Rechtsprechung
| VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Schutz anderer baulicher Anlagen als das geplante Bauvorhaben vor Standsicherheitsbeeinträchtigungen durch die BauO BW; Beeinträchtigung eines benachbarten Baudenkmals durch Bauvorhaben beurteilt sich nach DSchG BW; Abgrenzung Hausgruppe - Doppelhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarschutz gegen Hausgruppe; unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen Baugenehmigung auf Nachbargrundstück
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Standsicherheitsschutz nur für geplante bauliche Anlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schutz vor Standsicherheitsbeeinträchtigungen auf dem geplanten Baugrundstück selbst und hinsichtlich anderer Anlagen auf dem Nachbargrundstück i.R.d. Bauausführung durch die Bauordnung (BauO); Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG durch die ...
Papierfundstellen
- BauR 2010, 506 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die genehmigten Baumaßnahmen die Denkmaleigenschaft des Anwesens des Antragstellers seinerseits erheblich beeinträchtigten und den Antragsteller so in seinem Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzten ( so - entgegen der bis dahin überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte - BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, NVwZ 2009, 1231 ).Durch die Anerkennung einer (solchen) subjektiven Rechtsposition des Eigentümers eines Kulturdenkmals werden die Grundlagen und Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit materiell-rechtlich nicht verändert ( BVerwG, Urteil vom 21.04.2009, a.a.O. ).
All diese denkmalschutzwürdigen baulichen Konstruktionen werden - nach den oben zitierten Stellungnahmen - durch den Abriss des aus dem 19. Jahrhundert stammenden, baugeschichtlich weitestgehend wertlosen Anbaus auf dem Baugrundstück (Z. Straße …) und den genehmigten Neubau dort ganz offensichtlich nicht tangiert und damit nicht ( im Sinne des Urteils des BVerwG', vom 21.04.2009, a.a.O. ) erheblich beeinträchtigt.
- BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Zum Begriff des Doppelhauses hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24.02.2000 ( NVwZ 2000, 1055 ) entschieden: Der Begriff des Doppelhauses gewinnt seine planungsrechtliche Bedeutung dadurch, dass die bauliche Anlage auf zwei Nachbargrundstücken errichtet wird.Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls ( BVerwG, Urteil vom 24.02.2000, a.a.O. ).
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04
Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem …
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat … (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße …) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße …), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft.
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87
Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse; …
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat … (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße …) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße …), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft. - VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88
Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern - …
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat … (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße …) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße …), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft. - VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90
Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Aus den sachverständigen Stellungnahmen des Landesdenkmalamts ( siehe oben ) und der Hauptkonservatorin im Referat … (Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums F. vom 28.11.2008 ( AS 183 der Bauakten ), denen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zukommt ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2005, VBlBW 2006, 20, vom 04.06.1991, VBlBW 1992, 58, vom 10.10.1988, VBlBW 1989, 220, und vom 10.05.1988, VBlBW 1989, 18 ) geht zum einen hervor, dass der Denkmalschutz des Gebäudes, das heißt sein öffentliches Erhaltungsinteresse, (allein) aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen besteht, und zum anderen, dass dieses Erhaltungsinteresse die konstruktiven Eigenarten des Dachstuhls im Kernbau (Z. Straße …) sowie im westlichen Hausabschnitt (Z. Straße …), dessen Bohlen-Ständer-Konstruktion sowie die Stube im Kernbau mit der besonderen Konstruktion des Fenstererkers und den Herrgottswinkel betrifft. - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal; …
