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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1081
OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23 (https://dejure.org/2024,1081)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18.01.2024 - 4 EO 470/23 (https://dejure.org/2024,1081)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 (https://dejure.org/2024,1081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Thüringen

    Wahl des Bildungsganges; Schulkapazität Klassenstufe 5; Aufnahme in eine Wunschschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Aufnahme in die fünfte Jahrgangsstufe einer Kooperativen Gesamtschule; Ordnungsgemäßheit des Auswahlverfahrebs; Anspruch auf Zuweisung an die wohnortnächste Schule trotz Überschreiten der Aufnahmekapazitäten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (20)

  • OVG Thüringen, 15.09.2021 - 4 EO 540/21

    Eilantrag auf vorläufige Aufnahme in eine Thüringer Gemeinschaftsschule

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Die Grundlagen und Ermessenserwägungen zur Festlegung der Aufnahmekapazität durch den Schulleiter sind wegen des weiten Planungs- und Organisationsspielraums gerichtlich nur eingeschränkt auf Willkür und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen (Fortf., Senatsbeschl. v. 15.09.2021 4 EO 540/21 ThürVBl. 2022, 89).

    Ungeachtet dessen, dass die einfachgesetzliche Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürSchulG ausdrücklich dem Wortlaut nach nur das Recht zur Wahl der Schulart, Schulform und des Bildungsganges und nicht das Recht zur Wahl einer bestimmten Schule (ggf. in einem Schulbezirk, vgl. § 14 Abs. 3 ThürSchulG ) beinhaltet, ergibt sich unzweifelhaft aus § 15a ThürSchulG i. V. m. §§ 139a ff. ThürSchulO , dass bezogen auf eine bestimmte Schule ein Erst- und ein Zweitwunsch geäußert werden kann, der zumindest zu einem Recht auf Teilhabe an dem in § 15a ThürSchulG geregelten Verfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris Rn. 33 ) führt und eine Chance auf Aufnahme an die Wunschschule eröffnet.

    Rn. 84 Insofern ist zunächst festzuhalten, dass das in § 15a ThürSchulG geregelte Recht auf Teilhabe an dem Aufnahmeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris, vom 25. August 2022 - 4 ZKO 386/22 - n. v. und vom 26. August 2022 - 4 EO 504/22 - juris), mit dem das verfassungsrechtlich gewährleistete Teilhaberecht auf schulische Bildung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - BVerfGE 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73) und das daraus abzuleitende Recht auf Zugang zu den vorgehaltenen Schularten und Bildungsgängen ( § 1 Abs. 2 ThürSchulG ) bezogen auf eine bestimmte Schule konkretisiert wird, sich zunächst dann zu einem Aufnahmeanspruch in die im Erstwunsch angegebene Schule verdichten kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze unterschreitet.

    Deshalb hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2023 in diesem Verfahren anknüpfend an seinen Beschluss vom 15. September 2021 ( 4 EO 540/21 , juris Rn. 29 ) ausgeführt, dass den staatlichen Stellen bei der Festlegung der Kapazitäten einer Schule ein weiter Organisations- und Beurteilungsspielraum eröffnet ist.

    Rechnerisch ist nachvollziehbar, dass die Schulleiterin bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität pauschalierend für zwei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur 2 qm pro Kind in Abzug gebracht hat, obwohl es auf der Hand liegt, dass ihr Raumbedarf im Hinblick darauf, dass zusätzliche Personen wie z. B. Schulbegleiter, Schulsozialarbeiter und Sonderpädagogen im Raum sein können, üblicherweise größer ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris Rn. 32 , wonach der Ansatz eines pauschalierten Bedarfs von 4 qm pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wegen der für die Teilnahme am gemeinsamen Unterricht erforderlichen sachlichen und personellen Unterstützungsleistungen nicht beanstandet wurde).

