Rechtsprechung
| VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 123 Abs 1 BauGB, § 123 Abs 3 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB
Pflicht der Gemeinde zur Bereitstellung einer Wasserzapfstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ohne Wasser im Wochendhaus wohnen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner Wochenendhausgebiet Schliertal
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner Wochenendhausgebiet Schliertal
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtbestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Bürgers auf auf Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber dem Träger der Wasserversorgung
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14.NW
- VG Neustadt, 30.01.2014 - 4 L 77/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (22)
- VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
Interessengemeinschaft aus Frankenstein scheitert mit Eilantrag auf …
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Mit Beschluss vom 20. Januar 2014 - 4 L 1150/13.NW - lehnte die Kammer diesen Antrag mit der Begründung ab, die Interessengemeinschaft sei nicht antragsbefugt, da sie nicht Eigentümerin eines Grundstücks im Schliertal sei und sich eine Antragsbefugnis auch nicht unter dem Gesichtspunkt der gewillkürten Prozessstandschaft in Betracht komme.Ausweislich der dem Gericht in dem Verfahren 4 L 1150/13.NW vorgelegten Verwaltungsakten (s. die Dokumente auf Blatt 126 - 142 der Gerichtsakte 4 L 1150/13.NW ) hat die Antragsgegnerin die Zapfstelle in der Dürkheimer Straße jedoch nicht selbst eingerichtet, sondern die Beigeladene, so dass es sich hierbei gerade nicht um eine Wasserversorgungsanlage der Antragsgegnerin handelt bzw. gehandelt hat.
Das Einwohnermeldeamt der Antragsgegnerin hat "Neubürger", die sich mit Hauptwohnsitz im Schliertal angemeldet haben, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht vorgesehen sei, das Schliertal in Zukunft zu erschließen (s. das Schreiben auf Blatt 103 der Gerichtsakte 4 L 1150/13.NW ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10588/10
Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtung
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Vielmehr hat der Einzelne grundsätzlich nur einen Anspruch auf Teilhabe an der bestehenden Wasserversorgung (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG - Jeromin/Kerkmann, Kommentar zum LWG RhPf und zum WHG, Stand April 2008, § 46 LWG , Rn. 6;… vgl. auch Gößl in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG Kommentar Stand April 2013, § 50 Rn. 18).Auch kann das Gebot der Wahrung von Treu und Glauben zur Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast hinsichtlich der Wasserversorgung führen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG - zur Löschwasserversorgung unter Bezugnahme auf BVerwG, NVwZ 1993, 1102 und Hess. VGH, NVwZ-RR 2001, 366 zur Wasserversorgung eines Baugebietes durch die Gemeinde).
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
In dem Wochenendhausgebiet Schliertal besteht nämlich keine tatsächlich aufeinander folgende, zusammenhängende Bebauung, die den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwGE 31, 20, 21).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08
Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Denn (bau)polizeiliche und ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse von Behörden können nicht verwirkt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 749 ; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2009, 364; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2008, 696). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2012 - 8 A 10291/12
Verwirkung bauordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse; ermessensfehlerhaftes …
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Denn (bau)polizeiliche und ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse von Behörden können nicht verwirkt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 749 ; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2009, 364; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2008, 696). - VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06
Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Denn (bau)polizeiliche und ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse von Behörden können nicht verwirkt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 749 ; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2009, 364; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2008, 696). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.01.2014 - 8 B 11261/13
Ungenehmigte Schweinehaltung verboten
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand gibt es auch sonst kein einziges zu Dauerwohnzwecken genehmigtes Wohngebäude im Schliertal, d.h. sämtliche Bewohner, die dort dauerhaft wohnen, halten sich formell illegal auf und könnten allein deswegen von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit einer entsprechenden bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagungsverfügung belegt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 8 B 11261/13.OVG -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 4 L 491/13.NW -). - VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 388/13
Kein Anspruch auf Fertigstellung einer Straße gegen die Kommune, wenn der private …
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Ein Anspruch auf Erschließung lässt sich aus diesen ordnungsrechtlichen Maßnahmen schon deshalb nicht herleiten, weil auch Wohnanwesen, die nicht durch öffentliche Straßen erschlossen werden, Straßennamen und Hausnummer zugewiesen werden können ( VG Neustadt, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 4 K 388/13.NW -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1987 - 1 A 122/85
Entnahme; Grundwasser; Grundstück; Wochenendhaus; Privilegiert; Erlaubnis
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Ihnen ist daher zuzumuten, das benötigte Wasser für den vorübergehenden Aufenthalt an Wochenenden von zu Hause mitzubringen (OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1987, 976). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …
Auszug aus VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
Auch kann das Gebot der Wahrung von Treu und Glauben zur Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast hinsichtlich der Wasserversorgung führen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. November 2010 - 1 A 10588/10.OVG - zur Löschwasserversorgung unter Bezugnahme auf BVerwG, NVwZ 1993, 1102 und Hess. VGH, NVwZ-RR 2001, 366 zur Wasserversorgung eines Baugebietes durch die Gemeinde). - BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …
- BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …
- BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76
Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren
- BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72
Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für …
- VG Trier, 25.11.2009 - 5 K 394/09
Kein einklagbarer Anspruch auf Herstellung einer bestimmten Löschwasserversorgung
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2013 - 10 S 26.13
Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses zur dauerhaften Nutzung
- VGH Hessen, 29.08.2000 - 5 TG 2641/00
Wasserversorgung eines Baugebietes durch die Gemeinde
- VG Koblenz, 17.02.2011 - 1 K 1018/10
Streit um Windenergieanlagen bei Beltheim
- VGH Hessen, 28.09.2011 - 5 A 1523/10
Anschluss an Wasserversorgung
- VG Gießen, 16.02.2000 - 8 E 1519/98
Wochenendhaus - zum Anschluß an eine zentrale Wasserversorgung
- VG Neustadt, 14.05.2020 - 4 K 868/19 - 4 L 77/14.NW -, Rn. 49 , juris).
