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Rechtsprechung
   ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21038
ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04 (https://dejure.org/2005,21038)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 08.06.2005 - 4 Ca 546/04 (https://dejure.org/2005,21038)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 4 Ca 546/04 (https://dejure.org/2005,21038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen fehlender Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers vor Ausspruch der Kündigung; Erfordernis der richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts durch das Gericht, bei welchem ein Rechtsstreit ausschließlich unter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen fehlender Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers vor Ausspruch der Kündigung; Erfordernis der richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts durch das Gericht, bei welchem ein Rechtsstreit ausschließlich unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Massenentlassungsanzeige verspätet - Kündigung unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der …

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04
    Die Kammer folgt insoweit der ausführlichen Begründung in der Entscheidung des Arbeitsgerichts Bochum vom 17.03.2005 (NJOZ 2005, 1804 ff.; ebenso Riesenhuber/Domröse, NZA 2005, 568 und 569).

    Auch insoweit folgt die Kammer der zutreffenden und umfassenden Begründung des Arbeitsgericht Bochum in dessen Urteil vom 17.03.2005 (AZ: 3 Ca 307/04, NJOZ 2005, 1805 ff. - unter 1.5 der Gründe).

    Eine solche Bindungswirkung besteht nämlich nicht, wie das Arbeitsgericht Bochum (Urteil vom 17.03.2005 -NJOZ 2005, 1804, 1814 f. unter 1.3 der Gründe) ausführlich begründet hat.

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 27.01.2005 (Rechtssache C-188/03-NZA 2005, 213 ff. [EuGH 27.01.2005 - C 188/03]) entschieden, dass die Art. 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Massenentlassungen dahingehend auszulegen sind, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis ist, dass als Entlassung gilt.
  • ArbG Berlin, 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen für das Vorliegen …

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 08.06.2005 - 4 Ca 546/04
    Rn. 16 Die verspätete Massenentlassungsanzeige seitens der Beklagten führt zur Unwirksamkeit der Kündigung wegen Gesetzesverstoßes gem. § 134 BGB (so auch ArbG Berlin vom 01.03.2005 - NZA 2005, 585 und 586;… ArbG Bochum, a.a.O.).
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