    In den bereits vom Senat entschiedenen, die Stadt Jena betreffenden Verfahren, reichten die bereits vorhandenen und öffentlich zugänglichen Unterlagen, wie z. B. der Schulnetzplan, aus, um die Kapazitätsfestlegung gerichtlich zu überprüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - ThürVBl. 2022, S. 89 - 94 und vom 25. August 2022 - 4 ZKO 387/22 - n. v.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 19 B 1066/16

    Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung im Schulaufnahmeverfahren zur …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Dieser verfassungsrechtliche Anspruch auf Zugang zum öffentlichen Bildungswesen unter zumutbaren Bedingungen schließt grundsätzlich auch das Recht ein, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 19 B 1066/16 - m. w. N., beck-online Rn. 5 ff.).

    Vorläufige Regelungen im Rahmen eines aktuellen Schulverhältnisses sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG und der in Rede stehenden Grundrechte (insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG) schon deshalb als besonders eilbedürftig an, weil sich Ansprüche aus dem Schulverhältnis wegen seines zeitlichen Fortschreitens auf einen Schulabschluss hin nach und nach erledigen, der Anspruch auf Besuch einer konkreten Schule wegen des Zeitablaufs häufig im Hauptsacheverfahren nicht mehr durchgesetzt werden kann und damit eine endgültige Verletzung von Rechten droht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 19 B 1066/16 - juris Rn. 6 ff. mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - juris Rn. 9…, vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 24 …und vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, juris Rn. 32).

    Dieser verfassungsrechtliche Anspruch auf Zugang zum öffentlichen Bildungswesen unter zumutbaren Bedingungen schließt grundsätzlich auch das Recht ein, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus den bestehenden öffentlichen Schulen die konkrete einzelne Schule auszuwählen, die das Kind besuchen soll (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 19 B 1066/16 - m. w. N., beck-online Rn. 5 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20

    Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Nicht betroffen ist das Recht auf Zugang zu einem bestimmten Bildungsgang, der für den weiteren beruflichen Werdegang ebenso wie ein Hochschulstudium entscheidend sein kann und sich deshalb als ungleich schwerwiegenderer Eingriff in die durch Art. 12 GG geschützte Berufswahlfreiheit darstellte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf VG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2020 - 14 L 228/20 - S. 9 des amtlichen Umdrucks, n. v.).

    Erst dann gebietet Art. 19 Abs. 4 GG unter Berücksichtigung der Besonderheiten des § 15a ThürSchulG die Annahme (jeweils) eines fiktiven freien Platzes, der auf die diese Anforderungen erfüllenden Rechtsschutzsuchenden (ggf. auch durch ein Losverfahren) zu verteilen wäre (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 16 ff. zu § 56 Abs. 6 SchulG BE).

    Diese bestünde ausnahmsweise nur dann, wenn dies notwendig wäre, um eine festgestellte Rechtsverletzung auszugleichen und eine gerichtlich festgestellte Fehlerkorrektur zu erreichen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 17).

  • OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 460/23

    Wahl des Bildungsganges bei Antrag auf Aufnahme in die Sekundarstufe einer …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Rn. 50 Er hält ausdrücklich an seinem erstinstanzlich gestellten Haupt- und Hilfsantrag fest, beantragt die Durchführung eines Ortstermins, die Einvernahme der Schulleiterin als Zeugin sowie die Beiziehung von Akten der Verfahren 4 EO 459/23, 4 EO 460/23, 4 EO 469/23 und 4 EO 473/23.

    Ferner wird Bezug genommen auf die Gerichts- und Verwaltungsakten der Verfahren 4 EO 471/23, 4 EO 472/23, 4 EO 459/23, 4 EO 460/23, 4 EO 469/23, 4 EO 473/23, 4 EO 461/23, 4 EO 462/23 und 4 EO 482/23.

    Rn. 68 Zunächst ist festzuhalten, dass dem Antrag des Antragstellerbevollmächtigten auf Akteneinsicht in die von ihm benannten Verfahren mit den Aktenzeichen 4 EO 459/23, 4 EO 460/23, 4 EO 469/23 und 4 EO 473/23 sowie die übrigen beigezogenen Akten nicht nachzukommen war.

