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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2567
BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08 (https://dejure.org/2009,2567)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 4 CN 2.08 (https://dejure.org/2009,2567)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 4 CN 2.08 (https://dejure.org/2009,2567)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BauNVO § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher Unterschied zwischen Sondergebiet und Kerngebiet; allgemeine Zweckbestimmung; - eines Kerngebiets; - eines Sondergebiets.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauNVO § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
    Eines Kerngebiets; - eines Sondergebiets; - für Infrastruktur; Bebauungsplan; Kerngebiet, wesentlicher Unterschied zwischen Sondergebiet und Kerngebiet; Sondergebiet; allgemeine Zweckbestimmung

  • Judicialis

    BauNVO § 11 Abs. 1; ; BauNVO § 11 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit bei Verwendung des Begriffs der Infrastruktur als Oberbegriff für alle in einem Sondergebiet zulässigen Nutzungsarten i.R.d. Festsetzung der Zweckbestimmung; Anforderungen an die Zentralität eines Kerngebiets in Abhängigkeit zur Struktur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauNVO § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
    Bebauungsplan; Sondergebiet für Infrastruktur; Kerngebiet; wesentlicher Unterschied zwischen Sondergebiet und Kerngebiet; allgemeine Zweckbestimmung eines Kerngebiets; allgemeine Zweckbestimmung eines Sondergebiets

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauNVO § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Bestimmtheit bei Verwendung des Begriffs der Infrastruktur als Oberbegriff für alle in einem Sondergebiet zulässigen Nutzungsarten i.R.d. Festsetzung der Zweckbestimmung; Anforderungen an die Zentralität eines Kerngebiets in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 134, 117
  • NVwZ 2010, 40
  • DVBl 2009, 1176
  • DÖV 2009, 960
  • BauR 2009, 1547
  • ZfBR 2009, 682
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08
    Aus ihr ergeben sich Maßstäbe und Grenzen für die Anwendbarkeit des § 15 BauNVO, für die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie von Ausnahmen und Befreiungen (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 ).

    Welche Einrichtungen der Infrastruktur zulässig sind, ergibt sich aber präzise aus dem Nutzungskatalog, der Bestandteil der textlichen Festsetzungen geworden ist und deshalb bei der Ermittlung der gewollten Zweckbestimmung mit herangezogen werden darf (vgl. Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08
    Die allgemeine Zweckbestimmung eines Baugebiets wird in den jeweiligen Absätzen 1 der §§ 2 bis 10 BauNVO geregelt (Urteil vom 23. April 2009 - BVerwG 4 CN 5.07 - Rn. 9).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08
    Kerngebiete erfüllen zentrale Funktionen innerhalb des städtebaulichen Ordnungsgefüges (Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 ), indem sie vielfältige Nutzungen und ein urbanes Angebot an Gütern und Dienstleistungen für die Besucher der Stadt und für die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs bieten (Beschluss vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 4.00 - BauR 2001, 605 ).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08
    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08
    Im Beschluss vom 7. Juli 1997 - BVerwG 4 BN 11.97 - (BRS 59 Nr. 36) hat der Senat diesen Maßstab dahin konkretisiert, dass die allgemeine Zwecksetzung des Baugebiets das entscheidende Kriterium dafür ist, ob sich das festgesetzte Sondergebiet wesentlich von einem Baugebietstyp im Sinne der §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheidet.
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 B 4.00

    Bebauungsplan; Kerngebiet; Anlagen für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke; …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08
    Kerngebiete erfüllen zentrale Funktionen innerhalb des städtebaulichen Ordnungsgefüges (Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 ), indem sie vielfältige Nutzungen und ein urbanes Angebot an Gütern und Dienstleistungen für die Besucher der Stadt und für die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs bieten (Beschluss vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 4.00 - BauR 2001, 605 ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08
    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.1998 - 1 K 15/96

    Bauleitplanung: Anforderungen an die Ausweisung eines Kerngebiets, Ausschluß von …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08
    Ebenfalls dahinstehen kann, ob der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben zur Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung und der Feriengäste mit Nahrungsmitteln und nicht tourismusbezogenen Gebrauchsgütern - isoliert gesehen - die allgemeine Zweckbestimmung eines Kerngebiets in einer kleinen Gemeinde sprengt (vgl. dazu OVG Schleswig, Urteil vom 24. September 1998 - 1 K 15/96 - BRS 62 Nr. 18).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Die allgemeine Zwecksetzung des Baugebietes ist das entscheidende Kriterium dafür, ob sich das festgesetzte Sondergebiet wesentlich von einem Baugebietstyp im Sinne der §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheidet (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22 S. 4 und Urteil vom 28. Mai 2009 - 4 CN 2.08 - BVerwGE 134, 117 Rn. 10).

    Ein "Nutzungsmix" außerhalb der Möglichkeiten der §§ 2 bis 10 BauNVO ist aber zulässig, wenn sich die Verträglichkeit der Nutzungen aus den Regelungen der Baunutzungsverordnung herleiten lässt (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 4 CN 2.08 - BVerwGE 134, 117 Rn. 15).

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Die allgemeine Zwecksetzung des Baugebiets ist das entscheidende Kriterium dafür, ob sich das festgesetzte Sondergebiet wesentlich von einem Baugebietstyp im Sinne der §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheidet (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.9 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22 S. 4 und Urteil vom 28. Mai 2009 - 4 CN 2.08 - BVerwGE 134, 117 Rn. 10).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet; …

    Der Senat hält zwar einen "Nutzungsmix" außerhalb der Möglichkeiten der §§ 2 bis 10 BauNVO für zulässig, wenn sich die Verträglichkeit der Nutzungen aus den Regelungen der Baunutzungsverordnung herleiten lässt (Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 4 CN 2.08 - BVerwGE 134, 117 Rn. 15).
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