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
In materiell-rechtlicher Hinsicht ist von Bedeutung, dass es sich bei dem Gebäude des Antragstellers allenfalls um ein einfaches, nicht um ein besonderes (eingetragenes) Kulturdenkmal im Sinne der §§ 12 DSchG handelt ( siehe Stellungnahme des Landesdenkmalamts "Entwurf zur Liste der Kulturdenkmale", AS 43 der Bauakten ), dem kein Umgebungsschutz nach § 15 Abs. 3 DSchG zugute kommt ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.09.2007 - 3 S 882/06 -, und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54, Nr. 115 ) und das insoweit durch Vorhaben auf dem Nachbargrundstück selbst nicht beeinträchtigt werden kann. - BVerwG, 10.11.1998 - 4 B 107.98
Baugenehmigung; Regelungsgehalt; Nachbarschutz; private Rechte Dritter
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Allein daraus, dass die Verfassung das Eigentum gewährleistet, folgt nicht, eine Baugenehmigung müsse sich auf alle - auch privatrechtlichen - Aspekte der Rechtmäßigkeit des genehmigten Vorhabens, insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, erstrecken und müsse auf die Klage des Inhabers eines insoweit nicht beachteten Rechts aufgehoben werden ( BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998, NVwZ 1999, 413 ). - VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 8 S 3190/96
Baugenehmigung: Gefährdung der Standfestigkeit des Nachbargrundstückes durch ein …
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
Soweit sich aus der allgemeinen Regelung in § 3 Abs. 1 LBO auch nach neuem Recht die Forderung ergibt, dass durch bauliche Anlagen die Standsicherheit auf dem Nachbargrundstück nicht gefährdet wird, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nur die Bauausführung angesprochen und wird dadurch keine Verpflichtung der Baurechtsbehörde begründet, die Einhaltung dieser Forderung bereits im Baugenehmigungs- oder im Kenntnisgabeverfahren sicherzustellen ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.06.2007 - 3 S 933/07 - und vom 19.12.1996 - 8 S 3190/96 -, BRS 59, Nr. 107; Beschlüsse der Kammer vom 13.11.2006 - 4 K 1843/06 - und vom 29.09.2006 - 4 K 1618/06 - ). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 1 S 534/91
Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Gebäudes als Kulturdenkmal
Auszug aus VG Freiburg, 22.12.2009 - 4 K 2089/09
In materiell-rechtlicher Hinsicht ist von Bedeutung, dass es sich bei dem Gebäude des Antragstellers allenfalls um ein einfaches, nicht um ein besonderes (eingetragenes) Kulturdenkmal im Sinne der §§ 12 DSchG handelt ( siehe Stellungnahme des Landesdenkmalamts "Entwurf zur Liste der Kulturdenkmale", AS 43 der Bauakten ), dem kein Umgebungsschutz nach § 15 Abs. 3 DSchG zugute kommt ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.09.2007 - 3 S 882/06 -, und vom 16.12.1992 - 1 S 534/91 -, BRS 54, Nr. 115 ) und das insoweit durch Vorhaben auf dem Nachbargrundstück selbst nicht beeinträchtigt werden kann.
- VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit …
Ob eine Beeinträchtigung eines denkmalrechtlich geschützten Objekts vorliegt, beurteilt sich nach Landesrecht (…BVerwG, Beschl. v. 14.06.2012 - 4 B 22.12 -, Rn. 2, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.12.2009 - 4 K 2089/09 -, Rn. 4, juris).Wie schon bislang der Baukörper der früheren Schule hält auch der neu geplante westliche Anbau des Vorhabens zu den mittelalterlichen Gebäuden, bedingt durch die dazwischenliegenden öffentlichen Straßen (... und ...), einen Abstand von 11 m bis 15 m. Das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, dessen Sachverstand ein hoher Stellenwert zukommt (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 -, Rn. 24, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.12.2009, a.a.O.), hat bereits in seiner Stellungnahme vom 19.09.2016 ausgeführt, dass grundsätzlich neue Baukörper u.a. südwestlich möglich sind.
