Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30508
BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14 (https://dejure.org/2015,30508)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.2015 - 4 CN 8.14 (https://dejure.org/2015,30508)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 (https://dejure.org/2015,30508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7; BauNVO § 1 Abs. 5, 6 Nr. 1, Abs. 9; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4
    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen; produzierendes Gewerbe; Nutzungsausschluss; Einzelhandelsbetriebe; Lagerhallen; Speditionen; Tankstellen; Vergnügungsstätten; Rechtsgrundlage; Erforderlichkeit der Planung; Planrechtfertigung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7
    "Städtebaupolitik"; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Dienstleistungen; Einzelhandelsbetriebe; Einzelheiten der Planung; Entwicklungskonzepte; Erforderlichkeit der Planung; Förderpotential; Förderung der -; Gewerbegebiet; Gleichheit; Konterkarierung; Lagerhallen; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Städtebauliche Rechtfertigung eines Nutzungsausschlusses durch Bebauungsplan

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 8 BauNVO, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 6 Nr 1 BauNVO
    Städtebauliche Rechtfertigung eines Nutzungsausschlusses durch Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer

    Städtebauliche Rechtfertigung eines festgesetzten Ausschlusses einzelner Nutzungen eines Gewerbegebiets; Durch Planungsziele konkretisierte städtebauliche Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen; Förderpotential von städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen

  • doev.de PDF

    Ausschluss einzelner Nutzungen eines Gewerbegebiets

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, § 1 Abs. 7; BauNVO § 8, § 1 Abs. 5, § 1 Abs. 6, § 1 Abs. 9.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebauliche Rechtfertigung eines festgesetzten Ausschlusses einzelner Nutzungen eines Gewerbegebiets; Durch Planungsziele konkretisierte städtebauliche Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen; Förderpotential von städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Ausschluss einzelner Nutzungen städtebaulich gerechtfertigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Ausschluss von Nutzungen in einem Gewerbegebiet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss einzelner Nutzungen eines Gewerbegebiets bei fehlendem Förderpotential von städtebaulichen Ordnungsvorstellungen nicht gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss einzelner Nutzungen eines Gewerbegebiets bei fehlendem Förderpotential von städtebaulichen Ordnungsvorstellungen nicht gerechtfertigt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausschluss in Gewerbegebieten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Planungsrechtlicher Ausschluss von Nutzungen im Gewerbegebiet

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Planungsrechtlicher Ausschluss von Nutzungen im Gewerbegebiet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von Nutzungen in Gewerbegebiet muss städtebauliche Ziele (nur) fördern! (IBR 2016, 114)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 16
  • NVwZ 2016, 704
  • DÖV 2016, 138
  • BauR 2016, 306
  • ZfBR 2016, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (200)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
    Rn. 10 a) Welche Anforderungen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB an die Erforderlichkeit der Planung stellt, hat der Senat in seinen Urteilen vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - (…BVerwGE 133, 310 Rn. 17) und vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - (BVerwGE 146, 137 Rn. 8 f. m.w.N.;… siehe zuletzt Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 10) zusammengefasst und näher erläutert:.

    Für den Fall, dass die Gemeinde die Erforderlichkeit ihrer Planung durch eine Bezugnahme auf ein von ihr beschlossenes städtebauliches Entwicklungs- oder Einzelhandelskonzept begründet, hat der Senat (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 Rn. 11) dies bereits entschieden.

    Sie überspannt die Anforderungen, die § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB an die Umsetzung planerischer Zielsetzungen stellt, weil die Frage der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit planerischer Festsetzungen der Abwägungskontrolle unterliegt und nicht zum Maßstab der städtebaulichen Rechtfertigung gemacht werden darf (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 Rn. 11).

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - (BVerwGE 146, 137 Rn. 12) ausdrücklich klargestellt.

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
    Rn. 10 a) Welche Anforderungen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB an die Erforderlichkeit der Planung stellt, hat der Senat in seinen Urteilen vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - (BVerwGE 133, 310 Rn. 17) und vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - (…BVerwGE 146, 137 Rn. 8 f. m.w.N.;… siehe zuletzt Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 10) zusammengefasst und näher erläutert:.

