Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.11.2011 - 4 LB 156/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einlegung eines Widerspruchs per E-Mail
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 68 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 69 VwGO; § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RGebStV; § 3a Abs. 2 S. 1 VwVfG
Zulässigkeit der Ersetzung der von § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO vorgeschriebenen Schriftform des Widerspruchs durch die elektronische Form der E-Mail; Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht als gleichzeitigiger konkludenter Widerspruch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Ersetzung der von § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO vorgeschriebenen Schriftform des Widerspruchs durch die elektronische Form der E-Mail; Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht als gleichzeitigiger konkludenter Widerspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Ersetzung der von § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO vorgeschriebenen Schriftform des Widerspruchs durch die elektronische Form der E-Mail; Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht als gleichzeitigiger konkludenter Widerspruch
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 04.03.2011 - 4 A 156/10
- OVG Niedersachsen, 08.11.2011 - 4 LB 156/11
- BVerwG, 28.02.2012 - 6 B 4.12
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 28.07.1995 - Bf IV 14/94
Streitgegenstand; Hilfe zum Lebensunterhalt; Zeitlicher Umfang; Härtefall; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2011 - 4 LB 156/11
Etwas anderes ist allenfalls dann zu erwägen, wenn in dem Schreiben mit hinlänglicher Deutlichkeit zugleich der Wunsch nach Einleitung eines förmlichen Widerspruchverfahrens nach § 68 ff. VwGO bei der Behörde zum Ausdruck gebracht wird (OVG Hamburg, Urt. v. 28.7.1995 - Bf IV 14/94 -, NVwZ-RR 1996, 397), was hier jedoch nicht der Fall ist. - VGH Bayern, 18.06.2007 - 11 CS 06.1959
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis // Wirksame …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2011 - 4 LB 156/11
Die Ersetzung der vorgeschriebenen Schriftform durch die elektronische Form der E-mail setzt nach § 3 a Abs. 2 Satz 2 VwVfG indessen voraus, dass das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (…Posser/Wolff, VwGO, Kommentar, § 70 Rn. 11; Bay. VGH, Urt. v. 16.6.2007 - 11 CS 06.1959 -), woran es hier fehlt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16
Widerspruchseinlegung durch E-Mail ohne qualifizierte Signatur
Die gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO für die Widerspruchseinlegung vorgeschriebene Schriftform kann überdies gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG nur dann durch ein elektronisches Dokument gewahrt werden, wenn dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 A 63/15 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 - juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschlüsse vom 18. April 2011 - 20 ZB 11.349 - und vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, jeweils juris; HessVGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 - juris [m. w. N.]). - VGH Hessen, 18.07.2018 - 1 B 2029/17
Besetzungsverfahren W3-Professur / Widerspruchserhebung per (einfacher) E-Mail
Ob etwas anderes zu erwägen wäre, wenn in dem Antrag mit hinlänglicher Deutlichkeit zugleich die Erhebung eines förmlichen Widerspruchs gegenüber der Erlass- oder Widerspruchsbehörde zum Ausdruck gebracht würde (vgl. zu dieser Frage Nds. OVG, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 LB 156/11 - juris Rn. 27 m.w.N.), bedarf keiner Entscheidung, weil dem Eilantrag des Antragstellers eine entsprechende Zielsetzung nicht zu entnehmen ist. - VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17 Das von der Antragstellerin übermittelte elektronische Dokument war aber nicht gemäß § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 11 CS 06.1959 -, juris Rn. 31).
- VG Hannover, 21.01.2016 - 7 A 10011/14
Entfernung; Gebäude; Hundesteuer; Satzung; Schutzhund; Wachhund
Auf die Bezeichnung "Einspruch" statt zutreffend "Klage" kommt es zugunsten der Klägerin, die sich an das Verwaltungsgericht gewandt hat, nicht an (Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2011 - 4 LB 156/11 - Rdnr. 27 juris). - VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes
Dies kommt allenfalls in Betracht, wenn der Antragsschrift mit hinreichender Deutlichkeit zugleich der Wunsch nach Einleitung eines förmlichen Widerspruchsverfahrens bei der Behörde zu entnehmen ist, was hier indes nicht der Fall ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 -, juris, Rn. 28). - VG Schleswig, 12.09.2018 - 9 A 297/15
Ausbaubeiträge
Unabhängig von der Frage, ob dieser dem Schriftformerfordernis des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprach (…vgl. hierzu VG Sigmaringen, B. v. 27.12.2004 - 5 K 1313/04 -, juris, Rdnr. 3; OVG Lüneburg, B. v. 08.11.2011 - 4 LB 156/11 -, juris, Rdnr. 25;… OVG Magdeburg, B. v. 02.05.2016 - 1 O 42/16 -, juris, Rdnr. 3, jeweils verneinend; vgl. hierzu auch bereits Kintz, Der elektronische Widerspruch, in: NVwZ 2004, 1429) und der Widerspruch damit zu Recht als unzulässig zurückgewiesen wurde, konnte die Beklagte den Empfang des vom Kläger behaupteten zeitgleich am 24. Oktober 2015 übermittelten Widerspruchs in Form des Telefaxes nicht entkräften. - VG Minden, 15.12.2014 - 10 K 3420/13
Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Entstehens von beihilferelevanten Aufwendungen
Rn. 28 Vgl. zu entsprechenden Fällen etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 LB 156/11 -, juris (…Rdnr. 25).
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