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Rechtsprechung
   FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 562/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10703
FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 562/09 (https://dejure.org/2012,10703)
FG Münster, Entscheidung vom 02.04.2012 - 4 K 562/09 (https://dejure.org/2012,10703)
FG Münster, Entscheidung vom 02. April 2012 - 4 K 562/09 (https://dejure.org/2012,10703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Keine Firmenfortführung bei bloßer Beibehaltung einer Geschäftsbezeichnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Firmenfortführung bei bloßer Beibehaltung einer Geschäftsbezeichnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Firmenfortführung bei bloßer Beibehaltung einer Geschäftsbezeichnung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Firmenfortführung bei bloßer Beibehaltung einer Geschäftsbezeichnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fortführung eines Gaststättennamens begründet keine Haftung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortführung eines Gaststättennamens begründet keine Haftung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Firmenfortführung bei bloßer Beibehaltung einer Geschäftsbezeichnung

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine Haftung nach § 25 HGB bei Fortführung eines "Chinarestaurants"

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • FG Münster, 12.03.2009 - 8 K 2496/06

    Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme nach § 191 Abgabenordnung (AO) …

    Auszug aus FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 562/09
    Wird bloß ein solcher Gaststättenname fortgeführt, der den Unternehmensträger nicht bezeichnet, scheidet eine Haftung nach § 25 HGB aus (FG Münster, Urteil vom 12.03.2009 8 K 2496/06, EFG 2009, 989; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1998 10 U 30/97, NJW-RR 1998, 965).

    Rn. 26 Eine analoge Anwendung des § 25 HGB auf die Fortführung von Geschäftsbezeichnungen scheidet aus (FG Münster, Urteil vom 12.03.2009 8 K 2496/06, EFG 2009, 989; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1998 10 U 30/97, NJW-RR 1998, 965).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 10 U 30/97

    Firmenfortführung bei der Übernahme einer Speisegaststätte

    Auszug aus FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 562/09
    Wird bloß ein solcher Gaststättenname fortgeführt, der den Unternehmensträger nicht bezeichnet, scheidet eine Haftung nach § 25 HGB aus (FG Münster, Urteil vom 12.03.2009 8 K 2496/06, EFG 2009, 989; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1998 10 U 30/97, NJW-RR 1998, 965).

    Rn. 26 Eine analoge Anwendung des § 25 HGB auf die Fortführung von Geschäftsbezeichnungen scheidet aus (FG Münster, Urteil vom 12.03.2009 8 K 2496/06, EFG 2009, 989; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1998 10 U 30/97, NJW-RR 1998, 965).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 6 U 264/89
    Auszug aus FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 562/09
    Zwar kann eine Geschäftsbezeichnung Bestandteil einer Firma sein; eine Firma liegt jedoch nur dann vor, wenn einer der in § 19 HGB genannten Zusätze enthalten ist (bzw. der Zusatz "GmbH" gem. § 4 GmbHG, so im Urteilsfall des OLG Düsseldorf vom 12.07.1990 6 U 264/89, GmbHR 1991, 315, das in diesem Fall eine Firmenfortführung nach § 25 HGB angenommen hat).

    Anders als im Urteilsfall des OLG Düsseldorf (vom 12.07.1990 6 U 264/89, GmbHR 1991, 315) war die Geschäftsbezeichnung auch nicht Bestandteil einer Firma.

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 562/09
    Diese auf der zweiten Stufe zu treffende Entscheidung ist gerichtlich nur im Rahmen des § 102 Satz 1 FGO auf Ermessensfehler (Ermessensfehlgebrauch bzw. Ermessensüberschreitung) überprüfbar (vgl. BFH-Urteil vom 11.3.2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579, unter II 1 a m.w.N.).
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 562/09
    Die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners ist zweigliedrig (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 13.6.1997 VI R 96/96, BFH/NV 1998, 4).
  • FG Münster, 23.05.2013 - 8 K 1782/11

    Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma, Abgrenzung zur …

    Der Bekl. selbst führe in seinem Schriftsatz vom 20.02.2013 in Bezug auf das genannte Urteil des Finanzgerichts Münster vom 02.04.2012 4 K 562/09 BB 2012, 1312 an, dass die Bezeichnung "China Restaurant" jedenfalls nicht geeignet sei, den Geschäftsinhaber zu individualisieren.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 1501/16

    Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts für rückständige …

    Nicht ausreichend für die Fortführung einer Firma ist es demgegenüber, wenn lediglich eine Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung weiter geführt wird, die nicht auf den bisherigen Inhaber des Unternehmens hinweist, wie z.B. allein der Name einer Gaststätte (vgl. BFH…, Urteil vom 06.06.2012, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.10.2011 - 2 S 1652/11 -, juris: "Zum Viertele"; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1998 - 10 U 30/97 - FG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2012 - 4 K 562/09 -, juris: "China-Restaurant").
  • VG Neustadt, 17.12.2014 - 1 K 717/14

    Haftung eines Unternehmers für Gewerbesteuerschulden seines Vorgängers

    Rn. 27 Nicht ausreichend für die Fortführung einer Firma ist es demgegenüber nach der auch von der Klägerin zitierten Rechtsprechung, wenn lediglich eine Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung weiter geführt wird, die nicht auf den bisherigen Inhaber des Unternehmens hinweist, wie z. B. allein der Name einer Gaststätte (vgl. die bereits im Eilverfahren angeführten Entscheidungen BFH…, Urteil vom 6. Juni 2012, a.a.O.; VGH BW, Urteil vom 24. Oktober 2011 - 2 S 1652/11 -, juris: "Zum Viertele"; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 1998 - 10 U 30/97 - FG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 2012 - 4 K 562/09 -, juris: "China-Restaurant"; FG Münster).
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