Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 47; ; KAG M-V § 2 Abs. 1; ; KAG M-V § 11; ; GG Art. 14; ; KO § 191; ; AO § 219
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kreis der kurabgabepflichtigen Personen; Vermutung einer Benutzungsmöglichkeit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Indienstnahme Privater; Kalkulation der Kurabgaben; Haftungstatbestand; Heranziehung eines Haftungsschuldners als Ermessensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Normenkontrolle einer Kurabgabesatzung; Indienstnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben; Zulässigkeit der Mitwirkungspflichten von Wohnungsgebern; Haftung eines Wohnungsgebers ohne Möglichkeit zur Durchsetzung der Zahlungspflicht für die Abgabenschuld ...
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 14.03.2003 - 1 A 1423/99
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03
Papierfundstellen
- DVBl 2006, 996 (Ls.)
- DÖV 2006, 925
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03
Diese Regelung des Ordnungswidrigkeitenrechtes unterliegt nicht dem Verwaltungsrechtsweg und kann daher nicht Gegenstand einer Normenkontrolle sein (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, NVwZ 1996, 63). - VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 2 S 2669/02
Kostendeckung bei der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03
Im Übrigen ist bei einer Kurabgabe, bei der von vornherein eine volle Kostendeckung nicht angestrebt wird, eine überschlägige Berechnung der Abgabe ausreichend, aus der sich insbesondere ergibt, dass lediglich abgabefähige Kosten eingestellt worden sind (VGH Mannheim, Urteil vom 04. Dezember 2003 - 2 S 2669/02 -, NVwZ-RR 2004, 293). - OVG Niedersachsen, 30.05.2000 - 9 L 977/99
Jahreskurbeitragspflicht für Inhaber einer Zweitwohnung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03
Eine solche Forderung wird auch nicht von dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des OVG Lüneburg vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, NvWZ-RR 2000, 830, postuliert. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2000 - 1 L 125/00
Rechtmäßigkeit von erhobenen Kurbeiträgen; Formelle Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03
Bereits in seinem Urteil vom 30. November 2000 - 1 L 125/00 -, NordÖR 2001, 218 = NvWZ-RR 2001, 786, hat der Senat sich mit ähnlich gestalteten Mitwirkungspflichten befasst und diese von Rechts wegen nicht beanstandet. - OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1999 - 2 L 223/96
Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuer neben Kurabgabe?
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2005 - 4 K 4/03
Damit ist für die Haftung ein Verstoß des Wohnungsgebers gegen die ihm auferlegten Pflichten Voraussetzung (vgl. OVG Schleswig, Urt. vom 25. August 1999 - 2 L 223/96 -, KStZ 2000, 55 = NVwZ-RR 2000, 635).
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2017 - 2 S 2439/16
Normenkontrolle gegen Kurtaxerhebung
Der Annahme einer Antragsbefugnis steht nicht entgegen, dass der Haftungstatbestand an die Verpflichtung zum Einzug und zur Abführung der Kurtaxe anknüpft und damit für die Haftung ein Verstoß des Beherbergers gegen die ihm auferlegten Pflichten Voraussetzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 25.08.1999 - 2 L 223/96 -, NVwZ-RR 2000, 635; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 41) und eine Haftung nicht gegeben ist, wenn der Kurgast die Zahlung der Abgabe gegenüber dem Vermieter verweigert, ohne dass dieser - wie auch vorliegend - die Möglichkeit hat, die Pflicht zur Zahlung durchzusetzen, mithin die Möglichkeit zur Einziehung hatte. - VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19
Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee
Der Annahme einer Antragsbefugnis steht nicht entgegen, dass der Haftungstatbestand an die Verpflichtung zum Einzug und zur Abführung der Kurtaxe anknüpft und damit für die Haftung ein Verstoß des Beherbergers gegen die ihm auferlegten Pflichten Voraussetzung (…vgl. Senatsurteil vom 14.09.2017 aaO; OVG Schleswig, Urteil vom 25.08.1999 - 2 L 223/96 - NVwZ-RR 2000, 635; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.07.2005 - 4 K 4/03 - juris Rn. 41) und eine Haftung nicht gegeben ist, wenn der Kurgast die Zahlung der Abgabe gegenüber dem Vermieter verweigert, ohne dass dieser die Möglichkeit hat, die Pflicht zur Zahlung durchzusetzen, mithin die Möglichkeit zur Einziehung hatte. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2024 - 4 K 756/21
Wirksamkeit der Kurabgabesatzung Ostseebad Heringsdorf; Kalkulation von …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei nicht verletzt (OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 - juris Rn. 34; VGH München…, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 5 ZB 13.1417 - juris Rn. 6).Die Haftung des Quartiergebers für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe ergibt sich bereits unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung in § 11 Abs. 3 Satz 2 KAG M-V. Die Bestimmung des § 9 Abs. 7 Satz 2 der Kurabgabesatzung greift diese Regelung lediglich auf (OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 - juris Rn. 39) und enthält keine eigenständige und weitergehende Regelung (…vgl. Pommer, in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2. Aufl. 2022, Rn. 63).
