Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulassung der Berufung wegen einer Versagung des rechtlichen Gehörs i.R.d. Verzichts auf mündliche Verhandlung im Asylprozess
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Berufungszulassungsantrag; Mündliche Verhandlung; Verzicht; Prozesslage; Änderung; rechtliches Gehör; Verletzung verneint; Verfahrensmangel; verneint; Zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf mündliche Verhandlung im Asylprozess
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Berufungszulassungsantrag; Mündliche Verhandlung; Verzicht; Prozesslage; Änderung; rechtliches Gehör; Verletzung verneint; Verfahrensmangel; verneint; Zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf mündliche Verhandlung im Asylprozess
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 20.09.2023 - 7 A 1632/20
- OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14
Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Die Verfahrenswahl einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung verletzt daher den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, Beschl. v. 4.6.2014 - 5 B 11.14 -, juris Rn. 11).Die in dem betreffenden Schriftsatz vom 25. September 2020 enthaltenen Erklärungen "Zur Übertragung der Sache auf den Einzelrichter sowie einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren erteilt der Kläger sein Einverständnis." und "Auf eine mündliche Verhandlung kann verzichtet werden." genügen ersichtlich den durch den Grundsatz der Klarheit einer verfahrensbestimmenden Prozesserklärung gestellten Anforderungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2014 - 5 B 11.14 -, juris Rn. 11).
Nicht von Belang ist, mit welchem Motiv bzw. Ziel das Einverständnis erklärt wird (BVerwG, Beschl. v. 4.6.2014 - 5 B 11.14 -, juris Rn. 12).
Demgemäß unterliegt die Einverständniserklärung keiner zeitlichen Befristung und ist der Verzicht auf mündliche Verhandlung selbst bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage nicht widerruflich (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2014 - 5 B 11.14 -, juris Leitsatz und Rn. 11 f.;… Beschl. v. 18.6.2024 - 4 B 3.23 -, juris Rn. 9 m.w.N.;… siehe auch Senatsbeschl. v. 11.5.2020 - 4 LA 163/18 - , juris Rn. 4).
Allerdings bezieht sich der Verzicht auf mündliche Verhandlung seinem Inhalt nach lediglich auf die nächste Entscheidung des Gerichts und wird durch eine nachfolgende gerichtliche Entscheidung, die die Endentscheidung wesentlich sachlich vorbereiten soll, wie z.B. einen Beweis- oder Auflagenbeschluss, "verbraucht" (stRspr;… vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.1984 - 3 C 49.82 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 13; Beschl. v. 4.6.2014 - 5 B 11.14 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 18.6.2024 - 4 B 3.23 -, juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 25.10.2022 - 4 LA 225/20
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Amtsermittlung; Asyl; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Eine Rechtssache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (Senatsbeschl. v. 25.10.2022 - 4 LA 225/20 -, juris Rn. 3;… GK-AsylG, Stand April 2025, § 78 Rn. 88 ff. m.w.N.).Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (Senatsbeschl. v. 25.10.2022 - 4 LA 225/20 -, juris Rn. 3;… GK-AsylG, Stand April 2025, § 78 Rn. 591 ff. m.w.N.).
Im Rahmen dieser Darlegung ist eine konkrete und im Einzelnen begründete Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung geboten (…BVerwG, Beschl. v. 2.5.2022 - 1 B 39.22 -, juris Rn. 18, 21 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 25.10.2022 - 4 LA 225/20 -, juris Rn. 3).
- BVerwG, 18.03.2022 - 8 B 49.21
Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung hinsichtlich zweier im Zuge …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlichen oder höchstrichterlichen Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.3.2022 - 8 B 49.21 -, juris Rn. 3;… GK-AsylG, Stand Februar 2025, § 78 Rn. 179 ff. m.w.N.).Die Darlegung der Divergenz, die § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt, erfordert daher die Angabe des Rechtssatzes, mit dem das Verwaltungsgericht von dem obergerichtlich oder höchstrichterlich gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll, die konkrete Bezeichnung der Entscheidung, die den obergerichtlich oder höchstrichterlich entwickelten Rechtssatz enthalten soll, die Wiedergabe dieses Rechtssatzes und Erläuterungen dazu, worin die Abweichung konkret bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. 18.3.2022 - 8 B 49.21 -, juris Rn. 3;… GK-AsylG, Stand Februar 2025, § 78 Rn. 614 ff. m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 23.10.2017 - 12 K 12692/17
Ägypten, Christen, Kopten, koptische Christen, Gruppenverfolgung, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Diesen Anforderungen wird das Zulassungsvorbringen schon deswegen nicht gerecht, weil der Kläger eine Abweichung des angegriffenen Urteils des Verwaltungsgerichts nicht von einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts, sondern von einer Entscheidung eines anderen Verwaltungsgerichts, nämlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2017 - 12 K 12692/17.A - (Zulassungsantrag, S. 4), für das im Übrigen eine Veröffentlichung weder angegeben noch ersichtlich ist, geltend macht.Darüber hinaus benennt der Kläger auch keinen konkreten Rechtssatz, den das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat und mit dem es von einem von dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 23. Oktober 2017 - 12 K 12692/17.A - gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll, sondern trägt eine Abweichung hinsichtlich "der Begründungsweise" vor (Zulassungsantrag, S. 4).