  • OVG Thüringen, 25.10.2023 - 4 EO 472/23

    Passivlegitimation des Schulträgers bei Rechtsstreit um Aufnahme in eine Schule; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Nach Zuweisung des Antragstellers dieses Verfahrens sowie der Antragsteller der Verfahren 4 EO 471/23 und 4 EO 472/23 in Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts seien nunmehr aktuell 25 Schüler im Klassenraum anwesend, nebst Lehrkräfte mithin 29 Personen.

    Ferner wird Bezug genommen auf die Gerichts- und Verwaltungsakten der Verfahren 4 EO 471/23, 4 EO 472/23, 4 EO 459/23, 4 EO 460/23, 4 EO 469/23, 4 EO 473/23, 4 EO 461/23, 4 EO 462/23 und 4 EO 482/23.

    Der Antragsgegner hat im Übrigen auch im Verfahren 4 EO 472/23 Kopien der Zeugnisse der Mitarbeiterin zur Gerichtsakte gereicht.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Vorläufige Regelungen im Rahmen eines aktuellen Schulverhältnisses sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG und der in Rede stehenden Grundrechte (insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG) schon deshalb als besonders eilbedürftig an, weil sich Ansprüche aus dem Schulverhältnis wegen seines zeitlichen Fortschreitens auf einen Schulabschluss hin nach und nach erledigen, der Anspruch auf Besuch einer konkreten Schule wegen des Zeitablaufs häufig im Hauptsacheverfahren nicht mehr durchgesetzt werden kann und damit eine endgültige Verletzung von Rechten droht (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 30. November 2016 - 19 B 1066/16 - juris Rn. 6 ff. mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - juris Rn. 9…, vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 24 und vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Rn. 84 Insofern ist zunächst festzuhalten, dass das in § 15a ThürSchulG geregelte Recht auf Teilhabe an dem Aufnahmeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris, vom 25. August 2022 - 4 ZKO 386/22 - n. v. und vom 26. August 2022 - 4 EO 504/22 - juris), mit dem das verfassungsrechtlich gewährleistete Teilhaberecht auf schulische Bildung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - BVerfGE 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73) und das daraus abzuleitende Recht auf Zugang zu den vorgehaltenen Schularten und Bildungsgängen ( § 1 Abs. 2 ThürSchulG ) bezogen auf eine bestimmte Schule konkretisiert wird, sich zunächst dann zu einem Aufnahmeanspruch in die im Erstwunsch angegebene Schule verdichten kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze unterschreitet.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Rn. 84 Insofern ist zunächst festzuhalten, dass das in § 15a ThürSchulG geregelte Recht auf Teilhabe an dem Aufnahmeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris, vom 25. August 2022 - 4 ZKO 386/22 - n. v. und vom 26. August 2022 - 4 EO 504/22 - juris), mit dem das verfassungsrechtlich gewährleistete Teilhaberecht auf schulische Bildung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - BVerfGE 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73) und das daraus abzuleitende Recht auf Zugang zu den vorgehaltenen Schularten und Bildungsgängen ( § 1 Abs. 2 ThürSchulG ) bezogen auf eine bestimmte Schule konkretisiert wird, sich zunächst dann zu einem Aufnahmeanspruch in die im Erstwunsch angegebene Schule verdichten kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze unterschreitet.
  • BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08

