Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Thüringen
§ 123 VwGO
Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen von Unterrichtsausfall und Lehrermangel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag einer Schülerin der 8. Klasse eines bilingualen Gymnasiums auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausfall von Schulstunden wegen Lehrermangels; Fehlen eines Anordnungsanspruchs bei Zumutbarkeit des Abwartens der Entscheidung in der Hauptsache; ...
- rechtsportal.de
Antrag einer Schülerin der 8. Klasse eines bilingualen Gymnasiums auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausfall von Schulstunden wegen Lehrermangels; Fehlen eines Anordnungsanspruchs bei Zumutbarkeit des Abwartens der Entscheidung in der Hauptsache; ...
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Bei Lehrermangel reicht Unterricht im Rahmen des Möglichen aus - Bei Lehrermangel reicht Unterricht im Rahmen des Möglichen aus
Verfahrensgang
- VG Weimar, 28.10.2022 - 2 E 2335/22
- OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Auf den Vorbehalt des Möglichen kann sich jedoch nicht nur der Gesetzgeber berufen; dieser gilt ebenso für die Exekutive (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 - BVerfGE 159, 355 - 447, juris Rn. 56; Christ, NVwZ 2023, 1/4;… Isensee/Kirchof, § 112 Rn. 97).Rn. 43 Denn auch das Bundesverfassungsgericht stellt den aus dem erstmals anerkannten Recht auf Bildung gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG abzuleitenden Anspruch auf Einhaltung eines unverzichtbaren Mindeststandards (weiterhin) unter den tatsächlichen Vorbehalt, dass diesem Anspruch (im Tatsächlichen) keine durchgreifenden Hindernisse personeller, sächlicher oder organisatorischer Art entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 - BVerfGE 159, 355 - 448, juris Rn. 174 unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 - 315/305, juris Rn. 74, 75).
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Es würde dem Gebot sozialer Gerechtigkeit, das sich im Gleichheitssatz konkretisiert, geradezu zuwiderlaufen, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel unter Vernachlässigung anderer wichtiger Gemeinschaftsbelange bevorzugt einem privilegierten Teil der Bevölkerung zugutekommen zu lassen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 63 und 64; Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288, juris Rn. 74 und 75).Rn. 43 Denn auch das Bundesverfassungsgericht stellt den aus dem erstmals anerkannten Recht auf Bildung gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG abzuleitenden Anspruch auf Einhaltung eines unverzichtbaren Mindeststandards (weiterhin) unter den tatsächlichen Vorbehalt, dass diesem Anspruch (im Tatsächlichen) keine durchgreifenden Hindernisse personeller, sächlicher oder organisatorischer Art entgegenstehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 - BVerfGE 159, 355 - 448, juris Rn. 174 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 - 315/305, juris Rn. 74, 75).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Unbestritten ist insoweit auch, dass bezogen auf das durch den (hier Thüringer) Gesetzgeber rechtlich bereit gestellte Bildungsangebot ein (hier nicht im Streit stehendes) Recht auf gleiche Teilhabe an und auf gleichen Zugang zu staatlichen Bildungsleistungen besteht (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).Es würde dem Gebot sozialer Gerechtigkeit, das sich im Gleichheitssatz konkretisiert, geradezu zuwiderlaufen, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel unter Vernachlässigung anderer wichtiger Gemeinschaftsbelange bevorzugt einem privilegierten Teil der Bevölkerung zugutekommen zu lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 63 und 64;… Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288, juris Rn. 74 und 75).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Zu diesem Gestaltungsauftrag gehört nicht nur die organisatorische Gliederung der Schule, sondern auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 - BVerfGE 34, 165 - 200, juris Rn. 78 …und Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75 - BVerfGE 47, 46 - 85, juris Rn. 74).Daraus ergibt sich eine - nur durch Bundesverfassungsrecht begrenzte - weitgehende Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Festlegung der Schulorganisation, der Erziehungsprinzipien und Unterrichtsgegenstände, die insbesondere der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 - BVerfGE 34, 165 - 200, juris Rn. 77 …und vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 - BVerfGE 45, 400 - 421, juris Rn. 61;… BVerwG, Vorlagebeschluss vom 15. November 1974 - VII C 8.73 - BVerwGE 47, 194, juris Rn. 17;… Leisner-Egensperger, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund, Band IV, § 104, Rn. 57 m. w. N. in Fn. 600).
- VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22
Eilantrag der AfD-Fraktion gegen § 26a Abs. 1 und 2 Thüringer …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Rn. 40 Der objektiv-rechtliche Verfassungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 20 S. 1 ThürVerf verpflichtet den Staat in - Gestalt der Länder - zunächst dazu, zur Erfüllung seines Erziehungs- und Bildungsauftrages schulische Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, die der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen dienen (vgl. zu Art. 20 Satz 1 ThürVerf : ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).Unbestritten ist insoweit auch, dass bezogen auf das durch den (hier Thüringer) Gesetzgeber rechtlich bereit gestellte Bildungsangebot ein (hier nicht im Streit stehendes) Recht auf gleiche Teilhabe an und auf gleichen Zugang zu staatlichen Bildungsleistungen besteht (vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).
- OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21
Eilrechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Schulschließung
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Das einfachgesetzliche Recht auf Teilhabe besteht im Grundsatz nur im Umfang des tatsächlich angebotenen Unterrichts (Fortf. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris).Auch der Senat geht davon aus, dass das Recht auf Teilhabe am Schulunterricht nur im Rahmen des Möglichen und der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten gewährt wird und dass deshalb im Grundsatz auch nur ein Anspruch auf Teilnahme an dem Präsenzunterricht der besuchten Schule besteht, der im Rahmen der örtlichen und personellen Kapazitäten tatsächlich angeboten wird (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 13 und 15 und auch VG Trier…, Urteil vom 16. Juni 2010 - 5 K 129/10.TR - Rux, Schulrecht, 6. Aufl., 2018, fortan: Rux, IV. Einzelfragen, 9. Der Anspruch auf Unterricht, Rn. 831).
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Aus diesem Grund gebührt der Exekutive eine angemessene Frist zur Sammlung von Erfahrungen und zur Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten, die erst dann Anlass zum gerichtlichen Einschreiten im Wege einer Verpflichtung des Antragsgegners geben, wenn dieser es trotz Kenntnis der Gründe unterlässt, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die in den Rahmenstundentafeln - zur Erreichung des jeweiligen Bildungszieles - selbstverpflichtend vorgesehenen Unterrichtsstunden abzusichern (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 - BVerfGE 43, 291 - 400, juris Rn. 74 und 83, das dem Gesetzgeber aufgab, das Vergabeverfahren für Studienplätze in Numerus-Clausus-Fächern beschleunigt durch ein anderes Auswahlverfahren zu ersetzen und der Verschärfung der Zulassungssituation durch kapazitätsverbessernde Maßnahmen zu begegnen sei, nachdem es festgestellt hatte, dass das "im Rahmen des Möglichen Notwendige" nicht geschehen sei). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18
Anspruch auf Unterrichtserteilung im Fach Sport; Recht auf Bildung
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Entsprechend dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine unmögliche Leistung nicht gefordert werden kann, könnte der Antragsgegner nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus tatsächlichen Gründen nicht zu Neueinstellungen verpflichtet werden, wenn solche aufgrund der aktuellen Bewerberlage nicht möglich sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - 3 M 178/18 -, juris Rn. 13). - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Zu diesem Gestaltungsauftrag gehört nicht nur die organisatorische Gliederung der Schule, sondern auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele (vgl. BVerfG…, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 - BVerfGE 34, 165 - 200, juris Rn. 78 und Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75 - BVerfGE 47, 46 - 85, juris Rn. 74). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Unbestritten ist insoweit auch, dass bezogen auf das durch den (hier Thüringer) Gesetzgeber rechtlich bereit gestellte Bildungsangebot ein (hier nicht im Streit stehendes) Recht auf gleiche Teilhabe an und auf gleichen Zugang zu staatlichen Bildungsleistungen besteht (vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
- BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
- BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist …
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
- BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
- BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73
Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im …
- OVG Thüringen, 26.08.2022 - 4 EO 504/22
Zulassung eines Schülers zur Wunschschule
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer …
- OVG Thüringen, 15.09.2021 - 4 EO 540/21
Eilantrag auf vorläufige Aufnahme in eine Thüringer Gemeinschaftsschule
- BVerwG, 23.01.1975 - VII B 26.74
- VG Trier, 16.06.2010 - 5 K 129/10
Peter-Wust-Gymnasium:Kein Anspruch auf Einschreiten der Schulaufsicht
- VG Weimar, 19.11.2024 - 2 E 1745/24
Anspruch eines Schülers auf die Aufrechterhaltung einer bestimmten 2. …
Rn. 31 Im Ergebnis geht die Kammer davon aus, dass es sich beim Begehr auf Erteilung von Unterricht - hier konkret Französisch als 2. Fremdsprache - um einen Realakt handelt, für welchen in einem bisher nicht anhängigen Hauptsacheverfahren eine Leistungsklage statthaft und zulässig wäre (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 25 , juris; ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 EO 633/22 - S. 8 f.).Ihr wörtlich gestellter Antrag ist dabei dahin auszulegen, dass die Antragstellerin eine Verpflichtung des Antragsgegners zur Vornahme aller möglichen Maßnahmen bzw. Organisationsakte mit dem Ziel, den Unterricht in Französisch als 2. Fremdsprache in der Klassenstufe 6 des Tilesius-Gymnasiums abzusichern, begehrt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 25 , juris; ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2024 - 4 EO 633/22 - S. 8).
