Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beamter; Nachträgliche Veränderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand
- Justiz Baden-Württemberg
Beamter; Nachträgliche Veränderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Beamter - Nachträgliche Veränderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtsbezeichnung; Ernennung; ADA; Entlassung; Versetzung in den Ruhestand - Versetzung; Ruhestand; Schwerbehinderung; Zurruhesetzungsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässigkeit der nachträglichen Veränderung der Umstände einer Versetzung in den Ruhestand
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 30.04.2014 - 2 C 65.11
Beamter; Ruhestand; Antrag; Auslegung; Zurruhesetzungsverfügung; Grund für die …
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Nach dem Beginn des Ruhestandes kann weder die Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens nachträglich geändert werden (BVerwG, Urt. v. 30.04.2014 - 2 C 65.11 - NVwZ-RR 2014, 653).Richtig ist zwar, dass dem - vom Kläger auf den Zurruhesetzungsgrund der Schwerbehinderung nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 LBG gestützten - Antrag auf Zurruhesetzung mit Ablauf des Juli 2011 nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.04.2014 - 2 C 65.11 - NVwZ-RR 2014, 653) nicht hätte entsprochen werden können, weil das Verfahren auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
Mit dem genannten Urteil vom 30.04.2014 (aaO) hat das Bundesverwaltungsgericht die anders lautende Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 22.09.2011 (2 A 10665/11 - DÖD 2012, 18) aufgehoben, wonach der Umstand, dass die Anerkennung der Schwerbehinderung erst nach Ruhestandsbeginn ausgesprochen werde, einer rückwirkenden Änderung des Zurruhesetzungsgrundes nicht entgegenstehe, wenn der Zurruhesetzungsbescheid noch nicht bestandskräftig geworden sei.
Sie ist nach dem Ruhestandsbeginn deshalb grundsätzlich nicht mehr korrigierbar (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 30.04.2014, aaO).
Nach der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.04.2014, aaO) darf eine Versetzung in den Ruhestand als Schwerbehinderter erst dann vorgenommen werden, wenn die für das Zuerkennungsverfahren zuständige Behörde im Zeitpunkt des vom Beamten beantragten Ruhestandsbeginns einen entsprechenden positiven Feststellungsbescheid erlassen hat.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.04.2014, aaO) muss der Grund für die Zurruhesetzung bei Erlass der Zurruhesetzungsverfügung feststehen; er darf nicht offen oder in der Schwebe bleiben.
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 1042/12
Rechtsfolgen einer Zurruhesetzung mit Zustimmung des Beamten
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Die statusverändernde Wirkung einer Zurruhesetzung steht aber nach Eintritt in den Ruhestand dann einer nachträglichen Änderung des Zurruhesetzungsgrundes (statt wegen Erreichens der vorgezogenen Antragsaltersgrenze wegen festgestellter Schwerbehinderung) nicht entgegen, wenn die Zurruhesetzung nicht dem Antrag des Beamten entsprach und sich deshalb die angefochtene Versetzung in den Ruhestand als rechtswidrig erweist (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.09.2003 - 4 S 1042/12 - juris).Im vorliegenden Fall streiten die Beteiligten jedoch gerade um die Frage, ob die erfolgte Zurruhesetzung dem Antrag des Klägers entsprochen hat, so dass eine Rechtsverletzung möglich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.09.2013 - 4 S 1042/12 - juris).
Rn. 24 Auf Grundlage der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nimmt der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10.09.2013 ( 4 S 1042/12 , aaO) weiter an, dass in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen die verfügte Zurruhesetzung die Rechtsgrundlage der Zurruhesetzungsverfügung (wegen Vollendung des 63. Lebensjahres oder wegen Schwerbehinderteneigenschaft) nicht mehr geändert werden kann, wenn die Zurruhesetzung dem Antrag des Beamten entspricht und dementsprechend rechtmäßig war.
- BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06
Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Deutschen Richtergesetz und nach dem Bundesbeamtengesetz (BVerwG, Urt. v. 25.10.2007 - 2 C 22.06 - NVwZ-RR 2008, 193) kann weder die Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, nach dem Beginn des Ruhestands durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens nachträglich geändert werden.Der Antrag bestimmt den Rechtsgrund, aus dem der Beamte vorzeitig in den Ruhestand treten möchte, und legt damit zugleich - für die Statusbehörde bindend - den Gegenstand der Statusentscheidung fest (BVerwG, Urt. v. 25.10.2007, aaO).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 2 A 10665/11
Beamter; vorzeitige Zurruhesetzung; Antrag; Schwerbehinderteneigenschaft
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in der Entscheidung vom 22.09.2011 (2 A 10665/11 - DÖD 2012, 18) habe die Pensionierung auch dann wegen Schwerbehinderung zu erfolgen, wenn deren förmliche Feststellung zwar erst nach Eintritt in den Ruhestand, aber noch vor Bestandskraft des Zurruhesetzungsbescheids erfolge.Mit dem genannten Urteil vom 30.04.2014 (…aaO) hat das Bundesverwaltungsgericht die anders lautende Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 22.09.2011 (2 A 10665/11 - DÖD 2012, 18) aufgehoben, wonach der Umstand, dass die Anerkennung der Schwerbehinderung erst nach Ruhestandsbeginn ausgesprochen werde, einer rückwirkenden Änderung des Zurruhesetzungsgrundes nicht entgegenstehe, wenn der Zurruhesetzungsbescheid noch nicht bestandskräftig geworden sei.
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Entscheidend ist damit wie der Inhaltsadressat selbst (hier das Regierungspräsidium Karlsruhe) nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (allgemeine Auffassung der Bundesgerichte, vgl. etwa BVerwG., Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301;… vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.04.2010 - 2 S 2312/09 - juris). - BGH, 12.07.2001 - IX ZR 358/00
Wirksamkeit einer Bürgschaft zu Gunsten Dritter
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört der Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung; danach ist im Zweifel gewollt, was vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.07.2001 - IX ZR 358/00 - NJW 2001, 3327). - BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96
Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen …
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Zwar kann eine Versetzung in den Ruhestand, die entsprechend einem Zurruhesetzungsantrag des Beamten erfolgt ist, nicht nachträglich durch Rücknahme des Antrags oder Rücknahme der Zustimmung die Rechtsgrundlage entzogen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98.96 - ZBR 1997, 20). - VGH Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 2 S 2312/09
Zum Begriff des Adressaten eines Abgabenbescheides zu Abwasserbeiträgen
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Entscheidend ist damit wie der Inhaltsadressat selbst (hier das Regierungspräsidium Karlsruhe) nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt der Erklärungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (…allgemeine Auffassung der Bundesgerichte, vgl. etwa BVerwG., Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.04.2010 - 2 S 2312/09 - juris). - OVG Hamburg, 18.09.2012 - 1 Bf 96/11
Kein Wiederaufgreifen einer unanfechtbaren Versetzung eines Beamten in den …
Auszug aus VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12
Zu diesen allgemeinen Vorschriften zählen nicht nur die in den §§ 48 und 49 VwVfG geregelten Tatbestände, sondern ebenso die in § 51 VwVfG geregelte Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens (vgl. dazu auch OVG Hamburg, Beschl. v. 18.09.2012 - 1 Bf 96/11.Z - NVwZ-RR 2013).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2016 - 2 A 10453/16
Rechtsnatur und Folgen der Versetzung in den Ruhestand; Notwendigkeit eines …
Rn. 8 Angewendet auf den Fall des Klägers hat das Verwaltungsgericht daraus zutreffend gefolgert, dass der Kläger am Tag seiner Zurruhesetzung zum 1. April 2013 durch die angegriffene Zurruhesetzungsverfügung vom 5. März 2013 wie schon am Tag seines letzten Antrags vom 5. Dezember 2012 allein nach § 39 Abs. 1 LBG wegen Erreichens der Antragsaltersgrenze in den Ruhestand versetzt werden konnte, nicht aber nach § 39 Abs. 2 LBG wegen Schwerbehinderung, da der Ausführungsbescheid des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, der den Grad der Behinderung von 50 v.H. rückwirkend zum 16. August 2012 festgestellt hat, zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2014 - 2 C 65/11 -, NVwZ-RR 2014, 653 [654]; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 1205/12 -, juris Rn. 40).Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass der Beamte - was hier unzweifelhaft der Fall ist - überhaupt einen Antrag auf Zurruhesetzung gestellt haben muss (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 12. September 2014 - 1 A 1637/12 -, juris Rn. 36) und sich die Zurruhesetzungsverfügung mit dem Antrag des Beamten deckt, das heißt, dass der Beamte nicht aus einem anderen, als dem von ihm beantragten Grund in den Ruhestand versetzt wird (VGH BW…, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 26 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 1205/12 -, juris Rn. 24).
