Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, Art 3 MRK, Art 4 EUGrdRCh
Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes und der Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Tatsachenfrage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegung; Griechenland; Grundsatzfrage; Klärungsbedürftigkeit; Rechtsfrage; Schutzberechtigt; Tatsachenfrage; Zusicherung; Asylrecht; Sicherer-Drittstaat-Verfahren (Griechenland) hier: Antrag auf Zulassung der Berufung
- rechtsportal.de
Darlegung; Griechenland; Grundsatzfrage; Klärungsbedürftigkeit; Rechtsfrage; Schutzberechtigt; Tatsachenfrage; Zusicherung; Asylrecht; Sicherer-Drittstaat-Verfahren (Griechenland) hier: Antrag auf Zulassung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.06.2020 - 13 A 599/19
- OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2020 - 11 A 2480/19
Drohen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung eines international …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Während der hier zuständige Senat in seinem Urteil vom 6. September 2019 entschieden habe, dass eine individuelle Schutzerklärung der griechischen Behörden bei Anwendung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG nicht notwendig sei (…Az. 4 LB 17/18 , juris Rn. 181 ), gingen das OVG Münster und das OVG Lüneburg davon aus, dass sich für den Fall einer Rückführung nach Griechenland unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation in Griechenland stets die Erforderlichkeit einer zuvor entsprechenden einzelfallbezogenen Zusicherung durch die griechischen Behörden ergebe, und zwar ohne dass insbesondere die Erklärung des griechischen Ministeriums für Migrationspolitik vom 8. Januar 2018 eine solche konkrete Zusicherung im Sinne der Rechtsprechung sei (OVG Münster, Beschl. v. 30.01.2020 - 11 A 2480/19.A - juris Rn. 30;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.06.2020 - 10 LA 111/20 -, juris Rn. 15).Die sich daran anschließende Rechtsfrage, ob es in diesem Falle vor der Rückführung einer einzelfallbezogenen Zusicherung bedarf, hat das OVG Münster anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unproblematisch bejahen können ("Daraus ergibt sich …") und dies zugleich auf den Fall der Rückführung nach Griechenland bezogen (s. Beschl. v. 30.01.2020 - 11 A 2480/19.A -, juris Rn. 15-17, 23-30).
Entgegen den Ausführungen des Klägers hat das OVG Münster gerade nicht festgestellt, dass unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation in Griechenland "stets" die Erforderlichkeit einer zuvor entsprechenden einzelfallbezogenen Zusicherung durch die griechischen Behörden einzuholen sei (vgl. nochmals Beschl. v. 30.01.2020 - 11 A 2480/19.A -, juris Rn. 15 ff., 22 ff.).
Vielmehr lässt sich diese Frage ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens mit dem OVG Münster (Beschl. v. 30.01.2020 - 11 A 2480/19.A -, juris Rn. 30) und dem OVG Lüneburg (…Beschl. v. 10.06.2020 - 10 LA 111/20 -, juris Rn. 15) dahingehend beantworten, dass es sich bei der Erklärung nicht um eine konkrete einzelfallbezogene Zusicherung im Sinne einer individuellen Schutzerklärung handelt, sondern diese sich auf die Feststellung beschränkt, dass die Richtlinie 2011/95/EU in nationales Recht umgesetzt worden sei und eine richtlinienkonforme Behandlung der Rückkehrer, die internationalen Schutz genössen, zugesichert werde.
