Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12 We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27012
VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12 We (https://dejure.org/2012,27012)
VG Weimar, Entscheidung vom 13.08.2012 - 4 E 824/12 We (https://dejure.org/2012,27012)
VG Weimar, Entscheidung vom 13. August 2012 - 4 E 824/12 We (https://dejure.org/2012,27012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,27012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 33 Abs 2 GG, § 34 BeamtStG
    Verdeckte Tätowierungen ohne verdächtige Symbolik sind kein Einstellungshindernis für die Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • VG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 9 G 411/02

    Körperschmuck eines EU-Staatsangehörigen kein Einstellungshindernis für die …

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Der Antragsgegner gründet diese Einschätzung danach allein auf einen optischen Eindruck der Tätowierungen; eine unmittelbare inhaltliche Aussage - die bei Tätowierungen im Einzelfall bei achtungs- und vertrauensunwürdiger Aussage sehr wohl ein Einstellungshindernis begründen kann (…vgl. etwa: OVG Berlin-Brdbg., Beschluss vom 29.01.2009 - OVG 6 S 38.08 - juris Rdnr. 7; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02- juris Rdnr. 9) - hat der Antragsgegner den Tätowierungen nicht beigemessen.

    Dies ist Ausdruck des in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Zeichen eines gesellschaftlichen Wandels, der auch vor staatlichen Veranstaltungen wie Schule, Bundeswehr und Polizei nicht halt macht (so auch schon: VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02 - juris Rdnr. 8 zu großflächigen Unterarmtätowierungen eines Einstellungsbewerbers für den Polizeivollzugsdienst).

    Die Tatsache großflächiger, bei der allgemeinen Dienstverrichtung verdeckter, Tätowierungen allein kann letztlich ebenso wenig ein Grund sein, dem Antragsteller die Eignung für den Polizeivollzugsdienst abzusprechen (so schon: VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02 - juris Rdnr. 8), wie der Umstand, dass eine eindeutig positive oder negative ästhetische Einordnung der Tätowierungen des Antragstellers wie des sich daraus ergebenden Gesamtbildes dem durchschnittlichen objektiven Betrachter schwerfallen dürfte.

    Die bloße Erwartung von Teilen der Bevölkerung, Polizeibeamte oder -beamtinnen müssten ein bestimmten eher traditionellen Erwartungen entsprechendes Aussehen haben, genügt für sich genommen nicht, die aus der freien Entfaltung der Persönlichkeit herrührenden Rechte eines jeden, dem zugleich auch das Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG zusteht, in unverhältnismäßiger Weise zu beschränken (vgl.: VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02 - juris Rdnr.8).

    Da das Ergebnis der einstweiligen Anordnung auf die Vorwegnahme der Hauptsache ausgerichtet ist, ist eine Reduktion des Streitwertes im Hinblick auf den Charakter des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht angebracht (vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2010 - 5 ME 225/10 - juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02 - juris).

  • VG Köln, 29.03.2012 - 19 L 251/12

    Ausschluss von der Teilnahme am Einstellungsverfahren in den gehobenen …

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Hinzu kommt, dass ein Abwarten bis zur Durchführung des Hauptsacheverfahrens, das sich bei Ausschöpfung aller Rechtsmittel über mehrere Jahre hinziehen kann, auch deswegen unzumutbar wäre, als der Antragsteller ein nachvollziehbares Interesse daran hat, die Weichen für seine berufliche Zukunft zeitnah zu stellen und Umfang und Umstände künftiger Einstellungsrunden für den mittleren Polizeivollzugsdienst ungewiss sind (vgl. auch: VG Köln, Beschluss vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 - Juris Rdnr. 26).

    Tätowierungen von minderer Größe und ohne besondere Symbolik sind daher in heutiger Zeit nicht mehr als Ausdruck einer überzogenen Individualität anzusehen, die die Toleranz anderer übermäßig beansprucht (VG Köln, Beschluss vom 29.03.2012 - 19 L 251/12 -, juris Rdnr. 20 - dort für eine dezente Tätowierung im Bereich der Innenseite eines Handgelenks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08

    Entlassung eines Beamten auf Probe aus dem Beamtenverhältnis: Zulässigkeit einer …

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Der Antragsgegner gründet diese Einschätzung danach allein auf einen optischen Eindruck der Tätowierungen; eine unmittelbare inhaltliche Aussage - die bei Tätowierungen im Einzelfall bei achtungs- und vertrauensunwürdiger Aussage sehr wohl ein Einstellungshindernis begründen kann (vgl. etwa: OVG Berlin-Brdbg., Beschluss vom 29.01.2009 - OVG 6 S 38.08 - juris Rdnr. 7; VG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02- juris Rdnr. 9) - hat der Antragsgegner den Tätowierungen nicht beigemessen.

    Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kommt ihnen nach ihrem Erscheinungsbild und ihrer inhaltlichen Aussage keine eindeutige Bedeutung bzw. besondere, einen "bösen Schein" erweckende (s. dazu etwa den Fall OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2009 - OVG 6 S 38.08 - juris) Symbolik zu.