Danach steht nach Eintritt des Ruhestands die statusverändernde Wirkung einer Zurruhesetzung ausnahmsweise dann einer nachträglichen Änderung des Zurruhesetzungsgrundes nicht entgegen, wenn der Beamte zuvor eine anderweitige Zurruhesetzung beantragt hat und sich die angefochtene Versetzung in den Ruhestand deshalb als rechtswidrig erweist (VGH BW…, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 26 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 1205/12 -, juris Rn. 24).
Als öffentlich-rechtliche Willenserklärung ist der Antrag gemäß §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auszulegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 2011 - 2 A 10665/11.OVG -, DÖD 2012, 18 [19] ; OVG NRW…, Urteil vom 12. September 2014 - 1 A 1637/12 -, juris Rn. 32; VGH BW…, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris Rn. 30; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 1205/12 -, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. April 2014 - 2 C 65/11 -, NVwZ-RR 2014, 653 f.).
Zu würdigen ist der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich der Gesamtumstände (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 1205/12 -, juris Rn. 27).
Die rückwirkende Feststellung des Grades der Behinderung von 50 v.H. zum 16. August 2012 ändert nichts daran, dass im allein maßgeblichen Zeitpunkt der Zurruhesetzung der Ausführungsbescheid noch nicht ergangen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2014 - 2 C 65/11 -, NVwZ-RR 2014, 653 [654]; VG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 1205/12 -, juris Rn. 40).
- VG Neustadt, 22.03.2016 - 1 K 871/15
Rückwirkende Versetzung in den Ruhestand wegen Schwerbehinderung nach Beginn des …
In diesem Fall könne die rückwirkende Änderung der Ruhestandsversetzung nach einem Urteil des VG Karlsruhe vom 20. November 2014 (4 K 1205/12) erfolgen.Rn. 26 Die Kammer folgt nicht der Auffassung des Klägers, ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen Erreichens der Antragsaltersgrenze gemäß § 39 Abs. 1 LBG habe nicht vorgelegen, die Ruhestandsversetzung sei deshalb rechtswidrig und aufzuheben (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 1205/12 -, außerdem VGH BaWü, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, das die vom Kläger zitierte Entscheidung des VG Freiburg vom 25. Januar 2011 - 5 K 1000/10 - aufgehoben hat; alle Urteile zitiert aus juris).
- VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Keine nachträgliche Änderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand
Rn. 56 Denn der Kläger hat nachfolgend bei der Regierung von Mittelfranken weder einen Antrag gestellt, er wolle nunmehr wegen Schwerbehinderung nach Art. 64 Nr. 2 BayBG in den Ruhestand versetzt werden, noch hat er selbst die Regierung von Mittelfranken von seiner zwischenzeitlich festgestellten Schwerbehinderung in Kenntnis gesetzt, womit er (zumindest konkludent) deutlich gemacht hätte, dass er sich auf seine Schwerbehinderung berufen will (…vgl. VG Düsseldorf, U.v. 21.11.2011 - 13 K 2262/11, juris Rn. 36; VG Karlsruhe, U.v. 20.11.2014 - 4 K 1205/12, juris).
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