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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,2755
VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288 (https://dejure.org/2026,2755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2026 - 4 CS 26.288 (https://dejure.org/2026,2755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2026 - 4 CS 26.288 (https://dejure.org/2026,2755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF
  • BAYERN | RECHT

    BayGO Art. 21 Abs. 1, Abs. 1a; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Zulassung zu einer kommunalen Einrichtung, Nachträgliche Auflage, Redeverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Anspruchstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die nachträgliche Anordnung einer Auflage für die Nutzung der Mehrzweckhallte der Antragsgegnerin; Voraussichtliche Rechtswidrigkeit der nachträglichen Bestimmung ggb. den Antragsteller ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Redeverbot für Björn Höcke als Gastredner bei Wahlveranstaltungen der AfD

  • lto.de (Kurzinformation)

    Redeverbot für Björn Höcke ist unzulässig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Höcke durfte in Bayern doch auftreten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20

    Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als frecher …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Für die Beurteilung von Äußerungen ist nach allgemeinen Grundsätzen ihre konkrete Wirkung im jeweiligen Kontext in Betracht zu nehmen (BVerfG, B.v. 20.7.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 15).

    Für Äußerungen mit Bezug auf den Nationalsozialismus gilt keine allgemeine und insbesondere keine materielle Ausnahme von den Anforderungen an meinungsbeschränkende Gesetze (BVerfG, B.v. 7.7.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14).

    Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (…vgl. BVerfG, B.v. 4.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 - juris Rn. 78; B.v. 7.7.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 15).

    Gleichwohl wird in der Regel zu prüfen sein, ob hierin eine die Friedlichkeitsgrenze überschreitende Aggression liegt (vgl. BVerfG, B.v. 7.7.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 15 zur Strafbarkeit einer Äußerung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

    Maßgeblich für die Beurteilung einer Äußerung bleibt diese selbst und ihr unmittelbarer Kontext, nicht die innere Haltung oder die parteiliche Programmatik, die möglicherweise den Hintergrund einer Äußerung bilden (vgl. BVerfG, 7.7.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Rn. 33 Doch selbst wenn es sich bei der Vorschrift des Art. 21 Abs. 1a Nr. 2 GO um ein allgemeines Gesetz im Sinn des Art. 5 Abs. 2 GG handeln sollte oder - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Vorschriften (wie § 130 Abs. 4 StGB), die auf eine propagandistische Affirmation des nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft in den Jahren 1933 bis 1945 abzielen - eine Ausnahme von dem Erfordernis der Allgemeinheit meinungsbeschränkender Gesetze zu machen sein sollte (vgl. BVerfG, B.v. 4.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 - juris Rn. 64 ff.), entbindet dies den Gesetzgeber und die Gerichte bei der Auslegung der Gesetze nicht von den allgemeinen Anforderungen für Eingriffe in die Meinungsfreiheit.

    Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfG, B.v. 4.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 - juris Rn. 67) .

    Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfG, B.v. 4.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 - juris Rn. 78;… B.v. 7.7.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 15).

    Jedoch richtet sich der Schutz des öffentlichen Friedens auf die Aufrechterhaltung des friedlichen Miteinanders (BVerfG, B.v. 4.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 - juris Rn. 78).

  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Rn. 20 Der vorgesehene Gastredner wurde zwar in zwei Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei einer Veranstaltung am 29. Mai 2021 und einer Veranstaltung am 12. Dezember 2023 (§ 86a, § 86 StGB) rechtskräftig verurteilt (vgl. BGH, B.v. 20.8.2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24).

    Allerdings ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten, wenn die Information der Öffentlichkeit über Propagandamittel oder Kennzeichen nur ein Vorwand ist, um in Wahrheit eine propagandistische Wirkung zu erzielen (BGH, B.v. 20.8.2025 - 3 StR 519/24 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Rn. 31 Der Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit umfasst auch extremistische, rassistische oder antisemitische Äußerungen (BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - juris Rn. 50).