- VG Freiburg, 08.08.2022 - 8 K 2007/22
Anspruch des Denkmaleigentümers auf Einschreiten gegen einen Neubau innerhalb …
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Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
GVG § 17 Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 2; ; FGO § 33 Abs. 1; ; FGO § 33 Abs. 2; ; GG Art. 34; ; GG Art. 101 Abs. 1; ; VwGO § 40 Abs. 2; ; GVG § 71 Abs. 2
- rechtsportal.de
Zuständigkeit des Zivilgerichts bei Schadenersatzklage gegen das Finanzamt; keine Bindungswirkung der Verweisung vom Zivilgericht an das Finanzgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Vorliegen einer Abgabenangelegenheit; Vorliegen des ordentlichen Rechtswegs wegen Schadensersatzansprüchen eines Klägers aufgrund der Pfändung seines Kontos bzgl. der Benzinkostenpauschale durch das Finanzamt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuständigkeit des Zivilgerichts bei Schadenersatzklage gegen das Finanzamt - keine Bindungswirkung der Verweisung vom Zivilgericht an das Finanzgericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1582
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09
Dies gilt in aller Regel auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).Eine solche Bindungswirkung besteht jedoch nicht, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. hierzu BGH-Beschlüsse vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, NJW 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).
- BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits- …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09
Dies gilt in aller Regel auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).Eine solche Bindungswirkung besteht jedoch nicht, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. hierzu BGH-Beschlüsse vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, NJW 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).
- BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99
Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09
Dies gilt in aller Regel auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).Eine solche Bindungswirkung besteht jedoch nicht, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. hierzu BGH-Beschlüsse vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, NJW 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).
- BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09
Dies gilt in aller Regel auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).Eine solche Bindungswirkung besteht jedoch nicht, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. hierzu BGH-Beschlüsse vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, NJW 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).
- BGH, 12.03.2002 - X ARZ 314/01
Bindungswirkung einer Verweisung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09
Dies gilt in aller Regel auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).Eine solche Bindungswirkung besteht jedoch nicht, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. hierzu BGH-Beschlüsse vom 24. Februar 2000 III ZB 33/99, NJW 2000, 1343; vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, WM 2002, 406; vom 12. März 2002 X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749, NZA 2002, 1109; vom 9. April 2002 X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474 und vom 8. Juli 2003 X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).
- VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen …
Unabhängig von der Frage, ob insoweit hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatz der vorgerichtlich entstandenen Kosten gegen den Beklagten zu 1) eine Rückverweisung in Betracht gekommen wäre (vgl. dazu VG Meiningen vom 9.1.2007 Az. 2 K 543/04 Me und FG Baden-Württemberg vom 22.6.2009 Az. 4 K 2089/09 m.w.N. ), entfaltete der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Aschaffenburg hinsichtlich des Erstattungsanspruchs gegen die Beklagte zu 2) schon deshalb keine Bindungswirkung für das Verwaltungsgericht, weil beim Landgericht Aschaffenburg zunächst nur Klage gegen den Beklagten zu 1) erhoben worden war und die Beklagte zu 2) erst nach der Verweisung aufgrund des Hinweises des Verwaltungsgerichts vom 2. März 2009 mit Schriftsatz des Klägerbevollmächtigten vom 24. April 2009 im Wege der Klageänderung einbezogen wurde. - VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
Anwendbarkeit von § 17a GVG auf richterliche Durchsuchungsanordnungen
Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2003, a.a.O., m.w.N., sowie FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juni 2009, 4 K 2089/09, Juris). - FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2025 - 6 K 6184/21
Zur Aufhebung eines Versäumnisurteils durch das Finanzgericht, welches vor der …
Das Gericht kann es daher offen lassen, ob der Verweisungsbeschluss auch dann eine aufdrängende Wirkung entfalten würde, wenn das Amtsgericht B… entgegen § 17 Abs. 2 Satz 2 GVG in Verbindung mit Art. 34 Satz 3 GG einen Rechtsstreit über Amtshaftungsansprüche zu einem anderen Gericht als dem Landgericht verwiesen hätte (ablehnend FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2009 4 K 2089/09, EFG 2009, 1582;… vgl. auch Schneider, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 17 GVG Rn. 42;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 17a GVG Rn. 17a; zustimmend BVerwG-Urteil vom 12.1.1973 VII C 59/70, VerwRspr 1974, 231; BAG-Beschluss vom 14.12.1998 5 AS 8/98, DB 1999, 1508; BSG-Urteil vom 20.5.2003 B 1 KR 7/03 R, NVwZ-RR 2004, 463; VG Weimar, Urteil vom 26.8.2015 3 K 555/15 We, juris).
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