- OVG Niedersachsen, 10.06.2020 - 10 LA 111/20
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Während der hier zuständige Senat in seinem Urteil vom 6. September 2019 entschieden habe, dass eine individuelle Schutzerklärung der griechischen Behörden bei Anwendung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG nicht notwendig sei (…Az. 4 LB 17/18 , juris Rn. 181 ), gingen das OVG Münster und das OVG Lüneburg davon aus, dass sich für den Fall einer Rückführung nach Griechenland unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation in Griechenland stets die Erforderlichkeit einer zuvor entsprechenden einzelfallbezogenen Zusicherung durch die griechischen Behörden ergebe, und zwar ohne dass insbesondere die Erklärung des griechischen Ministeriums für Migrationspolitik vom 8. Januar 2018 eine solche konkrete Zusicherung im Sinne der Rechtsprechung sei (…OVG Münster, Beschl. v. 30.01.2020 - 11 A 2480/19.A - juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.06.2020 - 10 LA 111/20 -, juris Rn. 15).Darüber hinaus wurde bezüglich der Fragen zu der Erklärung des griechischen Ministeriums für Migrationspolitik vom 8. Januar 2018 ebenfalls ausgeführt, dass diese sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten ließen (s. Beschl. v. 10.06.2020 - 10 LA 111/20 -, juris Rn. 13-15).
Vielmehr lässt sich diese Frage ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens mit dem OVG Münster (…Beschl. v. 30.01.2020 - 11 A 2480/19.A -, juris Rn. 30) und dem OVG Lüneburg (Beschl. v. 10.06.2020 - 10 LA 111/20 -, juris Rn. 15) dahingehend beantworten, dass es sich bei der Erklärung nicht um eine konkrete einzelfallbezogene Zusicherung im Sinne einer individuellen Schutzerklärung handelt, sondern diese sich auf die Feststellung beschränkt, dass die Richtlinie 2011/95/EU in nationales Recht umgesetzt worden sei und eine richtlinienkonforme Behandlung der Rückkehrer, die internationalen Schutz genössen, zugesichert werde.
- OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18
Zulässigkeit der Abschiebung eines dort anerkannten Asylbewerbers nach …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Während der hier zuständige Senat in seinem Urteil vom 6. September 2019 entschieden habe, dass eine individuelle Schutzerklärung der griechischen Behörden bei Anwendung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG nicht notwendig sei (Az. 4 LB 17/18 , juris Rn. 181 ), gingen das OVG Münster und das OVG Lüneburg davon aus, dass sich für den Fall einer Rückführung nach Griechenland unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation in Griechenland stets die Erforderlichkeit einer zuvor entsprechenden einzelfallbezogenen Zusicherung durch die griechischen Behörden ergebe, und zwar ohne dass insbesondere die Erklärung des griechischen Ministeriums für Migrationspolitik vom 8. Januar 2018 eine solche konkrete Zusicherung im Sinne der Rechtsprechung sei (…OVG Münster, Beschl. v. 30.01.2020 - 11 A 2480/19.A - juris Rn. 30;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.06.2020 - 10 LA 111/20 -, juris Rn. 15).Hiervon ausgehend ist der Senat in dem zu entscheidenden Fall zu dem Schluss gekommen, dass eine solche Zusicherung angesichts der dargestellten Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in der Situation des Klägers auch nicht erforderlich sei (Urt. v. 06.09.2019 - 4 LB 17/18 -, juris Rn. 179 -181).
Eine individuelle Zusicherung sei deshalb für anerkannt Schutzberechtigte in der Situation des Klägers nicht erforderlich (Urt. v. 06.09.2019 - 4 LB 17/18 -, juris Rn. 50, 160-165, 181).