Rn. 45 Im Übrigen ist hinsichtlich der §§ 1 Abs. 1, 43 Absätze 1 und 5 ThürSchulG i. V. m. §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 44 Abs. 1 Satz 1, 155 Abs. 1 ThürSchulO i. V. m. Anlage 4 auch an sich zweifelhaft, ob den vorgenannten Bestimmungen überhaupt die Qualität einer Anspruchsgrundlage zukommen kann (ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 38 , juris).
Rn. 49 (ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 40 , juris).
Unter Berücksichtigung der o. g. Maßstäbe geht die Kammer davon aus, dass das Recht auf Teilhabe am Schulunterricht nur im Rahmen des Möglichen und der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten gewährt wird und dass deshalb im Grundsatz auch nur ein Anspruch auf Teilnahme an dem Präsenzunterricht der besuchten Schule besteht, der im Rahmen der örtlichen und personellen Kapazitäten tatsächlich angeboten wird (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 41 , juris, und 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 13 und 15; VG Trier…, Urteil vom 16. Juni 2010 - 5 K 129/10.TR -, Rn. 31, juris).
Ein Recht auf Teilhabe an Unterricht in Französisch als 2. Fremdsprache bestünde daher wohl nur, wenn dieser auch tatsächlich angeboten wird oder wenn hinreichend sicher feststellbar wäre, dass tatsächlich noch personelle und sachliche Kapazitäten vorhanden sind, den nach den Rahmenstundentafeln vorgesehenen Unterricht in einer 2. Fremdsprache - hier: Französisch - absichern können, und auch andere organisatorische Hindernisse nicht entgegen stehen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 41 , juris).
Weil es sich bei der Entscheidung über die Art und Weise, die Mittel und den Umfang der Verwirklichung des in allen Schulen Thüringens für ein bestimmtes Schuljahr zu gewährleistenden Unterrichtsangebotes um einen komplexen, in der kontinuierlichen Entwicklung befindlichen Sachverhalt handelt, der einem ständigen Wandel unterworfen ist, ist dem Antragsgegner ein weiter Gestaltungsspielraum zuzubilligen (ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 44 , juris).
Anlass zum gerichtlichen Einschreiten im Wege einer Verpflichtung des Antragsgegners besteht regelmäßig erst dann, wenn dieser es trotz Kenntnis der Gründe unterlässt, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die in den Rahmenstundentafeln - zur Erreichung des jeweiligen Bildungszieles - selbstverpflichtend vorgesehenen Unterrichtsstunden abzusichern (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 44 , juris m. w. N.).
Soweit er den Unterricht in Französisch als 2. Fremdsprache nicht absichern kann, kann der Antragsgegner sich voraussichtlich auf eine tatsächliche Unmöglichkeit berufen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 46 , juris).
Rn. 64 (ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 46 , juris).
Auch hält es sich im Rahmen des dem Antragsgegner bei der Verwaltung des Mangels eröffneten Gestaltungsermessens, vorrangig den Unterricht in den höheren Klassen abzusichern, für die die Abschlussprüfung bereits in greifbare Nähe gerückt ist (ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 48 , juris).