- AG Daun, 16.06.2025 - 3b C 107/25 Eine solche Genehmigung hat der vormalige Eigentümer bei der Veräußerung mangels Betreibereigenschaft konsequenterweise nicht beantragt (so auch VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 L 77/14.NW -, juris Rn. 29 ).
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Rechtsprechung
| VG Cottbus, 29.12.2014 - 4 L 77/14 |
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 29.12.2014 - 4 L 77/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15
Wird zitiert von ... (2)
- VG Cottbus, 24.05.2018 - 1 K 839/14
Kommunalaufsichtsrecht
Überwiegend dem Vorteil einzelner Personengruppen, nämlich dem Vorteil von Grundstückseigentümern, dienen die Einrichtungen der Straßenreinigung, auch wenn diese Einrichtungen daneben öffentlichen Interessen der Daseinsvorsorge und der allgemeinen Gesundheit dienen (VG Cottbus, Beschl. v. 29. Dezember 2014 - VG 4 L 77/14 - BA, S. 5 f.;… Beschl. v. 06. Februar 2014 - 4 L 10/14 - juris, Rn. 7;… Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2015, § 6, Rn. 7b;… Kluge, in: Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand: Dezember 2013, § 6, Rn. 29).Die Regelung des § 49a Abs. 6 S. 2 BbgStrG, nach der das Gesamtgebührenaufkommen 75 % der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen darf, trägt der eine vollständige Abwälzung der Straßenreinigungskosten auf die Grundstückseigentümer als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ansehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…s. nur Urt. v. 7. April 1989 - 8 C 90/87 - juris, m.w.N) Rechnung und bringt zugleich zum Ausdruck, dass es sich bei der Straßenreinigung nach der gesetzgeberischen Wertung um eine Einrichtung handelt, die überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1 KAG dient (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20. Juli 2017 - OVG 9 N 196.13 - juris, Rn. 9;… dies schon andeutend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10. Oktober 2007, a.a.O., Rn. 32; ausführlich hierzu: VG Cottbus, Beschl. v. 29. Dezember 2014, a.a.O., S. 6 f.).
31 Eine Reduzierung des Entschließungsermessens ergibt sich hier auch aus § 64 Abs. 2 BbgKVerf, so dass die Kammer offen lassen kann, in welchem Verhältnis die Regelung des § 6 Abs. 1 KAG zu § 64 Abs. 2 BbgKVerf steht, insbesondere ob diese Bestimmung das vollständige Absehen von der Erhebung einer Pflichtgebühr im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 1 KAG legitimieren könnte (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2015, a.a.O., Rn. 15 f.; VG Cottbus, Beschl. v. 29. Dezember 2014, a.a.O., BA, S. 7).
Bei den in § 64 Abs. 2 BbgKVerf geregelten Grundsätzen der Einnahmebeschaffung handelt es sich mithin nicht um bloße unverbindliche Programmsätze, sondern um gesetzliche Verpflichtungen, die zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigten Deckungsmittel entsprechend der in der Vorschrift vorgegebenen Rangfolge der Einnahmequellen zu finanzieren (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 75 GO: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. August 2006 - 7 S 71.05 - juris, Rn. 17; VG Cottbus, Beschl. v. 29. Dezember 2014, a. a. O., BA, S. 8).
Für Benutzungsgebühren eröffnen die unbestimmten Rechtsbegriffe "vertretbar" und "geboten" in § 64 Abs. 2 BbgKVerf der Klägerin einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum, in den im Wege der Kommunalaufsicht nur dann eingegriffen werden darf, wenn der Verzicht oder der Teilverzicht auf die Erhebung spezieller Entgelte einen sachlich nicht mehr vertretbaren Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Einnahmebeschaffung darstellt (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 31. August 2006, a.a.O.; VG Cottbus, Beschl. v. 29. Dezember 2014, a.a.O., S. 8 f.).
Nicht vergleichbar hierzu sind Fälle, in denen die ersatzlose Aufhebung einer Gebührensatzung als nicht von § 64 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf gedeckt angesehen wurde (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2015, a.a.O.; VG Cottbus, Beschl. v. 29. Dezember 2014, a. a. O.).
- VG Cottbus, 21.12.2016 - 4 L 206/16
Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht - vgl. Ord. Nr. 110000 ff.)
Vielmehr entfalten die Aufhebungsverlangen ihre Rechtswirkung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf und sind nicht im Wege einer Ersatzvornahme, sondern ggf. mit dem Aufhebungsrecht nach § 114 BbgKVerf "durchzusetzen" (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 4 L 77/14 -, S. 11 des EA).
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Rechtsprechung
| VG Neustadt, 30.01.2014 - 4 L 77/14.NW |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sofortige Berichtigung von Schreibfehlern sowie von Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten in einem Beschluss
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14
- VG Neustadt, 30.01.2014 - 4 L 77/14.NW
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