Weigert sich der Kurgast gegenüber dem Quartiergeber, die Kurabgabe zu entrichten, besteht daher auch kein Haftungsanspruch der Gemeinde (OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 - juris Rn. 41).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2014 - 1 K 14/11
Wirksamkeit der Kurabgabensatzung einer Gemeinde
Ihre Beschwer ergibt sich indes aus der in der Kurabgabensatzung angeordneten Haftung für die von den von ihr beherbergten Personen zu erhebenden Kurabgaben, der Pflicht zur Einziehung und Abführung derselben und aus den ihr durch die Satzung auferlegten Meldepflichten (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 24;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.02.1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 37).Rn. 34 Zwar ist bei einer Kurabgabe, bei der von vornherein eine volle Kostendeckung nicht angestrebt wird, eine überschlägige Berechnung der Abgabe ausreichend, aus der sich insbesondere ergibt, dass lediglich abgabefähiger Aufwand eingestellt worden ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 37).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07
Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung
Regelungen des Ordnungswidrigkeitenrechtes unterfallen nicht dem Verwaltungsrechtsweg und können daher von vornherein nicht Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle sein (OVG Greifswald, 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, KStZ 2006, 156, 157). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 147/16
Gültigkeit einer Kuragbgabensatzung u.a. Einnahmen Tagesgästen
Ihre Beschwer ergibt sich indes aus der in der Kurabgabensatzung angeordneten Haftung für die von den von ihr beherbergten Personen zu erhebenden Kurabgabe, der Pflicht zur Einziehung und Abführung derselben und aus den ihr durch die Satzung auferlegten Meldepflichten (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 28 ; OVG M-V, Beschl. v. 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 24;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.02.1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 37).Wird bei einer Kurabgabe von vornherein eine volle Aufwandsdeckung nicht angestrebt, ist eine überschlägige Berechnung der Abgabe ausreichend, aus der sich insbesondere ergibt, dass lediglich abgabefähiger Aufwand eingestellt worden ist (OVG M-V, Beschl. v. 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 37;… OVG M-V, Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 34 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2025 - 4 K 273/22
Wirksamkeit einer Kurabgabensatzung
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei nicht verletzt (OVG Greifswald…, Urteil vom 30. November 2000 - 1 L 125/00 - juris Rn. 42 und Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 - juris Rn. 34; VGH München…, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 5 ZB 13.1417 - juris Rn. 6).Die in § 9 Abs. 8 Satz 2 Kurabgabensatzung normierte Haftung des Quartiergebers für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung der Kurabgabe ergibt sich bereits unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung in § 11 Abs. 3 Satz 2 KAG M-V. Die genannte Bestimmung greift diese Regelung lediglich auf (OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 - juris Rn. 39) und enthält keine eigenständige und weitergehende Regelung (OVG Greifswald…, Urteil vom 28. Oktober 2024 - 4 K 756/21 OVG - juris Rn. 58).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2021 - 6 C 11131/20
Normenkontrolle gegen Gästebeitragssatzung
Eine solche Inanspruchnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist im Falle der Beherbergungsbetriebe zulässig, weil diese als zur Mitwirkung Herangezogene eine rechtlich und wirtschaftlich nahe Beziehung zum Abgabengegenstand aufweisen (vgl. zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit der Inhaber von Beherbergungsbetrieben: OVG Nds, Beschluss vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 -, juris Rn. 2 f., m.w.N.; zum Vollzug der Gästebeitragssatzung durch die Heranziehung Dritter: OVG RP, Urteil vom 27. September 2018 - 6 C 10513/18.OVG -, juris Rn. 41; allgemein zur Zulässigkeit der Einziehungs- und Ablieferungspflicht der Inhaber von Beherbergungsbetriebe bei entsprechenden Kommunalabgaben OVG Nds, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 37; VGH BW, Urteil vom 14. September 2017, a.a.O., juris Rn. 75, und Beschluss vom 25. Februar 2002, a.a.O., juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 1. August 2016 - 4 BV 15.844 -, juris Rn. 23, und Urteil vom 12. Februar 2004 - 5 N 02.1674 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 9. Mai 2011 - 5 ZB 11.111 -, juris Rn. 4, und vom 11. März 2009 - 4 CS 08.3002 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 14 A 316/13 -, juris Rn. 125 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 33; HessVGH, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 63; VG Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 6 K 643/12.KO -, juris Rn. 21; Elmenhorst, a.a.O., § 12 Erl. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 278/18
Gültigkeit der Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe des Ostseebades Zinnowitz vom …
Ihre Beschwer ergibt sich indes aus der in der Kurabgabensatzung angeordneten Haftung für die von den von ihr beherbergten Personen zu erhebenden Kurabgabe, der Pflicht zur Einziehung und Abführung derselben und aus den ihr durch die Satzung auferlegten Meldepflichten (…vgl. OEufach0000000005, Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 28 ; OEufach0000000005, Beschl. v. 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 24;… VGH Kassel, Beschl. v. 22.02.1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 37).Rn. 32 Zwar ist bei einer Kurabgabe, die von vornherein eine volle Aufwandsdeckung nicht anstrebt, eine überschlägige Berechnung der Abgabe ausreichend, aus der sich insbesondere ergibt, dass lediglich abgabefähiger Aufwand eingestellt worden ist (OEufach0000000005, Beschl. v. 27.07.2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 37;… OEufach0000000005, Urt. v. 26.11.2014 - 1 K 14/11 -, juris Rn. 34 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2018 - 6 C 10513/18
Normenkontrollverfahren gegen Gästebeitrag in Bernkastel-Kues erfolglos
Eine solche Inanspruchnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist im Falle der Beherbergungsbetriebe zulässig, weil diese als zur Mitwirkung Herangezogene eine rechtlich und wirtschaftlich nahe Beziehung zum Abgabengegenstand aufweisen (vgl. zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit der Beherbergungsbetreiber Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. September 1990 - 14 M 60/90 -, juris Rn. 2 f. m.w.N.; allgemein zur Zulässigkeit der Einziehungsund Ablieferungspflicht der Beherbergungsbetriebe bei entsprechenden Kommunalabgaben Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 9 LC 217/16 -, juris Rn. 37; VGH BW, Urteil vom 14. September 2017 - 2 S 2439/16 -, juris Rn. 75; ders., Beschluss vom 25. Februar 2002 - 2 S 277/02 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 1. August 2016 - 4 BV 15.844 -, juris Rn. 23; ders., Beschluss vom 9. Mai 2011 - 5 ZB 11.111 -, juris Rn. 4; ders., Beschluss vom 11. März 2009 - 4 CS 08.3002 -, juris Rn. 11; ders., Urteil vom vom 12. Februar 2004 - 5 N 02.1674 -, juris Rn. 59; OVG NRW, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 14 A 316/13 -, juris Rn. 125 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 K 4/03 -, juris Rn. 33; HessVGH, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 5 N 2973/88 -, juris Rn. 63; VG Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 6 K 643/12.KO -, juris Rn. 21; Elmenhorst, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Loseblatt, § 12 KAG Rn. 203; Lichtenfeld, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, 33. Lfg. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 4 K 31/06
Aufgabenbeschreibung eines Abwasserzweckverbands; gebührenrechtliche Folgen von …
- VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 526/15
Kurabgabe nach mecklenburgischem Landesrecht
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15
Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung
- VG Greifswald, 31.01.2019 - 3 B 1915/18
Haftung für Kurabgabe; Rehabilitationsklinik; Kurabgabepflicht der Patienten
- VG Greifswald, 27.06.2018 - 3 B 862/18
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Heranziehung einer Kurabgabe
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 4 M 95/11
Beauftragung eines privaten Dritten durch eine amtsangehörige Gemeinde mit …
- VG München, 17.12.2010 - M 10 K 10.4473
Haftungsbescheid für Kurbeitrag
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Oder, 11.08.2005 - 4 K 4/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".