern gerügte Divergenz zu der Entscheidung des Senats vom 23. Juni 1961 (a.a.O.) liegt schon deshalb nicht vor, weil jene Entscheidung zu § 86 Abs. 2 VwGO ergangen ist, der im Verfahren nach dem Entlastungsgesetz - wie ausgeführt wurde - keine Anwendung findet.

  • BVerwG, 18.05.1979 - 7 B 122.79
    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß es im vereinfachten Verfahren nach Art. 2 § 5 EntlG einer Vorabbescheidung des Beweisantrages nicht bedarf; § 86 Abs. 2 VwGO findet weder unmittelbar noch sinngemäß Anwendung (Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 7), da er mit dem vom Entlastungsgesetz angestrebten Ziel einer Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung nicht vereinbar ist.

    Durch die - gegebenenfalls erneute - Anhörung wird jedoch das Gegenteil bewirkt: Sie enthält nicht nur den Hinweis auf die konkret fallbezogene Möglichkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, sondern damit zugleich auch darauf, daß es aus der Sicht des Gerichts auf die beantragte Beweiserhebung voraussichtlich nicht ankommen werde (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1979 a.a.O. S. 10;… Urteil vom 28. Juni 1983 a.a.O. S. 21).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    Soweit die Beschwerde ferner Abweichungen des Berufungsgerichts von den Urteilen des Senats vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - (BVerwGE 56, 110) und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - (BVerwGE 75, 214) rügt, genügt ihr Vorbringen ebenfalls nicht den vorab genannten Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete …

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
    Dieses Vorbringen ist nicht geeignet, Zweifel an den detaillierten Ausführungen des Planfeststellungsbeschlusses zu wecken, welche das Gericht zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätten veranlassen müssen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz § 86 Abs. 1 Nr. 196 S. 11 ).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels …

  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur …

  • BVerwG, 08.08.1984 - 9 CB 828.82

    Bindung des Tatsachengerichts an die revisionsgerichtliche Beurteilung im …

  • BVerwG, 08.04.1982 - 3 CB 30.80

    Ersatz eines Vertreibungsschadens an drei in Warschau gelegenen unbebauten …

  • BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 203.80
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung …

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …

  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung - …

  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Die für die Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses allein erhebliche Tatsache, dass noch keine abschließende Klärung der Vereinbarkeit des Abbauvorhabens mit den naturschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt ist, ist damit unstreitig und bedarf aus diesem Grund keiner weiteren Aufklärung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.09.1990 - 4 CB 30/89 -).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen …

    Dabei geht sie im Hinblick auf die von ihr selbst zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - und Beschluß vom 25. September 1990 - BVerwG 4 CB 30.89 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nrn. 18 u. 19) zu § 36 Abs. 5 des Bundesbahngesetzes (BBahnG) davon aus, daß sich diese Frage im vorliegenden Fall deshalb in neuer Form stelle, weil "nicht nur eine Behördenidentität zwischen Planung und Planfeststellung, sondern darüber hinaus eine personelle Identität zwischen Planer und Feststeller gegeben" sei.
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1545/03

    Naturschutzrechtliche Belange im Planfeststellungsverfahren

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass selbst eine - hier ohnehin nicht vorliegende - vollständige Identität von zur Planfeststellung ermächtigter Behörde und Vorhabenträger weder einen Verstoß gegen das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Gebot der Verfahrensfairness darstellt, noch zu einer unzulässigen Verkürzung des Rechtsschutzes führt und auch durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG nicht untersagt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.08.1987, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12 S. 3 ;… Urt. v. 27.07.1990, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18; Beschl. v. 25.09.1990 - 4 CB 30/89 - Beschl. v. 24.02.1992 - 7 CB 29/91 - Beschl. v. 25.02.1992, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 21).
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse

    1 GG nicht untersagt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.08.1987, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12 S. 3 ;… Urt. v. 27.07.1990, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18; Beschl. v. 25.09.1990 - 4 CB 30/89 - Beschl. v. 24.02.1992 - 7 CB 29/91 - Beschl. v. 25.02.1992, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 21).
  • VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Sogar die frühere Rechtslage, wonach die damalige Deutsche Bundesbahn selbst für die Planfeststellung zuständig war, wurde durch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt bestätigt (BVerwG v. 27.7.1990, UPR 1991, 67; vom 25.9.1990 UPR 1991, 70).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 47.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

    Ein Teilurteil kommt auch bei einer Klagehäufung in Betracht, bei der, wie hier, zwischen Haupt- und Hilfsantrag ein Eventualverhältnis besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 6 - insoweit in BVerwGE 75, 214 nicht abgedruckt - und vom 25. September 1990 - BVerwG 4 CB 30.89 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 19).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 B 57.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Insoweit ist aber geklärt, daß die Möglichkeit der Verwirklichung eines Vorhabens auf eigenen Grundstücken des Vorhabensträgers und die damit entfallende Notwendigkeit der Inanspruchnahme fremden Grundeigentums einen für die Verwirklichung des Vorhabens an dieser Stelle sprechenden Belang darstellt, der in der Abwägung ebenso berücksichtigt werden darf (vgl. Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 10; Beschluß vom 25. September 1990 - BVerwG 4 CB 30.89 - insoweit in Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 19 nicht abgedruckt) wie etwa damit zusammenhängende Kostengesichtspunkte (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 4 B 211.88 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 79).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 7 B 20.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Mit Beschluß vom 25. September 1990 - BVerwG 4 CB 30.89 - (Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18 und UPR 1991 S. 70 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach die Identität von zur Planfeststellung ermächtigter Behörde und Vorhabenträger keinen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip darstellt (BVerwG…, Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 18 mit weiteren Nachweisen); es hat darüber hinaus ausdrücklich hervorgehoben, daß dies auch in Ansehung der enteignenden Vorwirkungen von Planfeststellungsbeschlüssen gilt.
  • BVerwG, 24.02.1992 - 7 CB 29.91

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Identität von zur Planfeststellung ermächtigter Behörde und Vorhabenträger weder einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip darstellt noch zu einer unzulässigen Verkürzung des Rechtsschutzes führt (zuletzt BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18; Beschluß vom 25. September 1990 - BVerwG 4 CB 30.89 - Buch holz, a.a.O. Nr. 19).
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