Rechtsprechung
| VG Freiburg, 08.09.2009 - 4 K 1284/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abschiebung eines Ausländers bei Begründung eines Antrags nur mit § 25 Abs. 5 AufenthG
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 25 Abs. 5, GG Art. 6, EMRK Art. 8, AufenthG § 60a Abs. 2
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Auffangnorm, allgemeine Auffangnorm, Schutzpflichten, Schutz von Ehe und Familie, Duldung, Anspruch auf Duldung, schutzwürdige familiäre Beziehungen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis; Aliud; Auffangnorm; Familiennachzug; humanitäre Gründe; Ausreisepflicht; Duldungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschränkung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Bezug auf den Antrag eines Ausländers bei Prüfung durch das Gericht; Rechtmäßigkeit der Versagung eines Aufenthaltsrechts aus familiären Gründen unter Beachtung der Schutzpflichten aus Art. 6 Grundgesetz (GG); ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08
Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener …
Auszug aus VG Freiburg, 08.09.2009 - 4 K 1284/09
Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 AufenthG ( siehe hierzu vor allem VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009, InfAuslR 2009, 236 ).In solchen Fällen scheidet eine Legalisierung des Aufenthalts aus familiären Gründen unter Rückgriff auf die - dafür nicht bestimmten ( vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ) - Vorschriften über die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen im fünften Abschnitt des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, schon aus systematischen Gründen aus ( so - weitgehend wörtlich - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009, a.a.O., m.w.N. ).
Denn § 25 Abs. 5 AufenthG ist keine allgemeine Auffangnorm für die Fälle, in denen die in den §§ 27 ff. AufenthG genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009, a.a.O.; OVG Saarl., Beschluss vom 18.12.2008, NVwZ-RR 2009, 307; Zeitler, in HTK-AuslR, Stand: 01.09.2009, § 25 Abs. 5 Anm. 1.2 ).
Rn. 10 Zwar ist in der genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ( Beschluss vom 10.03.2009, a.a.O. ) auch ausgeführt, dass ausnahmsweise etwas Anderes gelten kann, wenn die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht mit Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK unvereinbar wäre.
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …
Auszug aus VG Freiburg, 08.09.2009 - 4 K 1284/09
Denn eine Aufenthaltserlaubnis nach dem 6. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes ( §§ 27 ff. AufenthG ) dient grundsätzlich anderen Zwecken (der Herstellung oder Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft) als eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (zu humanitären Zwecken); bei beiden Aufenthaltserlaubnissen handelt es somit jeweils um eine andere Art (aliud) von Aufenthaltserlaubnissen ( vgl. hierzu u. a. BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 , NVwZ 2008, 333; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.04.2008, VBlBW 2008, 490 ). - VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Auszug aus VG Freiburg, 08.09.2009 - 4 K 1284/09
Denn eine Aufenthaltserlaubnis nach dem 6. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes ( §§ 27 ff. AufenthG ) dient grundsätzlich anderen Zwecken (der Herstellung oder Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft) als eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (zu humanitären Zwecken); bei beiden Aufenthaltserlaubnissen handelt es somit jeweils um eine andere Art (aliud) von Aufenthaltserlaubnissen ( vgl. hierzu u. a. BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 , NVwZ 2008, 333; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.04.2008, VBlBW 2008, 490 ). - OVG Saarland, 18.12.2008 - 2 A 317/08
D (A), Familienzusammenführung, Schutz von Ehe und Familie, nichteheliche …
Auszug aus VG Freiburg, 08.09.2009 - 4 K 1284/09
Denn § 25 Abs. 5 AufenthG ist keine allgemeine Auffangnorm für die Fälle, in denen die in den §§ 27 ff. AufenthG genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden (… vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.03.2009, a.a.O.; OVG Saarl., Beschluss vom 18.12.2008, NVwZ-RR 2009, 307; Zeitler, in HTK-AuslR, Stand: 01.09.2009, § 25 Abs. 5 Anm. 1.2 ).
- VG Freiburg, 14.09.2009 - 4 K 1283/09
Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern
Dabei kann die Rechtsfrage hier dahingestellt bleiben, ob die Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG quasi als Auffangnorm in all den Fällen der vorliegenden Art, die dadurch geprägt sind, dass es den Antragstellern im Grundsatz um einen Familiennachzug geht, überhaupt Anwendung finden kann, wenn die in den speziellen Vorschriften der §§ 27 ff. AufenthG genannten Voraussetzungen nicht vorliegen und wenn die familiären Beziehungen, die den aus den Art. 6 GG und 8 EMRK folgenden Schutz beanspruchen, sich - wie im vorliegenden Fall - erst in der Entstehung befinden ( vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 08.09.2009 - 4 K 1284/09 - m.w.N. ).Falls sie damit einen Duldungsanspruch aus § 60a Abs. 2 AufenthG geltend machen wollen, ist auch dieser Antrag - unabhängig von seiner Zulässigkeit, die deshalb fraglich sein kann, weil unklar ist, ob die Antragstellerinnen insoweit überhaupt zuvor einen konkreten Antrag bei der Behörde gestellt haben ( vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 08.09.200, a.a.O. ) - jedenfalls unbegründet.
- VG Stuttgart, 10.10.2017 - 11 K 7156/17
Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen Straftat - Bekenntnis zur freiheitlichen …
Rn. 47 Das Gericht kann demnach offenlassen, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangtatbestand für diejenigen Fälle ausscheidet, in denen die Voraussetzungen für einen an sich vorrangigen Familiennachzug nach §§ 27 ff. AufenthG nicht erfüllt werden (vgl. einerseits OVG Saarlouis, Beschl. v. 18.12.2008 - 2 A 317/08 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 10.03.2009 - 11 S 2990/08 - InfAuslR 2009, 236; VG Freiburg, Beschl. v. 08.09.2009 - 4 K 1284/09 - juris - und andererseits VGH München, Beschl. v. 22.07.2008 - 19 CE 08.781 - InfAuslR 2009, 158;… VG Oldenburg, Urt. v. 22.04.2009 - 11 A 389/08 - NVwZ-RR 2009, 739). - VG Freiburg, 28.07.2016 - 6 K 1047/16
Aufenthaltsrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; …
In solchen Fällen scheidet eine Legalisierung des Aufenthalts aus familiären Gründen unter Rückgriff auf die Vorschriften über die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen im fünften Abschnitt des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere nach § 25 Abs. 5 AufenthG, schon aus systematischen Gründen aus (…VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.03.2009 - 11 S 2990/08 -, Rn. 29, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 08.09.2009 - 4 K 1284/09 -, Rn. 8, juris).
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