- BVerwG, 18.06.2024 - 4 B 3.24
Reichweite des Verzichts auf mündliche Verhandlung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Einem Auflagenbeschluss, mit dem den Beteiligten eine Stellungnahme zur Sache aufgegeben oder abgefordert wird (…vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 20.5.1976 - VII B 66.76 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 18.6.2024 - 4 B 3.24 -, juris Rn. 8), steht das Schreiben vom 28. Juli 2023 jedoch nicht gleich, wie auch seine abschließende Wendung "Den Parteien wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen gegeben." (VG-Akte, Bl. 46) bestätigt. - BVerwG, 20.05.1976 - 7 B 66.76
Entscheidung im schriftlichen Verfahren; Verzicht auf mündliche Verhandlung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Einem Auflagenbeschluss, mit dem den Beteiligten eine Stellungnahme zur Sache aufgegeben oder abgefordert wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 20.5.1976 - VII B 66.76 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 18.6.2024 - 4 B 3.24 -, juris Rn. 8), steht das Schreiben vom 28. Juli 2023 jedoch nicht gleich, wie auch seine abschließende Wendung "Den Parteien wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen gegeben." (VG-Akte, Bl. 46) bestätigt. - BVerfG, 03.07.2019 - 1 BvR 2811/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes wegen stattzufinden, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.7.2019 - 1 BvR 2811/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Hierzu gehört, dass der Betreffende zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. Gewährung subsidiären Schutzes lückenlos zu tragen (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24/01 -, Rn. 5, juris; BVerwG…, Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 68/81 -, Rn. 5, juris). - BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Danach kann eine mündliche Verhandlung dann geboten sein, wenn ein Beteiligter geltend macht, eine wesentliche Änderung der Prozesslage erfordere unter dem Gesichtspunkt seines rechtlichen Gehörs deren Durchführung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.3.2006 - 7 B 90.05 -, juris Rn. 14;… Beschl. v. 13.12.2013 - 6 BN 3.13 -, juris Rn. 12;… Beschl. v. 18.6.2024 - 4 B 3.23 -, juris Rn. 9). - BSG, 12.04.2005 - B 2 U 135/04 B
Bezeichnung der Nichtzulassungsbeschwerde, wesentliche Änderung der Prozesslage …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2025 - 4 LA 86/23
Denn der Hinweis durch das Verwaltungsgericht hatte ersichtlich nicht den Zweck, die Beteiligten darüber zu informieren, dass es an einer früheren, den Beteiligten mitgeteilten Auffassung nicht mehr festhalten möchte (zu einer grundlegend geänderten Prozesslage in einer solchen Konstellation vgl. BSG, Beschl. v. 12.4.2005 - B 2 U 135/04 B -, juris Leitsatz 2 und Rn. 10). - BVerwG, 13.12.2013 - 6 BN 3.13
Verzicht auf Entscheidung mit mündlicher Verhandlung
- BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
- OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 4 LA 163/18
Biotop; Biozönose; Kartierschlüssel; Lebensgemeinschaft; Lebensraum; Moor, …
- BVerwG, 02.05.2022 - 1 B 39.22
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde im Kontext von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80
- BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an …
- BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03
Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 30.01.2024 - 1 B 50.23
Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verwerfung der …
- BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 91.21
Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines …
- BFH, 08.06.2004 - IV B 180/02
Unwirksamkeit des Verzichts auf Durchführung der mündlichen Verhandlung; …
- BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02
Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör bei fehlender Zustimmung des …
- BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses - …
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2025 - A 11 S 2008/25
Schriftliches Verfahren; Änderung der Prozesslage; Antrag auf mündliche …
Dies legt es nahe, für das Vorliegen eines Antrags auf mündliche Verhandlung - in Anlehnung an den Grundsatz der Klarheit einer verfahrensbestimmenden Prozesserklärung - darauf abzustellen, ob klar, eindeutig und vorbehaltlos der Wille zum Ausdruck gebracht wurde, dass eine mündliche Verhandlung stattfinden soll (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 18.12.2024 - 1 LA 354/24 - juris Rn. 10;… Schulz-Bredemeier, in: Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 4. Aufl. 2025, § 77 AsylG Rn. 3; zu den genannten Anforderungen an die Erklärung des Verzichts auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO als eine allerdings grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung BVerwG…, Beschluss vom 04.06.2014 - 5 B 11.14 - juris Rn. 11; NdsOVG, Beschluss vom 05.08.2025 - 4 LA 86/23 - juris Rn. 4). - VG Karlsruhe, 17.12.2025 - A 11 K 4875/25
Verhandlung; Antrag; Auslegung
Dies legt es nahe, für das Vorliegen eines Antrags auf mündliche Verhandlung - in Anlehnung an den Grundsatz der Klarheit einer verfahrensbestimmenden Prozesserklärung - darauf abzustellen, ob klar, eindeutig und vorbehaltlos der Wille zum Ausdruck gebracht wurde, dass eine mündliche Verhandlung stattfinden soll (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 18.12.2024 - 1 LA 354/24 - juris Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.10.2025 - A 11 S 2008/25 - juris;… OVG S.-H., Beschlusse vom 09.11.2023 - 5 LA 141/23 - juris Rn. 11;… Schulz-Bredemeier, in: Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 4. Aufl. 2025, § 77 AsylG Rn. 3;… zu den genannten Anforderungen an die Erklärung des Verzichts auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO als eine allerdings grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung BVerwG, Beschlüsse vom 01.09.2020 - 4 B 12.20, juris Rn. 9 …und vom 04.06.2014 - 5 B 11.14 - juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 05.08.2025 - 4 LA 86/23 - juris Rn. 4).
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