    Das gilt umso mehr, als Bauleitplanung ein Mittel ist, auch aktiv auf eine Änderung des städtebaulichen Status quo hinzuwirken (BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 19).

    Aus dem Urteil des Senats vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - (BVerwGE 133, 310 Rn. 20), auf das sich der Verwaltungsgerichtshof berufen hat, lässt sich für die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nichts herleiten.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
    Rn. 16 Der Senat (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 S. 3 f.) hat bereits entschieden, dass es unter städtebaulichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sein kann, in einem Gewerbegebiet das Mittel des Nutzungsausschlusses gezielt zu dem Zweck einzusetzen, das produzierende Gewerbe zu stärken.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
    Rn. 10 a) Welche Anforderungen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB an die Erforderlichkeit der Planung stellt, hat der Senat in seinen Urteilen vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - (…BVerwGE 133, 310 Rn. 17) und vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - (…BVerwGE 146, 137 Rn. 8 f. m.w.N.; siehe zuletzt Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - ZfBR 2015, 689 Rn. 10) zusammengefasst und näher erläutert:.
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
    Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 8 S 2831/03

    Nutzungsausschlüsse nur bei schlüssigem Plankonzept

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
    Die auf eigene Rechtsprechung (VGH Mannheim, Urteil vom 28. Januar 2005 - 8 S 2831/03 - BauR 2005 S. 1740) gestützte Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, "Nutzungsausschlüsse (seien) durch städtebauliche Gründe nicht gerechtfertigt, wenn die Festsetzungen kein schlüssiges Planungskonzept erkennen lassen, das eine Überprüfung der Nutzungsausschlüsse auf ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit erlaubt", findet in der Rechtsprechung des Senats demgegenüber keine Stütze.
  • BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
    Rn. 18 Soweit er sich auf den Standpunkt gestellt hat, der Ausschluss einzelner in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässiger Nutzungen stehe nicht im planerischen Belieben der Gemeinde, kann er sich zwar auf Rechtsprechung des Senats stützen (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2002 - 4 BN 20.02 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2025 - 5 S 695/24

    Bauturbo; Zustimmung der Gemeinde; Veränderungssperre; "faktische" Zurückstellung

    Ein Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich, wenn seiner Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen und er daher die Aufgabe einer verbindlichen Bauleitplanung nicht erfüllen kann (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16, juris Rn. 11 f.;… Senatsurteile vom 9.7.2020 - 5 S 1493/17 - VBlBW 2021, 23 , juris Rn. 77 f. …und vom 12.7.2023 - 5 S 3193/21 - juris Rn. 69 ; jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17

    Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in …

    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16, juris Rn. 11;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - BRS 82 Nr. 19, juris Rn. 88).

    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind insbesondere Pläne, die einer positiven städtebaulichen Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - juris Rn. 11).

    Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer …

    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 = juris Rn. 10 f. m.w.N.;… BayVGH, U.v. 24.6.2020 - 15 N 19.442 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (BVerwG, U.v. 10.9.2015 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 5.8.2020 - 1 N 18.1535 - BayVBl 2021, 130 = juris Rn. 24).

    Einem Bebauungsplan oder einzelnen seiner Festsetzungen fehlt die Erforderlichkeit, wenn die verfolgten Ziele verfehlt werden, insbesondere wenn das planerische Ziel, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken oder einer sich für die Zukunft abzeichnenden Bedarfslage gerecht zu werden, nicht erreicht werden kann, wenn also etwa der Verwirklichung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (…vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - NVwZ 1999, 1338 = juris Rn. 4, 5; U.v. 10.9.2015 a.a.O. Rn. 13;… BayVGH, U.v. 24.6.2020 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.;… in letzterem Fall kann der Bebauungsplan zudem abwägungsfehlerhaft sein, vgl. BayVGH, U.v. 24.6.2020 a.a.O. Rn. 36 f. m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht