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Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 22.03.2021

Rechtsprechung
   FG Sachsen, 13.12.2017 - 4 K 18/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67701
FG Sachsen, 13.12.2017 - 4 K 18/16 (https://dejure.org/2017,67701)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.2017 - 4 K 18/16 (https://dejure.org/2017,67701)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 4 K 18/16 (https://dejure.org/2017,67701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einheitsbewertung eines in den neuen Bundesländern belegenen Geschäftsgrundstücks - den im Rahmen einer Auktion erzielten Zuschlagspreis erheblich übersteigender Einheitswert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.04.2008 - II R 59/06

    Einheitswert 1935 für denkmalgeschütztes Wasserschloss im Beitrittsgebiet - …

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2017 - 4 K 18/16
    Für die Schätzung des Grundstückswertes kann nur auf Grundzüge des Sachwertverfahrens in Anlehnung an die Regelungen der §§ 83 ff BewG , die gemäß § 129 Abs. 2 BewG nicht unmittelbar anwendbar sind, zurückgegriffen werden (vgl. BFH Urteil vom 02. April 2008 II R 59/06 BStBl II 2009, 983 ).

    Eine entsprechende Anwendung des Sachwertverfahrens der §§ 83 ff BewG mit allen Detailregelungen ist weder geboten noch statthaft (vgl. BFH-Urteil vom 02. April 2008 II R 59/06, a. a. O.).

    Eine Abweichung vom Denkmalerlass kann nur geboten sein, wenn der sich ergebende Grundstückswert außerhalb jeder noch vertretbaren Toleranz liegt (BFH Urteil vom 02. April 2008 II R 59/06, a. a. O.).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2017 - 4 K 18/16
    Soweit die Klägerin auf anhängige Verfahren beim BVerfG über die Verfassungswidrigkeit von Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens verweist (insbes. 1 Bvl 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15) steht dies einer Entscheidung über die Klage nicht entgegen.
  • BFH, 28.10.1998 - II R 37/97

    Grundstücksbewertung in den neuen Ländern

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2017 - 4 K 18/16
    Angesichts fehlender Jahresrohmieten bzw. stichtagsnaher Verkaufsfälle kommt in Anwendung der allgemeinen Grundsätze für die Wertermittlung nur eine Schätzung (§ 162 Abs. 1 AO ) in Betracht (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, BFHE 187, 99 , BStBl II 1999, 51 ).
  • BFH, 24.05.2005 - II R 2/03

    Einheitswert 1935 für SB-Autoteile Fachmarkt mit Sofort-Montage-Werkstatt

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2017 - 4 K 18/16
    aus der Gebäudeart und der Gebäudeausstattung ergibt (vgl. BFH II R 2/03 v. 24. Mai 2005, BFH/NV 2006, 29 -31).
  • BFH, 27.05.2020 - II R 38/18

    Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13.12.2017 - 4 K 18/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16586
FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16 (https://dejure.org/2021,16586)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2021 - 4 K 18/16 (https://dejure.org/2021,16586)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2021 - 4 K 18/16 (https://dejure.org/2021,16586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 122 Abs 2 Nr 1 AO, § 56 Abs 1 FGO, § 108 Abs 3 AO, § 54 Abs 2 FGO, § 365 AO
    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen im zollrechtlichen Verfahren - Wiedereinsetzung - Gerichtliche Entscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung des Klägers

  • rechtsportal.de

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 56 Abs. 1
    Finanzgerichtsordnung ; Abgabenordnung : Zum Fall der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers

  • rechtsportal.de

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 56 Abs. 1
    Obliegenheit zur Beweisvorsorge bei Zweifel an Bekanntgabevermutung bei erkennbar atypisch langem Postweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Finanzgerichtsordnung, Abgabenordnung: Zum Fall der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.05.2007 - V B 169/06

    Steuerbescheid; Zugang; Zugangsfiktion

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Ein objektives Beweismittel wäre beispielsweise der betreffende Briefumschlag mit dem sich darauf befindlichen Poststempel (BFH, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, juris, Rn. 10; BFH…, Beschluss vom 25. Februar 2010, IX B 149/09, juris, Rn. 4).

    Er hat diesen Umstand umgehend der Finanzbehörde anzuzeigen und sich mit dieser über die zu beachtende Frist zu verständigen (BFH, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, juris, Rn. 10).

    In solch einem Fall ist der verspätete Zugang umgehend dem Hauptzollamt anzuzeigen (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, juris zu einem Eingang 14 Tage nach Bescheiddatum).

  • BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der …

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Zur Begründung solcher Zweifel reicht ein abweichender Eingangsvermerk allein nicht aus (BFH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010, IX B 149/09, juris, Rn. 4 …und vom 30. November 2006, XI B 13/06, juris, Rn. 10), auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre.

    Ein objektives Beweismittel wäre beispielsweise der betreffende Briefumschlag mit dem sich darauf befindlichen Poststempel (BFH…, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, juris, Rn. 10; BFH, Beschluss vom 25. Februar 2010, IX B 149/09, juris, Rn. 4).

    Eine eidesstattliche Versicherung ist zur Glaubhaftmachung eines Sachverhalts nur geeignet, wenn zu diesem Zweck keine weiteren Mittel zur Glaubhaftmachung zur Verfügung gestanden haben (BFH, Beschluss vom 25. Februar 2010, IX B 149/09, juris, Rn. 4 m.w.N.).

  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Zur Begründung solcher Zweifel reicht ein abweichender Eingangsvermerk allein nicht aus (…BFH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010, IX B 149/09, juris, Rn. 4 und vom 30. November 2006, XI B 13/06, juris, Rn. 10), auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre.

    Auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 Halbs. 2 AO kann erst dann zurückgegriffen werden, wenn trotz erfolgter Sachaufklärung noch Zweifel am gesetzlich vermuteten Zugang eines Bescheids verbleiben (BFH, Beschluss vom 30. November 2006, XI B 13/06, juris, Rn. 9).

  • FG Hamburg, 21.04.2008 - 4 K 114/08

    Prozessrecht: Einseitige Erledigungserklärung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Daher hat das Gericht nur noch über diesen Feststellungsantrag zu entscheiden (…Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 138 FGO, Rn. 35 ff., Stand August 2019; Hollatz, Anmerkung zu FG Hamburg, Urteil vom 21. April 2008, 4 K 114/08, EFG 2008, 1470).

    Dieser Umstand verdeutlicht, dass das Gericht bei einer bereits unzulässig erhobenen Klage durchgängig gehindert war und ist, über die Hauptsache selbst zu entscheiden, ohne dass insoweit zwischen den einzelnen Sachurteilsvoraussetzungen zu differenzieren wäre (…Brandt in Gosch, AO/FGO, § 138 FGO, Rn. 181 ff., Stand Januar 2007; FG Hamburg, Urteil vom 21. April 2008, 4 K 114/08, juris, Rn. 9, Ratschow in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 138, Rn. 90 ff. m.w.N. zur Rechtsprechung des BFH).

  • FG München, 01.07.2020 - 3 K 1239/18

    Zugangsfiktion bei Verwaltungsakt - Beweisvorsorge eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Ein derartiges Mittel wäre im Streitfall die Vorlage der Umschläge der Einspruchsentscheidungen gewesen (vgl. FG München, Urteil vom 1. Juli 2020, 3 K 1239/18, juris, Rn. 44).
  • EuGH, 12.10.2017 - C-156/16

    Tigers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Durchführungsverordnung (EU) Nr. …

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Der Europäische Gerichtshof hat während der Anhängigkeit der Klage im Oktober 2017 entschieden, dass Art. 1 Abs. 3 der DVO Nr. 412/2013 dahingehend auszulegen sei, dass er es gestatte, für die Festsetzung eines endgültigen Antidumpingzolls eine gültige Handelsrechnung erst nach der Zollanmeldung vorzulegen, wenn alle anderen notwendigen Voraussetzungen zur Erlangung eines unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatzes erfüllt seien (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2017, Tigers, C-156/16).
  • BFH, 23.11.2016 - IX B 54/16

    Bestreiten des Zugangszeitpunkts - Darlegungslast - elektronische Aktenführung …

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falls, sei es nach dem schlüssigen oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH, Beschluss vom 23. November 2016, IX B 54/16, juris, Rn. 5).
  • BFH, 01.12.2010 - VIII B 123/10

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Die Vorschrift enthält eine an den Tag der Aufgabe des Verwaltungsakts zur Post anknüpfende Zugangsvermutung und darüber hinaus eine Zugangsfiktion (BFH, Beschluss vom 1. Dezember 2010, VIII B 123/10, juris, Rn. 5).
  • BFH, 26.01.2010 - X B 147/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA - …

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    Mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wollte der Gesetzgeber - zugunsten wie zuungunsten des Adressaten - generell einen Streit über den genauen Zeitpunkt des Zugangs eines Bescheids weitgehend ausschließen (BFH, Beschluss vom 26. Januar 2010, X B 147/09, juris, Rn. 5).
  • BFH, 20.04.2011 - III B 124/10

    Versäumnis der Klagefrist und tatrichterliche Würdigung

    Auszug aus FG Hamburg, 22.03.2021 - 4 K 18/16
    An diese Substantiierung sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, damit die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Finanzverwaltungsbehörde trifft, nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (BFH, Beschluss vom 20. April 2011, III B 124/10, juris, Rn. 7).
  • FG Hamburg, 05.03.2018 - 4 K 38/17

    Prozessrechtliche Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung im …

  • FG München, 30.03.2022 - 12 K 758/20

    Bekanntgabe von Einkommenssteuerbescheiden - Anfordeurngen an Zugang

    Den Steuerpflichtigen trifft bei behauptetem überlangem Postlauf die Obliegenheit zur Beweisvorsorge, diesen Umstand umgehend dem Finanzamt anzuzeigen (BFH-Beschluss vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454; FG Hamburg, Urteil vom 22. März 2021 4 K 18/16, n.v. juris; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rz. 60a [Nov.
  • FG Hamburg, 24.09.2024 - 4 K 93/19

    Zollwert, Voraussetzungen der Geltendmachung von Vorerwerbergeschäften

    Dabei hängt der Umfang der Substantiierungspflicht der Finanzbehörde davon ab, ob der Stpfl. seinerseits durch Vorlage des Briefumschlages, mit welchem der Verwaltungsakt übermittelt worden ist, und des darauf befindlichen Poststempels Zweifel an der Richtigkeit des von der Finanzbehörde behaupteten Aufgabevermerks begründen kann (BFH…, Beschluss vom 16. Mai 2007, V B 169/06, Rn. 9 f.; FG Hamburg, Urteil vom 22. März 2021, 4 K 18/16 , Rn. 25 ; "Obliegenheit zur Beweisvorsorge";… Vorbeck in Koenig, AO/FGO, 5. Auflage 2024, § 122 AO Rn. 66).
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