Rechtsprechung
| FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Kap 38 KN, Pos 3824 KN, Pos 3824 UPos 9996990 KN, Kap 90 KN, Pos 9001 KN
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Scheiben aus vorbehandeltem Calciumfluoridkristall, die zu optischen Elementen weiterverarbeitet werden; Zulässigkeit der Verpflichtungsklage nach Ablauf der Gültigkeit der verbindlichen Zolltarifauskunft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zoll; Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Scheiben aus vorbehandeltem Calciumfluoridkristall, die zu optischen Elementen weiterverarbeitet werden
- rechtsportal.de
Zollrechtliche Einreihung von chemischen Erzeugnissen zur Weiterverarbeitung zu optischen Elementen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
- BFH, 28.02.2023 - VII B 94/21
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 09.06.2016 - C-288/15
MIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer …
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Einreihung nach den AV 2 bis 5. Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016, C-288/15; Beschluss vom 19. Januar 2005, C-206/03, jeweils in: juris).Im Übrigen ist der Verwendungszweck der Ware nur dann ein erhebliches Kriterium, wenn die Einreihung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18; Urteil vom 9. Juni 2016, C-288/15, jeweils in: juris; vgl. auch BFH, Urteil vom 26. September 2017, VII R 17/16, in: juris).
- BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00
Tarifierung von Waren
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Welches die wesentlichen, d. h. charakterbestimmenden, Beschaffenheitsmerkmale einer Ware sind, ist im Einzelfall in der Regel aufgrund der objektiven Beschaffenheit und Eigenschaften der Ware unter Heranziehung vornehmlich der tariflichen Erkenntnisquellen zu bestimmen (BFH, Urteil vom 9. Oktober 2001, VII R 69/00, in: juris, Rn. 14 m.w.N.). - EuGH, 06.09.2018 - C-471/17
Kreyenhop & Kluge - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer …
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 6. September 2018, C-471/17; Urteil vom 20. November 2014, C-666/13; Urteil vom 17. Juni 2014, C-480/13; BFH, Beschluss vom 28. April 2014, VII R 48/13, jeweils in: juris) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6).
- EuGH, 17.07.2014 - C-480/13
Sysmex Europe - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif …
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 6. September 2018, C-471/17; Urteil vom 20. November 2014, C-666/13; Urteil vom 17. Juni 2014, C-480/13; BFH, Beschluss vom 28. April 2014, VII R 48/13, jeweils in: juris) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6). - EuGH, 20.11.2014 - C-666/13
Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung - …
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 6. September 2018, C-471/17; Urteil vom 20. November 2014, C-666/13; Urteil vom 17. Juni 2014, C-480/13; BFH, Beschluss vom 28. April 2014, VII R 48/13, jeweils in: juris) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6). - BFH, 28.04.2014 - VII R 48/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. 01. 2014 VII R 22/13 - …
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 6. September 2018, C-471/17; Urteil vom 20. November 2014, C-666/13; Urteil vom 17. Juni 2014, C-480/13; BFH, Beschluss vom 28. April 2014, VII R 48/13, jeweils in: juris) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6). - BFH, 19.11.2019 - VII R 12/18
VZTA nach Unionszollkodex - Tarifierung eines Probeneinlasssystems für ein …
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft und Verpflichtung zur Neuerteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen verbindlichen Zolltarifauskunft wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der verbindlichen Zolltarifauskunft und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig ( FG Hamburg, Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 ; vom 6. November 2020, 4 K 22/18 , jeweils in: juris; bestätigt für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des Unionszollkodex wegen der nunmehr beiderseitigen Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris; a.A. für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum vor Inkrafttreten des Unionszollkodex wegen Annahme der Erledigung der verbindlichen Zolltarifauskunft: BFH, Beschluss vom 8. Januar 2014, VII R 38/12; Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, jeweils in: juris; offengelassen für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des Unionszollkodex: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris) und es besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nach Ungültigwerden der verbindlichen Zolltarifauskunft fortgeführte Verpflichtungsklage, wenn im Gültigkeitszeitraum der verbindlichen Zolltarifauskunft Einfuhren der streitgegenständlichen Ware stattgefunden haben und diesbezüglich Einfuhrabgaben noch im Streit stehen können, da die Zollverwaltung an eine verbindliche Zolltarifauskunft, mit der die Ware in die gewünschte Tarifposition eingereiht wird, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen festgesetzte Einfuhrabgaben oder eines Antrags auf Erstattung von Einfuhrabgaben gebunden wäre ( FG Hamburg, Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 , jeweils in: juris, vgl. für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des Unionszollkodex insoweit auch BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris). - BFH, 30.06.2020 - VII R 40/18
Tarifierung eines Internetradios
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Dementsprechend sind in erster Linie der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln maßgebend und es darf nur dann, wenn nach diesen Kriterien kein eindeutiges Einreihungsergebnis erzielt werden kann, auf die AV 2 bis 5 zurückgegriffen werden (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juni 2020, VII R 40/18, in: juris, Rn. 11). - EuGH, 19.01.2005 - C-206/03
SmithKline Beecham - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer …
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Einreihung nach den AV 2 bis 5. Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016, C-288/15; Beschluss vom 19. Januar 2005, C-206/03, jeweils in: juris). - BFH, 26.09.2017 - VII R 17/16
Adventskalender mit Elektronikbauteilen als Baukastenspielzeug
Auszug aus FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17
Im Übrigen ist der Verwendungszweck der Ware nur dann ein erhebliches Kriterium, wenn die Einreihung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18; Urteil vom 9. Juni 2016, C-288/15, jeweils in: juris; vgl. auch BFH, Urteil vom 26. September 2017, VII R 17/16, in: juris). - EuGH, 05.09.2019 - C-559/18
TDK-Lambda Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 …
- BFH, 08.01.2014 - VII R 38/12
Erledigung des Rechtsstreits bei im Klageverfahren ungültig gewordener vZTA
- FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
Einreihung eines Probeneinlasssystems zur Verwendung in der Massenspektrometrie
- FG Hamburg, 06.11.2020 - 4 K 22/18
Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von getrockneten Rinderohren und Dörrfleisch …
- FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 130/15
Zollrecht - Tarifierung - Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts …
- FG Hamburg, 01.09.2015 - 4 K 206/14
Zolltarif: Vorliegen eines in die Position der fertigen Waren einzureihenden …
- FG Hamburg, 11.03.2022 - 4 K 75/17
Einreihung von unfertigen Teilen von Scharnieren
Rn. 11 Zudem gelte die AV 2a Satz 1 nur für Anführungen einer Ware in einer Position und nicht in einer Anmerkung, wie sich auch aus dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 23. April 2021 ergebe ( 4 K 7/17 , juris, Rn. 31 ).Rn. 63 Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2021 ( 4 K 7/17 , juris, Rn. 31 ).
- FG Hamburg, 07.05.2026 - 4 K 46/23
Zollrecht: Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen eine abgelaufene …
Rn. 34 aa) Wenn der Gültigkeitszeitraum einer vZTA im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bereits abgelaufen ist, kann der Inhaber der Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis darauf stützen, dass er während des Gültigkeitszeitraums Einfuhren getätigt hat, für welche die vZTA verbindlich war, und hierbei Einfuhrabgaben festgesetzt wurden, die noch im Streit liegen oder streitig werden können ( FG Hamburg…, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15 , Rn. 18 [Massenspektrometer]; bestätigt durch BFH…, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, Rn. 18; FG Hamburg…, Beschluss vom 23. April 2025, 4 K 59/23 , juris, Rn. 13 [Armroboter];… Urteil vom 23. Januar 2018, 4 K 101/14 , Rn. 26 [Rundfunkempfangsgerät];… Urteil vom 19. November 2019, 4 K 47/15 , Rn. 23 [Elektrostimulationsgerät]; Urteil vom 23. April 2021, 4 K 7/17 , Rn. 16 [Calciumfluoridkristall];… Urteil vom 31. Januar 2023, 4 K 48/20 , Rn. 42 [Karnevalskostüme];… Urteil vom 5. Mai 2023, 4 K 37/20 , Rn. 36 [LED-Platine]). - FG Hamburg, 30.08.2024 - 4 K 87/22
Zolltarif: Tarifierung von neuen Kautschukreifen
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft und Verpflichtung zur Neuerteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen verbindlichen Zolltarifauskunft wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der verbindlichen Zolltarifauskunft und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 ; vom 6. November 2020, 4 K 22/18 , vom 23. April 2021, 4 K 7/17 , jeweils in juris), so auch im vorliegenden Fall.
- FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 95/18
Tarifierung von neuen Kautschukreifen
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft und Verpflichtung zur Neuerteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen verbindlichen Zolltarifauskunft wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der verbindlichen Zolltarifauskunft und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 ; vom 6. November 2020, 4 K 22/18 , vom 23. April 2021, 4 K 7/17 , jeweils in juris), so auch im vorliegenden Fall. - FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 100/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 23.11.2021 4 K 95/18 …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft und Verpflichtung zur Neuerteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen verbindlichen Zolltarifauskunft wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der verbindlichen Zolltarifauskunft und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 ; vom 6. November 2020, 4 K 22/18 , vom 23. April 2021, 4 K 7/17 , jeweils in juris), so auch im vorliegenden Fall. - FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16
Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder …
Dieses Ergebnis - nicht mehr, aber auch nicht weniger - muss die Klägerin mit ihrer Klage erreichen können (so bereits FG Hamburg…, Urteil vom 6. November 2020, 4 K 22/18 , juris, Rn. 19 ;… Urteil vom 10. Dezember 2020, 4 K 26/17 , juris, Rn. 16 ; Urteil vom 23. April 2021, 4 K 7/17 , S. 14 UA [n.v.]). - FG Hamburg, 16.03.2022 - 4 K 89/21
Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von vorbearbeiteten "Teilen aus …
Um wie fertige Waren behandelt zu werden, müssen sie, damit kein Widerspruch zum maßgeblichen Wortlaut der KN entsteht, die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware gemäß der AV 2 a) Satz 1 KN aufweisen ( FG Hamburg, Urteil vom 23. April 2021, 4 K 7/17 , juris, Rn. 33 ; FG Hamburg…, Urteil vom 1. September 2015, 4 K 206/14 , juris, Rn. 29 mit Nachweisen zur übereinstimmenden Rechtsprechung des BFH;… anders wohl Schwarz in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Auflage, F. Gemeinsamer Zolltarif, Rn. 105, Stand Dezember 2019, der die Erläuterungen wohl dahingehend auslegt, dass Warenrohlinge in die Position der fertigen Waren einzureihen sind, wenn sie die in den Erläuterungen genannten Voraussetzungen erfüllen).". - FG Hamburg, 28.01.2022 - 4 K 155/18
Zolltarif: Einreihung von Heat and Moisture Exchangers (HME); Einreihung von …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft und Verpflichtung zur Neuerteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen verbindlichen Zolltarifauskunft wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der verbindlichen Zolltarifauskunft und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 ; vom 6. November 2020, 4 K 22/18 , vom 23. April 2021, 4 K 7/17 , jeweils in juris), so auch im vorliegenden Fall. - FG Hamburg, 06.12.2023 - 4 K 80/19
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft - Einreihung einer …
Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer vZTA und Verpflichtung zur Neuerteilung einer vZTA gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen vZTA wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der vZTA und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig ( FG Hamburg, Urteile vom 23. April 2021, 4 K 7/17 ; vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 ; vom 6. November 2020, 4 K 22/18 , jeweils in: juris; bestätigt für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK wegen der nunmehr beiderseitigen Bindungswirkung einer vZTA: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris; a.A. für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum vor Inkrafttreten des UZK wegen Annahme der Erledigung der vZTA: BFH, Beschluss vom 8. Januar 2014, VII R 38/12; Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, jeweils in: juris; offengelassen für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris) und es besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nach Ungültigwerden der vZTA fortgeführte Verpflichtungsklage, wenn im Gültigkeitszeitraum der vZTA Einfuhren der streitgegenständlichen Ware stattgefunden haben und diesbezüglich Einfuhrabgaben noch im Streit stehen können, da die Zollverwaltung an eine vZTA, mit der die Ware in die gewünschte Tarifposition eingereiht wird, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen festgesetzte Einfuhrabgaben oder eines Antrags auf Erstattung von Einfuhrabgaben gebunden wäre ( FG Hamburg, Urteile vom 23. April 2021, 4 K 7/17 ; vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 , jeweils in: juris, vgl. für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK insoweit auch BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris). - FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 62/20
Zolltarif: Einreihung eines mit einem Überwachungssensor ausgerüsteten …
Rn. 33 Die Fortsetzungsfeststellungsklage i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO (analog) ist angesichts dessen statthaft, dass die Gültigkeit der vZTA abgelaufen ist und die Klägerin die streitbefangene Ware während des Gültigkeitszeitraums nicht eingeführt hat (vgl. BFH…, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, BFH/NV 2020, Rn. 20, siehe auch FG Hamburg, Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15 ; vom 13. September 2018, 4 K 130/15 ; vom 6. November 2020, 4 K 22/18 , vom 23. April 2021, 4 K 7/17 , jeweils in juris). - FG Hamburg, 31.07.2024 - 4 K 110/21
Verbindliche Zolltarifauskunft - Einreihung von Sitzball-Sets
- FG Hamburg, 22.09.2021 - 4 V 51/21
Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Metalldrähten als unfertige …
- FG Hamburg, 22.09.2021 - 4 V 52/21
Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif - Zur Einreihung von Metalldrähten als unfertige …
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