    "Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Rn. 84 Insofern ist zunächst festzuhalten, dass das in § 15a ThürSchulG geregelte Recht auf Teilhabe an dem Aufnahmeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris, vom 25. August 2022 - 4 ZKO 386/22 - n. v. und vom 26. August 2022 - 4 EO 504/22 - juris), mit dem das verfassungsrechtlich gewährleistete Teilhaberecht auf schulische Bildung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.; Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - BVerfGE 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73) und das daraus abzuleitende Recht auf Zugang zu den vorgehaltenen Schularten und Bildungsgängen ( § 1 Abs. 2 ThürSchulG ) bezogen auf eine bestimmte Schule konkretisiert wird, sich zunächst dann zu einem Aufnahmeanspruch in die im Erstwunsch angegebene Schule verdichten kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze unterschreitet.
  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
    Vorläufige Regelungen im Rahmen eines aktuellen Schulverhältnisses sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG und der in Rede stehenden Grundrechte (insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG) schon deshalb als besonders eilbedürftig an, weil sich Ansprüche aus dem Schulverhältnis wegen seines zeitlichen Fortschreitens auf einen Schulabschluss hin nach und nach erledigen, der Anspruch auf Besuch einer konkreten Schule wegen des Zeitablaufs häufig im Hauptsacheverfahren nicht mehr durchgesetzt werden kann und damit eine endgültige Verletzung von Rechten droht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2016 - 19 B 1066/16 - juris Rn. 6 ff. mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - juris Rn. 9…, vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 - juris Rn. 24 …und vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der …

  • OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines …

  • OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22

    Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen von Unterrichtsausfall und …

  • VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen § 26a Abs. 1 und 2 Thüringer …

  • OVG Thüringen, 26.08.2022 - 4 EO 504/22

    Zulassung eines Schülers zur Wunschschule

  • OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05

    Eilantrag auf vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im zweiten juristischen …

  • OVG Thüringen, 30.10.2015 - 2 EO 201/14

    Verpflichtung zum behindertengerechten Umbau eines Schulgebäudes im …

  • OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21

    Eilantrag auf Fortsetzung eines ablaufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit

  • OVG Thüringen, 20.06.2016 - 1 EN 311/16

    Ein Thüringer Schulnetzplan ist keine Rechtsnorm

  • OVG Thüringen, 17.01.2025 - 4 EO 404/24

    Berechtigung des Schulleiters, für den kommunalen Schulträger die Zügigkeit eine …

    Bei den nach Maßgabe der §§ 41, 41 a - e ThürSchulG von den Landkreisen (im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden) und von den kreisfreien Städten alle fünf Jahre zu erstellenden und fortzuschreibenden Schulnetzplänen handelt es sich um eine interne Planungsgrundlage für den Schulträger, die zum einen eine Bestandsaufnahme beinhaltet und zum anderen darauf gerichtet ist, schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten (ThürOVG, Beschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 94 ).

    Unzweifelhaft besteht angesichts des Umstandes, dass der Beginn des Schuljahres 2024/25 im Zeitpunkt der Stellung des Antrages beim Verwaltungsgericht unmittelbar bevorstand und dass das erste Schulhalbjahr bald abgeschlossen ist, die Dringlichkeit einer einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund, vgl. Beschluss des Senats vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 80 ).

    Rn. 85 Ferner durfte der Schulleiter in Ausübung des ihm eröffneten weiten Gestaltungsspielraums bei der Festlegung der Kapazität pro Schüler und Schulbegleiter pauschaliert einen Raumbedarf von 2 m², für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf 4 m², in Ansatz bringen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 112 ;… Handreichung, Anmeldung und Aufnahme an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk oder ohne Schulbezirk, Stand: 27. Juni 2024, S. 3).

    Verlangt wird zudem, dass der besondere Härtefall gerade die Beschulung an der Wunschschule notwendig macht (vgl. hierzu Handreichung, S. 5; ThürOVG, Beschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 170 ).

  • OVG Thüringen, 30.07.2024 - 4 EO 357/24

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in die Klassenstufe 6 einer Staatliche …

    Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Begehren auf Aufnahme an einer bestimmten Schule, der an mehr als einer bzw. zwei Schulen geltend gemacht werden kann, wird durch einen Anspruch auf Teilhabe an dem in § 15a ThürSchulG (juris: SchulG TH 2003) geregelten Aufnahmeverfahren ersetzt (und mit § 15a Abs. 7 ThürSchulG (juris: SchulG TH 2003) durch einen Anspruch auf Aufnahme an einer Schule desselben Bildungsganges im Gebiet des Schulträgers ergänzt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 95 ).