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform; …

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    In diesem Rahmen begründet § 57 ThürBG dem Grunde nach die Pflicht von Beamten, im Dienst Dienstkleidung (Uniform oder Amtstracht) zu tragen und dabei bestimmte Erscheinungsformen zu wahren (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 C 3/05 -, BVerwGE 125, 85 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 18).

    Rn. 14 (BVerwG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 C 3/05-, juris Rdnr. 21).

  • VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den …

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Es finden sich aber immer mehr, vor allem jüngere Menschen, die sich in dieser auffälligen Weise und für alle sichtbar tätowieren lassen (so auch: VG Aachen, Beschluss vom 31.07.2012 - 1 L 277/12 -, juris - dort zu von den Schultern bis zu den Unterarmen reichenden Tätowierungen eines Einstellungsbewerbers).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10

    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch …

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Da das Ergebnis der einstweiligen Anordnung auf die Vorwegnahme der Hauptsache ausgerichtet ist, ist eine Reduktion des Streitwertes im Hinblick auf den Charakter des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht angebracht (vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2010 - 5 ME 225/10 - juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02 - juris).
  • VG Meiningen, 12.07.2006 - 1 E 354/06

    Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Widerrufsbeamten (hier: Anwärter im …

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Insoweit würde eine weitergehende Anordnung auf Verpflichtung des Antragsgegners zur "Aufnahme" (also Einstellung) des Antragstellers in den Vorbereitungsdienst derzeit auch eine Bevorzugung des Antragstellers vor allen anderen bereits ausgewählten Bewerbern bedeuten, die selbst wenn sie ausgewählt sind, erst dann eingestellt und ernannt werden dürfen, wenn sie zum Termin noch alle Voraussetzungen erfüllen und nicht bis dahin eignungsrelevante Zweifel (zu deren Maßgeblichkeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf s. auch: VG Meiningen, Beschluss vom 12.07.2006 - 1 E 354/06.Me - in juris) die Ernennung hindern.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Rn. 13 "Eine Beschränkung des Erscheinungsbildes uniformierter Polizeibeamter ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, wenn sie geeignet und erforderlich ist, um dienstliche Erfordernisse, nämlich die mit der Uniformpflicht verfolgten Zielsetzungen zu fördern, und die Grenzen der Zumutbarkeit für die Betroffenen wahrt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 - BVerfGE 30, 292 …und vom 9. März 1994 a.a.O. S. 172).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Schon aus dem Gesichtspunkt der effektiven Rechtsschutzgewährung muss der Antragsteller sich daher auch nicht auf eine erneute Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt verweisen lassen (zum Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei festen Einstellungsterminen bzw. der Besetzung mit anderen Bewerbern vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 22.09 -, juris Rdnr. 19).
  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98

    Haartracht und Ohrschmuck männlicher Polizeibeamter

    Auszug aus VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
    Rn. 12 Allerdings setzt die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 34 BeamtStG) auch der Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Beamten Grenzen (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 15.01.1999 - 2 C 11/98 -, juris Rd. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2005 - 2 A 10254/05

    Justizvollzugsbeamter muss Tätowierung verbergen

  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12

    Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen …

  • VG Düsseldorf, 05.08.2014 - 2 K 778/14

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Zur Frage, wann Tätowierungen …

    Rn. 51 Vgl. VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7; VG Köln, Beschluss vom 23. August 2013 - 19 L 993/12 -, juris Rn. 20; VG Weimar, Beschluss vom 13. August 2012 - 4 E 824/12 We -, juris Rn. 25; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - 6 B 523/14

    Einstelung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei teils sichtbaren und teils …

    Rn. 12 Der Antragsgegner argumentiert im Beschwerdeverfahren im Übrigen unter Hinweis auf den - auch im Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 13. August 2012 - 4 E 824/12 We -, NVwZ-RR 2013, 273, zitierten - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2009 - OVG 6 S 38.08 -, juris, im Hinblick auf die Tätowierung "Totenkopf mit Vampirzähnen und Lilien" wie folgt: Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tätowierungen, die einen "bösen Schein" erweckten, einen - der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehenden - Eignungsmangel auch dann darstellten, wenn sie sich im nicht sichtbaren, also von der Sommeruniform verdeckten Bereich befänden.
  • VG Sigmaringen, 26.08.2015 - 5 K 2479/15

    Ein Eignungsmangel kann bei einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst in einem …

    Ob ein großflächiges Tattoo allein bereits einen Eignungsmangel darstellt (zu dieser Frage vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 09.07.2014 - 1 B 1006/14 - VG Darmstadt, Beschluss vom 27.05.2014 - 1 L 528/14DA - VG Weimar, Beschluss vom 13.08.2012 - 4 E 824/12 We - VG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02 -), kann deshalb dahingestellt bleiben, da vorliegend das Motiv der Tätowierung Hauptgrund der Ablehnung ist (vgl. den Widerspruchsbescheid, B. S. ...).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Weimar
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht