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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36125
OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18 (https://dejure.org/2018,36125)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25.09.2018 - 4 EO 576/18 (https://dejure.org/2018,36125)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25. September 2018 - 4 EO 576/18 (https://dejure.org/2018,36125)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 25.04.1983 - VI N 5/82
    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Rn. 9 Entgegen der Auffassung des Hessischen VGH (Urteil vom 25. April 1983 - VI N 5/82 -) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 21. Mai 1992 - 13 L 148/90 -) zu einer vergleichbaren Norm sei nach Auffassung der Kammer der von der Bildung eines Schulbezirks betroffene Personenkreis auch bestimmbar i. S. d. § 35 Satz 2 ThürVwVfG .

    Sollte sich die Antragstellerin hiermit auf die in ihrer Antragsschrift vom 31. Juli 2018 angeführten zwei Entscheidungen - das Urteil des VGH Kassel vom 25. April 1983 (Az. VI N 5/82) sowie das Urteil des OVG Lüneburg vom 21. Mai 1992 (Az. 13 L 148/90, juris) - bezogen haben, hat das Verwaltungsgericht sich in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 26. Juli 2018 ausführlich gerade mit den Rechtsauffassungen dieser beiden Obergerichte auseinandergesetzt und begründet, warum diese beiden für das hessische bzw. niedersächsische Schulrecht ergangenen Entscheidungen es nicht als zwingend erscheinen lassen, das Thüringer Schulgesetz ebenso auszulegen.

    Rn. 32 So hat der VGH Kassel in seinem vorgenannten Urteil vom 25. April 1983 (Az. VI N 5/82) seine Ansicht, die Bildung eines Schulbezirkes könne nur durch Rechtssatz erfolgen, zum einen damit begründet, dass die Bildung von Schulbezirken nicht durch verwaltungsinternes Handeln erfolgen dürfe, weil die Festlegung der Schulbezirksgrenzen unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfalten müsse.

    Ebenso hat das OVG Lüneburg in dem zitierten Urteil vom 21. Mai 1992 (Az. 13 L 148/90, juris) - unter Berufung auf das vorgenannte Urteil des VGH Kassel (Urteil vom 25. April 1983, Az. VI N 5/82) - die Ansicht vertreten, Schulbezirksfestlegungen beträfen ihrem Gegenstand nach keine Einzelfallregelungen, die sich im Sinne der ersten Alternative des § 35 Satz 2 VwVfG an einen "nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis" richteten.

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 148/90

    Elterliches Sorgerecht; Prozeßführungsbefugnis; Schulbezirk; Festsetzung des …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Rn. 9 Entgegen der Auffassung des Hessischen VGH (Urteil vom 25. April 1983 - VI N 5/82 -) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 21. Mai 1992 - 13 L 148/90 -) zu einer vergleichbaren Norm sei nach Auffassung der Kammer der von der Bildung eines Schulbezirks betroffene Personenkreis auch bestimmbar i. S. d. § 35 Satz 2 ThürVwVfG .

    Sollte sich die Antragstellerin hiermit auf die in ihrer Antragsschrift vom 31. Juli 2018 angeführten zwei Entscheidungen - das Urteil des VGH Kassel vom 25. April 1983 (Az. VI N 5/82) sowie das Urteil des OVG Lüneburg vom 21. Mai 1992 (Az. 13 L 148/90, juris) - bezogen haben, hat das Verwaltungsgericht sich in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 26. Juli 2018 ausführlich gerade mit den Rechtsauffassungen dieser beiden Obergerichte auseinandergesetzt und begründet, warum diese beiden für das hessische bzw. niedersächsische Schulrecht ergangenen Entscheidungen es nicht als zwingend erscheinen lassen, das Thüringer Schulgesetz ebenso auszulegen.

    Ebenso hat das OVG Lüneburg in dem zitierten Urteil vom 21. Mai 1992 (Az. 13 L 148/90, juris) - unter Berufung auf das vorgenannte Urteil des VGH Kassel (Urteil vom 25. April 1983, Az. VI N 5/82) - die Ansicht vertreten, Schulbezirksfestlegungen beträfen ihrem Gegenstand nach keine Einzelfallregelungen, die sich im Sinne der ersten Alternative des § 35 Satz 2 VwVfG an einen "nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis" richteten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2012 - 3 S 76.12

    Aufnahme in die Grundschule; Festlegung von Einschulungsbereichen; interner …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Rn. 37 Darüber hinaus geht der pauschale Vorhalt der Antragstellerin, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Zulässigkeit der Schulbezirksfestlegung mittels Allgemeinverfügung stünden "im krassen Widerspruch zu den Rechtsauffassungen anderer Gerichte" auch deshalb fehl, weil - worauf die Beschwerdeerwiderung zutreffend hinweist - jedenfalls das OVG Berlin-Brandenburg in einer jüngeren Entscheidung ebenfalls davon ausgeht, dass der von dem jeweiligen Einschulungsbereich betroffene Personenkreis hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sei (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2012 - OVG 3 S 76.12, OVG 3 M 78.12 - juris Rdnr. 3).

    Es spricht viel dafür, dass eine Unwirksamkeit der Allgemeinverfügung des W...kreises ohnehin nicht mit der für eine Vorwegnahme der Hauptsache erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die Antragstellerin vorläufig in die von ihr gewünschte Staatliche Grundschule in S... aufzunehmen wäre (vgl. in diesem Sinne OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2012 - OVG 3 S 76.12, OVG 3 M 78.12 - juris Rdnr. 4).

  • BVerfG, 19.06.2013 - 1 BvR 2253/09

    Nichtannahmebeschluss: Ausnahmen von der Schulsprengelpflicht bei Vorliegen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Die damit verbundenen Einschränkungen für die Schüler und ihre Sorgeberechtigten sind nicht unangemessen und unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 - juris Rdnr. 11).

    Eine derartige Übereinstimmung ist unrealistisch (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 - juris Rdnr. 7).

  • VGH Hessen, 27.01.1981 - VI TG 1790/80
    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Rn. 33 Zum anderen - so der VGH Kassel unter Bezugnahme auf einen eigenen Beschluss vom 27. Januar 1981 (Az. VI TG 1790/80) - könne die Schulbezirksbildung auch nicht durch Allgemeinverfügung i. S. d. § 35 Satz 2 VwVfG ergehen, weil der von der Schulbezirksbildung betroffene Personenkreis weder bestimmt noch bestimmbar sei, da er (nach der maßgeblichen hessischen Regelung) zumindest alle zum Zeitpunkt der Einrichtung des Schulbezirks und künftig im Bezirk wohnenden schulpflichtigen Personen, soweit sie ihre Schulpflicht nicht an einer anderen Schule als einer Grundschule, Hauptschule oder Sonderschule für Lernbehinderte erfüllten, umfasse.
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 7 B 2407/09

    Sprengelpflicht für Grundschüler in Hessen verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Darüber hinaus stellen die Ausnahmevorschriften (hier § 15 ThürSchulG ) die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte der Eltern bzw. des Kindes sicher (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 EO 366/15 - HessVGH, Beschluss vom 21. August 2009 - 7 B 2407/09 - juris Rdnr. 3).
  • OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05

    Eilantrag auf vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im zweiten juristischen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Eine reine Folgeabwägung - unabhängig von den Aussichten im Hauptsacheverfahren - ist lediglich im Einzelfall geboten, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht möglich ist (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 EO 678/05 - juris Rdnr. 61; vgl. auch Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 EO 366/15 -).
  • VG Gera, 13.08.2003 - 2 E 763/03

    Schulrecht; Schulrecht; Stadtrat; Beschluss; schulorganisatorisch; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Rn. 26 Den weiteren noch in der Antragsschrift vom 31. Juli 2018 erhobenen Einwand, auf die die Beschwerde pauschal Bezug nimmt, es liege lediglich ein Kreistagsbeschluss des W...kreises über die Festlegung des Schulbezirkes der Staatlichen Grundschule R... vor, nicht aber eine diesen Beschluss umsetzende Allgemeinverfügung des Landkreises, und die bloße Festlegung eines Schulbezirkes durch Kreistagsbeschluss sei nicht ausreichend (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 E 519/10 We - VG Gera, Beschluss vom 13. August 2003 - 2 E 763/03.GE - juris), greift die Antragstellerin in der Beschwerde nicht mehr auf.
  • VG Weimar, 17.06.2010 - 2 E 519/10

    Vorläufige Gestattung des Besuchs der staatlichen Regelschule "Klosterbergschule" …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18
    Rn. 26 Den weiteren noch in der Antragsschrift vom 31. Juli 2018 erhobenen Einwand, auf die die Beschwerde pauschal Bezug nimmt, es liege lediglich ein Kreistagsbeschluss des W...kreises über die Festlegung des Schulbezirkes der Staatlichen Grundschule R... vor, nicht aber eine diesen Beschluss umsetzende Allgemeinverfügung des Landkreises, und die bloße Festlegung eines Schulbezirkes durch Kreistagsbeschluss sei nicht ausreichend (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 E 519/10 We - VG Gera, Beschluss vom 13. August 2003 - 2 E 763/03.GE - juris), greift die Antragstellerin in der Beschwerde nicht mehr auf.
  • VG Berlin, 16.08.2023 - 9 L 411.23
    Zum einen wird die Frage, ob die Festlegung von Einschulungsbereichen mittels Allgemeinverfügung zulässig ist, obergerichtlich unterschiedlich beantwortet (bejahend zuletzt Thüringer OVG, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 EO 576/18 - juris Rn. 29 ff., verneinend noch Hessischer VGH, Urteil vom 25. April 1983 - VI N 5/82 - NVwZ 1984, 116, 117 und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Mai 1992 - 13 L 148/90 - juris).
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