    Zum anderen greifen die Regelungen über die Auswahlkriterien auf Gesetzesebene in das vor dem 1. August 2020 auch für die Aufnahme in die Klassen 1 und 5 bestehende verfassungsrechtlich ableitbare Recht auf ermessensfehlerfreie Auswahl- bzw. Aufnahmeentscheidung ein, weil - zumindest bei Anmeldungsüberhang - insbesondere die dort geregelten Aufnahmekriterien und ihr "Ranking" maßgeblich dafür sind, ob sich eine Aufnahmechance zu einem Aufnahmeanspruch verdichtet (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 84 ).

    Bezogen auf die Klassen 1 und 5 wurde der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Begehren auf Aufnahme an einer bestimmten Schule, der an mehr als einer bzw. zwei Schulen geltend gemacht werden kann, durch einen Anspruch auf Teilhabe an dem in § 15a ThürSchulG geregelten Aufnahmeverfahren ersetzt (und mit § 15a Abs. 7 ThürSchulG durch einen Anspruch auf Aufnahme an einer Schule desselben Bildungsganges im Gebiet des Schulträgers ergänzt, vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 95 ).

    tatsächlich und endgültig - ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens in der Hauptsache - im Schuljahr 2023/2024 seine Schulpflicht erfüllt hat (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 143 ).

  • OVG Thüringen, 08.04.2025 - 4 EO 119/25

    Anspruch auf Weiterbeschulung im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Dass andere Schulen die Anwesenheit von Schulbegleitern letztendlich nicht auf die festgelegte Kapazität angerechnet haben, führt nicht auf einen Verstoß gegen § 15a ThürSchulG , sondern zu einer überkapazitären Belegung (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 112 ).

    Allein der Umstand, dass der damalige Antragsteller in dem Verfahren 4 EO 357/24 einen Antrag auf endgültige Aufnahme in die Klasse 6 gestellt hatte, nachdem er aufgrund gerichtlicher Eilentscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2024 - 4 EO 470/23 - juris) (nur) bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 vorläufig in die Klassenstufe 5 der Erstwunschschule aufgenommen worden war, rechtfertigt diesen Rückschluss nicht.

    Rn. 39 Es ist zu betonen, dass allein der durch eine gerichtliche Entscheidung ermöglichte tatsächliche, aber vorläufige Besuch einer Schule nicht bereits im Wege der Ermessensreduzierung zu einem Anspruch auf endgültige Aufnahme nach Freiwerden eines Platzes führt (vgl. dazu auch die Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2025 - 4 EO 470/23 - juris Rn. 82 und - 4 EO 460/23 - juris Rn. 79 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2026 - 12 S 1865/25

    Aufenthaltserlaubnis; Kindernachzug; Gemeinsames Sorgerecht; Aufenthalt im …

    Rn. 5 Ergibt die auf dargelegte Gründe beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO), dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.05.2024 - 12 S 1861/23 -, juris Rn. 4 , vom 20.10.2020 - 5 S 1819/20 -, juris Rn. 27 , …und vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -, juris Rn. 11 ; Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2024 - 4 EO 470/23 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 07.08.2023 - 15 CS 23.1179 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2024 - 12 S 1861/23

    Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines …

    Rn. 4 Ergibt die auf dargelegte Gründe beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO), dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.10.2020 - 5 S 1819/20 -, juris Rn. 27 , vom 18.07.2018 - 12 S 643/18 -, juris Rn. 9 , und vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -, VBlBW 2013, 384 ; Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2024 - 4 EO 470/23 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 07.08.2023 - 15 CS 23.1179 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2026 - 12 S 1777/26
    Rn. 4 Ergibt die auf dargelegte Gründe beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO), dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (… VGH Baden-Württemberg, 15.07.2026 - 12 S 652/26 -, juris Rn. 3 , vom 22.04.2026 - 9 S 732/25 -, juris Rn. 4 , …und vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -, juris Rn. 11 ; Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2024 - 4 EO 470/23 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 07.08.2023 - 15 CS 23.1179 -, juris Rn. 33).
  • OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 460/23

    Wahl des Bildungsganges bei Antrag auf Aufnahme in die Sekundarstufe einer …

    Ferner wird Bezug genommen auf die Gerichts- und Verwaltungsakten der Verfahren 4 EO 459/23, 4 EO 461/23, 4 EO 462/23, 4 EO 469/23, 4 EO 470/23, 4 EO 471/23, 4 EO 472/23, 4 EO 473/23 und 4 EO 482/23.