- VG Minden, 06.02.2020 - 12 K 491/19
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Sie beschränken sich auf eine nahezu wörtliche Wiedergabe der Entscheidungsgründe eines Urteils des VG Minden vom 6. Februar 2020 (Az. 12 K 491/19 A., in juris ab Rn. 20), die - naturgemäß - sowohl rechtliche als auch tatsächliche Ausführungen enthalten.Allein die vollständige Wiedergabe der Entscheidungsgründe eines anderen erstinstanzlichen Urteils (s.o.: VG Minden, Urt. v. 06.02.2020 - 12 K 491/19 A -, in juris ab Rn. 20) über mehr als 15 Seiten stellt keine Auseinandersetzung mit dem hier angefochtenen Urteil dar; ob und inwieweit das VG Minden die herangezogenen Erkenntnismittel anders bewertet oder sich auf andere, vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Erkenntnismittel bezieht, wird zudem nicht dargelegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2018 - 19 A 552/17
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Dies kann durch eine eigenständige Bewertung der bereits vom Verwaltungsgericht herangezogenen Erkenntnismittel geschehen oder auch durch Berufung auf weitere, neue oder vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Erkenntnismittel (OVG Münster, Beschl. v. 29.03.2018 - 19 A 552/17.A -, juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2019 - 4 LA 171/19
Aufruf der Sache als Bedingung für die Öffentlichkeit der Verhandlung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Rn. 25 Im Übrigen setzt die Darlegung einer (noch oder wieder) bestehenden Klärungsbedürftigkeit einer Tatsachenfrage eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 20.05.2019 - 4 LA 171/19 -, juris Rn. 10 ). - EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Rn. 24 Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des zuständigen Senats ist jedoch mit dem zitierten Urteil vom 6. September 2019 und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 19.03.2019 - Rs. C-163/17 - Jawo) zu Art. 4 GRC (und damit zum gleichlautenden Art. 3 EMRK) in grundsätzlicher Form geklärt, dass anerkannt schutzberechtigte Personen in Griechenland grundsätzlich nicht mit einer konventionswidrigen Behandlung rechnen müssen, weil sie sich in so ernsthafter Armut, Bedürftigkeit und extremer materieller Not wiederfänden, dass dies mit der Menschenwürde nicht mehr vereinbar wäre. - BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Ausgangspunkt dort waren die Anforderungen an die Beurteilung der Aufnahmebedingungen in dem Abschiebungszielstaat als unmenschliche und entwürdigende Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK (Beschl. v. 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 -, juris Rn. 16). - BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Anders verhält es sich jedoch bei Tatsachenfragen; hier kommt es regelmäßig nur auf die Klärung des im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts an, weil wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts eine weitergehende Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht ausscheidet (BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.11.2016 - 2 BvR 31/14 -, juris Rn. 11 m.w.N.;… OVG Schleswig, Beschl. v. 15.04.2020 - 4 LA 152/19 -, juris Rn. 5 ; OVG Münster, Beschl. v. 10.01.2003 - 9 A 4513/02.A - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2018 - 4 LA 56/17
Entscheidungserheblichkeit berufungsgerichtlicher Rechtsfragen; Zulassung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20
Rn. 3 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete fallübergreifende, bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Rechtsmittelverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der einheitlichen Rechtsanwendung oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (Senat, Beschl. v. 29.05.2018 - 4 LA 56/17 - juris Rn. 3 ). - OVG Thüringen, 16.07.1999 - 3 EO 510/99
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylantrag; Folgeantrag; …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
Asylverfahren Türkei; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Tatsachenfrage im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2003 - 9 A 4513/02
- OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 10 LA 48/23
Anlandungszahlen; Aufnahmekapazität; Dublin III-VO; Umdeutung; Wahlfeststellung; …
Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (…Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.9.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 25), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, Stand: Mai 2022, § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). - OVG Niedersachsen, 28.10.2024 - 10 LA 120/23
Zulassung der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …
Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (…Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 8 m. w. N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.9.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 25), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, Stand: August 2023, § 78 AsylG Rn. 609 m. w. N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). - OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen bei der …
Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (…Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.9.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 25), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, Stand: Mai 2022, § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). - OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2023 - 4 LA 34/21
Anwendung des Art. 15b RL 2011/95/EU und des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG bei …
Bleibt hingegen offen, ob eine konkrete Rechtsfrage, eine bestimmte tatsächliche Situation oder beides einer obergerichtlichen Klärung zugeführt werden soll, so dass der Antragsteller es dem Berufungsgericht überlässt, sich einen Zulassungsgrund gleichsam "auszusuchen", sind die Darlegungsanforderungen nicht erfüllt (OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 23.09.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 01.07.2022 - 10 LA 86/22
Iran: Dublin Bulgarien: Ukraine-Krieg, Berufung nicht zugelassen, keine …
Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (…Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.9.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 25), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, Stand: Mai 2022, § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
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