Auch dem Tilesius-Gymnasium gebührt als Exekutive eine angemessene Frist zur Sammlung von Erfahrungen und zur Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, Rn. 44 , juris) und somit das Gestaltungsrecht, im vorliegenden Fall, einen anderen Weg einzuschlagen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2026 - 4 M 155/26
Zuweisung eines Schülers zum Unterricht in der zweiten Pflichtfremdsprache
Rn. 6 Mit dem staatlichen Gestaltungsspielraum im Schulwesen geht ein grundsätzlich weites Ermessen der Schulverwaltung im Hinblick auf schulorganisatorische Maßnahmen einher (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -, juris, Rn. 44; VGH Bayern…, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 7 CE 21.2926 -, juris, Rn. 7). - OVG Thüringen, 17.01.2025 - 4 EO 404/24
Berechtigung des Schulleiters, für den kommunalen Schulträger die Zügigkeit eine …
Vielmehr verpflichtet der objektiv-rechtliche Verfassungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 20 S. 1 ThürVerf - wie der Senat bereits in mehreren Entscheidungen klargestellt hat - den Staat in Gestalt der Länder zunächst nur dazu, schulische Bildungsmöglichkeiten zur Erfüllung seines Erziehungs- und Bildungsauftrages zu eröffnen, die der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen dienen (…vgl. bspw. Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 13 und vom 30. Januar 2022 - 4 EO 614/22 - juris Rn. 40 ; ferner zu Art. 20 S. 1 ThürVerf : ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).Die organisatorische Gliederung der Schule und die strukturellen Festlegungen des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele gehören zu dem der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich gem. Art. 7 Abs. 1 GG (ThürOVG…, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 sowie Beschluss vom 30. Januar 2022 - 4 EO 614/22 - juris Rn. 40 ).
- OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
Wahl des Bildungsganges; Schulkapazität Klassenstufe 5; Aufnahme in eine …
Derartige Teilhabe-, Wunsch- sowie Wahlrechte stehen unter dem Vorbehalt des Möglichen und werden nur im Rahmen der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten gewährt (Beschluss des Senats vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -). - OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 2 LA 53/23
Anspruch auf sonderpädagogische Unterstützung in Form von Einzelunterricht
Dies ist dem Gesetzgeber vorbehalten, dem eine Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung des Schulwesens zukommt (…BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 -, juris Rn. 53 ff.; ThürOVG, Beschl. v. 30.1.2023 - 4 EO 614/22 -, juris Rn. 40 m.w.N.).Denn dieser Anspruch steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter den tatsächlichen Vorbehalt, dass ihm (im Tatsächlichen) keine durchgreifenden Hindernisse personeller, sächlicher oder organisatorischer Art entgegenstehen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 971/21 -, juris Rn. 174; vgl. auch ThürOVG, Beschl. v. 30.1.2023 - 4 EO 614/22 -, juris Rn. 43).
- OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 460/23
Wahl des Bildungsganges bei Antrag auf Aufnahme in die Sekundarstufe einer …
Derartige Teilhabe-, Wunsch- sowie Wahlrechte stehen unter dem Vorbehalt des Möglichen und werden nur im Rahmen der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten gewährt (Beschluss des Senats vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -). - OVG Thüringen, 25.10.2023 - 4 EO 472/23
Passivlegitimation des Schulträgers bei Rechtsstreit um Aufnahme in eine Schule; …
Derartige Teilhaberechte stehen unter dem Vorbehalt des Möglichen und werden nur im Rahmen der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten gewährt (Beschluss des Senats vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 -). - OVG Thüringen, 04.07.2024 - 4 EO 294/24
Rechtsbegriff des Auslandsaufenthalts im Rahmen der gymnasialen Oberstufe; …
Auch der Umstand, dass es - gerichtsbekannt - aufgrund des bundesweit bestehenden Lehrermangels in Thüringen an vielen Schulen zum Ausfall von Unterrichtsstunden kommt (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 2023 - 4 EO 614/22 - juris und vom 30. Januar 2024 - 4 EO 633/22 - n. v.) berechtigt die Antragstellerin bzw. ihre Eltern nicht, im Wege der "Selbsthilfe" außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten ein Bildungsangebot wahrzunehmen, das sie an der Erfüllung der Schulpflicht hindert.
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