    Aus anderen Verfahren ist dem Senat zudem bekannt, dass dies auch in anderen Fällen so gehandhabt wurde (vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren 4 EO 470/23 betreffend das Vergabeverfahren an der Kooperativen Gesamtschule und auch vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris Rn. 32 betreffend das Aufnahmeverfahren an einer Gemeinschaftsschule in Jena für das Schuljahr 2021/22).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2026 - 12 S 1289/26

    Abschiebung; Rechtsschutz; Eilantrag; Verfahrungsduldung; Ausländerbehörde

    Rn. 2 Dabei kann dahinstehen, ob der Antragsteller mit den in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründen, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, den Beschluss des Verwaltungsgerichts erfolgreich in Zweifel zieht, mit der Folge, dass das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen hat, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.05.2024 - 12 S 1861/23 -, juris Rn. 4 , vom 20.10.2020 - 5 S 1819/20 -, juris Rn. 27 , …und vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -, juris Rn. 11 ; Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2024 - 4 EO 470/23 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 07.08.2023 - 15 CS 23.1179 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2024 - 12 S 1610/23

    Vorläufiger Rechtsschutz; erstrebte Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 Satz …

    Rn. 3 Ergibt die auf dargelegte Gründe beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO), dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.05.2024 - 12 S 1861/23 -, juris Rn. 4 ;… vom 20.10.2020 - 5 S 1819/20 -, juris Rn. 27 , und vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -, VBlBW 2013, 384 ; Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2024 - 4 EO 470/23 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 07.08.2023 - 15 CS 23.1179 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2026 - 12 S 652/26

    Jugendhilfe; Hilfe für junge Erwachsene; Verpflichtung zum vorläufigen …

    Rn. 3 Ergibt die auf dargelegte Gründe beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO), dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat das Beschwerdegericht umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.05.2024 - 12 S 1861/23 -, juris Rn. 4 , vom 20.10.2020 - 5 S 1819/20 -, juris Rn. 27 , …und vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 -, juris Rn. 11 ; Thüringer OVG, Beschluss vom 18.01.2024 - 4 EO 470/23 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 07.08.2023 - 15 CS 23.1179 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2025 - 12 S 521/25

    Ausweisung, sachliche Behördenzuständigkeit; nichtöffentliche Drohung mit …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2025 - 12 S 1470/25

    Ausweisungsinteresse nach AufenthG 2004 § 54 Abs 2 Nr 8 Buchst a

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2025 - 11 S 1244/24

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG 2004 i.V.m. Art 2 …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2024 - 3 O 141/24

    Schulrecht: Erfolgreiche PKH-Beschwerde bei offenen Erfolgsaussichten; Maßstäbe …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2026 - 12 S 2276/25

    Auffangwert für Streitigkeiten um die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2025 - 12 S 2367/25

    Altersfeststellungsverfahren; Beendigung; Behaupteter Minderjähriger; Bestellung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2025 - 12 S 1057/24

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Vorliegen eines schwerwiegenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2025 - 12 S 2002/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rückforderung von Förderungsleistungen zu Gunsten …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2024 - 12 S 1696/23

    Einziehung einer Aufenthaltskarte; Anordnung der sofortigen Vollziehung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2025 - 12 S 1327/25

    Vortrag neuer oder erstmals geltend gemachter Umstände mit der …

  • VG Weimar, 29.05.2024 - 2 E 701/24

    Beteiligung eines sog. Kann-Kindes am schulrechtlichen Auswahlverfahren

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