    Er ist auch nicht erst dann berührt, wenn das grundrechtlich geschützte Verhalten als solches eingeschränkt oder verboten wird, sondern schon dann, wenn daran negative Konsequenzen geknüpft werden (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 126/85 - BVerfGE 86, 122/128; BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - juris Rn. 50 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Denn die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (…stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17; B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Denn die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17;… B.v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Rn. 20 Der vorgesehene Gastredner wurde zwar in zwei Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei einer Veranstaltung am 29. Mai 2021 und einer Veranstaltung am 12. Dezember 2023 (§ 86a, § 86 StGB) rechtskräftig verurteilt (vgl. BGH, B.v. 20.8.2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Er ist auch nicht erst dann berührt, wenn das grundrechtlich geschützte Verhalten als solches eingeschränkt oder verboten wird, sondern schon dann, wenn daran negative Konsequenzen geknüpft werden (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 126/85 - BVerfGE 86, 122/128;… BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - juris Rn. 50 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 12.02.2026 - B 4 S 26.146

    Zugang zu einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung; Nachträgliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 12. Februar 2026 - B 4 S 26.146 - wird in Nr. 1 und 2 geändert.
  • VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 ZB 07.3489

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Politische Partei …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
    Es bestehen weder konkrete Anhaltspunkte dafür, dass es im Rahmen der vom Antragsteller geplanten Benutzung der gemeindlichen Einrichtung zu Rechtsbrüchen in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2008 - 4 ZB 07.3489 - juris Rn. 9; sogleich unter a), noch ist hinreichend dargelegt, dass es sich bei der geplanten Wahlkampfveranstaltung des Antragstellers um eine Veranstaltung handelt, bei der Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte im Sinn von Art. 21 Abs. 1a Nr. 1 oder Nr. 2 GO i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG zu erwarten sind (b).
  • VG Karlsruhe, 18.02.2026 - 14 K 1528/26

    Überlassung von einer Gemeinde gehörenden Räumlichkeiten für eine …

    Kein Anspruch besteht hingegen, wenn Anhaltspunkte für die Verwirklichung von Straftatbeständen bestehen (…vgl. Aker a.a.O.; vgl. ferner BayVGH, Beschluss vom 13.02.2026 - 4 CS 26.288 -, S. 6 Rn. 17 ff.).

    Soweit sich die Antragsgegnerin allgemein auf Äußerungen von Frau ... bezieht, ist hiergegen zu erinnern, dass eine auf konkrete Anhaltspunkte gestützte Prognose erforderlich ist, wie es etwa der Fall wäre, wenn konkrete Äußerungen im Zusammenhang mit einer Wahlkampfveranstaltung gefallen sind (vgl. dazu etwa BayVGH, Beschluss vom 13.02.2026 - 4 CS 26.288 -, S. 7 Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2026 - 1 S 357/26

    Zugang zu einer öffentlichen Veranstaltungsstätte; Gefahr der Verbreitung …

    Es bedarf insoweit einer individualisierbaren konkret fassbaren Gefahr einer Rechtsverletzung (…vgl. zu dieser Gefahrenschwelle: BVerfG, Beschl. v. 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - juris Rn. 71 ff. und Beschl. v. 07.07.2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14 sowie konkret zur Nutzung einer gemeindlichen Einrichtung BayVGH, Beschl. v. 13.02.2026 - 4 CS 26.288 - BeckRS 2026, 1631 Rn. 31 ff.).
  • VG Karlsruhe, 06.03.2026 - 9 K 4719/24

    Aufenthaltsverbot; Meinungsfreiheit; Strafbarkeit; Volksverhetzung; …

    Es bedarf insoweit einer individualisierbaren konkret fassbaren Gefahr einer Rechtsverletzung (…vgl. zu dieser Gefahrenschwelle BVerfG, Beschlüsse vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rn. 71 ff. …und vom 07.07.2020 - 1 BvR 479/20 -, juris Rn. 14; VGH BW…, Beschluss vom 21.02.2026 - 1 S 357/26 -, juris Rn. 10 ; konkret zur Nutzung einer gemeindlichen Einrichtung Bay. VGH, Beschluss vom 13.02.2026 - 4 CS 26.288 -, juris Rn. 31 ff.).
  • VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.291

    Redeverbot, Beschwerdeverfahren, Klageerfolgsaussicht, Kostenentscheidung, …

    Der Senat verweist hinsichtlich der weiteren Darstellung des Sachverhalts auf den angegriffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts und hinsichtlich der Darlegungen zur materiellen Rechtslage auf seine Ausführungen im Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 4 CS 26.288, mit dem er unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung die aufschiebende Wirkung der Klage des A.-Kreisverbands B. gegen die ebenfalls von der Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin vertretene Gemeinde wiederhergestellt hat.
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